Eltern in Trennung

Illustration von Eltern mit ihren Kindern
Getrennte Eltern bleiben Eltern. Wie kommen Eltern und ihre Kinder gut durch eine Trennung?

Eine Trennung oder Scheidung kann zu Erleichterung führen, aber auch Herausforderungen mit sich bringen. Auf dieser Seite finden Sie Unterstützung bei allen Schritten rund um eine Trennung und für die Zeit danach. Auch finden Sie zahlreiche Informationen, wie Sie Ihr Kind in dieser Situation bestmöglich unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Trennung & Scheidung

Trennungsgedanken können eine grosse Belastung sein. Oft werden viele Dinge gegeneinander abgewogen. Verschiedene Organisationen bieten Ihnen Unterstützung bei diesen Gedanken und Gefühlen. Unsere Fachpersonen erklären Ihnen auch, was eine Trennung für Sie und Ihre Kinder bedeuten könnte und stehen Ihnen gerne beratend bei.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Angebot

Eltern können sich im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) beraten lassen. Es gibt Beratung zu Erziehungsfragen bei Trennung und Scheidung und zu Betreuungs- und Umgangsregelungen.

Ziel

Die Eltern finden Lösungen, wie sie trotz Trennung oder Scheidung gute Eltern sein können. Die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes werden berücksichtigt.

Dauer 

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) im Bezirk, in dem Ihr Kind wohnt

Angebot

Nicht verheiratete Eltern können sich im Regionalen Rechtsdienst zu Vaterschaft, Unterhalt, elterlicher Sorge inkl. Betreuungsregelung beraten lassen.

Ziel

Die Eltern erarbeiten zusammen mit einer Fachperson Elternvereinbarungen oder genehmigungsfähige Unterhaltsverträge. Diese helfen ihnen in Konfliktsituationen weiter. Ziel ist, dass es dem Kind mit den Entscheidungen gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kostenübernahme

Eltern, wobei je nach Anzahl Kinder einige Stunden kostenlos sind (1 Kind: 10 Stunden kostenlos, 2 Kinder: 15 Stunden kostenlos, 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kostenlos). Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Gebührentarif.

Kontakt

Regionaler Rechtsdienst in Ihrer Region

Angebot

Eltern besuchen einen Kurs zu Trennung oder Scheidung. Die Kurse werden in gemischten Gruppen mit Frauen und Männern angeboten. Pro Gruppe gibt es eine Leiterin und einen Leiter. Ehemalige Paare werden unterschiedlichen Kursgruppen zugeteilt.

Ziel

Eltern lernen, wie sie trotz Trennung gute Eltern sein können. Ziel ist, dass es ihrem Kind gut geht.

Dauer

meistens 3 bis 4 Abende (Kinder im Blick 7 Abende)

Kosten

  • Eltern bleiben – Mein Kind im Zentrum (kostenlos)
  • andere Kurse: Fr. 100.– bis 150.–

Kostenübernahme

Eltern

Kurse & Kontakt

Angebot

Eltern erhalten Rechtsberatung zu den Themen Ehe- und Familienrecht, Konkubinat,Trennung und Scheidung.

Dauer

einmalig 60 bis 90 Minuten

Kosten

Fr. 200.– pro Stunde

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Paarberatung & Mediation im Kanton Zürich

Angebot

Die Eltern erhalten Beratung von einer Fachperson, wenn sie überlegen, ob sie sich trennen wollen. 

Ziel

Die Eltern können mit ihrem Konflikt so umgehen, dass es dem Kind trotzdem gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Eltern besprechen ihre Konflikte wegen der Trennung mit Hilfe einer Fachperson. Das Kind kann einbezogen werden.

Ziel

Die Eltern können wieder kommunizieren und sich absprechen, so dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation
Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

  • verschiedene Anbieter

 Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Die Eltern nehmen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.

Ziel

Eltern können die Trennung besser verarbeiten und dabei darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

je nach Dauer

Kostenübernahme

Eltern, teilweise Krankenversicherung

Kontakt

  • diverse Psychiaterinnen und Psychiater
  • diverse Psychologinnen und Psychologen

Melden Sie sich direkt bei einer Person Ihres Vertrauens.

Angebot

Eltern und/oder Kinder besuchen eine Gruppentherapie zum Thema Trennung und Scheidung.

Ziel

Die Eltern und das Kind können die Trennung verarbeiten. Die Eltern können wieder darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Eltern und Kinder bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Der Entschluss für eine Trennung kann ein- oder beidseitig sein. Je nachdem, ob Sie sich über die Einzelheiten der Trennung einig sind oder nicht, und ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht, müssen Sie sich an unterschiedliche Stellen wenden und unterschiedlich vorgehen.

Wir sind uns einig 

Bei einer Trennung gibt es einiges, das Sie als Eltern regeln müssen. Dazu gehören beispielsweise die Kinderbetreuung, die Wohnsituation und Finanzielles. Sind Sie sich darüber grundsätzlich einig, erleichtert das den Prozess, insbesondere auch für Ihre Kinder.

Verheiratete Eltern

Für eine Scheidung müssen verheiratete Eltern ein Scheidungsgesuch und eine Scheidungskonvention beim Gericht einreichen. Nach der Prüfung des Scheidungsbegehrens lädt das Gericht beide Parteien zu einem Anhörungstermin ein. Sie müssen beide persönlich erscheinen und werden getrennt und zusammen befragt. Das Gericht prüft, ob Ihre Scheidungskonvention klar, vollständig und angemessen ist und hilft, falls diese unvollständig ist.

Zeigt sich, dass Sie sich in einzelnen Punkten (z.B. der Kinderbetreuung) doch nicht einig sind, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Sie können dem Gericht auch nur eine Teilvereinbarung einreichen und den Antrag stellen, das Gericht solle über die verbleibenden Fragen entscheiden.

Nicht miteinander verheiratete Eltern

Nicht miteinander verheiratete Eltern brauchen bei einer Trennung eine schriftliche Erklärung für die gemeinsame elterliche Sorge. Darin bestätigen sie, dass sie gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen und dass sie sich über die elterliche Sorge, Obhut und den Unterhalt verständigt haben.

Diese Erklärung haben Sie allenfalls bereits bei der Geburt Ihres Kindes eingereicht. Sie behält auch nach einer Trennung Gültigkeit. Fehlt Ihnen die Erklärung noch, müssen Sie sie nun bei der zuständigen Kindesschutzbehörde (KESB) nachreichen. Für die Erklärung braucht es eine Vaterschaftsanerkennung.

Als nicht verheiratete Eltern können Sie sich mit Fragen zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlichen Sorge an den Rechtsdienst Ihrer Region wenden. Der Rechtsdienst unterstützt Sie bei der Erarbeitung von entsprechenden Unterhaltsregelungen und Elternvereinbarungen.

Unterhaltsvertrag

Im Unterhaltsvertrag vereinbaren die Eltern einvernehmlich die Höhe des Unterhaltsbeitrages (Alimente) sowie die Modalitäten der Zahlung und halten die Grundlagen ihrer Abmachung fest. Damit der Unterhaltsvertrag auch für das Kind verbindlich wird, muss er von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung der Unterhaltsvertrages ist auch für eine allfällige spätere Alimentenbevorschussung erforderlich.

Elternvereinbarung

In der Elternvereinbarung regeln die Eltern einvernehmlich weitere Kinderbelange unter anderem die Obhut, die Betreuung bzw. das Besuchsrecht oder die Aufteilung von Erziehungsgutschriften.

Wir sind uns in einzelnen Punkten einig

Sie sind sich darüber einig, dass Sie sich trennen resp. scheiden lassen möchten. Auch wenn Sie sich nicht in allen Punkten einig sind (z.B. bei der Kinderbetreuung oder bei Finanziellem), möchten Sie grundsätzlich gemeinsam eine Lösung finden. In diesem Fall können Sie dem Gericht eine Teilvereinbarung einreichen und den Antrag stellen, das Gericht solle über die verbleibenden Fragen entscheiden.

Oder Sie wenden sich an eine der untenstehenden Organisationen. Verschiedene Anlaufstellen bieten Ihnen in dieser Situation Unterstützung:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Angebot

Eltern können sich im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) beraten lassen. Es gibt Beratung zu Erziehungsfragen bei Trennung und Scheidung und zu Betreuungs- und Umgangsregelung.

Ziel

Die Eltern finden Lösungen, wie sie trotz Trennung oder Scheidung gute Eltern sein können. Die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes werden berücksichtigt.

Dauer 

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) im Bezirk, in dem Ihr Kind wohnt

Angebot

Nicht verheiratete Eltern können sich im Regionalen Rechtsdienst zu Vaterschaft, Unterhalt, elterlicher Sorge inkl. Betreuungsregelung beraten lassen.

Ziel

Die Eltern erarbeiten zusammen mit einer Fachperson Elternvereinbarungen oder genehmigungsfähige Unterhaltsverträge. Diese helfen ihnen in Konfliktsituationen weiter. Ziel ist, dass es dem Kind mit den Entscheidungen gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kostenübernahme

Eltern, wobei je nach Anzahl Kinder einige Stunden kostenlos sind (1 Kind: 10 Stunden kostenlos, 2 Kinder: 15 Stunden kostenlos, 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kostenlos). Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Gebührentarif.

Kontakt

Regionaler Rechtsdienst in Ihrer Region

Angebot

Eltern können eine kurze telefonische Beratung mit der KESB in Anspruch nehmen.

Ziel

Die Eltern erhalten Informationen zum Vorgehen bei einer Trennung. Ziel ist, dass die Eltern die Bedürfnisse des Kindes im Auge behalten.

Kosten

kostenlos

Kontakt

KESB in Ihrem Bezirk

Angebot

Eltern erhalten beim Gericht Informationen über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen zu den Themen Eheschutz, Ehescheidung und Ehetrennung.

Keine Anmeldung erforderlich. 

Ziel

Die Eltern erhalten prozessrechtliche Beratung. Wichtig ist, dass sie bei einer Scheidung daran denken, was gut für das Kind ist.

Dauer

15 bis 30 Minuten

Kosten

kostenlos

Kontakt

Gericht in Ihrem Bezirk

Angebot

Eltern erhalten Rechtsberatung zu den Themen Ehe- und Familienrecht, Konkubinat,Trennung und Scheidung.

Dauer

einmalig 60 bis 90 Minuten

Kosten

Fr. 200.– pro Stunde

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Paarberatung & Mediation im Kanton Zürich

Angebot

Eltern besuchen einen Kurs zu Trennung oder Scheidung. Die Kurse werden in gemischten Gruppen mit Frauen und Männern angeboten. Pro Gruppe gibt es eine Leiterin und einen Leiter. Ehemalige Paare werden unterschiedlichen Kursgruppen zugeteilt.

Ziel

Eltern lernen, wie sie trotz Trennung gute Eltern sein können. Ziel ist, dass es ihrem Kind gut geht.

Dauer

meistens 3 bis 4 Abende (Kinder im Blick 7 Abende)

Kosten

  • Eltern bleiben – Mein Kind im Zentrum (kostenlos)
  • andere Kurse: Fr. 100.– bis 150.–

Kostenübernahme

Eltern

Kurse & Kontakt

Angebot

Die Eltern erhalten Beratung von einer Fachperson, wenn sie überlegen, ob sie sich trennen wollen. 

Ziel

Die Eltern können mit ihrem Konflikt so umgehen, dass es dem Kind trotzdem gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Eltern besprechen ihre Konflikte wegen der Trennung mit Hilfe einer Fachperson. Das Kind kann einbezogen werden.

Ziel

Die Eltern können wieder kommunizieren und sich absprechen, so dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation
Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

  • verschiedene Anbieter

 Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Die Familie erhält psychologische Beratung von einer Fachperson. Die ganze Familie wird einbezogen.

Ziel

Die Kommunikation in der Familie funktioniert. Die Kinder können einbringen, was sie brauchen, damit es ihnen trotz Elternkonflikt gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

je nach Dauer

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI)

Angebot

Die Eltern nehmen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.

Ziel

Eltern können die Trennung besser verarbeiten und dabei darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer

Kosten

je nach Dauer

Kostenübernahme

Eltern, teilweise Krankenversicherung

Kontakt

  • diverse Psychiaterinnen und Psychiater
  • diverse Psychologinnen und Psychologen

Melden Sie sich direkt bei einer Person Ihres Vertrauens.

Angebot

Eltern und/oder Kinder besuchen eine Gruppentherapie zum Thema Trennung und Scheidung.

Ziel

Die Eltern und das Kind können die Trennung verarbeiten. Die Eltern können wieder darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Eltern und Kinder bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Wir sind uns nicht einig 

Trennungen und Streit sind insbesondere für Kinder eine grosse Belastung. Wird der Weg von Ihnen als Eltern gemeinsam beschritten, erleichtern Sie Ihren Kindern diesen Prozess wesentlich, nicht zuletzt aber auch Ihnen beiden als Eltern. 

Wenn das nicht möglich ist, sind unsere Fachpersonen für Sie da. Sie helfen Ihnen, eine möglichst kinderfreundliche Lösung zu finden.

Einseitiger Trennungswunsch

Besteht ein einseitiger Trennungswunsch, und sind die Fronten so verhärtet, dass ein gemeinsames Gespräch nicht mehr möglich ist, gibt es verschiedene Anlaufstellen zur Unterstützung. Für Kinder sind einvernehmliche Trennungen wesentlich einfacher. Es ist wichtig, dass ihr Wohl stets im Zentrum bleibt.

Verheiratete Eltern

Will sich nur ein Elternteil scheiden lassen, während sich der andere Elternteil weigert, kann eine Klage auf Scheidung eingereicht werden. Die Klage auf Scheidung können Sie beim Gericht einreichen. Dafür muss eine Trennungszeit von zwei Jahren abgewartet werden.

Für die Übergangszeit können Sie beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts ein Gesuch um Eheschutz stellen. Damit werden vorübergehende Vereinbarungen getroffen.

In Ausnahmefällen können Sie die Klage auf Scheidung bereits vor Ablauf der Trennungszeit von zwei Jahren einreichen (z.B. wenn Gewalt im Spiel ist).

Nicht verheiratete Eltern

Will sich nur ein Elternteil trennen, während sich der andere Elternteil weigert, kann auch bei nicht verheirateten Eltern ein Antrag auf Trennung gestellt werden. Diesen einseitigen Antrag können Sie bei der zuständigen Kindesschutzbehörde (KESB) stellen. Die KESB legt in diesem Fall entsprechende Regelungen fest.

Kinderanhörung

Kinder haben ein Recht darauf, bei wichtigen Angelegenheiten einbezogen zu werden und ihre Meinung zu äussern. Das Recht auf Anhörung steht in der UNO-Kinderrechtskonvention. Auf eine Kinderanhörung wird nur ausnahmsweise verzichtet. Gemäss Bundesgericht ist eine Kinderanhörung ab dem 6. Altersjahr möglich.

Eltern in Trennung bleiben Eltern

Illustration von Eltern mit ihren Kindern
Getrennte Eltern bleiben Eltern. Wie kommen Eltern und ihre Kinder gut durch eine Trennung?

Manchmal ist es sehr schwierig, inmitten der eigenen Gefühle und bürokratischen Anforderungen auch die Bedürfnisse der Kinder im Auge zu behalten. Für Ihre Kinder ist diese Zeit aber genauso herausfordernd. Verschiedene Anlaufstellen bieten Ihnen kostenlose Hilfe (siehe unten).

Unterstützung durch Verwandte, Freunde oder Fachpersonen kann Ihnen helfen und Entlastung bringen.

Eltern und Kinder erzählen

Im Online-Magazin «Fürs Leben gut» finden Sie Erfahrungsberichte und hilfreiche Gedankenanregungen von Kindern und Eltern, die eine Trennung durchgemacht haben.

Beratung von den kjz-Fachpersonen

Die Mitarbeitenden unserer kjz bieten Ihnen kostenlose und professionelle Unterstützung bei Fragen zur Erziehung, aber auch bei der Umsetzung von Betreuungs- und Umgangsregelungen.

Lesen Sie auf «Fürs Leben gut» was bei Trennungen in Bezug auf Kinder wichtig ist, im Artikel der kjz-Erziehungsberaterin Simone Gruen.

Melden Sie sich beim kjz Ihrer Region für einen persönlichen, kostenlosen und vertraulichen Austausch mit den kjz-Fachpersonen:

Weitere Beratungsangebote

Als Eltern stehen Ihnen weitere Beratungsangebote und Kurse zur Verfügung. Die kjz-Fachpersonen beraten Sie bei der Auswahl des passenden Angebots.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Angebot

Eltern können sich im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) beraten lassen. Es gibt Beratung zu Erziehungsfragen bei Trennung und Scheidung und zu Betreuungs- und Umgangsregelungen.

Ziel

Die Eltern finden Lösungen, wie sie trotz Trennung oder Scheidung gute Eltern sein können. Die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes werden berücksichtigt.

Dauer 

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) im Bezirk, in dem Ihr Kind wohnt

Angebot

Nicht verheiratete Eltern können sich im Regionalen Rechtsdienst zu Vaterschaft, Unterhalt, elterlicher Sorge inkl. Betreuungsregelung beraten lassen.

Ziel

Die Eltern erarbeiten zusammen mit einer Fachperson Elternvereinbarungen oder genehmigungsfähige Unterhaltsverträge. Diese helfen ihnen in Konfliktsituationen weiter. Ziel ist, dass es dem Kind mit den Entscheidungen gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kostenübernahme

Eltern, wobei je nach Anzahl Kinder einige Stunden kostenlos sind (1 Kind: 10 Stunden kostenlos, 2 Kinder: 15 Stunden kostenlos, 3 oder mehr Kinder: 20 Stunden kostenlos). Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Gebührentarif.

Kontakt

Regionaler Rechtsdienst in Ihrer Region

Angebot

Eltern können eine kurze telefonische Beratung mit der KESB in Anspruch nehmen.

Ziel

Die Eltern erhalten Informationen zum Vorgehen bei einer Trennung. Ziel ist, dass es dem Kind trotzdem gut geht.

Kosten

kostenlos

Kontakt

KESB in Ihrem Bezirk

Angebot

Eltern erhalten beim Gericht Informationen über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen zu den Themen Eheschutz, Ehescheidung und Ehetrennung.

Keine Anmeldung erforderlich. 

Ziel

Die Eltern erhalten prozessrechtliche Beratung. Wichtig ist, dass sie bei einer Scheidung daran denken, was gut für das Kind ist.

Dauer

15 bis 30 Minuten

Kosten

kostenlos

Kontakt

Gericht in Ihrem Bezirk

Angebot

Eltern erhalten Rechtsberatung zu den Themen Ehe- und Familienrecht, Konkubinat,Trennung und Scheidung.

Dauer

einmalig 60 bis 90 Minuten

Kosten

Fr. 200.– pro Stunde

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Paarberatung & Mediation im Kanton Zürich

Angebot

Eltern besuchen einen Kurs zu Trennung oder Scheidung. Die Kurse werden in gemischten Gruppen mit Frauen und Männern angeboten. Pro Gruppe gibt es eine Leiterin und einen Leiter. Ehemalige Paare nehmen in verschiedenen Gruppen teil.

Ziel

Eltern lernen, wie sie trotz Trennung gute Eltern sein können. Ziel ist, dass es ihrem Kind gut geht.

Dauer

meistens 3 bis 4 Abende (Kinder im Blick 7 Abende)

Kosten

  • Eltern bleiben – Mein Kind im Zentrum (kostenlos)
  • andere Kurse: Fr. 100.– bis 150.–

Kostenübernahme

Eltern

Kurse & Kontakt

Angebot

Eltern erhalten Beratung von einer Fachperson, wenn sie überlegen, ob sie sich trennen wollen. 

Ziel

Die Eltern können mit ihrem Konflikt so umgehen, dass es dem Kind trotzdem gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Informieren Sie sich über passenden Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Eltern besprechen ihre Konflikte wegen der Trennung mit Hilfe einer Fachperson. Das Kind kann einbezogen werden.

Ziel

Die Eltern können wieder kommunizieren und sich absprechen, so dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

  • je nach Anbieter und Dauer
  • Ermässigung je nach Einkommen bei Paarberatung & Mediation
Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

  • verschiedene Anbieter

 Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Die Familie erhält psychologische Beratung von einer Fachperson. Die ganze Familie wird einbezogen.

Ziel

Die Kommunikation in der Familie funktioniert. Die Kinder können einbringen, was sie brauchen, damit es ihnen trotz Elternkonflikt gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

je nach Dauer

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI)

Angebot

Die Eltern nehmen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.

Ziel

Eltern können die Trennung besser verarbeiten und dabei darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Die Eltern bestimmen die Dauer.

Kosten

je nach Dauer

Kostenübernahme

Eltern, teilweise Krankenversicherung

Kontakt

  • diverse Psychiaterinnen und Psychiater
  • diverse Psychologinnen und Psychologen

Melden Sie sich direkt bei einer Person Ihres Vertrauens.

Angebot

Eltern und/oder Kinder besuchen eine Gruppentherapie zum Thema Trennung und Scheidung.

Ziel

Die Eltern und das Kind können die Trennung verarbeiten. Die Eltern können wieder darauf achten, dass es dem Kind gut geht.

Dauer

Eltern und Kinder bestimmen die Dauer.

Kosten

kostenlos

Kontakt

Die folgenden Angebote können vom Gericht oder der KESB angeordnet werden:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Angebot

Das Kind wird bei der Übergabe an den anderen Elternteil begleitet. Die Begleitung sichert eine möglichst konfliktfreie Übergabe.

Ziel

Das Kind hat Kontakt mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Es kann trotz Trennung der Eltern Mama und Papa sehen.

Ort

Begleiteter Besuchstreff in Zürich oder Winterthur

Dauer

unterschiedlich

Kosten

  • Im Rahmen des begleiteten Besuchstreffs: kostenlos
  • Private Anbieter: je nach Ansatz

Kostenübernahme

Private Anbieter: Eltern

Kontakt

 Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

  • Das Kind verbringt an einem Treff Zeit mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Am Treff sind mehrere Kinder mit Elternteil dabei.
  • Der Besuchstreff findet in einem Hort mit abgegrenzter Aussenanlage statt.
  • Es sind Fachpersonen anwesend.

Ziel

Das Kind hat Kontakt mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Es kann trotz Trennung der Eltern Mama und Papa sehen.

Dauer 

  • halber oder ganzer Tag am Samstag oder Sonntag
  • an 46–47 Wochenenden in Zürich, an 36 Wochenendtagen in Winterthur (exkl. Feiertage)

Kosten

kostenlos

Kontakt

Angebot

Das Kind und der Elternteil, bei dem es nicht wohnt, werden beim Kontakt von einer Fachperson begleitet.

Ziel

Das Kind kann trotz Trennung der Eltern Mama und Papa sehen.

Ort

flexibel

Dauer

flexibel

Kostenübernahme

Eltern

Kontakt

verschiedene Anbieter

Einzelbegleitungen werden in der Regel von KESB oder Gericht angeordnet. Ihr Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) organisiert das Angebot mit Ihnen.

Angebot

Eine Fachperson nimmt im Auftrag der KESB oder des Gerichts eine Abklärung der Lebenssituation des Kindes vor. Es geht unter anderem um die Themen Betreuung und Umgangsrecht. Die Fachperson verfasst einen Bericht mit ihren Empfehlungen dazu.

Ziel

Die KESB oder das Gericht erhalten eine Entscheidungsgrundlage für die Betreuung und das Umgangsrecht.

Dauer

normalerweise 4 Monate

Kostenübernahme

Abklärung durch ein Kinder- und Jugendhilfezentrum: Kostenlos für Eltern bei Anordnung durch die KESB. Bei Anordnung durch das Gericht übernehmen die Eltern die Kosten (oder das Gericht bei Mittellosigkeit der Eltern).

Abklärung durch eine andere Fachstelle: Bezahlung durch die Eltern.

Anbieter & Kontakt

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) im Bezirk, in dem das Kind wohnt

Angebot

Eine Fachstelle erstellt im Auftrag der KESB oder des Gerichts ein Gutachten über die Situation des Kindes. Themen sind insbesondere Erziehung und Betreuung.  

Ziel

Die Behörden kennen die Situation des Kindes und entscheiden, was es braucht, um das Kindeswohl sicherzustellen.

Dauer

mehrere Monate

Kostenübernahme

Die Kosten für ein Gutachten einer Fachstelle werden sowohl beim Verfahren vor Gericht als auch vor der KESB den Eltern übertragen. Sind die Eltern mittellos, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.

Kontakt

 Informieren Sie sich über passende Anbieter in Ihrer Region. 

Angebot

Eine Beistandsperson unterstützt die Eltern in folgenden Themen:

  • Umsetzung des angeordneten Kontakts zwischen Kind und Elternteil
  • Verantwortung als Eltern trotz Trennung
  • Kommunikation im Konflikt

Ziel

Eltern können die Bedürfnisse des Kindes erkennen und gute Eltern sein trotz Trennung oder Scheidung. 

Kostenübernahme

Die Eltern bezahlen die Verfahrenskosten zur Errichtung einer Beistandschaft. Sind die Eltern dazu finanziell nicht in der Lage, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.
Die Führung der Beistandschaft ist für die Familie in der Regel kostenlos.

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) im Bezirk, in dem das Kind wohnt

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 50

E-Mail

kjh@ajb.zh.ch
 

Für dieses Thema zuständig: