Alimentenhilfe

Kleinkind isst Konfibrot

Sie erhalten Ihre Alimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht? Unsere Fachpersonen beraten und unterstützen Sie.

So helfen wir

In einem Rechtstitel wurden Ihnen und Ihren Kindern Alimente zugesprochen. Aber Sie haben Probleme, das Geld von Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin zu erhalten? Wir helfen Ihnen dabei, die laufenden Unterhaltszahlungen einzufordern (Alimenteninkasso). Nach Möglichkeit versuchen wir, mit beiden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen. Unter Umständen ist bei Kinderalimenten zusätzlich eine Bevorschussung oder eine Überbrückungshilfe möglich, sofern eine Unterhaltsklage eingereicht worden ist.

Bitte beachten Sie: Eine finanzielle Soforthilfe ist nicht möglich.

Beratung

Die Fachpersonen der Alimentenhilfestellen beraten und unterstützen Sie.
Bitte beachten Sie: Die Stadt Zürich nimmt keine Gesuche per E-Mail entgegen.

Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.

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Die Standortliste wird gefiltert.

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Andelfingen und Winterthur

Adresse

St. Gallerstrasse 42
8400 Winterthur
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 94 90


Bürozeiten

Montag bis Freitag
8.15 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

alh.winterthur@ajb.zh.ch

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Bülach und Dielsdorf

Adresse

Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 95 20


Bürozeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail

alh.buelach@ajb.zh.ch

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster

Adresse

Spitalstrasse 3
8620 Wetzikon
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 80 80


Bürozeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.30 Uhr 

Mittwoch
14.00 bis 16.30 Uhr

Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr

E-Mail

alh.wetzikon@ajb.zh.ch

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirk Horgen

Adresse

Bahnhofstrasse 6
8810 Horgen
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 92 00


Bürozeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

alh.horgen@ajb.zh.ch

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Affoltern und Dietikon

Adresse

Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 93 00


Bürozeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

alh.dietikon@ajb.zh.ch

Stadt Zürich – Soziale Dienste, Alimentenstelle

Adresse

Röschibachstrasse 26
8037 Zürich
Route (Google)


Öffnungszeiten Schalter

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

Dienstag 
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 18.30 Uhr 

(keine Voranmeldung notwendig)

Telefon

+41 44 412 73 40

Kinderalimente

Kinderalimente sind Unterhaltsbeiträge, die an aussereheliche Kinder oder an Kinder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen gezahlt werden. Je nach Rechtstitel sind die Unterhaltsbeiträge bis zur Volljährigkeit, allenfalls bis zum Abschluss der ersten Ausbildung geschuldet.

Alimenteninkasso

Ehepartner/innen, Kinder, Jugendliche und Volljährige mit Unterhaltsanspruch, die ihre Alimente nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, haben Anspruch auf Inkassohilfe.

Alimentenbevorschussung

Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, bevorschusst die Gemeinde allenfalls den Unterhaltsbetrag. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal 1008 Franken pro Monat und Kind bevorschusst werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn Sie als Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Bevorschusst wird nur, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegt.

Überbrückungshilfe

Sie sind nicht verheiratet und der Unterhalt ist noch nicht geregelt? Dann haben Ihre Kinder vielleicht Anspruch auf finanzielle Überbrückungshilfe längstens bis zum vollendeten vierten Altersjahr. Die Überbrückungshilfe wird nur ausbezahlt, wenn absehbar ist, dass Ihnen der Unterhalt in der entsprechenden Höhe zugesprochen wird. Bestreitet der Mann die Vaterschaft, kann keine Überbrückungshilfe ausbezahlt werden.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 00

Telefon

E-Mail

ajb@ajb.zh.ch

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