Alimentenbevorschussung beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Die Alimente werden dem alimentenberechtigten Kind und der/dem Jugendlichen von der zuständigen Wohnsitzgemeinde als Vorschuss ausbezahlt. Die Alimentenhilfestelle fordert das Geld dann bei der oder dem Unterhaltspflichtigen direkt ein.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
    • Rechtstitel vorhanden, z. B. Eheschutzurteil, Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung usw.
    • Es besteht eine Unterhaltsverpflichtung für ein Kind bzw. eine/n Jugendliche/n.
    • Das Kind darf nicht mit der/dem Unterhaltspflichtigen in einer Hausgemeinschaft leben.
    • Die Bevorschussung wird nur für die Zukunft ausgerichtet, nicht für bereits fällige Unterhaltsansprüche.
    • Ehegattenansprüche können nicht bevorschusst werden.

      Die Bevorschussung ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers und den massgebenden Personen im gleichen Haushalt sowie von der Höhe des Unterhaltsanspruchs im Rechtstitel.

    Kosten

    Die Alimentenhilfestelle verlangt keine Gebühren für ihre Dienstleistungen.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Formular

    Für Ihr Gesuch um Alimentenbevorschussung benötigen Sie das folgende Formular und die Zusatzblätter, falls Sie mehr als drei Kinder haben:

    Diese Unterlagen müssen Sie mit Ihrem Gesuch einreichen:

    Vorteile:

    • Rechtstitel mit Rechtskraftbestätigung von der zuständigen Behörde
    • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge (ein Jahr rückwirkend bei Kinderalimenten, drei Monate rückwirkend bei Ehegattenalimenten)
    • Adressen der unterhaltspflichtigen Person und deren Arbeitgeber, sofern bekannt
    • Sämtliche Unterlagen zu Einkommens- und Vermögensverhältnis aller im Haushalt massgebenden Personen.
  3. Antrag einsenden

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte per E-Mail als PDF-Anhang an die regionale Alimentenhilfestelle, die an Ihrem Wohnsitz zuständig ist.

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    Die Standortliste wird gefiltert.

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Andelfingen und Winterthur

    Adresse

    St. Gallerstrasse 42
    8400 Winterthur
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 94 90


    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.15 bis 11.45 Uhr
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.winterthur@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Bülach und Dielsdorf

    Adresse

    Schaffhauserstrasse 53
    8180 Bülach
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 95 20


    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    14.00 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.buelach@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster

    Adresse

    Spitalstrasse 3
    8620 Wetzikon
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 80 80


    Bürozeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    14.00 bis 16.30 Uhr 

    Mittwoch
    14.00 bis 16.30 Uhr

    Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr

    E-Mail

    alh.wetzikon@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirk Horgen

    Adresse

    Bahnhofstrasse 6
    8810 Horgen
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 92 00


    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    13.30 bis 16.30 Uhr

    E-Mail

    alh.horgen@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Affoltern und Dietikon

    Adresse

    Badenerstrasse 5
    8953 Dietikon
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 93 00


    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.dietikon@ajb.zh.ch

    Stadt Zürich – Soziale Dienste, Alimentenstelle

    Adresse

    Röschibachstrasse 26
    8037 Zürich
    Route (Google)


    Öffnungszeiten Schalter

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
    9.00 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 16.30 Uhr

    Dienstag 
    9.00 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 18.30 Uhr 

    (keine Voranmeldung notwendig)

    Telefon

    +41 44 412 73 40

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte an die regionale Alimentenhilfestelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

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    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Andelfingen und Winterthur

    Adresse

    St. Gallerstrasse 42
    8400 Winterthur
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    Telefon

    +41 43 259 94 90


    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.15 bis 11.45 Uhr
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.winterthur@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirke Bülach und Dielsdorf

    Adresse

    Schaffhauserstrasse 53
    8180 Bülach
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    Telefon

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    Bürozeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    14.00 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.buelach@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster

    Adresse

    Spitalstrasse 3
    8620 Wetzikon
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    Telefon

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    Bürozeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    14.00 bis 16.30 Uhr 

    Mittwoch
    14.00 bis 16.30 Uhr

    Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr

    E-Mail

    alh.wetzikon@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe Bezirk Horgen

    Adresse

    Bahnhofstrasse 6
    8810 Horgen
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    +41 43 259 92 00


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    Montag bis Freitag
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    13.30 bis 16.30 Uhr

    E-Mail

    alh.horgen@ajb.zh.ch

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe der Bezirke Affoltern und Dietikon

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    Badenerstrasse 5
    8953 Dietikon
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    +41 43 259 93 00


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    Montag bis Freitag
    8.30 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alh.dietikon@ajb.zh.ch

    Stadt Zürich – Soziale Dienste, Alimentenstelle

    Adresse

    Röschibachstrasse 26
    8037 Zürich
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    Öffnungszeiten Schalter

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
    9.00 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 16.30 Uhr

    Dienstag 
    9.00 bis 12.00 Uhr und
    13.30 bis 18.30 Uhr 

    (keine Voranmeldung notwendig)

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    +41 44 412 73 40
  4. So geht es weiter

    Wir prüfen Ihr Gesuch

    Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen bitte bis spätestens zwei Monate nach der Gesuchstellung. Erst dann können wir auf Ihr Gesuch eingehen.

    Das Gesuch gilt als gestellt, sobald es unterschrieben bei der örtlich zuständigen Alimentenhilfestelle eingegangen ist.

    Höhe der Bevorschussung

    Bevorschusst werden Unterhaltsbeiträge gemäss dem Urteil oder dem Vertrag. Die maximale Höhe des Vorschusses ist die einer einfachen Waisen- und Kinderrente gemäss der AHV/IV-Gesetzgebung (gegenwärtig 1008 Franken pro Monat). 

    Teilen Sie uns veränderte Verhältnisse mit

    Veränderungen (zum Beispiel des Zivilstands, Umzug, Geburt eines weiteren Kindes, in Einkommen und Vermögen, im Unterhaltsvertrag, beim Erlass eines Scheidungsurteils nach einem Eheschutz usw.) müssen Sie der Alimentenhilfestelle unverzüglich melden. Jede Verletzung der Mitteilungspflicht führt zu einer Einstellung der finanziellen Leistung, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind oder waren. 

    Rückzahlungen

    Unterhaltsberechtigte Personen, also die Gesuchsteller/innen, müssen nur Rückzahlungen leisten, wenn sie die Leistungen zu Unrecht erhalten haben.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 00

Telefon

E-Mail

ajb@ajb.zh.ch