Inkassogesuch stellen

Anleitung

  1. Voraussetzungen

    Gleichzeitig Bevorschussung beantragen

    Falls Sie gleichzeitig einen Antrag für Alimentenbevorschussung stellen möchten fahren Sie bitte hier fort:

    Für das Inkassogesuch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
    • Rechtstitel vorhanden, z. B. Eheschutzurteil, Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung

    Diese Beiträge können Sie einfordern:

    • Laufende Unterhaltsbeiträge, die nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt werden. 
    • Rückstände werden bei Kinderalimenten ein Jahr rückwirkend, bei Ehegattenalimenten drei Monate rückwirkend durch die Alimentenhilfestelle eingefordert werden.

    Kosten

    Die Alimentenhilfestelle verlangt keine Gebühren für ihre Dienstleistungen. Aber: Personen, die ein Gesuch stellen, müssen die beim Inkasso entstehenden Kosten (Betreibungskosten, Kosten für Übersetzungen usw.) bezahlen, wenn sie nicht Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Formular

    Für Ihr Inkassogesuch benötigen Sie das folgende Formular und die Zusatzblätter, falls sie mehr als drei Kinder haben:

    Einzureichende Unterlagen

    Vorteile:

    • Rechtstitel mit Rechtskraftbestätigung von der zuständigen Behörde
    • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge (ein Jahr rückwirkend bei Kinderalimenten, drei Monate rückwirkend bei Ehegattenalimenten)
    • Adressen der unterhaltspflichtigen Person und deren Arbeitgeber, sofern bekannt
  3. Inkassogesuch einsenden

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte an die regionale Alimentenhilfestelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte per E-Mail als PDF-Anhang an die regionale Alimentenhilfestelle, die an Ihrem Wohnsitz zuständig ist.

  4. So geht es weiter

    Wir prüfen Ihr Gesuch

    Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen bitte bis spätestens zwei Monate nach der Gesuchstellung. Erst dann können wir auf Ihr Gesuch eingehen.

    Das Gesuch gilt als gestellt, sobald es unterschrieben bei der örtlich zuständigen Alimentenhilfestelle eingegangen ist.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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