Inkassogesuch stellen

Anleitung

  1. Voraussetzungen

    Gleichzeitig Bevorschussung beantragen

    Falls Sie gleichzeitig einen Antrag für Alimentenbevorschussung stellen möchten fahren Sie bitte hier fort:

    Für das Inkassogesuch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
    • Rechtstitel vorhanden, z. B. Eheschutzurteil, Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung

    Diese Beiträge können Sie einfordern:

    • Laufende Unterhaltsbeiträge, die nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt werden. 
    • Rückstände werden bei Kinderalimenten ein Jahr rückwirkend, bei Ehegattenalimenten drei Monate rückwirkend durch die Alimentenhilfe eingefordert werden.

    Kosten

    Die Alimentenhilfe verlangt keine Gebühren für ihre Dienstleistungen. Aber: Personen, die ein Gesuch stellen, müssen die beim Inkasso entstehenden Kosten (Betreibungskosten, Kosten für Übersetzungen usw.) bezahlen, wenn sie nicht Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Formular

    Für Ihr Inkassogesuch benötigen Sie das folgende Formular und die Zusatzblätter, falls sie mehr als drei Kinder haben:

    Einzureichende Unterlagen

    Vorteile:

    • Rechtstitel mit Rechtskraftbestätigung von der zuständigen Behörde
    • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge (ein Jahr rückwirkend bei Kinderalimenten, drei Monate rückwirkend bei Ehegattenalimenten)
    • Adressen der unterhaltspflichtigen Person und deren Arbeitgeber, sofern bekannt
  3. Inkassogesuch einsenden

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte an die Alimentenhilfe, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

    Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

    Die Standortliste wird gefiltert.

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe

    Adresse

    Ausstellungsstrasse 88
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 90 90

    Telefonzeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alimente@ajb.zh.ch

    Stadt Zürich – Alimentenstelle

    Adresse

    Röschibachstrasse 26
    8037 Zürich
    Route (Google)


    Öffnungszeiten Schalter

    Montag bis Freitag
    9.00 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 16.30 Uhr

    (keine Voranmeldung notwendig)

    Telefon

    +41 44 412 73 40

    E-Mail

    alimentenstelle@zuerich.ch

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte per E-Mail als PDF-Anhang an die Alimentenhilfe, die an Ihrem Wohnsitz zuständig ist.

    Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

    Die Standortliste wird gefiltert.

    Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe

    Adresse

    Ausstellungsstrasse 88
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Telefon

    +41 43 259 90 90

    Telefonzeiten

    Montag bis Freitag
    8.30 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 17.00 Uhr

    E-Mail

    alimente@ajb.zh.ch

    Stadt Zürich – Alimentenstelle

    Adresse

    Röschibachstrasse 26
    8037 Zürich
    Route (Google)


    Öffnungszeiten Schalter

    Montag bis Freitag
    9.00 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 16.30 Uhr

    (keine Voranmeldung notwendig)

    Telefon

    +41 44 412 73 40

    E-Mail

    alimentenstelle@zuerich.ch
  4. So geht es weiter

    Wir prüfen Ihr Gesuch

    Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen bitte bis spätestens zwei Monate nach der Gesuchstellung. Erst dann können wir auf Ihr Gesuch eingehen.

    Das Gesuch gilt als gestellt, sobald es unterschrieben bei der Alimentenhilfe eingegangen ist.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung – Alimentenhilfe

Adresse

Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 90 90

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

alimente@ajb.zh.ch