Begleiteter Besuchstreff (BBT)

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Begleiteter Besuchstreff

Gemeinsam eine Lösung finden

Ein begleiteter Besuchstreff wird meistens durch ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet. Als Eltern können Sie diesen aber auch einvernehmlich in Anspruch nehmen. Ihr Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) unterstützt Sie bei der Anmeldung und der Ausübung des begleiteten Besuchsrechts.

Ein begleiteter Besuchstreff ist eine Übergangslösung, die von der KESB oder dem Gericht aufgehoben wird, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Denn Ziel ist es, dass Sie mit Unterstützung einer Fachstelle eine individuelle Lösung für das Besuchsrecht finden.

Ablauf

Bei einem begleiteten Besuchstreff verbringen Kinder eine vereinbarte Besuchszeit mit ihren besuchsberechtigten Elternteilen. Die Treffen finden in einem Hort statt mit Möglichkeiten zum Spielen, Aufenthalt im Freien und gemeinsamen Mittagessen. Ein Team gut ausgebildeter Fachpersonen bietet bei Bedarf Unterstützung an.

Fachperson begleitet die Übergabe

Jeweils zu Beginn und am Ende eines Treffens findet die Übergabe des Kindes zwischen den beiden Elternteilen statt. Die Übergabe wird durch eine Fachperson begleitet und kann auch zeitlich gestaffelt durchgeführt werden – falls sich die beiden Parteien nicht begegnen wollen. Ein Treff kann auch nur für die begleitete Übergabe genutzt werden. In diesem Fall können Eltern und Kinder die Besuchszeit frei gestalten.

Ein begleiteter Besuchstreff kann ab Geburt bis zum Alter von maximal 18 Jahren besucht werden.

Durchführungsorte und -daten

Im Kanton Zürich werden begleitete Besuchstreffs im Auftrag des Amts für Jugend und Berufsberatung von zwei Institutionen angeboten:

Standorte

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur (FUJH)
Hort Guggenbühl, Stadlerstrasse 54, 8404 Winterthur
Kindergarten Inneres Lind, Sankt-Georgen-Strasse 59, 8400 Winterthur

www.fujh.ch/begleiteter-besuchstreff

Anmeldung und Beratung

Als Eltern melden Sie sich für einen begleiteten Besuchstreff an (nachdem
eine KESB oder ein Gericht einen Treff beschlossen hat). Sie werden dabei von einer Fachstelle unterstützt. Die Fachstelle begleitet auch die Ausübung des Besuchsrechts. Meistens ist die Fachstelle ein kjz.

Persönliche Beratung in Ihrem kjz

Für ein Beratungsgespräch oder weitere Informationen kontaktieren Sie Ihr Kinder und Jugendhilfezentrum (kjz).

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung – Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 96 50

E-Mail

kjh@ajb.zh.ch
 

Für dieses Thema zuständig: