Finanzausgleich: Die Diskussion um einen Systemwechsel beginnt

13 Jahre nach der letzten grossen Reform hat der Kanton beschlossen, den Finanzausgleich unter den Gemeinden und dem Kanton unter die Lupe zu nehmen. Das Gemeindeamt nahm 2025 die Vorarbeiten dafür auf – und lieferte mit dem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht eine wichtige Faktengrundlage.

Es geht um viel Geld

Im Kanton Zürich werden jedes Jahr rund 1,6 Milliarden Franken unter den Gemeinden verteilt. Dieses Geld fliesst über den Zürcher Finanzausgleich. Es entspricht etwa einem Viertel des gesamten Nationalen Finanzausgleichs. Es geht also um sehr viel Geld – und darum, dass alle Gemeinden im Kanton ihre Aufgaben gut erfüllen können.

Zugleich verändert sich die Gemeindelandschaft im Kanton Zürich: Gemeinden wachsen unterschiedlich, ihre Einnahmen entwickeln sich verschieden. Manche stehen finanziell gut da, andere kämpfen mehr. Deshalb ist klar: Der Finanzausgleich muss immer wieder überprüft werden. Die letzte grosse Reform liegt 13 Jahre zurück. Und heute gibt es Kritik von mehreren Seiten – ein guter Zeitpunkt also, ihn genauer anzuschauen.

Was macht der Finanzausgleich eigentlich?

Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Gemeinden im Kanton ihre Aufgaben erfüllen können – egal, ob sie viel oder wenig Geld haben. Er ist damit ein wichtiges Instrument für den Zusammenhalt und die finanzielle Stabilität der Zürcher Gemeinden.

Dieses System gibt es schon lange im Kanton Zürich: seit 1931. Heute hilft es, die finanziellen Unterschiede zwischen den 160 Gemeinden im Kanton zu verkleinern. In der Folge weichen die Steuerfüsse nicht zu stark voneinander ab, so wie es die Verfassung verlangt.

Hinter dem Finanzausgleich steckt ein komplexes System mit mehreren Instrumenten, die ineinandergreifen wie ein Räderwerk. Die Instrumente haben eigene Ziele: Sie sollen zum Beispiel Ressourcen ausgleichen oder besondere Lasten wie Zentrumslasten entgelten. Wichtig dabei: Wenn man einen bestimmten Teil des Systems ändert, hat das Auswirkungen auf das ganze System – und damit auf alle Gemeinden.

Regelmässig auf dem Prüfstand

Alle vier Jahre überprüft der Regierungsrat, ob der Finanzausgleich seine Ziele erreicht. Das geschieht im Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht. Der Bericht von 2025 kommt zum Schluss: Der Finanzausgleich funktioniert. Er sorgt für Stabilität und erfüllt seine gesetzlichen Ziele. Gleichzeitig zeigt der Bericht: Es gibt Anlass, über die Weiterentwicklung des Finanzausgleiches politisch zu diskutieren.

Den Bericht 2025 hat das Gemeindeamt unter Einbezug von allen Direktionen des Kantons und der Gemeindesicht erarbeitet. Das Gemeindeamt, genauer die Abteilung Gemeindefinanzen, ist auch zuständig für den Vollzug des Finanzausgleichs. Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025 ist deutlich kürzer als frühere Versionen und wurde erstmals online veröffentlicht. Er bietet nun auch eine solide Grundlage für die politischen Diskussionen. Der Finanzausgleich wird darin nicht isoliert betrachtet. Der Bericht zeigt auch, was die Entwicklung der Gemeinden und ihrer Aufgabenteilung mit dem Kanton damit zu tun haben.

Wo gibt es Kritik?

Seit der letzten Revision hat sich einiges verändert. Die Steuerkraft der Gemeinden ist insgesamt gestiegen. Zugleich haben gesetzliche Anpassungen dazu geführt, dass sich finanzielle Lasten zwischen Kanton und Gemeinden verschoben haben. Das hat Fragen dazu aufgeworfen, ob der Finanzausgleich heute noch richtig ausgestaltet ist.

Der Regierungsrat hat deshalb im Bericht 2025 angekündet, die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Ziel ist eine breite politische Diskussion über eine Weiterentwicklung des Systems.

Zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat spielen dabei eine wichtige Rolle:

Ähnliche Kritikpunkte äusserte der Fachbeirat zum Finanzausgleich. Der Fachbeirat ist ein Beratungsgremium mit Vertretern von Kanton und Gemeinden. Auch diese Punkte sollen miteinbezogen werden.

Wie geht es weiter?

Der Regierungsrat hat nun den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren zum Postulat Stellung zu nehmen, das heisst bis Mitte 2027. Das Gemeindeamt bereitet den Bericht vor. Dieser dient als weitere wichtige Grundlage für die politische Diskussion, ob und wie der Finanzausgleich angepasst werden soll.

Klar ist: Solche Reformen brauchen Zeit. Die letzte grosse Reform dauerte mehr als zehn Jahre. Am Ende wurde sie im Jahr 2010 von mehr als 80 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung angenommen – ein starkes Zeichen für den Rückhalt des Finanzausgleiches in seiner heutigen Form.

Ein gemeinsamer Prozess

Beim Vorgehen hat das Gemeindeamt ein klares Ziel: Die Grundlagen, die nun für die politische Diskussion erarbeitet werden, sollen breit abgestützt sein. Deshalb will es alle Beteiligten einbeziehen – vor allem die Gemeinden selbst. Dafür soll es auf fachlicher und politischer Ebene weitere Begleitgruppen für die Weiterentwicklung geben. Gemeinsam soll ein an sich funktionierendes System mit den realen Verhältnissen abgeglichen und damit zukunftsfähig gemacht werden – damit es auch weiterhin mit grosser Akzeptanz für Stabilität und Zusammenhalt im Kanton sorgen kann.

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