Volksschule

Eine regelmässige Überprüfung durch die Fachstelle für Schulbeurteilung sichert die Qualität der Volksschule im Kanton Zürich. Jede Schule wird deshalb alle fünf Jahre evaluiert. Grundlage für die Qualitätssicherung bildet das «Handbuch Schulqualität».

Was ist eine «gute Schule»?

Die Qualität von Schulen wird heute nicht mehr einfach als gegeben hingenommen, sondern hinterfragt. Die Schulen müssen deshalb regelmässig über ihre Qualität Rechenschaft ablegen.
Damit sie aber den Nachweis erbringen können, dass ihre Leistungen den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen genügen, müssen die Ansprüche an die Qualität der Schule in verbindlicher Form definiert sein und mit anerkannten Evaluationsverfahren überprüft werden können. Die Leitlinien dafür gibt das «Handbuch Schulqualität» vor.
 

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Das «Handbuch Schulqualität» beschreibt die «Qualitätsansprüche an die Volksschulen des Kantons Zürich». So wird eine Qualitätsbeurteilung möglich, die sich auf legitimierte Normen, eben «Qualitätsansprüche» abstützt. Für die beurteilten Schulen und Personen wird nachvollziehbar, auf welche Qualitätsvorstellungen sich die Beurteilung bezieht. In diesem Sinne versteht sich das «Handbuch Schulqualität» als Referenzwerk, das in allen Praxisfeldern des Qualitätsmanagements der Zürcher Volksschule Gültigkeit beansprucht – von der internen und der externen Beurteilung der Schulen über die Beurteilung der einzelnen Lehrperson bis hin zum Controlling durch die Bildungsdirektion.

Das «Handbuch Schulqualität» will dazu beitragen, dass die Schulen und die schulischen Prozesse präziser, objektiver, umfassender und nachvollziehbarer beurteilt werden können.
 

Online-Befragung

Für die externe Schulevaluation sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Erziehungsberechtigten sowie der Lehrpersonen mit der Schule und dem Unterricht wichtig. Die Fachstelle für Schulbeurteilung freut sich deshalb über die Teilnahme an der Befragung.

Häufige Fragen zur Evaluation

Eine externe Schulbeurteilung findet nur alle paar Jahre statt. Das wirft im Vorfeld Fragen auf. Nachfolgend die am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten dazu.
 

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Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen überprüft. Im Jahr 2005 hat die Bildungsdirektion zusammen mit dem Verband der Schulpräsidien des Kantons Zürich die Einteilung der Gemeinden und Schulen auf die Schuljahre festgelegt. Die Festlegung des genauen Evaluationstermins innerhalb des Schuljahres wird durch die Fachstelle für Schulbeurteilung vorgenommen. Die Schulen werden mindestens ein halbes Jahr vor der Evaluation über den Termin informiert.

Die schriftlichen Befragungen der Lehrpersonen, der Schüler und Schülerinnen sowie der Eltern und Erziehungsberechtigten sind grundsätzlich anonym. Niemand braucht zu wissen, wer welche Einschätzung geäussert hat. Die Fachstelle für Schulbeurteilung weist die verantwortlichen Personen der Schule (Schulleitung, schulische Kontaktgruppe der Evaluation) mündlich und schriftlich darauf hin, strikte auf Anonymität und Datenschutz bei der Befragung zu achten. Schülerinnen und Schüler füllen die Fragebogen online in der Schule aus. Die Eltern erhalten die Fragebogen durch ihre Kinder und geben sie den Kindern in einem verschlossenen Couvert wieder mit zurück in die Schule. Diese Couverts werden von der Schule ungeöffnet an die Fachstelle für Schulbeurteilung weitergeleitet. Diese liest die Fragebogen elektronisch ein und vernichtet die Originalfragebogen datenschutzgerecht.

Die externe Evaluation misst die Qualität der Schulen anhand vergleichbarer Qualitätskriterien. Für die Fachstelle für Schulbeurteilung ist das «Handbuch Schulqualität» der massgebliche Referenzrahmen für die Schulbeurteilung. Die Qualitätsansprüche und Indikatoren, mit welchen die Fachstelle arbeitet, wurden mehrheitlich aus dem Handbuch abgeleitet, für die Evaluationspraxis konkretisiert und durch den Bildungsrat verabschiedet. So wird eine Qualitätsbeurteilung möglich, die sich auf demokratisch legitimierte und nachvollziehbare Qualitätsvorstellungen abstützt.

Die beurteilten Schulen erhalten eine Rückmeldung in Form eines Berichts. Die Beurteilung wird in differenzierter Sprache abgefasst, nicht in einfachen Noten. Eine Kernaussage fasst die Beurteilung je Qualitätsanspruch zusammen und wird in der Folge erläutert. Das schulspezifische Profil stellt die Besonderheiten und Merkmale der Schule in diesem Bereich dar. Die Beurteilung der Schulen ist deshalb nicht direkt vergleichbar und kann nicht in Form einer Rangliste dargestellt werden.

Die Resultate der Fragebogenerhebung ermöglichen Vergleiche. Zu jedem einzelnen Beurteilungspunkt im Fragebogen erhält die Schule neben den eigenen Werten auch Angaben zur Abweichung vom kantonalen Durchschnitt, den Vergleich mit dem Wert bei der Vorevaluation sowie die Angabe jenes Durchschnittswertes, welche die fünf Prozent der Schulen mit dem höchsten Wert bei diesem Punkt erreicht haben. Da diese Vergleiche sich immer nur auf eine bestimmte Frage (Punkt) des Fragebogens beziehen, kann keine Rangliste der Schulen gemacht werden.

Der Auftrag der Fachstelle für Schulbeurteilung beschränkt sich auf die öffentliche Volksschule. Privatschulen brauchen aber eine Bewilligung. Im Bewilligungsverfahren wird die Qualität der Privatschulen geprüft.

Privatschulen können sich auf eigenes Gesuch hin und unter Übernahme der Kosten freiwillig durch die Fachstelle für Schulbeurteilung evaluieren lassen.

Gemäss Volksschulgesetz wird jede Schule alle fünf Jahre durch die Fachstelle für Schulbeurteilung evaluiert. Die Einteilung der Schulen in den Rhythmus der Evaluation, in ein konkretes Schuljahr, erfolgte durch die Bildungsdirektion zusammen mit dem Verband der Schulpräsidien. Neben geographischen Aspekten wurde darauf geachtet, dass verschiedene Schulen in kleineren Gemeinden im selben Schuljahr evaluiert werden, in grösseren Gemeinden (wie etwa der Stadt Zürich oder der Stadt Winterthur) die Evaluation jedoch gestaffelt stattfindet. 

Für die Qualität der Schulen sind die Schulbehörde und die Schule verantwortlich. Die Fachstelle für Schulbeurteilung liefert der Schule ein Fremdbild. Wesentliche Qualitätsmängel werden durch die Fachstelle im Bericht festgehalten und der Schule mitgeteilt. Die Schule erarbeitet auf Grund der Empfehlungen der Fachstelle für Schulbeurteilung einen Massnahmenplan zur Qualitätsentwicklung, der durch die Schulbehörde genehmigt wird und der Fachstelle innert einer Frist von vier Monaten zugeschickt werden muss. Die Ergebnisse der Massnahmen werden im Rahmen der ordentlichen Folgeevaluation beurteilt.

Werden in einer Schule personenbezogene Missstände festgestellt, so werden diese im Bericht lediglich in anonymisierter Form festgehalten. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten einzelner Personen, das von den Evaluatorinnen oder Evaluatoren selbst beobachtet wird, interveniert das Evaluationsteam unmittelbar. Werden im Rahmen der Evaluation dem Team Informationen über gravierendes persönliches Fehlverhalten zugetragen, so informiert die Fachstelle nach der Rückmeldeveranstaltung die Schulführung (bzw. bei Berufsberatenden die Leitung des betreffenden Berufsberatungszentrums als vorgesetzte Stelle) und die betreffende Person. Die genaue Abklärung des Sachverhaltes sowie eventuelle Massnahmen liegen in der Verantwortung der Schulführung (bzw. der biz-Leitung).

Die Schulqualitätsforschung hat bewiesen, dass hohe Prozessqualitäten im Bereich Schule und Unterricht gute Schülerleistungen fördern. Der Zusammenhang ist jedoch indirekt und im Einzelfall nicht direkt nachweisbar. Um die effektiven Schülerleistungen in die Schulbeurteilung einzubauen, müsste ein aufwändiges System von Leistungsmessungen eingeführt werden. Zwar werden im Rahmen der Harmonisierung des Volksschulwesens Bildungsstandards festgelegt und die Erreichung von Grundkompetenzen überprüft, aber nur auf der Ebene des Kantons und nicht auf der Ebene der einzelnen Schule oder der einzelnen Klasse. Die Schulen selbst verfügen nur in wenigen Bereichen über die Möglichkeit, die Schülerleistungen mit geeichten Tests festzustellen. Die externe Schulbeurteilung beschränkt sich deshalb weitgehend auf die Beurteilung von Prozessqualitäten.

Mit dem Fragebogen erhebt die Fachstelle für Schulbeurteilung in wichtigen Qualitätsbereichen die Zufriedenheit von Schülerinnen und Schülern, von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von Lehrpersonen. Der Fragebogen umfasst Fragen zu verschiedenen Qualitätsaspekten einer Schule. Die Fachstelle für Schulbeurteilung führt eine Vollerhebung durch, das heisst, es wird nicht nur eine Stichprobe befragt, sondern möglichst alle. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Schülerinnen und Schüler der Unterstufe und Kinder, welche den Kindergarten besuchen, füllen den Fragebogen nicht aus. Die Meinung eines Teils dieser Kinder wird in Interviews erhoben.
  • Ausnahmen sind auch in ganz kleinen Schulen und Sonderschulen möglich.

Falls die Schule das Portfolio und die ausgefüllten Fragebogen unmittelbar nach den Sommerferien der Fachstelle für Schulbeurteilung abgeben muss, so wird die Befragung noch vor den Sommerferien durchgeführt. Wenn aber die schriftliche Befragung etwa einen Monat nach den Sommerferien gemacht werden kann, sollen die neuen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit haben, an der Befragung teilzunehmen.

Falls die Schule das Portfolio und die ausgefüllten Fragebogen unmittelbar nach den Sommerferien der Fachstelle für Schulbeurteilung abgeben muss, so wird die Befragung noch vor den Sommerferien durchgeführt. Wenn aber die schriftliche Befragung etwa einen Monat nach den Sommerferien gemacht werden kann, sollen die neuen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die Möglichkeit haben, an der Befragung teilzunehmen.

Die Schülerinnen und Schüler werden in kleinen Gruppen von vier bis sechs Kindern (gleich viele Mädchen und Knaben) befragt. Die Gruppen setzen sich in der Regel aus Schülerinnen und Schülern der gleichen Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) bzw. des gleichen Jahrgangs oder der gleichen Abteilung (Sekundarstufe) zusammen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler treffen die jeweiligen Lehrpersonen. Ob leistungsstarke oder leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, spielt keine Rolle. Für das Evaluationsteam ist wichtiger, dass es sich um mitteilsame Kinder und Jugendliche handelt.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden in Gruppen von vier bis sechs Personen befragt. Auch diese Gruppen sind nach Stufe, Jahrgang oder Abteilung zusammengesetzt. Interessierte Eltern können sich mit dem Talon im FSB-Flyer bei der Schulleitung melden. Die definitive Auswahl und Einladung erfolgt durch die Evaluations- und die Schulleitung.

Die Fachstelle für Schulbeurteilung erfasst für alle Schulen ein Qualitätsprofil. Es umfasst für Kindergärten und Primarschulen acht, für Sekundarschulen neun Qualitätsansprüche.

Zusätzlich zum Qualitätsprofil erhält die Schule auf Wunsch mit der Fokusevaluation eine qualifizierte und unabhängige Aussensicht zu einem Fokusthema. Die Schule kann hier eigene thematische Anliegen einbringen. In der Fokusevaluation werden die Besonderheiten der Schulen gezielt berücksichtigt.

Die kommunalen Schulbehörden sind nicht Gegenstand der externen Schulevaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung. Gemäss Volksschulgesetz besteht der Auftrag der Fachstelle für Schulbeurteilung darin, die Schulen im Kanton Zürich zu beurteilen. Gemeint sind damit die von den lokalen Schulbehörden definierten einzelnen Schuleinheiten. Der inhaltliche Referenzrahmen, nach dem die Schulen beurteilt werden (siehe «Handbuch Schulqualität»), umschreibt Prozessqualitäten auf der Ebene der Schule und des Unterrichts. Die strategische Führung durch die kommunale Schulpflege ist in diesem Beurteilungsrahmen nicht enthalten.

Eine Beurteilung der Arbeit der Schulpflege durch die kantonale Fachstelle für Schulbeurteilung wäre auch aus politischen Gründen nicht zulässig. Sie käme einem Eingriff in die Souveränität der Schulgemeinde gleich. Die Schulpflege ist eine durch das Volk gewählte Behörde. Die Stimmberechtigten bestimmen durch die demokratische Wahl, wem sie das Vertrauen für die Führung und Beaufsichtigung ihrer Schulen aussprechen beziehungsweise entziehen.

Es gibt im Referenzrahmen Schulqualität aber Bereiche – so vor allem die Themen «Schulführung» und «Qualitätssicherung und Entwicklung» –, die wichtige Schnittstellen zur Tätigkeit der Schulbehörden aufweisen. Eine differenzierte und vertiefte Beurteilung der Schulqualität in diesen Themenbereichen ist nicht möglich, ohne auch die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schulbehörden miteinzubeziehen. So gesehen liefern die Evaluationsergebnisse für die Schulbehörden auch Anhaltspunkte für die Überprüfung der eigenen Arbeit.

An der schriftlichen Vorbefragung mit Fragebogen nehmen alle Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse (Mittelstufe und Sekundarstufe) teil.

Während des dreitägigen Evaluationsbesuches werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel ab der 2. Klasse in jahrgangs- bzw. stufenspezifischen Gruppen (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler) mündlich befragt.
 

Kontakt

Fachstelle für Schulbeurteilung

Adresse

Josefstrasse 59
Postfach
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 79 00

E-Mail

info@fsb.zh.ch

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