Evaluation von Sonderschulen

Die Fachstelle für Schulbeurteilungen bietet Sonderschulen eine freiwillige Evaluation analog den Regelschulen an. Das Angebot ist kostenlos.

Verpflichtende Evaluation der Sonderschulen durch die FSB

Im Rahmen der Überarbeitung des Kinder- und Jugendheimgesetzes wurde auch die Verordnung über die Aufsicht der Sonderschulung überarbeitet. Zur Verordnung wurde eine Vernehmlassung durchgeführt, zu welcher auch die Fachstelle für Schulbeurteilung eingeladen war. Da bereits bisher praktisch alle Sonderschulen vom Angebot der Evaluation durch die FSB Gebrauch gemacht haben, hat man sich dazu entschlossen, diese Praxis nun in der Verordnung fest zu schreiben. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2022 alle Sonderschulen verbindlich in einem Sechsjahreszyklus durch die FSB extern evaluiert werden. Die Freiwilligkeit fällt weg. Die Schulen wurden darüber informiert. Für die Fachstelle ergibt dies kaum Mehraufwand, weil bisher lediglich einzelne Schulen auf die Evaluation verzichtet haben.

Weitere Informationen zum neuen Kinder- und Jugendheimgesetz können auf der Website des Kantons eingesehen werden.

Qualitätsmerkmale von Sonder- und Regelschulen

Eine Studie der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (2009) über Modalitäten der Evaluation der Sonderschulung in den Deutschschweizer Kantonen kam zum Schluss, dass sich die wichtigen Qualitätsmerkmale von Regel- und Sonderschulen kaum unterscheiden:

  • Identische Qualitätsansprüche:
    «Schulgemeinschaft», «Schulführung», «Qualitätssicherung und -entwicklung» sowie «Zusammenarbeit mit den Eltern»
  • Spezifische Qualitätsansprüche von Sonderschulen:
    «Gestaltung der Förderangebote», «Individuelle Lernbegleitung», «Lernklima», «Förderplanungsprozess» sowie (bei Sekundarschulen) «Berufs- und Lebensvorbereitung»

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Entsprechend dem angepassten Qualitätsrahmen und dem Anliegen der Sonderschulen, alle Mitarbeitenden schriftlich befragen zu können, wurde ein spezifischer Fragebogen für Sonderschulen entwickelt. Es gibt je eine Fragebogenversion für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Mitarbeitenden. Bei den Mitarbeitenden werden bei der Befragung drei Tätigkeitsbereiche unterschieden, alle Antworten fliessen jedoch in eine Auswertung ein. Die Sonderschulbefragung kann durch schuleigene Fragen ergänzt werden. Die Beurteilung von individuellen, sonderpädagogischen und therapeutischen Massnahmen ist nicht Gegenstand der externen Schulevaluation.

Kontakt

Fachstelle für Schulbeurteilung

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