Eltern, Schülerinnen und Schüler

Eltern, Schülerinnen und Schüler haben spezifische Rechte und Pflichten. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Alter entsprechende Partizipationsformen für Schülerinnen und Schüler gehören zu den Qualitätsmerkmalen einer Schule.

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten von Eltern, Schülerinnen und Schülern sind grundsätzlich auf Bundesrechtsebene geregelt. Das Kantonale Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung konkretisieren diese Rechte und Pflichten.

Eine junge Schülerin und ihr Lehrer sitzen beim Beurteilungsgespräch an einem Tisch. Vor ihnen liegt der Beurteilungsbogen
Partizipation: Schülerin bespricht mit Lehrperson ihre Leistungen Quelle: Martin Stürm

Elternmitwirkung

Bei der Elternmitwirkung wird unterschieden zwischen der individuellen (das eigene Kind betreffende) und der allgemeinen/institutionellen (im Rahmen der Schule) Mitwirkung.

Partizipation von Schülerinnen und Schülern

Die Schülerinnen und Schüler werden an den betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.

Pflichten

Grundsätzlich sind die Elternpflichten auf Bundesrechtsebene im Zivilgesetzbuch geregelt. Das kantonale Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung konkretisieren diese Elternpflichten in Bezug auf die Schule. Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.

Schülerinnen und Schüler haben Pflichten zu erfüllen und sich aktiv am Schulbetrieb zu beteiligen.

Weiterführende Informationen

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