Kindesrecht & Kindesschutz
Was ist die Rolle der Schule beim Kindesschutz und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)?
Inhaltsverzeichnis
Gefährdung des Kindswohls
Die Schule spielt im Bereich der Früherkennung eine wichtige Rolle für den Kindesschutz. Lehrpersonen können im Schulalltag Beobachtungen von Schülerinnen und Schülern anstellen, die möglicherweise Rückschlüsse auf eine Gefährdung eines Kindes zulassen. Die Schule darf in solchen Fällen aber nicht in die Erziehungsbefugnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingreifen; diese Kompetenz haben einzig die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Bei ihrer Tätigkeit sind die KESB auf die Mitwirkung der Schulen angewiesen.
Grundsätzlich gilt:
- Handeln Sie nicht übereilt und nicht im Alleingang.
- Führen Sie keine Ermittlungen durch.
- Informieren Sie frühzeitig die Schulleitung bzw. Ihre vorgesetzte Stelle und besprechen Sie mit ihr zusammen das Vorgehen.
- Lassen Sie sich, wenn nötig, von einer Fachstelle beraten.
- Treffen Sie Entscheidungen nicht allein.
- Dokumentieren Sie alle Beobachtungen, Aussagen und Entscheidungen.
- Bei einem Verdacht ist sorgfältig vorzugehen. Bis eine Meldung an die Behörden erfolgt, sind die vorgängigen Schritte oft mehrmals zu durchlaufen.
- Es darf keine Schuldzuweisung und Vorverurteilung erfolgen.
- Download Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den KESB bei Gefährdung des Kindeswohls PDF | 13 Seiten | Deutsch | 282 KB
- Download Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den KESB bei Gefährdung des Kindeswohls PDF | 2 Seiten | Deutsch | 224 KB
- Download Gefährdungsmeldung der Schule an die KESB DOCX | Deutsch | 34 KB
- Download Weisung zur Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft und der Schulbehörde bei einer Platzierung in einem Sonderschulheim PDF | 4 Seiten | Deutsch | 33 KB
- Download Häusliche Gewalt – Was tun in der Schule? PDF | 28 Seiten | Deutsch | 1 MB
Kontakt
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