In diesem Kapitel
- Verwendung der Lohnreglemente (Weisung)
- Lohntabelle für LR 01 und 05 (Weisung)
- LR 05, Berechnungsweise des Prozentzuschlags für die Abgeltung der Ferien und Ruhetage (Weisung)
- Feuerwehr-Ausbildungskursentschädigung (Weisung)
- Kontrolle der Lohnauszahlung und -verbuchung (Weisung)
- Auszahlung/Rückforderung von Ferien, Überzeit, Mehrzeit und Minuszeit (Weisung)
- Rückforderung zu viel erbrachter Leistungen
Weiterführende Informationen
HR-Formulare
Das Formular Meldung für Adressänderungen und/oder Lohnauszahlung finden Sie unter folgendem Link unter dem Titel «Persönliche Angaben»:
Kontakt
+41 43 259 48 97
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Hinweis:
Unsere Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung. Mitarbeitende wenden sich bitte an die Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende.
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