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Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu bestimmen. Der Kanton Zürich arbeitet daran, dieses Recht umzusetzen. Diese Videos in Gebärdensprache zeigen, was bereits geschieht
Auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung
Die folgenden Videos in Gebärdensprache zeigen, was in der kantonalen Politik für Menschen mit Behinderungen geschieht und was der Kanton unternimmt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern:
- SEBE – mehr Selbstbestimmung durch ein neues Unterstützungssystem
- Die UNO-Behindertenrechtskonvention – gemeinsam für Gleichstellung
SEBE – mehr Selbstbestimmung
Dieses Video erklärt in Gebärdensprache:
- worum es bei SEBE geht - selbst bestimmen, wie und wo man lebt und wer einen unterstützt
- dass SEBE ein neues System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung ist
Dauer: 90 Sekunden.
Ausführliche Informationen zu SEBE in Gebärdensprache erhalten Sie über den Link unter diesem Video.
Ein Platz zum Wohnen oder Arbeiten
In diesem Video erfahren Sie, welche Wohn- und Arbeits-Angebote es für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich gibt.
Das Video zeigt:
- wo Sie passende Angebote finden – zum Beispiel Wohnen, Arbeiten oder Tagesstruktur
- wie die Webseite meinplatz.ch funktioniert
- welche Angebote die kantonale Institution tilia hat
- an wen Sie sich wenden können, wenn Sie sich für einen Platz interessieren
Hinweis:
Unter dem Video finden Sie alle erwähnten Links und Kontaktangaben.
Dauer. 2 Min. 20 Sek.
Für Anmeldung und Fragen zu tilia:
Birgit Mayer
Fachdienst Agogik
birgit.mayer@sa.zh.ch
+41 43 258 66 03
Alleestrasse 86,
8462 Rheinau
UNO-BRK für mehr Mitbestimmung
Dieses Video erklärt in Gebärdensprache die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und wie der Kanton Zürich sie umsetzt.
Sie erfahren:
- Die UNO-BRK ist ein internationaler Vertrag, der seit 2014 in der Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt.
- Der Kanton Zürich setzt den Vertrag mit einer Koordinationsstelle und einem Aktionsplan (2022-2025) um.
- Menschen mit Behinderungen wirken aktiv mit (z.B. durch das Modell «Partizipation Kanton Zürich»).
- Aktionstage Behindertenrechte fördern das Thema schweizweit.
Hinweis:
Mehr Informationen finden Sie über die Links unter dem Video.
Dauer: ca. 5 Minuten
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Aktionsplan Behindertenrechte
Dieses Video erklärt:
- wie der Kanton Zürich die UNO-Behindertenrechtskonvention umsetzt
- was der Aktionsplan Behindertenrechte beinhaltet
- Interview mit Regierungsrat Mario Fehr zu den Zielen und Massnahmen
- welche weiteren Schritte für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geplant sind
Dauer: ca. 9 Min.
Link zum Video
Anlaufstellen
Im Kanton gibt es diverse Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderung behilflich sind, wenn sie sich beraten lassen, engagieren oder austauschen wollen.
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Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich ist die Dachorganisation von und für Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Institutionen im Kanton Zürich.
Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr.
- Hindernisfreie Bushaltestellen und Wege
Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK) im Kanton Zürich.
Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK) im Kanton Zürich.
Im Kanton Zürich gibt es in Winterthur, in Uster und in Zürich regionale Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen.
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bietet Unterstützung fürs Reisen im öffentlichen Verkehr.
Die Stiftung ProMobil bietet mobilitätsbehinderten Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen vergünstigte Fahrten mit Partnertaxiunternehmen an.
Mehr Infos dazu
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