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Kurzarbeitsentschädigung
Übersicht Leistungsart Kurzarbeitsentschädigung
Übersicht
Rechtsgrundlage | Artikel 31 - 41 AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) Artikel 46 - 64 AVIV (Arbeitslosenversicherungsverordnung) |
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Zweck | Ausgleich von vorübergehenden Beschäftigungseinbrüchen, Vorbeugung von Entlassungen |
Anspruchsberechtigte | Arbeitnehmende, die für die ALV beitragspflichtig sind, ausgenommen sind Arbeitnehmer nach Art. 31 Abs. 3 AVIG |
versichertes Ereignis | Wirtschaftlich bedingte, vorübergehende Kürzung (Einstellung) der Arbeit, wetterbedingte Kundenausfälle |
Max. versicherter Verdienst | CHF 148'200.-/Jahr resp. CHF 12'350.-/Monat |
Leistungshöhe | 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls |
Leistungsdauer | Grundsätzlich 12 Monate innerhalb von zwei Jahren (pro Betrieb oder Abteilung). Beachten Sie vorübergehende Abweichungen der Leistungsdauer unter wichtige Informationen |