Leistungen für Arbeitgebende
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Der Kanton Zürich unterstützt Arbeitgebende bei finanziellen Engpässen und Restrukturierungen und bietet Plattformen für die Vernetzung mit Fachkräften.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurzarbeitsentschädigung unterstützt Sie bei vorübergehenden Arbeitsausfällen.
- Schlechtwetterentschädigung ist in bestimmten Branchen verfügbar.
- Massenentlassungen und Betriebsschliessungen müssen gemeldet werden.
- Das Amt für Arbeit bietet verschiedene Programme und Vermittlungsangebote.
- Veranstaltungen und Netzwerk-Plattformen fördern den Austausch.
Hinweis: Die Voraussetzungen für Leistungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Versicherungsleistungen
Kurzarbeitsentschädigung
Bei vorübergehenden Arbeitsausfällen übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen Teil der Lohnkosten. So können Arbeitgebende Kündigungen vermeiden.
Schlechtwetterentschädigung
In bestimmten Branchen erhalten Sie Entschädigungsleistungen für wetterbedingte Arbeitsausfälle.
Weitere Informationen
Massenentlassungen und Betriebsschliessungen
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen eine grössere Anzahl Mitarbeitende entlassen müssen, sind Sie meldepflichtig. Das Amt für Arbeit berät Sie zum Ablauf und zu Ihren Pflichten.
Weitere Informationen
Programme für Arbeitgebende
Das Amt für Arbeit bietet unterschiedliche Angebote zur Unterstützung von Arbeitgebenden bei der Besetzung von offenen Vakanzen. Arbeitgebende können auch Einsatzpläne für Arbeitssuchende zur Verfügung stellen oder sich als Mentorinnen und Mentoren freiwillig engagieren.
Veranstaltungen und Vernetzung
Das Amt für Arbeit veranstaltet jährlich Events zu relevanten und spannenden Themen auf dem Arbeitsmarkt. Diese richten sich an Fach- und Führungspersonen, Personalverantwortliche sowie Tech-Interessierte, um gemeinsam an Themen zu arbeiten und sich zu vernetzen.
Gut zu wissen
Das Amt für Arbeit unterstützt Arbeitgebende in verschiedenen Situationen. Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto besser kann die individuelle Unterstützung angepasst werden.
Anlaufstelle
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Die Voraussetzungen für Leistungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft – Standortförderung
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr