Respekt und Gewaltfreiheit

Im Zentrum stehen ein respektvolles und sicheres Zusammenleben, die Prävention geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Gewalt gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmale.

Ein respektvolles und sicheres Zusammenleben wird durch Gleichstellung und wirksamen Diskriminierungsschutz unterstützt. Im Zentrum stehen die Prävention geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Gewalt gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmale. Hinzu kommen klare Standards und Handlungssicherheit im Umgang mit sexueller Belästigung in Bildung und Erwerbsleben.

Angebote und Anlaufstellen 

Diese Informationen und Unterstützungsangebote sind bereits zugänglich (nicht abschliessend): 

  1. Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt  – Informationen zu Opferhilfe, häuslicher und sexueller Gewalt sowie zu medizinischer und forensischer Unterstützung.
  2. Informationen und Daten – Informationen zum Vorkommen von häuslicher Gewalt.  
  3. Präventionspakete gegen Diskriminierung für Gemeinden als Arbeitgebende 
  4. Prävention gegen sexuelle Belästigung für KMU: KMU konkret+ 
  5. Beratung und Meldestelle der Fachstelle Gleichstellung – Orientierung bei sexueller Belästigung und Diskriminierung im Erwerbsleben. 

Wo stehen wir?

Im Kanton Zürich bestehen bereits zahlreiche Institutionen, Projekte und gesetzliche Grundlagen zur Gewaltprävention. Strukturelle und geschlechtsspezifische Ursachen von Gewalt werden jedoch noch nicht überall systematisch einbezogen.

Auch die Abläufe und Standards zur Prävention sexueller Belästigung unterscheiden sich je nach Bereich. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei Zuständigkeiten, zielgruppengerechten Angeboten und gemeinsamen Datengrundlagen.

Darauf bauen die Arbeiten auf

Die Arbeiten bauen unter anderem auf den Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Kantons Zürich, der inklusiven Opferhilfestrategie, bestehenden Präventionsstrukturen, Datengrundlagen zu häuslicher Gewalt, Leitfäden für Schulen und Präventionspaketen für Gemeinden auf.

Schwerpunkte des Aktionsplan 2026–2030 

Verschiedene Direktionen, Ämter und Fachstellen setzen die Massnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten um. Die Fachstelle Gleichstellung setzt eigene Projekte um, koordiniert fachlich und unterstützt die beteiligten Stellen. Das Monitoring macht den Umsetzungsstand und die Wirkung sichtbar.

Die Schwerpunkte des Aktionsplans knüpfen an diesen Grundlagen und an laufenden Arbeiten an. Sie führen bestehende Ansätze zusammen, entwickeln sie weiter und ergänzen sie dort, wo Lücken oder neue Handlungsbedarfe sichtbar sind. Die folgende Auswahl zeigt ausgewählte Vorhaben des Themenfelds. 

Ziele bis 2036

  • Prävention, die geschlechtsspezifische Ursachen und Ungleichheiten berücksichtigt, verankern
  • Klare Abläufe für Meldung, Intervention und Dokumentation bei sexueller Belästigung schaffen
  • Handlungssicherheit und Früherkennung durch praxisnahe Instrumente und Standards verbessern

Die folgende Massnahmenübersicht ist nicht vollständig.

Massnahmenübersicht

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eine interdisziplinäre Fachtagung verbindet geschlechtsspezifische Gewalt, Gleichstellung und Männlichkeitsnormen. Darauf aufbauend wird ein strategisches Konzept zur Ansprache und Stärkung von Jungen und jungen Männern in der Gleichstellungs- und Gewaltpräventionsarbeit entwickelt.

Federführung: Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern sowie Fachstelle Gleichstellung und Generalsekretariat der Bildungsdirektion  

Die bestehende, gesetzlich verankerte Meldestelle der Fachstelle Gleichstellung wird bekannter gemacht. Zugangs- und Unterstützungswege für betroffene Personen und Institutionen werden weiterentwickelt.

Federführung: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung  

Einheitliche Präventionsstandards und Schulungen werden zunächst für Berufsfachschulen, Lehrbetriebe und Gemeinden als Arbeitgebende entwickelt und ausgerollt.

Federführung: Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Gleichstellung, und Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt  

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 25 72

Telefon

E-Mail

gleichstellung@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: