Angebot für Gemeinden: Prävention sexueller Belästigung

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden wirksam vor sexueller Belästigung?

Sorgen Sie für ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen. Mit unserem Angebotspaket unterstützen wir Gemeinden wirksam bei der Prävention von sexueller Belästigung und Diskriminierung – praxisnah, rechtssicher und passgenau.

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen – sowohl präventiv als auch im Ernstfall. Diese Verpflichtung ist im Gleichstellungsgesetz verankert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Pflicht einfach, wirkungsvoll und nachhaltig erfüllen – und zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) als Form der Diskriminierung. Immer häufiger wenden sich auch Führungspersonen und Mitarbeitende von Gemeinden wegen Fällen von Diskriminierung oder sexueller Belästigung an die Fachstelle Gleichstellung. Dabei zeigt sich: In vielen Gemeinden sind die gesetzlich geforderten Massnahmen noch nicht vollständig umgesetzt. Dadurch fehlen wirksame Präventionsinstrumente – und im Ernstfall kann nach Art. 5 Abs. 3 GlG eine Entschädigungspflicht entstehen.

Hier setzt das Angebot der Fachstelle Gleichstellung an. Es ist spezifisch auf die Bedürfnisse von Gemeinden zugeschnitten.

Das Angebot umfasst:

  • Praxisnahe Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung eines klaren und wirksamen Reglements zum Thema
  • Massgeschneiderte Information und Schulung, die Mitarbeitende und Führungspersonen stärkt, sensibilisiert und befähigt, sicher zu handeln

Unser Angebot: Zwei Pakete – drei Umfänge

Zwei wählbare Inhalte:

  • Fokus sexuelle Belästigung: Schwerpunkt auf Prävention sexueller Belästigung; bei Bedarf können auch angrenzende Themen wie Mobbing einbezogen werden.
  • Fokus Diskriminierungsschutz: Einbettung sexueller Belästigung in den grösseren Zusammenhang von diskriminierendem oder grenzüberschreitendem Verhalten.

Drei Umfänge:
Abgestuft nach Anzahl Mitarbeitender einer Gemeinde.

Preise

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Variante Inhalt
Umfang
Preis (CHF)
klein
1 Schulung (inkl. Erstgespräch, Merkblatt, Vorbereitung, Anreise) 1'350
mittel
wie klein, aber 2 verschiedene Schulungen (z. B. Mitarbeitende + Kader) 2'125
gross
wie klein, aber 3 Schulungen (z. B. 2× Mitarbeitende, 1× Kader) 2'600

Zusatzleistung: 

  • jede weitere Schulung mit gleichem Inhalt (inkl. Anreise): 500 Franken
  • Befähigung zur selbstständigen Durchführung*: 500 Franken

*Befähigung zur selbständigen Durchführung: Wenn mehr als drei Schulungen/Informationsveranstaltung nötig sind (Anzahl Mitarbeitende, Art der Schulung/Informationsveranstaltung), besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde sich mit mindestens einer Person in der Vorbereitung der Schulungen engagiert, die bei den drei von der FG durchgeführten Schulungen dabei ist, und weitere Veranstaltungen mit den davor benutzten Unterlagen selber durchführt.

Variante Inhalt
Umfang
Preis (CHF)
klein 1 Schulung (inkl. Erstgespräch, Materialien, Vorbereitung, Anreise) 2'200
mittel wie klein, aber 2 verschiedene Schulungen (z. B. Mitarbeitende + Kader) 3'200
gross wie klein, 3 Schulungen (z. B. 2x Mitarbeitende, 1xKader) 3'850

Zusatzleistung: 

  • jede weitere Schulung mit gleichem Inhalt (inkl. Anreise): 650 Franken
  • Befähigung zur selbstständigen Durchführung*: 650 Franken

Preisangaben für Paket 2 beispielhaft – können ggf. abweichen je nach inhaltlicher Ausgestaltung.

*Befähigung zur selbständigen Durchführung: Wenn mehr als drei Schulungen/Informationsveranstaltung nötig sind (Anzahl Mitarbeitende, Art der Schulung/Informationsveranstaltung), besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde sich mit mindestens einer Person in der Vorbereitung der Schulungen engagiert, die bei den drei von der FG durchgeführten Schulungen dabei ist, und weitere Veranstaltungen mit den davor benutzten Unterlagen selber durchführt.

Anmeldetermine

Damit wir unsere Ressourcen gezielt planen und Gemeinden sorgfältig begleiten können, gibt es zwei feste Anmeldetermine pro Jahr: 31. Dezember und 30. Juni. Die Plätze sind begrenzt. Falls mehr Gemeinden Interesse haben, als Kapazitäten verfügbar sind, prüfen wir gemeinsam eine Teilnahme in der darauffolgenden Periode.

Für weitere Informationen, Fragen zum Angebot und zur Anmeldung: gleichstellung@ji.zh.ch

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 72

Telefon

E-Mail

gleichstellung@ji.zh.ch