Hunde
Inhaltsverzeichnis
FAQ Coronavirus und Hunde
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhaft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.
Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten. In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen (inkl. Leitung) zu beschränken.
Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, sodass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der verschiedenen Personengruppen kommen.
Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Kurse, die sich an die Hundehaltenden richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.
Hundesport «im Freien», z. B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leitung) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.
Weitere Informationen sind im Dokument des BLV «Coronavirus und Tiere» ausgeführt.
Was, wenn wegen dem Lockdown...
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Konnte die Welpenförderung aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und liegt entweder eine Anmeldebestätigung oder eine Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss lediglich der Junghundekurs im Anschluss gemacht werden.
Konnte der Junghundekurs aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und liegt entweder eine Anmeldebestätigung oder eine Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss ein Erziehungskurs à mind. 10 Lektionen innerhalb von 12 Monaten nach Aufhebung des Lockdowns gemacht werden.
Konnte der Erziehungskurs nicht fristgerecht absolviert werden, so müssen die fehlenden Lektionen nachgeholt werden. Betreffend Fristverlängerung muss die Hundehalterin / der Hundehalter mit seiner Wohngemeinde Kontakt aufnehmen. Ebenfalls soll die Hundeausbilderin / der Hundeausbilder in einem solchen Fall der Hundehalterin / dem Hundehalter eine Anmeldebestätigung bzw. Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen aushändigen.
Den Gemeinden wird empfohlen, die Fristen für die obligatorische Hundeausbildung um die Zeit des Lockdowns wegen Coronavirus zu verlängern.
Haltung und Pflichten
Für die Hundehaltung im Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
Verbotene Hunderassen
Nicht alle Hunde können im Kanton Zürich gehalten werden. Bitte beachten Sie die Liste der im Kanton Zürich verbotenen Rassen.
Hundekurse
Mit bestimmten Hunden müssen Sie Hundekurse besuchen. Klären Sie ab, ob Sie mit Ihrem Hund ausbildungspflichtig sind und welche Kurse Sie besuchen müssen. Suchen Sie sich in jedem Fall eine Hundeschule aus, in der Sie sich wohl fühlen. Fragen Sie im Bedarfsfall nach, ob die Hundeausbilderin bzw. der Hundeausbilder die obligatorischen Kurse geben darf.
Mikrochip
Klären Sie vor der Übernahme eines Hundes ab, ob dieser einen funktionierenden Mikrochip hat und ob der Hund bei der zentralen Hundedatenbank AMICUS registriert ist.
Melden & registrieren
Vorteile:
- Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde melden.
- Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei AMICUS auf Sie registriert haben.
- Melden Sie den Tod Ihres Hundes bei Ihrer Wohngemeinde und AMICUS.
- Melden Sie dem Veterinäramt, wenn Ihr Hund eine verkürzte Rute hat.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Eine angeborene verkürzte Rute bei Hunden muss in der Hundedatenbank AMICUS eingetragen werden. Reichen Sie hierfür das Meldeformular und die notwendigen Belege beim kantonalen Veterinäramt ein.
Haftpflicht
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse und Rasse.
Hundesteuer
Sie müssen für jeden Hund bei Ihrer Wohngemeinde jährlich eine Abgabe (Hundesteuer) bezahlen.
Hund halten, führen und beaufsichtigen
Gehen Sie nicht an Orte mit Zutrittsverbot (Friedhöfe, Badeanstalten, Pausenplätze von Schulhausanlagen etc.) und halten Sie sich an den gekennzeichneten Orten an die Leinenpflicht. Beseitigen Sie Kot korrekt und vermeiden Sie Lärmbelästigung.
Vorsicht beim Hundekauf und -import
Der Verkauf von illegal importierten Hunden in der Schweiz ist ein grosses Problem und birgt Gefahren. Einerseits können so gefährliche Krankheiten wie die Tollwut eingeschleppt werden. Anderseits stammen viele Tiere aus unseriösen Zuchten, die die Tierschutzbestimmungen nicht einhalten. Solche Hunde sind vielfach bereits bei der Übernahme krank, häufig sind sie zudem schlecht sozialisiert und zeigen Verhaltensstörungen.
Auch Sie können etwas gegen die teils unhaltbaren Zustände in ausländischen Zuchtbetrieben tun, indem Sie keine Tiere aus unbekannten Quellen beziehen. Informieren Sie sich vor einem Hundekauf eingehend, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Reisen
Ausbildung
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen finden Sie weiter unten.
Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildung.
Der Kurs-Guide hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie mit Ihrem Hund eine Ausbildung absolvieren müssen und zeigt an, welche Kurse Pflicht sind.
Kurspflicht im Überblick
Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
---|---|---|---|
8 bis 16 Wochen |
ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate |
nein | ja | ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre |
nein | nein | nein |
1 ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
Liste der kleinwüchsigen Hunderassen (abschliessend)
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Affenpinscher
Alpenländische Dachsbracke
American Cocker Spaniel
Australian Silky Terrier
Australian Terrier
Basenji
Basset artésien normand
Basset bleu de Gascogne
Basset fauve de Bretagne
Basset griffon vendéen petit
Beagle
Bedlington Terrier
Berner Niederlaufhund
Bichon frisé
Biewer Yorkshire Terrier
Bologneser
Bolonka Zwetna
Border Terrier
Boston Terrier
Brasilianischer Terrier
Cairn Terrier
Cavalier King
Cesky Terrier
Charles Spaniel
Chihuahua
Chinese Crested Dog
Chinese Crested Powderpuff
Chinesischer Schopfhund
Cocker Spaniel, englischer
Coton de Tuléar
Dachshund
Dackel
Dandie
Dansk-Gardhund
Deutscher Jagdterrier
Dinmont Terrier
Drever
Elo, klein
English Cocker Spaniel
English Toy Terrier
Epagneul nain Continental
Epagneul nain continental Papillon
Epagneul nain continental Phalène
Foxterrier, Drahthaar
Foxterrier, Glatthaar
Französische Bulldogge
Griffon belge
Griffon bruxellois
Havaneser
Hollandse Smoushond
Irish Glen of Imaal Terrier
Islandhund
Isländischer Schäferhund
Islandspitz
Islenskur Fjárhundur
Italienisches Windspiel
Jack Russell Terrier
Jagdterrier, dt.
Japan Chin
Japanischer Spaniel
Japanischer Spitz
Japanischer Terrier
Jura Niederlaufhund
Kaninchen-Dachshund
King Charles Spaniel
Kleinpudel
Kleinspitz
Kooikerhondje
Kyi Leo
Lakeland Terrier
Lancashire Heeler
Lhasa Apso
Löwchen
Luzerner Niederlaufhund
Malteser
Manchester Terrier
Mexikanischer Nackthund, klein
Miniature Bullterrier
Mittelpudel
Mittelspitz
Mops
Mudi
Nihon Supittsu
Norfolk Terrier
Norrbottenspets
Norwegischer Buhund
Norwegischer Lundehund
Norwich Terrier
Parson Russell Terrier
Patterdale Terrier
Pekingese
Perro sin pelo del Peru, kleiner
Peruanischer Nackthund, klein
Petit Brabançon
Piccolo levriero italiano
Podengo Português Pequeno
Podengo Português Pequeno Kurzhaar
Podengo Português Pequeno Rauhhaar
Pomeranian
Prager Rattler
Prazský Krysavik
Pudel
Puli
Rat Terrier
Ratier
Ratier du Jura
Ratonero Bodeguero Andaluz
Rehpinscher
Russkiy Toy
Schipperke
Schwedische Dachsbracke
Schwedischer Vallhund
Schweizer Niederlaufhund
Schwyzer Niederlaufhund
Scottish Terrier
Sealyham Terrier
Sheltie
Shetland Sheepdog
Shiba Inu
Shih Tzu
Skye Terrier
Spitz
Svensk-Gardhund
Teckel
Tibetan Spaniel
Tibetan Terrier
Toypudel
Västgötaspets
Volpino Italiano
Welsh Corgi Cardigan
Welsh Corgi Pembroke
Welsh Terrier
West Highland White Terrier
Westfalenterrier
Westfälische Dachsbracke
Xoloitzcuintle, miniature
Xoloitzcuintle, Zwischenvarietät
Yorkshire Terrier
Zwerg-Dachshund
Zwerggriffon
Zwerggriffon
Zwerggriffon
Zwergpinscher
Zwergpudel
Zwergschnauzer
Zwergspitz
Hintergrund zur Hundeausbildung
Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70 Prozent deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat inzwischen eine Vorlage für eine vereinfachte und verkürzte Ausbildung überwiesen, die neu für alle Hunderassen gelten soll.
Bis die notwendigen Schritte gemacht sind und sich der Regierungsrat mit der Inkraftsetzung der neuen Regelung befassen kann, wird es voraussichtlich 2021.
Die Zürcher Bevölkerung und ihre Begegnungen mit Hunden
Wie sicher fühlen Sie sich bei Begegnungen mit Hunden? Erachten Sie die Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde als sinnvoll? Erleben Sie die Zürcher Hunde als gut erzogen? Diesen und anderen Fragen ist das Forschungsinstitut gfs im Sommer 2020 im Auftrag des Veterinäramts Zürich nachgegangen. Die Resultate finden Sie im «Schlussbericht Hundebissprävention». Für den «Evaluationsbericht Hundeausbildung» waren der Bevölkerung im Jahr 2015 ähnliche Fragen gestellt worden.
Ausbilderinnen und Ausbilder
Möchten Sie eine Bewilligung beantragen, um Junghunde- und Erziehungskurse oder Welpenförderung anbieten zu können?
Hundeausbilderinnen & Hundeausbilder mit kantonaler Bewilligung
- Download Liste der bewilligten Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder im Kanton Zürich (alphabetisch); Stand 07.01.2021 PDF | 26 Seiten | Deutsch | 308 KB
- Download Liste der bewilligten Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder im Kanton Zürich (nach PLZ); Stand 07.01.2021 PDF | 25 Seiten | Deutsch | 302 KB
Verbotene Rassen
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American Bull Terrier
American Bully
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Bandog
Basicdog
Bull Terrier
Pit Bull Terrier
Staffordshire Bull Terrier
Swiss Blue Bully
Swiss Champagner Bully
Nur Hundehalterinnen und Hundehalter, die vor dem 1. Januar 2010 einen der oben genannten Hunde gehalten haben und über eine Haltebewilligung für ebendiesen Hund verfügen, dürfen ihn im Kanton Zürich dauerhaft halten.
Keine neuen Haltebewilligungen
Neue Haltebewilligungen werden nicht ausgestellt. Es ist auch nicht möglich, mit dem Hund eine Prüfung oder einen Wesenstest zu machen, um eine Haltebewilligung zu bekommen.
Neben den oben genannten Hunden sind auch alle Mischlinge mit mindestens zehn Prozent Blutanteil der verbotenen Rassen verboten. Bestehen aufgrund des Erscheinungsbilds des Hundes Hinweise, dass er zu den verbotenen Hunden zählen könnte und liegen keine ausreichenden Abstammungsnachweise vor, entscheidet das Veterinäramt aufgrund der äusseren Erscheinung des Hundes über seine Zuordnung.
Hundehalterinnen und Hundehalter ohne festen Wohnsitz im Kanton Zürich dürfen sich mit einem Hund der oben genannten Rassen besuchsweise im Kanton Zürich aufhalten, jedoch gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlich zugänglichen Raum. Die vorübergehende Haltung von verbotenen Hunden durch Drittpersonen ist auf maximal 30 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Hilfsmittel & Geräte
Hilfsmittel dürfen einem Hund weder Verletzungen noch erhebliche Schmerzen zufügen. Ein Hund darf nicht stark gereizt oder in Angst versetzt werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Verboten sind Geräte, die
- elektrisieren.
- für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden.
- mit chemischen Stoffen (zum Beispiel Duftstoffe) wirken.
- Wasser oder Druckluft ausstossen.
Solche Geräte werden automatisch durch das Bellen des Hundes ausgelöst, unabhängig vom Grund der Lautäusserung.
Bewilligungspflicht
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Veterinäramt auf schriftliches Gesuch hin eine Bewilligung für die Verwendung solcher Geräte zu therapeutischen Zwecken im Umgang mit Hunden erteilen. Die Anforderungen, um eine solche Bewilligung zu erlangen, sind sehr hoch, da falsch angewendete Geräte zu schweren Störungen bei den Hunden führen können. Bei einer mehrteiligen Prüfung muss der oder die Gesuchstellende ihre oder seine vertieften Kenntnisse in Theorie und Praxis unter Beweis stellen.
Dokumentationspflicht
Wer bewilligungspflichtige Geräte einsetzt, muss jeden Einsatz dokumentieren und dem Veterinäramt zum Ende des Jahres eine Zusammenstellung einreichen. Anzugeben sind:
- Datum jedes Einsatzes
- Grund des Einsatzes
- Auftraggeberin oder Auftraggeber
- Signalement und Kennzeichnung des Hundes
- Ergebnis des Geräteeinsatzes
Weiterführende Informationen
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- Download Gesuch für die Modifikation einer bestehenden Haltebewilligung für Hunde der Rassentypliste II PDF | 2 Seiten | Deutsch | 232 KB
- Download Meldeformular für Hunde der Rassetypenliste II in Tierheimen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 127 KB
- Download Merkblatt – korrekte Maulkorbwahl zur Erfüllung der Maulkorbtragpflicht PDF | 1 Seiten | Deutsch | 151 KB
- Download AMICUS – die wichtigsten Informationen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 87 KB
- Download Merkblatt: Sommerhitze – Heisse Tipps für coole Hunde PDF | 1 Seiten | Deutsch | 271 KB
- Download FAQ – Hunde PDF | 6 Seiten | Deutsch | 258 KB
- Download Evaluationsbericht Hundeausbildung (2016) PDF | 76 Seiten | Deutsch | 1 MB
Kantonale Gesetzgebung
- Download Begründung Änderung Hundeverordnung vom 10. Juli 2013 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 25 KB
- Download Erläuterungen zur neuen Hundegesetzgebung vom 25. November 2009 PDF | 26 Seiten | Deutsch | 137 KB
- Download Reglement zur praktischen Hundeausbildung vom 1. Mai 2010 PDF | 8 Seiten | Deutsch | 69 KB
- Download Evaluationsbericht Hundeausbildung (2016) PDF | 76 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Bericht Hundebissprävention im Kanton Zürich (2020) PDF | 26 Seiten | Deutsch | 2 MB
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