Das Direktzahlungssystem besteht aus Beiträgen für Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit, Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssystem, Ressourceneffizienz und Übergang. Zudem können Einzelkulturbeiträge und Getreidezulagen ausbezahlt werden.
Kulturlandschaftsbeiträge
Ziel der Kulturlandschaftsbeiträge
Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft.
Anmeldung
Während der Strukturdatenerhebung im Agriportal (Login via Agate).
Offenhaltungsbeitrag
- Abstufung nach landwirtschaftlichen Zonen
- Verhinderung von Waldeinwuchs
- Flächen in Hügelzone und Berggebiet
Hangbeitrag
- fördert die regelmässige landwirtschaftliche Nutzung in Hanglagen
- Keine Beiträge für Dauerweiden, Rebflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Mindestfläche pro Betrieb: 50 Aren
- Teilfläche: mindestens 1 Are
Steillagenbeitrag
- fördert die Nutzung steiler Mähwiesen
- pro Hektare für landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer Neigung über 35 Prozent
- Anteil Steillagen pro Betrieb: mindestens 30 Prozent der Flächen
Hangbeitrag für Rebflächen
- für Reben mit Hang- und Terrassenlagen ab 30 Prozent Neigung
Alpungsbeitrag
- für Ganzjahresbetriebe
- für gesömmerte Tiere auf anerkannten Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben
Sömmerungsbeitrag
- für Sömmerungsbetriebe
- für Sömmerung von raufutterverzehrenden Nutztieren (ohne Bison und Hirsche)
- Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen dem Kanton und dem Sömmerungsbetrieb, der einen nachhaltigen Tierbesatz festlegt
Versorgungssicherheitsbeiträge
Ziel der Versorgungssicherheitsbeiträge
Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.
Es gibt keine Versorgungssicherheitsbeiträge für Kulturflächen, die nicht der Produktion von Nahrungsmitteln dienen (z. B. Baumschulen, Chinaschilf oder Zierpflanzen).
Anmeldung
Während der Strukturdatenerhebung im Agriportal (Login via Agate).
Basisbeitrag
flächenbezogener Basisbeitrag (abgestuft ab 60 ha LN) pro Hektare Grün- und Ackerfläche
Mindesttierbesatz
Zone | RGVE (Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten)/Hektare |
---|---|
Talzone | 1,0 |
Hügelzone | 0,8 |
Bergzone I | 0,7 |
Bergzone II | 0,6 |
Bergzone III | 0,5 |
Bergzone IV | 0,4 |
Ausnahmen vom Mindesttierbesatz:
- Kunstwiesen, offene Ackerfläche und Dauerkulturen
- Biodiversitätsförderflächen (BFF): 30 Prozent tieferer Mindesttierbesatz
Produktionserschwernisbeitrag
- Abgeltung erschwerter Produktionsbedingungen im Berg- und Hügelgebiet
- Dauergrünflächen ohne benötigten Mindesttierbesatz: anteilsmässiger Produktionserschwernisbeitrag
Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen
- fördert den inländischen Ackerbau
- Produzierten (Acker-)Früchte müssen geerntet werden
Biodiversitätsbeiträge
Ziel der Biodiversitätsbeiträge
Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen.
Anmeldung
Während der Strukturdatenerhebung im Agriportal (Login via Agate).
Voraussetzung
Mindestens 7 Prozent der Flächen sind Biodiversitätsförderflächen (BFF).
Welche Qualitätsstufen sind für Biodiversitätsförderflächen möglich?
BFF-Typ | QI | QII |
---|---|---|
Extensiv genutzte Wiesen | ja | ja |
Streueflächen | ja | ja |
Wenig intensiv genutzte Wiesen | ja | ja |
Extensive Weiden | ja | ja |
Hecken, Feld- und Ufergehölz | ja | ja |
Buntbrachen | ja | nein |
Rotationsbrachen | ja | nein |
Ackerschonstreifen | ja | nein |
Saum auf Ackerfläche | ja | nein |
Uferwiesen | ja | nein |
Hochstamm-Feldobstbäume | ja | ja |
Reben mit natürlicher Artenvielfalt | ja | ja |
artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet | nein | ja |
BFF-Typ: Typ der Biodiversitätsförderfläche
QI: Qualitätsstufe I
QII: Qualitätsstufe II
Beiträge der Qualitätsstufe II
Für eine QII-Kontrolle können Sie bereits als QI anerkannte Flächen während der Strukturdatenerhebung anmelden.
Anforderungen
- kein Einsatz von Mähaufbereitern
- Mindest-Verpflichtungsdauer von acht Jahren
- Kontrollorganisation bestätigt die botanische Qualität (mindestens sechs Zeigerpflanzen gemäss Liste) und / oder Strukturen
Ab 2025 sind Strukturen für Hochstamm-Obstgärten Pflicht, um die Qualitätsstufe 2 (Q2) zu erreichen. Diese Neuerung wird erstmals bei der nächsten Q2-Kontrolle geprüft.
Neuerungen im QII-Hochstamm-Obstgarten gültig ab 2025
Bisher genügte entweder eine Zurechnungsfläche (ZRF) mit Q2 oder es mussten Strukturen angelegt werden, um den Q2-Beitrag auszulösen. Ab 2025 braucht es für einen Q2-Hochstamm-Obstgarten sowohl eine ZRF als auch Strukturelemente. Die Umsetzung dieser Neuerung ist für alle neuen Verträge verpflichtend. Somit müssen alle Obstgärten, deren Verträge 2017 starteten, bei der 2025 anstehenden Q2-Kontrolle Strukturen aufweisen, um auch weiterhin die Q2-Kriterien zu erfüllen. Für laufende Q2-Verträge ist das Anlegen von Strukturen noch nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. In welchem Jahr der Q2-Vertrag abläuft, ist im Agriportal unter «Meine Dokumente» im Flächenverzeichnis Kulturen ersichtlich. Ziel dieser Änderung ist, die ökologische Qualität der Hochstamm-Obstgärten und ihrer Umgebung weiter zu erhöhen.
Voraussetzungen und Auflagen der Q2-Obstgärten gemäss DZV
Titel der Voraussetzungen u. Auflagen | Mindestvoraussetzungen u. Auflagen |
---|---|
Hochstammanzahl und Dichte |
|
Abstände |
|
Pflege |
|
Extensive Zurechnungsfläche (ZRF) |
|
Strukturen |
|
Nistkästen |
|
Verpflichtungsdauer |
|
Das Merkblatt Beurteilung QII Hochstamm-Obstbäume Agridea
2024 bietet detailliertere Informationen.
Weitere Informationen
- Download Fachgerechte Pflege QI Hochstamm-Obstbäume Merkblatt Agridea 2018 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Merkblatt QII Hochstamm-Obstbäume mit Strukturen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 567 KB
- Download Merkblatt Hochstamm-Obstbäume Qualitätsstufen und Vernetzung, kantonaler Obstgartenzuschlag, Landschaftsqualität PDF | 4 Seiten | DE | 839 KB
- Download Beurteilung QII Weiden Merkblatt Agridea 2014 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 574 KB
- Download QII-Zeigerpflanzen auf extensiv genutzten Weiden PDF | 28 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Beurteilung QII Hecken Kt ZH 2016 PDF | 7 Seiten | Deutsch | 797 KB
- Download Beurteilung QII Reben Merkblatt Agridea 2014 PDF | 5 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download QII-Zeigerpflanzen auf extensiven Wiesen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 37 KB
- Download Kantonale Präzisierungen Qualitätsstufe II 2024 PDF | 8 Seiten | Deutsch | 276 KB
Abmeldung von Biodiversitätsförderflächen
Ein Betrieb muss auch nach der Abmeldung einer Biodiversitätsförderfläche (BFF) die anderen Verträge und Vereinbarungen einhalten, z. B.:
- mindestens 7 Prozent BFF
- Landschaftsqualität
- Vernetzung
Wie Sie bei der Abmeldung einer Biodiversitätsförderfläche vorgehen, richtet sich nach dem Grund der Abmeldung:
Pachtlandverlust oder Extensivierung
- Mail an die Abteilung Landwirtschaft während der Strukturdatenerhebung
- Abmeldung der betroffenen Fläche im agriGIS
Landverlust, Umnutzung und Überbauung
- Mail an die Abteilung Landwirtschaft mit Deklaration des neuen Verwendungszwecks (öffentlich / privat) und Plan über die betroffene Fläche und deren Angaben (Parzellennummer und Gemeinde, Nutzung, Grösse).
- Abmeldung der betroffenen Fläche im agriGIS, falls möglich
Bewilligung Ersatzfläche, Verlegen von Biodiversitätsförderflächen
- Antrag an Strickhof, Fachstelle Biodiversität
- Fachstelle Biodiversität erteilt die Sonderbewilligung mit Meldung an die Abteilung Landwirtschaft
Vorzeitige Abmeldung ohne Ersatz, oder Verkleinerung
- Mail an die Abteilung Landwirtschaft, optimalerweise während der Strukturdatenerhebung.
- Die Kürzungen erfolgen gemäss DZV, Anhang 8.
Eine vorzeitige Abmeldung ermöglicht der Abteilung Landwirtschaft, Sie über die finanziellen Konsequenzen zu informieren.
Abmelden in Jahren mit Senkung des QI- oder QII-Beitrags durch das BLW
- Mail an die Abteilung Landwirtschaft
- Abmeldung der betroffenen Fläche im agriGIS
In diesem Fall gibt es keine Kürzungen.
Vernetzungsbeitrag
- fördert die Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) zur Vernetzung von Lebensräumen
- berücksichtigt regionale Besonderheiten
- acht Jahre Laufzeit
- berechtigt sind alle BFF-Typen QI und QII (ausser artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet)
- wird von den Vernetzungsverantwortlichen angemeldet
Sonderbewilligung für Frühschnitt Klappertopf
Auch dieses Jahr ist es möglich, extensive Wiesen mit einem hohen Anteil an Klappertopf vor dem Schnittzeitpunkt zu schneiden.
Die Bedingungen dafür sind beschrieben im Informationsschreiben «Klappertopfbekämpfung in Ökowiesen 2024»:
- Deckungsgrad des Klappertopfs mindestens 20%
- Der Gemeindestellenleiter (ehemals Ackerbaustellenleiter) muss einbezogen werden und evtl. auch Fachpersonen von der Vernetzung und dem Naturschutz
- Schnitt spätestens wenn ¾ der Blüten des Hauptblütenstandes offen sind
Für die Sonderbewilligung laden Sie das «Meldeformular Frühschnitt Klappertopf 2024» herunter. Die Situationsskizze muss unbedingt auf der Rückseite angebracht werden. Das Einschicken des Formulars gilt als erteilte Sonderbewilligung.
Neu können die betroffenen Flächen auch beweidet werden. Wenn Sie an einer vorzeitigen Beweidung Interesse haben, dann wenden Sie sich an Barbara Stäheli, Strickhof, Tel. 058 105 98 50
Landschaftsqualitätsbeiträge
Ziele der Landschaftsqualitätsbeiträge
- Förderung und Erhaltung der Vielfalt der Schweizer Landschaften
- Pflege und Weiterentwicklung des ortstypischen Charakters von Landschaften
Wer ist berechtigt?
- Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz
- Kantone und Gemeinden
- Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Sömmerungsgebieten
- Betriebe, die entweder eine Informationsveranstaltung besucht haben oder die das Merkblatt Landschaftsqualität gelesen und zur Kenntnis genommen haben
Projekte im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gibt es sechs Projekte zur Landschaftsqualität:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Übersichtskarte Landschaftsqualitätsprojekte Zürich PDF | 1 Seiten | Deutsch | 311 KB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Rafzerfeld PDF | 40 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Oberland PDF | 53 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Zürich Süd PDF | 68 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Unterland PDF | 70 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Winterthur-Andelfingen PDF | 61 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Projektbericht Landschaftsqualität Pfannenstil PDF | 58 Seiten | Deutsch | 5 MB
Massnahmen
Wiederkehrende Massnahmen
- müssen ab der Verpflichtung bis zum Projektende jedes Jahr ausgeführt werden
- jährliche Beiträge
- je nach Landschaftstyp ist ein Bonus möglich
Einmalige Massnahmen
- z. B. einmalige Baumpflanzungen oder Initialpflegemassnahmen
- einmaliger Betrag
Gesamtbetriebliche Massnahmen
- Umsetzung über gesamten Betrieb
- v. a. Massnahmen im Zusammenhang mit Fruchtfolge und Futterbau
Nutzungsbezogene Massnahmen
werden auf einer bestimmten Parzelle angemeldet und umgesetzt.
Welche Massnahmen auf einer bestimmten Parzelle umsetzbar sind, hängt ab von der landwirtschaftlichen Nutzung und vom Landschaftstyp, in welchem sich die Parzelle befindet. Die Zuteilungen zu den verschiedenen Landschaftstypen sind auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich ersichtlich.
Anmeldung
Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig. Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen entscheiden, welche Massnahmen sie umsetzen möchten. Voraussetzung für den Bezug der Landschaftsqualitätsbeiträge ist der einmalige Besuch einer Infoveranstaltung.
Zweistufiges Anmeldeverfahren
- Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen melden sich während der Strukturdatenerhebung im Agriportal (Login via Agate) für LQ-Beiträge an.
- Nach Abschluss der Strukturdatenerhebung wird das Agriportal jeweils im Mai für die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die sich für LQB angemeldet haben, nochmals geöffnet. Sie melden sich nun für die einzelnen Massnahmen an. Der genaue Termin für die Anmeldung der Massnahmen wird per Mail mitgeteilt.

Wenn Sie strukturreiche Massnahmen oder Waldrandpflege durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Anmeldung im Agriportal (Login via Agate) noch eines der folgenden Formulare ausfüllen:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Verpflichtungsdauer für wiederkehrende Massnahmen
- maximal acht Jahre (Ende der Umsetzungsperiode 31. Dezember 2021, bzw. 31. Dezember 2022)
- Die Projekte werden nach Ablauf der Projektphase verlängert bis 2026. Mit der Verlängerung der LQ Projekte verpflichten sich die Betriebe wieder bis 2026, die Massnahmen umzusetzen
- Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die während der Projektlaufzeit das Pensionsalter erreichen, können eine verkürzte Laufzeit beantragen
Abmeldungen oder Änderungen von Massnahmen
Richten Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung an direktzahlungen@bd.zh.ch
Ausserkantonale Projekte
Sie können in einigen Nachbarkantonen an bestehenden LQ-Projekten teilzunehmen. Melden Sie sich in diesem Fall bei direktzahlungen@bd.zh.ch
Absprachen / Koordination in Schutzgebieten und mit Vernetzungsprojekten
In den folgenden Gebieten ist eine vorgängige Absprache, das heisst vor der Umsetzung der Massnahmen mit den entsprechenden Behörden / Projektzuständigen zwingend notwendig:
- Kantonale Naturschutzgebiete
- Kommunale Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Inventarobjekte
Die Koordination mit folgenden Projekten ist laufend zu gewährleisten in:
- Vernetzungsprojekte
- Landschaftsentwicklungskonzepte
Finanzierung
LQ-Beiträge werden von Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Es gilt ein einzelbetrieblicher Plafond pro Hektare. Der Plafond ist bei CHF 200.-/ha festgesetzt (Stand 2023).
Bei den Massnahmen wird unterschieden zwischen plafond-relevanten Massnahmen und solchen, die auch bei erreichtem Plafond zusätzlich angemeldet werden können.
Die entsprechende Zuordnung ist aus dem Massnahmenkatalog (Tabelle Zusammenfassung Massnahmen) ersichtlich.
Kontrollen
- Auf allen angemeldeten Flächen und Elementen führt Agrocontrol innerhalb von acht Jahren eine Grundkontrolle durch.
- Bei Projektverlängerungen (ab 2022/2023) werden risikobasiert oder stichprobenweise Kontrollen durchgeführt.
- Einmalige Massnahmen kontrolliert die zuständige Gemeindestelle für Landwirtschaft im Jahr der Anmeldung.
Produktionssystembeiträge
Ziel der Produktionssystembeiträge
Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen.
Anmeldung
Im August zusammen mit der Anmeldung für den ökologischen Leistungsnachweis für das folgende Jahr.
Beitrag für biologische Landwirtschaft
Dieser Beitrag wird pro Hektare ausgerichtet und nach folgenden Nutzungsarten abgestuft:
- Spezialkulturen
- bewirtschaftete offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen
- übrige zu Beiträgen berechtigte Fläche
Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (ehemals Extenso)
Voraussetzungen
- vollständiger Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren
- Fungiziden
- Insektiziden
- chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte
- Das Programm muss von der Saat bis zur Ernte eingehalten werden
Kulturen
- Alle Getreidearten (Sortenliste)
- Raps
- Sonnenblumen
- Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupinen und Kichererbsen (auch Mischungen mit Getreide oder Leindotter)
- Kartoffeln
- Zuckerrüben
- Freiland- und Konservengemüse
Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
Voraussetzungen
- Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere besteht zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter
- Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter:
- 75 Prozent der TS-Aufnahme im Talgebiet
- 85 Prozent der TS-Aufnahme im Berggebiet - Erfüllung der Anforderungen an den Mindesttierbesatz
Bei Einsatz von ausschliesslich betriebseigenen Wiesen- und Weidefutter sind Sie von der Futterbilanz befreit.
Tierwohlbeiträge
Diese Beiträge erhalten Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die Tiere nach den Anforderungen eines oder beider folgender Tierwohlprogramme halten:
- Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)
- Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
- Weidebeitrag
- Voraussetzung: Raus muss für alle Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel erfüllt sein
Schonende Bodenbearbeitung
Verfahren
- Direktsaat, wenn höchstens 25 Prozent der Bodenoberfläche während der Saat bewegt werden
- Streifenfrässaat und Strip-Till (Streifensaat), wenn höchstens 50 Prozent der Bodenoberfläche vor oder während der Saat bearbeitet werden
- Mulchsaat, wenn der Boden nicht mit einem Pflug bearbeitet wird
Es gibt keine Beiträge für das Anlegen von:
- Kunstwiesen mit Mulchsaat
- Gründüngungen und Zwischenkulturen
- Weizen oder Triticale nach Mais (Fusarienproblematik)
Neue Produktionssystem - Programme
- Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau
- Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen
- Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft
- Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen
- Funktionale Biodiversität mit Nützlingsstreifen
- Angemessene Bedeckung des Bodens
- Klimamassnahme effizienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
Ressourceneffizienzbeiträge
Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
Eine gezielte Phasenfütterung verringert die Stickstoffausscheidungen von Schweinen und damit Ammoniakverluste.
Dieser Beitrag ist bis 2026 befristet.
Übergangsbeitrag
Ziel des Übergangsbeitrags
Sicherstellen einer sozialverträglichen Entwicklung beim Übergang vom bisherigen allgemeinen zum heutigen leistungsbezogenen Direktzahlungssystem.
Anmeldung
Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal.
Einzelkulturbeiträge und Getreidezulage
Ziel der Einzelkulturbeiträge und Getreidezulage
Förderung von Kulturen, die eine sinnvolle Bereicherung der Fruchtfolge bilden.
Anmeldung
Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal.
Einzelkulturbeiträge
Beitragsberechtigt sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie Kantone und Gemeinden, sofern sie Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen des Betriebs sind.
Getreidezulage
Für Flächen mit den Kulturen Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum und Mischungen dieser Getreidearten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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