Direktzahlungsbeiträge

Das Direktzahlungssystem besteht aus Beiträgen für Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit, Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssystem, Ressourceneffizienz und Übergang. Zudem können Einzelkulturbeiträge und Getreidezulagen ausbezahlt werden.

Kulturlandschaftsbeiträge

Ziel der Kulturlandschaftsbeiträge

Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft.
 

Anmeldung

Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal oder Agate.

Offenhaltungsbeitrag

  • Abstufung nach landwirtschaftlichen Zonen
  • Verhinderung von Waldeinwuchs
  • Flächen in Hügelzone und Berggebiet

Hangbeitrag

  • fördert die regelmässige landwirtschaftliche Nutzung in Hanglagen
  • Keine Beiträge für Dauerweiden, Rebflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
  • Mindestfläche pro Betrieb: 50 Aren
  • Teilfläche: mindestens 1 Are

Steillagenbeitrag

  • fördert die Nutzung steiler Mähwiesen
  • pro Hektare für landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer Neigung über 35 Prozent
  • Anteil Steillagen pro Betrieb: mindestens 30 Prozent der Flächen

Hangbeitrag für Rebflächen

  • für Reben mit Hang- und Terrassenlagen ab 30 Prozent Neigung

Alpungsbeitrag

  • für Ganzjahresbetriebe
  • für gesömmerte Tiere auf anerkannten Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben

Sömmerungsbeitrag

  • für Sömmerungsbetriebe
  • für Sömmerung von raufutterverzehrenden Nutztieren (ohne Bison und Hirsche)
  • Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen dem Kanton und dem Sömmerungsbetrieb, der einen nachhaltigen Tierbesatz festlegt

Versorgungssicherheitsbeiträge

Ziel der Versorgungssicherheitsbeiträge

Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.

Es gibt keine Versorgungssicherheitsbeiträge für Kulturflächen, die nicht der Produktion von Nahrungsmitteln dienen (z. B. Baumschulen, Chinaschilf oder Zierpflanzen).

Anmeldung

Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal oder Agate.

Basisbeitrag

flächenbezogener Basisbeitrag (abgestuft ab 60 ha LN) pro Hektare Grün- und Ackerfläche

Mindesttierbesatz

Zone RGVE (Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten)/Hektare
Talzone 1,0
Hügelzone 0,8
Bergzone I 0,7
Bergzone II 0,6
Bergzone III 0,5
Bergzone IV 0,4

Ausnahmen vom Mindesttierbesatz:

  • Kunstwiesen, offene Ackerfläche und Dauerkulturen
  • Biodiversitätsförderflächen (BFF): 30 Prozent tieferer Mindesttierbesatz

Produktionserschwernisbeitrag

  • Abgeltung erschwerter Produktionsbedingungen im Berg- und Hügelgebiet
  • Dauergrünflächen ohne benötigten Mindesttierbesatz: anteilsmässiger Produktionserschwernisbeitrag

Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen

  • fördert den inländischen Ackerbau
  • Produzierten (Acker-)Früchte müssen geerntet werden

Biodiversitätsbeiträge

Ziel der Biodiversitätsbeiträge

Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen.

Anmeldung

Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal oder Agate.

Voraussetzung

Mindestens 7 Prozent der Flächen sind Biodiversitätsförderflächen (BFF).

Welche Qualitätsstufen sind für Biodiversitätsförderflächen möglich?

BFF-Typ QI QII
Extensiv genutzte Wiesen ja ja
Streueflächen ja ja
Wenig intensiv genutzte Wiesen ja ja
Extensive Weiden ja ja
Hecken, Feld- und Ufergehölz ja ja
Buntbrachen ja nein
Rotationsbrachen ja nein
Ackerschonstreifen ja nein
Saum auf Ackerfläche ja nein
Getreide in weiter Reihe ja nein
Uferwiesen ja nein
Hochstamm-Feldobstbäume ja ja
Reben mit natürlicher Artenvielfalt ja ja
artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet nein ja

BFF-Typ: Typ der Biodiversitätsförderfläche
QI: Qualitätsstufe I
QII: Qualitätsstufe II

Beiträge der Qualitätsstufe II

Für eine QII-Kontrolle können Sie bereits als QI anerkannte Flächen während der Strukturdatenerhebung anmelden.

Anforderungen

  • kein Einsatz von Mähaufbereitern
  • Mindest-Verpflichtungsdauer von acht Jahren
  • Kontrollorganisation bestätigt die botanische Qualität (mindestens sechs Zeigerpflanzen gemäss Liste) und / oder Strukturen

Abmeldung von Biodiversitätsförderflächen

Ein Betrieb muss auch nach der Abmeldung einer Biodiversitätsförderfläche (BFF) die anderen Verträge und Vereinbarungen einhalten, z. B.:

  • mindestens 7 Prozent BFF
  • Landschaftsqualität
  • Vernetzung

Wie Sie bei der Abmeldung einer Biodiversitätsförderfläche vorgehen, richtet sich nach dem Grund der Abmeldung:

Pachtlandverlust oder Extensivierung

Landverlust, Umnutzung und Überbauung

  • Mail an die Abteilung Landwirtschaft mit Deklaration des neuen Verwendungszwecks (öffentlich / privat) und Plan über die betroffene Fläche und deren Angaben (Parzellennummer und Gemeinde, Nutzung, Grösse).
  • Abmeldung der betroffenen Fläche im agriGIS, falls möglich

Bewilligung Ersatzfläche, Verlegen von Biodiversitätsförderflächen

Vorzeitige Abmeldung ohne Ersatz, oder Verkleinerung

  • Mail an die Abteilung Landwirtschaft, optimalerweise während der Strukturdatenerhebung.
  • Die Kürzungen erfolgen gemäss DZV, Anhang 8.

Eine vorzeitige Abmeldung ermöglicht der Abteilung Landwirtschaft, Sie über die finanziellen Konsequenzen zu informieren.

Abmelden in Jahren mit Senkung des QI- oder QII-Beitrags durch das BLW

In diesem Fall gibt es keine Kürzungen.

Vernetzungsbeitrag

  • fördert die Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) zur Vernetzung von Lebensräumen
  • berücksichtigt regionale Besonderheiten
  • acht Jahre Laufzeit
  • berechtigt sind alle BFF-Typen QI und QII (ausser artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet)
  • wird von den Vernetzungsverantwortlichen angemeldet

Sonderbewilligung für Frühschnitt Klappertopf

Auch dieses Jahr ist es möglich, extensive Wiesen mit einem hohen Anteil an Klappertopf vor dem Schnittzeitpunkt zu schneiden.
Die Bedingungen dafür sind beschrieben im Informationsschreiben «Klappertopfbekämpfung in Ökowiesen 2024»:

  • Deckungsgrad des Klappertopfs mindestens 20%
  • Der Gemeindestellenleiter (ehemals Ackerbaustellenleiter) muss einbezogen werden und evtl. auch Fachpersonen von der Vernetzung und dem Naturschutz
  • Schnitt spätestens wenn ¾ der Blüten des Hauptblütenstandes offen sind

Für die Sonderbewilligung laden Sie das «Meldeformular Frühschnitt Klappertopf 2024» herunter. Die Situationsskizze muss unbedingt auf der Rückseite angebracht werden. Das Einschicken des Formulars gilt als erteilte Sonderbewilligung.

Neu können die betroffenen Flächen auch beweidet werden. Wenn Sie an einer vorzeitigen Beweidung Interesse haben, dann wenden Sie sich an Barbara Stäheli, Strickhof, Tel. 058 105 98 50

Landschaftsqualitätsbeiträge

Ziele der Landschaftsqualitätsbeiträge

  • Förderung und Erhaltung der Vielfalt der Schweizer Landschaften
  • Pflege und Weiterentwicklung des ortstypischen Charakters von Landschaften

Wer ist berechtigt?

  • Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz
  • Kantone und Gemeinden
  • Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Sömmerungsgebieten
  • Betriebe, die entweder eine Informationsveranstaltung besucht haben oder die das Merkblatt Landschaftsqualität gelesen und zur Kenntnis genommen haben

Projekte im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gibt es sechs Projekte zur Landschaftsqualität:

Massnahmen

Wiederkehrende Massnahmen

  • müssen ab der Verpflichtung bis zum Projektende jedes Jahr ausgeführt werden
  • jährliche Beiträge
  • je nach Landschaftstyp ist ein Bonus möglich

Einmalige Massnahmen

  • z. B. einmalige Baumpflanzungen oder Initialpflegemassnahmen
  • einmaliger Betrag

Gesamtbetriebliche Massnahmen

  • Umsetzung über gesamten Betrieb
  • v. a. Massnahmen im Zusammenhang mit Fruchtfolge und Futterbau

Nutzungsbezogene Massnahmen

werden auf einer bestimmten Parzelle angemeldet und umgesetzt.

Welche Massnahmen auf einer bestimmten Parzelle umsetzbar sind, hängt ab von der landwirtschaftlichen Nutzung und vom Landschaftstyp, in welchem sich die Parzelle befindet. Die Zuteilungen zu den verschiedenen Landschaftstypen sind auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich ersichtlich.

Anmeldung

Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig. Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen entscheiden, welche Massnahmen sie umsetzen möchten. Voraussetzung für den Bezug der Landschaftsqualitätsbeiträge ist der einmalige Besuch einer Infoveranstaltung.

Zweistufiges Anmeldeverfahren

  1. Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen melden sich während der Strukturdatenerhebung im Agriportal für LQ-Beiträge an.
  2. Nach Abschluss der Strukturdatenerhebung wird das Agriportal jeweils im Mai für die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die sich für LQB angemeldet haben, nochmals geöffnet. Sie melden sich nun für die einzelnen Massnahmen an. Der genaue Termin für die Anmeldung der Massnahmen wird per Mail mitgeteilt.
Beispielgrafik für das zweistufige Anmeldeverfahren. Stufe 1 zeigt die Strukturdatenerhebung für eine Nutzung von Hochstammobstbäumen in einer bestimmten Parzelle. In Stufe 2 werden LQ-Massnahmen für eine Neupflanzung von Hochstammobstbäumen in derselben Parzelle angemeldet.
LQ-Massnahmen müssen auf einzelne Nutzungen angemeldet werden. Es ist wichtig, dass Sie bereits während der Strukturdatenerhebung die gewünschten Nutzungen erfassen, z.B. drei Hochstammobstbäume auf Parzelle XY. Wenn Sie die drei Bäume während der Strukturdatenerhebung nicht erfasst haben, können Sie auch die Neupflanzung nicht anmelden. Quelle: ALN

Wenn Sie strukturreiche Massnahmen oder Waldrandpflege durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Anmeldung im Agriportal noch eines der folgenden Formulare ausfüllen:

Verpflichtungsdauer für wiederkehrende Massnahmen

  • maximal acht Jahre (Ende der Umsetzungsperiode 31. Dezember 2021, bzw. 31. Dezember 2022)
  • Die Projekte werden nach Ablauf der Projektphase verlängert bis 2025. Mit der Verlängerung der LQ Projekte verpflichten sich die Betriebe wieder bis 2025, die Massnahmen umzusetzen
  • Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die während der Projektlaufzeit das Pensionsalter erreichen, können eine verkürzte Laufzeit beantragen

Abmeldungen oder Änderungen von Massnahmen

Richten Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung an direktzahlungen@bd.zh.ch

Ausserkantonale Projekte

Sie können in einigen Nachbarkantonen an bestehenden LQ-Projekten teilzunehmen. Melden Sie sich in diesem Fall bei direktzahlungen@bd.zh.ch

Absprachen / Koordination in Schutzgebieten und mit Vernetzungsprojekten

In den folgenden Gebieten ist eine vorgängige Absprache, das heisst vor der Umsetzung der Massnahmen mit den entsprechenden Behörden / Projektzuständigen zwingend notwendig:

  • Kantonale Naturschutzgebiete
  • Kommunale Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Inventarobjekte

Die Koordination mit folgenden Projekten ist laufend zu gewährleisten in:

  • Vernetzungsprojekte
  • Landschaftsentwicklungskonzepte

Finanzierung

LQ-Beiträge werden von Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Es gilt ein einzelbetrieblicher Plafond pro Hektare. Der Plafond ist bei CHF 200.-/ha festgesetzt (Stand 2023).

Bei den Massnahmen wird unterschieden zwischen plafond-relevanten Massnahmen und solchen, die auch bei erreichtem Plafond zusätzlich angemeldet werden können.

Die entsprechende Zuordnung ist aus dem Massnahmenkatalog (Tabelle Zusammenfassung Massnahmen) ersichtlich.

Kontrollen

  • Auf allen angemeldeten Flächen und Elementen führt Agrocontrol innerhalb von acht Jahren eine Grundkontrolle durch.
  • Bei Projektverlängerungen (ab 2022/2023) werden risikobasiert oder stichprobenweise Kontrollen durchgeführt.
  • Einmalige Massnahmen kontrolliert die zuständige Gemeindestelle für Landwirtschaft im Jahr der Anmeldung.

Produktionssystembeiträge

Ziel der Produktionssystembeiträge

Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen.

Anmeldung

Im August zusammen mit der Anmeldung für den ökologischen Leistungsnachweis für das folgende Jahr.

Beitrag für biologische Landwirtschaft

Dieser Beitrag wird pro Hektare ausgerichtet und nach folgenden Nutzungsarten abgestuft:

  • Spezialkulturen
  • bewirtschaftete offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen
  • übrige zu Beiträgen berechtigte Fläche

Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (ehemals Extenso)

Voraussetzungen

  • vollständiger Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren
  • Fungiziden
  • Insektiziden
  • chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte
  • Das Programm muss von der Saat bis zur Ernte eingehalten werden

Kulturen

  • Alle Getreidearten (Sortenliste)
  • Raps
  • Sonnenblumen
  • Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupinen und Kichererbsen (auch Mischungen mit Getreide oder Leindotter)
  • Kartoffeln
  • Zuckerrüben
  • Freiland- und Konservengemüse

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

Voraussetzungen

  • Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere besteht zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter
  • Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter:
    - 75 Prozent der TS-Aufnahme im Talgebiet
    - 85 Prozent der TS-Aufnahme im Berggebiet
  • Erfüllung der Anforderungen an den Mindesttierbesatz

Bei Einsatz von ausschliesslich betriebseigenen Wiesen- und Weidefutter sind Sie von der Futterbilanz befreit.

Tierwohlbeiträge

Diese Beiträge erhalten Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die Tiere nach den Anforderungen eines oder beider folgender Tierwohlprogramme halten:

  • Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)
  • Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
  • Weidebeitrag
    • Voraussetzung: Raus muss für alle Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel erfüllt sein

Schonende Bodenbearbeitung

Verfahren

  • Direktsaat, wenn höchstens 25 Prozent der Bodenoberfläche während der Saat bewegt werden
  • Streifenfrässaat und Strip-Till (Streifensaat), wenn höchstens 50 Prozent der Bodenoberfläche vor oder während der Saat bearbeitet werden
  • Mulchsaat, wenn der Boden nicht mit einem Pflug bearbeitet wird

Es gibt keine Beiträge für das Anlegen von:

  • Kunstwiesen mit Mulchsaat
  • Gründüngungen und Zwischenkulturen
  • Weizen oder Triticale nach Mais (Fusarienproblematik)

Neue Produktionssystem - Programme

  • Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau
  • Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen
  • Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft
  • Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen
  • Funktionale Biodiversität mit Nützlingsstreifen
  • Angemessene Bedeckung des Bodens
  • Klimamassnahme effizienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau

Ressourceneffizienzbeiträge

Einsatz präziser Applikationstechnik

Dieser einmalige Beitrag wird gezahlt, wenn Sie Neugeräte mit präziser Applikationstechnik anschaffen, um Pflanzenschutzmittel effizient auszubringen.

Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Abteilung Landwirtschaft ein (per E-Mail oder auf dem Postweg):

  • die bezahlte Rechnung (Datum darf nicht vor dem 01.01.2014 liegen)
  • Gesuch präzise Applikationstechnik

Stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen

Eine gezielte Phasenfütterung verringert die Stickstoffausscheidungen von Schweinen und damit Ammoniakverluste.
Dieser Beitrag ist bis 2026 befristet.

Übergangsbeitrag

Ziel des Übergangsbeitrags

Sicherstellen einer sozialverträglichen Entwicklung beim Übergang vom bisherigen allgemeinen zum heutigen leistungsbezogenen Direktzahlungssystem.
 

Anmeldung

Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal.

Einzelkulturbeiträge und Getreidezulage

Ziel der Einzelkulturbeiträge und Getreidezulage

Förderung von Kulturen, die eine sinnvolle Bereicherung der Fruchtfolge bilden.

Anmeldung

Während der Strukturdatenerhebung via Agriportal.

Einzelkulturbeiträge

Beitragsberechtigt sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie Kantone und Gemeinden, sofern sie Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen des Betriebs sind.

Getreidezulage

Für Flächen mit den Kulturen Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum und Mischungen dieser Getreidearten.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Landwirtschaft, Direktzahlungen

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 27 34


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

direktzahlungen@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: