Vernetzungsprojekte

Eine Hecke mit verschiedenen Gebüscharten. Im Hintergrund drei Personen, die vor Ort die Hecke begutachten und kontrollieren.

Wir leben in einer vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft. Für viele Arten ist es wichtig, dass ihre verschiedenen Lebensräume gut miteinander vernetzt sind. Der Kanton Zürich unterstützt deshalb die Gemeinden bei der Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle von Vernetzungsprojekten.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Was ist ein Vernetzungsprojekt?

Vernetzungsprojekte stützen sich auf die Direktzahlungsverordnung des Bundes. Sie haben zum Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern und Lebensräume miteinander zu vernetzen. Vernetzungsprojekte schaffen einen Anreiz für die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu Gunsten ausgewählter Arten anzulegen, aufzuwerten und zu pflegen. Trägerschaften der Vernetzungsprojekte sind in der Regel einzelne oder mehrere Gemeinden.

Über 120 Gemeinden im Kanton Zürich setzen seit vielen Jahren Vernetzungsprojekte um.

Warum ein Vernetzungsprojekt? 

Ein Vernetzungsprojekt basiert auf Freiwilligkeit und bringt für alle Beteiligten Vorteile. Für die Betriebsleitenden ermöglicht das Vernetzungsprojekt den Bezug von Vernetzungsbeiträgen und sie erhalten eine umfassende Beratung zur Optimierung seiner Biodiversitätsförderflächen. Für die Gemeinde ist das Vernetzungsprojekt ein Instrument zur Förderung der Biodiversität, zur Mitgestaltung der Landschaft und auch ein Prestigegewinn.

Genehmigung und Richtlinien

Vorgehen und Inhalte eines Vernetzungsprojekts sind in den «Richtlinien für Vernetzungsprojekte im Kanton Zürich» festgehalten. Der Kanton prüft und genehmigt die Vernetzungsprojekte.

Projektinhalte und Umsetzung 

Was ist ein Vernetzungsprojekt? Wie gleist man in einer Gemeinde ein Vernetzungsprojekt auf? Der Leitfaden Vernetzungsprojekte beschreibt die wichtigsten Schritte beim Start, der Erarbeitung und Umsetzung eines Vernetzungsprojekts. Zudem bietet die Fachstelle Naturschutz Kurse an, welche die Funktion und Aufgaben der Gemeinden in Vernetzungsprojekten erläutern.

Erarbeitung des Projektberichts

Hier finden Sie wichtige Hinweise für die Erstellung Ihres Projektberichts.

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Die Inhalte eines Vernetzungsprojekts richten sich nach den Kantonalen Richtlinien. Zu einzelnen Punkten gibt es erläuternde Merkblätter.

In diesem Dokument sind die Mindestanforderungen an Vernetzungsmassnahmen im Kanton Zürich formuliert. Diese Formulierungen sind bei einer Erneuerung von Vernetzungsprojekten zu übernehmen. Die Codes sind ebenfalls definiert und müssen so im Projekt verwendet werden. Projektspezifische Massnahmen sind weiterhin möglich und erwünscht.

Die Fachstelle Naturschutz hat für häufig gewählte Ziel- und Leitarten Vernetzungsmassnahmen zusammengestellt, die sich bewährt haben. Die Liste ist nicht abschliessend, die meisten Arten können mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. Sie orientiert sich an den Standardformulierungen der Massnahmen in Vernetzungsprojekten.

Werden Brachen im Vernetzungsprojekt angemeldet, muss keine Mindestverpflichtungsdauer im Rahmen des Vernetzungsprojekts mehr eingehalten werden. Die Vorschriften für die Qualitätstufe I gelten weiterhin.

Auf Flächen mit Qualitätsstufe II oder Vernetzung kann der Schnittzeitpunkt vorverlegt werden, wenn es dafür eine biologische Begründung gibt.

Vernetzungsprojekte mit einem Ackerbauanteil von mind. 60% müssen eine Zusatzanforderung im Ackerbaugebiet erfüllten. Diese muss bei Projektstart festgelegt werden. Das folgende Merkblatt hilft, diese Zusatzziele zu definieren.

Ein Betrieb kann nur dann Vernetzungsbeiträge beziehen, wenn er eine fachkompetente Beratung erhält. Auch wenn ein Projekt erneuert wird, ist eine Beratung erforderlich. Folgendes Merkblatt erläutert die wichtigsten Punkte zur Beratung in Vernetzungsprojekten.

Vernetzungsprojekte erfordern gute Kenntnisse des Projektgebiets und seiner Artenvielfalt. Das folgende Merkblatt erläutert die Vorgaben des Bundes und der kantonalen Richtlinien für Feldbegehungen.

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich wie auch der Bund stellen einige Daten als Open Data in WMS oder WFS-Service zu Verfügung. 

Damit die Daten der Vernetzung auf einer Karte dargestellt werden können, können diese an die geografischen Landwirtschaftsdaten angebunden werden. Diese Hilfestellung soll dabei helfen, die häufigsten technischen Hürden zu überwinden.

Bundesinventare als WMS

Die Bundesinventare sind als WMS verfügbar. Sie können im GIS-Browsern des Bundes und des Kanton Zürich aufgerufen werden.

Im GIS-Browser des Bundes können auf relativ einfache Weise WMS eingebunden werden. So können Kantonsdaten mit den Bundesdaten kombiniert werden.

Projektunterlagen vollständig einreichen

Die Projektträgerschaft muss die Projektunterlagen einreichen. Die Projekte müssen bis spätestens Ende März bei der Fachstelle Naturschutz eingereicht werden, wenn Beitragszahlungen für das laufende Jahr angestrebt werden. 

Verlängerung von Vernetzungsprojekten

Die Vernetzungsprojekte werden im Rahmen von Neuerungen in der Agrarpolitik ab 2027 durch einen neuen Projekttyp abgelöst (Projekte zur Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität). Es ist deshalb möglich, Vernetzungsprojekte, welche die achtjährige Projektdauer abschliessen, ohne Überarbeitung bis Ende 2026 zu verlängern. Der Antrag für die Verlängerung erfolgt über ein Formular. Teil des Formulars ist die Erklärung der Trägerschaft, welche die Pflichten der Trägerschaft in Bezug auf die Umsetzung zusammenfasst. In der Anleitung sind die Arbeitsschritte für die Verlängerung aufgeführt

Umsetzung eines Vernetzungsprojekts

Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Umsetzung Ihres Vernetzungsprojekts.

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Ab 2024 müssen Bewirtschaftende von Ackerland 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf ihren Ackerflächen umsetzen, damit der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllt ist. Im Merkblatt ist zusammengestellt, was die neue Regelung beinhaltet und welche Auswirkungen sie auf die Umsetzung von Vernetzungsprojekten hat. Zudem werden Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben.

Die Trägerschaft ist verpflichtet, mit allen Bewirtschaftenden, die beim Vernetzungsprojekt mitmachen, eine Vereinbarung abzuschliessen und die Beiträge beim Kanton anzumelden.

Die Vereinbarung beinhaltet die rechtlichen Grundlagen und die Leistungen, die der Landwirtschaftsbetrieb erbringen muss. Die Liste mit den Flächen, die gemäss Vernetzungsprojekt bewirtschaftet werden, ist im Agriportal abrufbar. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung. Im Merkblatt sind die Abläufe vom Beratungsgespräch bis zur Ausfertigung der Vereinbarung umschrieben.

Für ab 2018 genehmigte Projekte ist die Verwendung der neuen Unterlagen für Vereinbarungen verpflichtend. Projekte, die vor 2018 genehmigt worden sind, können weiterhin die alten Vorlagen verwenden.

Die Daten werden im Internet übers Agriportal Vernetzung / agriGIS erfasst. Die Logins vergibt die Fachstelle Naturschutz. Pro Vernetzungsprojekt können mehrere Logins ausgestellt werden. Die Eingabe erfolgt von Mai bis Anfang Juli. In der übrigen Zeit besteht nur Leserecht. Die genauen Termine und das aktuelle Vorgehen teilt die Fachstelle Naturschutz jährlich den Zuständigen mit und können Sie ebenfalls der Anleitung entnehmen.

Die Ackerbaustelle hat die Aufgabe, die Vernetzungsmassnahmen im Feld zu kontrollieren. Das Handbuch erläutert die Abläufe und Aufgaben dieser Kontrolle.

Landschaftsqualitätsbeiträge lassen sich in vielen Fällen sowohl mit Vernetzungs- wie auch Naturschutzbeiträgen kombinieren. Folgendes Merkblatt zeigt auf, was dabei zu berücksichtigen ist.

Den Vernetzungsbeitrag erhalten nur Betriebe, die auf ihrer Betriebsfläche den langfristigen Schutz der überkommunalen Naturschutzgebiete inkl. Pufferzonen gemäss BAFU-Schlüssel (Moorbiotope) umgesetzt haben.

Nach der Hälfte der Projektphase muss die Trägerschaft einen Zwischenbericht erstellen. Die Fachstelle Naturschutz schickt den Projektverantwortlichen dafür eine Vorlage mit diversen Auswertungen und einem Fragebogen zum Stand der Umsetzung.

Der Kanton kann in Absprache mit dem BLW sogenannte «regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen» definieren. Ziel ist die Förderung regionaltypischer Arten. Die Massnahmen werden im Rahmen von Vernetzungsprojekten umgesetzt und entschädigt. In den Merkblättern sind die Anforderungen, die Umsetzung und die Anmeldung beschrieben.
Soll eine solche Massnahme in einem Vernetzungsprojekt umgesetzt werden, gilt für

  • Projektstart oder Erneuerung im Folgejahr: Aus Bericht und Plänen des Vernetzungsprojektes folgt, in welchen Fördergebieten die Massnahme umgesetzt werden kann. Landwirtinne und Landwirte müssen zu Zielen und Umsetzung der Massnahme beraten werden.
  • Laufende Projekte: Ein laufendes Projekt muss mit einem Zusatz ergänzt werden. Dieser erläutert, in welchen Fördergebieten eine Umsetzung der Massnahme möglich ist. Die Trägerschaft muss die Projektergänzung bei der Fachstelle Naturschutz einreichen. Die Bewirtschaftenden müssen zu Zielen und Umsetzung der Massnahme beraten werden, auch wenn bereits bei Projektstart eine einzelbetriebliche Beratung stattgefunden hat.

Manchmal stellt sich bei der Umsetzung des Projektes heraus, dass aus fachlicher Sicht Änderungen oder Ergänzungen nötig sind. Die Projektträgerschaft kann im Einvernehmen mit der Fachstelle Naturschutz ein Vernetzungsprojekt anpassen.

Von Agrofutura, FiBL und der AGRIDEA wurde zusammen mit Pilotkantonen ein Aus- und Weiterbildungslehrgang für Fachpersonen Biodiversitätsberatung entwickelt. Anmeldungen aus Pilotkantonen haben Vorrang, der Kanton Zürich ist einer davon. Das Ziel des Lehrgangs ist, dass die Teilnehmenden ihre agronomischen, ökologischen und sozialen Kompetenzen erweitern, um zielorientierte und gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatungen erfolgreich durchführen zu können.

Bewirtschaftung

Die richtige Bewirtschaftung ist entscheidend dafür, dass die Ziel- und Leitarten eines Vernetzungsprojektes von den Massnahmen profitieren können. Hier finden Sie Dokumente, die für verschiedene Standorte die richtige Bewirtschaftung erklären.

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Diese Dokumente sollen Bewirtschaftenden und Beratungspersonen helfen, die geeignetsten Massnahmen auszuwählen.

Wir empfehlen Ihnen auch diese anschaulichen Videos zum Thema Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb.

Strukturen wie Trockenmauern oder Asthaufen sind eine wirkungsvolle Massnahme, um spezifische Arten zu fördern. Dieses Dokument beschreibt die verschiedenen Strukturen und definiert Mindestanforderungen. Strukturen müssen über die ganze Projektphase hindurch gepflegt werden.

Eine beliebte Massnahme sind Rückzugsstreifen, die man auch Altgras oder Nutzungsbrachen nennt. Wenn sie richtig umgesetzt werden, sind sie für viele Arten sehr wertvoll.

Eine zeitlich gestaffelte Nutzung grosser Flächen ist ökologisch immer sinnvoll. Für einige Arten ist sie sogar überlebenswichtig.

Der Kanton kann in Absprache mit dem BLW sogenannte «regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen» definieren. Ziel ist die Förderung regionaltypischer Arten. Die Massnahmen werden im Rahmen von Vernetzungsprojekten umgesetzt und entschädigt. In den Merkblättern sind die Anforderungen, die Umsetzung und die Anmeldung beschrieben.
Soll eine solche Massnahme in einem Vernetzungsprojekt umgesetzt werden, gilt für

  • Projektstart oder Erneuerung im Folgejahr: Aus Bericht und Plänen des Vernetzungsprojektes folgt, in welchen Fördergebieten die Massnahme umgesetzt werden kann. Landwirtinne und Landwirte müssen zu Zielen und Umsetzung der Massnahme beraten werden.
  • Laufende Projekte: Ein laufendes Projekt muss mit einem Zusatz ergänzt werden. Dieser erläutert, in welchen Fördergebieten eine Umsetzung der Massnahme möglich ist. Die Trägerschaft muss die Projektergänzung bei der Fachstelle Naturschutz einreichen. Die Bewirtschaftenden müssen zu Zielen und Umsetzung der Massnahme beraten werden, auch wenn bereits bei Projektstart eine einzelbetriebliche Beratung stattgefunden hat.

Bei der Aufwertung von Wiesen durch Neuansaaten, ist es für die Erhaltung der Biodiversität zentral, dass lokales Saatgut verwendet wird. Schnittgutübertragung ist dafür eine bewährte Methode. Die Fachstelle Naturschutz und der Strickhof unterstützen Bewirtschaftende, die diese Methode anwenden, finanziell und durch Beratung. Im Merkblatt ist das Vorgehen beschrieben.

Wirkungskontrolle

In einem Vernetzungsprojekt werden vom Projekt Ziel- und Leitarten definiert. Die Erhaltung der Lebensräume dieser Arten steht dabei im Zentrum.

  • Zielarten sind Arten, die gefährdet sind und für die das Projektgebiet eine besondere Verantwortung trägt.
  • Leitarten sind Arten, die für das Projektgebiet charakteristisch sind.

Das Vernetzungsprojekt definiert Wirkungsziele. Es umschreibt die angestrebte Entwicklung der Ziel- und Leitarten, zum Beispiel den Bestand zu erhalten, den Bestand zu erhöhen, eine Art neu oder wieder anzusiedeln.

Eine Wirkungskontrolle ist ein gutes Instrument, um

  • das Projekt bei einer Projekterneuerung zu verbessern;
  • Bewirtschaftende durch anschauliche Resultate zum Mitmachen zu animieren;
  • der Öffentlichkeit das Projekt näher zu bringen.

Melden Sie Ihre Wirkungskontrolle

Die Fachstelle Naturschutz ist interessiert an Informationen und Daten aus Wirkungskontrollen von Vernetzungsprojekten. Wenn Sie bei ihrem Vernetzungsprojekt eine Wirkungskontrolle durchführen, dann melden Sie uns dies bitte.

Ansprechpersonen

Sylvia Urbscheit

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

sylvia.urbscheit@bd.zh.ch
+41 43 259 43 43

Rea Keller

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

rea.keller@bd.zh.ch
+41 43 259 43 70

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 32

E-Mail

naturschutz@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
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media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: