Der Bund unterstützt diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen. Die Abteilung Landwirtschaft innerhalb des Amts für Landschaft und Natur (ALN) organisiert die Ausrichtung von Direktzahlungen im Kanton Zürich.
Aktuelle Mitteilungen
Schlusszahlung der Direktzahlungen 2025
Die Schlusszahlung der Direktzahlungen erfolgt per Valuta 5. Dezember 2025 und ist ab sofort im agriPortal aufgeschaltet. Mit der Schlusszahlung werden Ihnen, falls Sie berechtigt sind, der Übergangsbeitrag sowie die Getreidezulage ausbezahlt. Zudem wurden rechtzeitig gemeldete Anpassungen der Hauptzahlung berücksichtigt. Die Berechnung basiert auf dem Datenstand vom 17. November 2025.
Gegen diese Schlussabrechnung können bis spätestens am 9. Januar 2026 bei der Abteilung Landwirtschaft schriftlich (Email oder Brief) Einwände vorgebracht werden. Zudem kann schriftlich (Brief) eine rekursfähige, kostenpflichtige Verfügung angefordert werden. Korrekturen zu Ihren Gunsten können nach Ablauf dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Allfällig zu Unrecht bezogene Beiträge müssen gemäss Bundesrecht zurückgefordert werden.
Mit der Schlusszahlung wird das Beitragsjahr 2025 abgeschlossen. Eventuelle Nachzahlungen werden erst im Beitragsjahr 2026 mit der Akontozahlung verrechnet.
Beitragsjahr 2026
Das Direktzahlungsvollzugssystem wird per 1. Januar 2026 auf LAWIS plus umgestellt. In diesem Zusammenhang wird der Zugriff auf das agriPortal im Laufe des kommenden Jahres eingestellt.
Sollten Sie noch Dokumente aus dem agriPortal benötigen – insbesondere die aktuellen Abrechnungen –, empfehlen wir Ihnen, diese bis Ende 2025 auszudrucken oder lokal auf Ihrem PC zu speichern.
Strukturdatenerhebung 2026
Die Strukturdatenerhebung wird aufgrund der Systemumstellung in den März 2026 verschoben und findet voraussichtlich im Zeitraum vom 6. März bis 10. April 2026 (5 Wochen) statt.
Wir werden rechtzeitig und umfassend über alle relevanten Details informieren.
Letzte Mitteilungen
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Mit der Hauptzahlung werden die bei der Akontozahlung noch nicht berücksichtigten Direktzahlungen des Bundes ausbezahlt sowie die Einzelkulturbeiträge und die In-Situ Beiträge. Zudem werden die kantonalen Hang- und Naturschutzbeiträge sowie zum Teil kommunale Beiträge ausbezahlt (z.B. Vernetzungsbeiträge).
Die Hauptzahlung erfolgte am Mittwoch, 22. Oktober 2025. Die Berechnung der Beiträge basiert auf Ihren Angaben im agriPortal und agriGIS mit Stand vom 1. Oktober 2025. Den Brief und die Auszahlungsübersicht zur Hauptzahlung 2025 können Sie noch bis Ende 2025 im agriPortal unter «Meine Dokumente» herunterladen und ausdrucken.
Mit dem Projekt «Neues interkantonales Agrarinformationssystem» wird das System für die Abwicklung der Direktzahlungen Agricola ab Sommer 2025 schrittweise durch LAWIS plus ersetzt. Somit wird auch die bisherige Datenerhebungsplattform agriPortal abgelöst. Die Haupt- und Schlusszahlung 2025 sowie die Erhebung für die Sömmerungsbetriebe 2025 erfolgen jedoch noch auf Agricola. Ihre Dokumente fürs Beitragsjahr 2025 finden Sie bis Ende Jahr wie gewohnt im agriPortal.
Ab nächstem Jahr werden sämtliche Prozesse mit LAWIS plus durchgeführt. Die Anmeldungen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und die Programme für die Direktzahlungen 2026 werden daher bereits mit LAWIS plus durchgeführt.
Direktzahlungen werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Diese Gesuche stellen Sie im Rahmen der Programmanmeldung neu mit LAWIS plus. Die Programmanmeldung ist vom 19. August 2025 bis und mit 2. September 2025 möglich.
Nach der Programmanmeldung müssen Sie kein Dokument bei der Gemeindestelle für Landwirtschaft einreichen.
Anleitung
Bitte folgen Sie der Anleitung, um die Programmanmeldung 2026 zu tätigen.
Video-Anleitung
Bei weiteren Fragen zur Programmanmeldung bitten wir Sie, sich zuerst an Ihre Gemeindestelle für Landwirtschaft zu wenden.
(Falls Sie Ihr agate-Login nicht kennen, melden Sie sich bitte beim agate Support.)
Das ALN stellt fest, dass in Wiesen und Weiden in Randbereichen oder in steilem Gelände der erste Schnitt oder die erste Beweidung vermehrt sehr spät erfolgen oder sogar ganz ausfallen. Dies führt zu verbuschten und vergandeten Grünflächen mit abnehmender Futterqualität.
Die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) schreibt vor, dass Dauerwiesen (dazu gehören auch die Biodiversitätsflächen) jährlich mindestens einmal zur Futtergewinnung zu mähen sind. Zudem gelten verbuschte Teile von Dauerweiden nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und sind daher nicht anrechenbar. Um den Vollzug zu vereinfachen, soll deshalb die erste Schnitt- oder Weidenutzung jeweils bis spätestens am 31. August erfolgen. Bei einer Mähnutzung ist auch das Gras bis zu diesem Zeitpunkt abzuführen.
Gesucht werden Naturwiesen für das In-Situ Direktzahlungsprogramm, das die Genetik und die Vielfalt von Futterpflanzen untersuchen und schützen will.
Weil auch die intensivere Futterpflanzenvielfalt ein Teil der Biodiversität ist, will der Bund diese ursprüngliche Genetik mit dem In-Situ Programm schützen und erhalten. Das BLW stellt jedem Kanton ein In-Situ Flächenkontingent zur Verfügung. Dieses soll einheitlich auf den ganzen Kanton, direkt vor Ort (lateinisch= In-Situ) verteilt sein. Gefragt sind gepflegte ausgewogene Pflanzengesellschaften mit folgenden Pflanzenverbänden:
Vorteile:
- Fromentalwiesen
- Bärenklau-Knaulgraswiesen
- Italienisch Raigraswiesen
- Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiesen
- Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweiden
- Goldhaferwiesen
- Kammgrasweiden
- Rotschwingel-Straussgraswiesen
Es können Flächen aus dem ganzen Kantonsgebiet angemeldet werden. Priorität haben Wiesen in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Hinwil, sowie den Gemeinden im Rafzerfeld inkl. Eglisau. Je nach Anzahl der Anmeldungen entscheidet das BLW, welche Flächen auch aus den anderen Regionen in das In-Situ Programm aufgenommen werden.
Mehr Infos dazu finden Sie hier: Strickhof, Futterbau
Ab 2024 gilt im ÖLN gemäss Änderung der Luftreinhalte-Verordnung die Schleppschlauchpflicht (emissionsarme Ausbringverfahren für Hofdünger). Auf schriftliches Gesuch hin kann die Abteilung Landwirtschaft technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen für einzelne Flächen gewähren.
Gesuchstermine und Fristen
Anmeldung und Einreichung des Gesuchs
Direktzahlungen werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Gesuche werden neu im Datenerhebungsportal LAWIS plus gestellt.
Zuständigkeit
Für das Gesuch ist zuständig, wer den Betrieb oder die Betriebsgemeinschaft am 31. Januar des Beitragsjahres bewirtschaftet. Für Sömmerungsbetriebe ist zuständig für das Gesuch, wer den Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb am 25. Juli des Beitragsjahres bewirtschaftet.
Gesuchstellung
Das Zeitfenster für die Gesuchstellung im laufenden Beitragsjahr ist während der Strukturdatenerhebung im Februar/März.
Vorteile:
- Erfassen Sie Ihre Gesuche
- Erfassen Sie Ihre Strukturdaten
- Erfassen Sie Ihre Nutzungsflächen
- Drucken Sie nach Abschluss Ihr Betriebsdatenblatt aus und reichen Sie das unterschriebene Betriebsdatenblatt (= Gesuch) fristgerecht bei Ihrer Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.
Melden Sie nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen, der Kulturen, Abmeldungen von Programmen sowie Bewirtschafterwechsel bis zum 1. Mai des Beitragsjahres per E-Mail an direktzahlungen@bd.zh.ch.
Das Zeitfenster für die Anmeldung für ÖLN, BTS, RAUS und Biolandbau für das Folgejahr ist Ende August/Anfang September des laufenden Jahres.
Abmeldung
Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss das Gesuch zurückzuziehen, wenn er oder sie die Auflagen und Bedingungen nicht mehr einhalten kann oder will. Melden Sie sich per E-Mail an direktzahlungen@bd.zh.ch, bevor Sie die Bewirtschaftung anpassen.
Termine
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Zeitraum
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Programmanmeldung
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|---|---|
| 13.02.2025 bis 04.03.2025 | Strukturdatenerhebung 2025 im agriPortal
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| 06.05.2025 bis 20.05.2025 |
Detailanmeldung der Massnahmen Landschaftsqualität 2025 im agriPortal (nur falls ein LQ-Beitragsgesuch gestellt wurde) |
| 19.08.2025 bis 02.09.2025 | Programmanmeldung 2026 mit LAWIS plus
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| 19.08.2025 bis 02.09.2025 | Anmeldung Sömmerungsbetriebe 2025 im agriPortal
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Valuta
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Zahlungsumfang
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|---|---|
| 20.06.2025 |
Akontozahlung
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| 22.10.2025 | Hauptzahlung
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| 05.12.2025 | Schlusszahlung
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Anleitungen zum agriPortal
Biolandbau
Anerkannte Biobetriebe müssen grundsätzlich den gesamten Betrieb und die gesamte Betriebsfläche nach den Anforderungen der Bio-Verordnung bewirtschaften.
Kantonale Beiträge zur Bio-Umstellung
Melden Sie sich vor der Umstellung bei der Fachstelle Biolandbau am Strickhof an. Die Umstellzeit dauert zwei volle Kalenderjahre. Die Bio-Vorschriften müssen Sie schon während der Umstellung einhalten.
Kontrolle
Sie müssen die Umstellung bei einer der anerkannten Kontrollstellen bio.inspecta oder Bio Test Agro anmelden. Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation BioSuisse anmelden.
Zielorientierte Biodiversitätsförderung
Von 2020 bis 2028 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Umsetzungskonzept führt zu klareren Zielen und mehr Freiheiten im einzelbetrieblichen Biodiversitätsmanagement und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten und Freiheiten in der Nutzung von Biodiversitätsförderflächen.
Geodaten
Landwirtschaftliche Geodaten
Landwirtschaftliche Geodaten können über den kantonalen GIS-Browser visualisiert und bezogen werden. Sie umfassen sowohl kantonale Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung als auch nationale Geobasisdaten. Dazu gehören unter anderem:
- Landwirtschaftliche Nutzungsflächen
- Hanglageklassen (Steilheit des Geländes)
- Landwirtschaftliche Zonengrenzen
Diese Daten unterstützen Fachstellen, Planerinnen und Landwirte bei der Analyse, Planung und Entscheidungsfindung im Bereich der Landwirtschaft.
Gemeindestellen für Landwirtschaft
Die kantonalen Weisungen der Abteilung Landwirtschaft werden von den Gemeindestellen für Landwirtschaft vollzogen. Ihre Leitung und Stellvertretung wählt der Gemeinderat.
Tagung der Gemeindestellen für Landwirtschaft
Anfangs Jahr finden Tagungen für die Leiter und Leiterinnen der Gemeindestellen für Landwirtschaft statt. Die Gemeindestellen-Tagung 2026 wird am Dienstag 13. Januar in Wädenswil und am Mittwoch 21. Januar in Wülflingen stattfinden.
Zusätzlich werden im Februar 2026 Schulungen für die Gemeindestellen stattfinden, um dem Einstieg in die neue Plattform LAWIS plus zu erleichtern.
Dokumente 2025
- Download Gemeindestellen 2025 PDF | 5 Seiten | DE | 220 KB
- Download AgriPortal PDF | 18 Seiten | DE | 857 KB
- Download Betriebsdatenblätter Laboranalysen PDF | 5 Seiten | DE | 167 KB
- Download In Situ Q2 Obstgarten PDF | 10 Seiten | DE | 1 MB
- Download Regionale Biodiversität PDF | 5 Seiten | DE | 290 KB
- Download Vernetzung und Naturschutz PDF | 10 Seiten | DE | 1 MB
- Download Abschwemmung Abdrift und E-SoBe PDF | 33 Seiten | DE | 3 MB
- Download Erdmandelgras PDF | 6 Seiten | DE | 2 MB
- Download Klappertopf und Direktbegrünung PDF | 10 Seiten | DE | 5 MB
- Download Ausblick PDF | 7 Seiten | DE | 236 KB
- Download Merkblatt QII Hochstamm-Obstbäume mit Strukturen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 567 KB
Vernetzung
Die Gemeindestellen für Landwirtschaft führen in der Regel die Kontrollen in den Vernetzungsprojekten durch. Das Handbuch erläutert Abläufe, Aufgaben und Beurteilung im Feld.
Ansprechpersonen
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Weiterführende Informationen
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