Die Landwirtschaft trägt zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft bei. Sie spielt eine wichtige Rolle für die dezentrale Besiedlung des Landes. Der Bund unterstützt diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit Direktzahlungen. Die Abteilung Landwirtschaft innerhalb des Amts für Landschaft und Natur (ALN) organisiert die Ausrichtung von Direktzahlungen im Kanton Zürich.
Späteste erste Schnitt- oder Weidenutzung bis am 31. August
Das ALN stellt fest, dass in Wiesen und Weiden in Randbereichen oder in steilem Gelände der erste Schnitt oder die erste Beweidung vermehrt sehr spät erfolgen oder sogar ganz ausfallen. Dies führt zu verbuschten und vergandeten Grünflächen mit abnehmender Futterqualität.
Die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) schreibt vor, dass Dauerwiesen (dazu gehören auch die Biodiversitätsflächen) jährlich mindestens einmal zur Futtergewinnung zu mähen sind. Zudem gelten verbuschte Teile von Dauerweiden nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und sind daher nicht anrechenbar. Um den Vollzug zu vereinfachen, soll deshalb die erste Mäh- oder Weidenutzung jeweils bis spätestens am 31. August erfolgen. Bei einer Mähnutzung ist auch das Gras bis zu diesem Zeitpunkt abzuführen.
Wichtige Mitteilung zur E-Mail-Zustellung bei Bluewin-Adressen
Aktuell erreichen uns erneut zahlreiche Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern mit Bluewin-E-Mail-Adressen, dass unsere Info-Mails entweder nicht zugestellt werden oder im Spamordner landen. Die Ursache liegt vermutlich in einer Änderung der Spamfilter-Einstellungen bei Bluewin. Wir arbeiten an einer nachhaltigen Lösung und bedauern die wiederholten Unannehmlichkeiten.
Aktuelle Informationen finden Sie fortan auch auf dieser Webseite.
Info-Mail vom 16. Juni 2025 - Akontozahlung der Direktzahlungen 2025
Information des Amts für Landschaft und Natur
Der Kanton Zürich leistet eine Akontozahlung der Direktzahlungen 2025 für berechtigte Betriebe von rund 60 % der voraussichtlichen Direktzahlungen 2025 (ohne Übergangsbeitrag, Einzelkulturbeitrag und Getreidezulage). Die Akontozahlung erfolgt per Valuta 20. Juni 2025.
Bitte beachten Sie:
- Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben im agriPortal und agriGIS mit Stand vom 2. Juni 2025.
- Neu angemeldete Tierkategorien (BTS und RAUS), QII, Vernetzung, Biolandbau sowie Ressourceneffizienzbeiträge und Kontrollkürzungen sind teilweise noch nicht berücksichtigt.
- Nachzahlungen oder Rückforderungen aus dem Vorjahr wurden mit der aktuellen Akontozahlung verrechnet (Übertrag Vorjahr).
- Die Akontozahlung hat provisorischen Charakter – es kann keine Einsprache dagegen erhoben werden.
Den Brief und die Auszahlungsübersicht finden Sie im agriPortal unter:
www.agate.ch > Kant. Datenerhebung ZH > Meine Dokumente > 2025 Zahlungen > Abrechnung Vorauszahlung Direktzahlungen
Vorankündigung
Die Anmeldung für den ÖLN und für die Programme der Produktionssysteme sowie der Ressourceneffizienz für das Beitragsjahr 2026 ist vom 19. August 2025 bis und mit 2. September 2025 vorgesehen.
Direktzahlungsberechtigung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Der Betrieb ist vom Kanton anerkannt.
- Die Vorschriften zu Tier- und Gewässerschutz werden eingehalten.
- Der Betrieb wird auf eigene Rechnung und Gefahr geführt; das gilt auch für Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetriebe (Nachweis: Anmeldung bei kantonaler Ausgleichskasse)
- Es besteht betrieblicher Arbeitsbedarf von mindestens 0,2 SAK (Standardarbeitskraft).
- Betriebseigene Arbeitskräfte erledigen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten.
- Alle Mitbewirtschaftenden innerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft erfüllen die Kriterien für den Bezug von Direktzahlungen.
- Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) wird erfüllt; das gilt auch für Biobetriebe (aber nicht für Sömmerungsbetriebe).
Vorteile:
- Natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz
- Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nur berechtigt für Getreidezulage, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Einzelkulturbeiträge)
Vorteile:
- Beiträge werden nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
- Bei Personengesellschaften und Betriebsgemeinschaften werden die Beiträge anteilig reduziert, wenn Personen die Altersgrenze überschritten haben.
Bewirtschafter mit landwirtschaftlicher Ausbildung
Wenn Sie das Gesuch stellen (vor dem 1. Mai des Beitragsjahres), muss der eidgenössisch anerkannte Abschluss einer landwirtschaftlichen Aus- oder Weiterbildung vorliegen. Das gilt nicht für Betriebe im Berggebiet mit weniger als 0,5 SAK.
Bewirtschafter mit anderer Ausbildung
Wenn Sie einen anderen anerkannten Berufsabschluss haben und mindestens 28 Jahre alt sind, genügt bis zum 1. Mai des Beitragsjahres auch:
- eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder
- der Nachweis von drei Jahren landwirtschaftlicher Praxis (z.B. durch Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen)
Betriebsübernahme
Wer einen Betrieb als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter neu übernimmt, muss die Ausbildungsanforderungen spätestens am 1. Mai des Beitragsjahres erfüllen. Es gelten folgene Ausnahmen:
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin hat die Altersgrenze erreicht und Sie haben mindestens zehn Jahre auf dem Betrieb mitgearbeitet.
- Sie bewirtschaften als Erbe oder Erbin einen Betrieb bis maximal drei Jahre nach dem Tod des bisherigen Bewirtschafters oder der bisherigen Bewirtschafterin.
Gesuchstermine und Fristen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Anmeldung und Einreichung des Gesuchs
Direktzahlungen werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet.
Zuständigkeit
Für das Gesuch ist zuständig, wer den Betrieb oder die Betriebsgemeinschaft am 31. Januar des Beitragsjahres bewirtschaftet. Für Sömmerungsbetriebe ist zuständig für das Gesuch, wer den Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb am 25. Juli des Beitragsjahres bewirtschaftet.
Das Zeitfenster für die Anmeldung für ÖLN, BTS, RAUS und Biolandbau für das Folgejahr ist Ende August/Anfang September des laufenden Jahres.
Gesuchstellung
Das Zeitfenster für die Gesuchstellung im laufenden Beitragsjahr ist während der Strukturdatenerhebung im Februar/März.
Vorteile:
- Erfassen Sie Ihre Gesuche im agriPortal.
- Erfassen Sie Ihre Strukturdaten im agriPortal.
- Erfassen Sie Ihre Nutzungsflächen im agriGIS.
- Drucken Sie nach Abschluss Ihr Betriebsdatenblatt aus und reichen Sie das unterschriebene Betriebsdatenblatt (Gesuch) fristgerecht bei Ihrer Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.
Melden Sie nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen, der Kulturen, Abmeldungen von Programmen sowie Bewirtschafterwechsel bis zum 1. Mai des Beitragsjahres per E-Mail an: direktzahlungen@bd.zh.ch.
Für die Detailanmeldung der Landschaftsqualitätsmassnahmen gilt ein Zeitfenster im Mai.
Datenerhebung und Anmeldungen
Zeitraum
|
«Gesuche & Anmeldungen» agriPortal
|
---|---|
13.02.2025 bis 04.03.2025
|
Strukturdatenerhebung 2025
|
06.05.2025 bis 20.05.2025
|
Detailanmeldung der Massnahmen Landschaftsqualität 2025 via agriPortal (nur falls ein LQ-Beitragsgesuch gestellt wurde) |
19.08.2025 bis 02.09.2025
|
Anmeldung und Programme 2026
|
19.08.2025 bis 02.09.2025
|
Anmeldung Sömmerungsbetriebe 2025
|
Zahlungen
Valuta
|
Zahlung
|
Umfang
|
---|---|---|
20.06.2025
|
Akontozahlung |
|
21.10.2025
|
Hauptzahlung |
|
05.12.2025
|
Schlusszahlung |
|
In-Situ-Flächen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gesucht werden Naturwiesen für das In-Situ Direktzahlungsprogramm, das die Genetik und die Vielfalt von Futterpflanzen untersuchen und schützen will.
Weil auch die intensivere Futterpflanzenvielfalt ein Teil der Biodiversität ist, will der Bund diese ursprüngliche Genetik mit dem In-Situ Programm schützen und erhalten. Das BLW stellt jedem Kanton ein In-Situ Flächenkontingent zur Verfügung. Dieses soll einheitlich auf den ganzen Kanton, direkt vor Ort (lateinisch= In-Situ) verteilt sein. Gefragt sind gepflegte ausgewogene Pflanzengesellschaften mit folgenden Pflanzenverbänden:
Vorteile:
- Fromentalwiesen
- Bärenklau-Knaulgraswiesen
- Italienisch Raigraswiesen
- Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiesen
- Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweiden
- Goldhaferwiesen
- Kammgrasweiden
- Rotschwingel-Straussgraswiesen
Es können Flächen aus dem ganzen Kantonsgebiet angemeldet werden. Priorität haben Wiesen in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Hinwil, sowie den Gemeinden im Rafzerfeld inkl. Eglisau. Je nach Anzahl der Anmeldungen entscheidet das BLW, welche Flächen auch aus den anderen Regionen in das In-Situ Programm aufgenommen werden.
Mehr Infos dazu finden Sie hier: Strickhof, Futterbau
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Werkzeuge Nutzungen vergrössern und verkleinern

Werkzeuge Nutzungen teilen und verbinden

Werkzeuge kopieren

Allgemeine Werkzeuge

Ihre Nutzungsflächen

Fenster Liegenschaften

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung einer Nutzungsfläche im Liegenschaftsfenster in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung mehrerer Nutzungsflächen in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Überlagernde BFF auf Nutzungsfläche erfassen

Abmeldung
Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss das Gesuch zurückzuziehen, wenn er oder sie die Auflagen und Bedingungen nicht mehr einhalten kann oder will.
Sie müssen diese Änderung schriftlich der Abteilung Landwirtschaft (Sektion Direktzahlungen) melden, bevor Sie die Bewirtschaftung anpassen.
Biolandbau
Anerkannte Biobetriebe müssen grundsätzlich den gesamten Betrieb und die gesamte Betriebsfläche nach den Anforderungen der Bio-Verordnung bewirtschaften.
Kantonale Beiträge zur Bio-Umstellung
Melden Sie sich vor der Umstellung bei der Fachstelle Biolandbau am Strickhof an. Die Umstellzeit dauert zwei volle Kalenderjahre. Die Bio-Vorschriften müssen Sie schon während der Umstellung einhalten.
Kontrolle
Sie müssen die Umstellung bei einer der anerkannten Kontrollstellen bio.inspecta oder Bio Test Agro anmelden. Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation BioSuisse anmelden.
Zielorientierte Biodiversitätsförderung
Von 2020 bis 2028 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Umsetzungskonzept führt zu klareren Zielen und mehr Freiheiten im einzelbetrieblichen Biodiversitätsmanagement und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten und Freiheiten in der Nutzung von Biodiversitätsförderflächen.
Geodaten
Landwirtschaftliche Geodaten
Landwirtschaftliche Geodaten können über den kantonalen GIS-Browser visualisiert und bezogen werden. Sie umfassen sowohl kantonale Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung als auch nationale Geobasisdaten. Dazu gehören unter anderem:
- Bewirtschaftungsflächen im Kanton Zürich
- Hanglageklassen (Steilheit des Geländes)
- Landwirtschaftliche Zonengrenzen gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft
Diese Daten unterstützen Fachstellen, Planerinnen und Landwirte bei der Analyse, Planung und Entscheidungsfindung im Bereich der Landwirtschaft.
Gemeindestellen für Landwirtschaft
Die kantonalen Weisungen der Abteilung Landwirtschaft werden von den Gemeindestellen für Landwirtschaft vollzogen. Ihre Leitung und Stellvertretung wählt der Gemeinderat.
Tagung der Gemeindestellen für Landwirtschaft
Jedes Jahr im Januar/Februar finden Tagungen für die Leiter und Leiterinnen der Gemeindestellen für Landwirtschaft statt. Die Gemeindestellen-Tagung 2025 wird am Dienstag 21. Januar 2025 in Wädenswil und am Mittwoch 29. Januar 2025 in Wülflingen stattfinden.
Tagung 21.01.2025 und 29.01.2025
- Download Gemeindestellen 2025 PDF | 5 Seiten | DE | 220 KB
- Download AgriPortal PDF | 18 Seiten | DE | 857 KB
- Download Betriebsdatenblätter Laboranalysen PDF | 5 Seiten | DE | 167 KB
- Download In Situ Q2 Obstgarten PDF | 10 Seiten | DE | 1 MB
- Download Regionale Biodiversität PDF | 5 Seiten | DE | 290 KB
- Download Vernetzung und Naturschutz PDF | 10 Seiten | DE | 1 MB
- Download Abschwemmung Abdrift und E-SoBe PDF | 33 Seiten | DE | 3 MB
- Download Erdmandelgras PDF | 6 Seiten | DE | 2 MB
- Download Klappertopf und Direktbegrünung PDF | 10 Seiten | DE | 5 MB
- Download Ausblick PDF | 7 Seiten | DE | 236 KB
- Download Merkblatt QII Hochstamm-Obstbäume mit Strukturen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 567 KB
Vernetzung
Die Gemeindestellen für Landwirtschaft führen in der Regel die Kontrollen in den Vernetzungsprojekten durch. Das Handbuch erläutert Abläufe, Aufgaben und Beurteilung im Feld.
Ansprechpersonen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Flächenstatistik Kanton ZH 2024 (pro Nutzungsart) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 104 KB
- Download Flächenstatistik Kanton ZH 2024 (nach Gemeinden) PDF | 414 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Tierstatistik Kanton ZH 2024 (pro Tierkategorie) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 96 KB
- Download Tierstatistik Kanton ZH 2024 (nach Gemeinden) PDF | 235 Seiten | Deutsch | 772 KB
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr