Direktzahlungen

Die Landwirtschaft trägt zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft bei. Sie spielt eine wichtige Rolle für die dezentrale Besiedlung des Landes. Der Bund unterstützt diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit Direktzahlungen. Die Abteilung Landwirtschaft innerhalb des Amts für Landschaft und Natur (ALN) organisiert die Ausrichtung von Direktzahlungen im Kanton Zürich.

Späteste erste Schnitt- oder Weidenutzung bis am 31. August

Das ALN stellt fest, dass in Wiesen und Weiden in Randbereichen oder in steilem Gelände der erste Schnitt oder die erste Beweidung vermehrt sehr spät erfolgen oder sogar ganz ausfallen. Dies führt zu verbuschten und vergandeten Grünflächen mit abnehmender Futterqualität.
Die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV) schreibt vor, dass Dauerwiesen (dazu gehören auch die Biodiversitätsflächen) jährlich mindestens einmal zur Futtergewinnung zu mähen sind. Zudem gelten verbuschte Teile von Dauerweiden nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und sind daher nicht anrechenbar. Um den Vollzug zu vereinfachen, soll deshalb die erste Mäh- oder Weidenutzung jeweils bis spätestens am 31. August erfolgen. Bei einer Mähnutzung ist auch das Gras bis zu diesem Zeitpunkt abzuführen.

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Info-Mail vom 16. Juni 2025 - Akontozahlung der Direktzahlungen 2025

Information des Amts für Landschaft und Natur

Der Kanton Zürich leistet eine Akontozahlung der Direktzahlungen 2025 für berechtigte Betriebe von rund 60 % der voraussichtlichen Direktzahlungen 2025 (ohne Übergangsbeitrag, Einzelkulturbeitrag und Getreidezulage). Die Akontozahlung erfolgt per Valuta 20. Juni 2025.

Bitte beachten Sie:

  • Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben im agriPortal und agriGIS mit Stand vom 2. Juni 2025.
  • Neu angemeldete Tierkategorien (BTS und RAUS), QII, Vernetzung, Biolandbau sowie Ressourceneffizienzbeiträge und Kontrollkürzungen sind teilweise noch nicht berücksichtigt.
  • Nachzahlungen oder Rückforderungen aus dem Vorjahr wurden mit der aktuellen Akontozahlung verrechnet (Übertrag Vorjahr).
  • Die Akontozahlung hat provisorischen Charakter – es kann keine Einsprache dagegen erhoben werden.

Den Brief und die Auszahlungsübersicht finden Sie im agriPortal unter:
www.agate.ch > Kant. Datenerhebung ZH > Meine Dokumente > 2025 Zahlungen > Abrechnung Vorauszahlung Direktzahlungen

Vorankündigung

Die Anmeldung für den ÖLN und für die Programme der Produktionssysteme sowie der Ressourceneffizienz für das Beitragsjahr 2026 ist vom 19. August 2025 bis und mit 2. September 2025 vorgesehen.

Direktzahlungsberechtigung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Der Betrieb ist vom Kanton anerkannt.
  • Die Vorschriften zu Tier- und Gewässerschutz werden eingehalten.
  • Der Betrieb wird auf eigene Rechnung und Gefahr geführt; das gilt auch für Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetriebe (Nachweis: Anmeldung bei kantonaler Ausgleichskasse)
  • Es besteht betrieblicher Arbeitsbedarf von mindestens 0,2 SAK (Standardarbeitskraft).
  • Betriebseigene Arbeitskräfte erledigen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten.
  • Alle Mitbewirtschaftenden innerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft erfüllen die Kriterien für den Bezug von Direktzahlungen.
  • Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) wird erfüllt; das gilt auch für Biobetriebe (aber nicht für Sömmerungsbetriebe).

Vorteile:

  • Natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz
  • Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nur berechtigt für Getreidezulage, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Einzelkulturbeiträge)

Vorteile:

  • Beiträge werden nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
  • Bei Personengesellschaften und Betriebsgemeinschaften werden die Beiträge anteilig reduziert, wenn Personen die Altersgrenze überschritten haben.

Bewirtschafter mit landwirtschaftlicher Ausbildung

Wenn Sie das Gesuch stellen (vor dem 1. Mai des Beitragsjahres), muss der eidgenössisch anerkannte Abschluss einer landwirtschaftlichen Aus- oder Weiterbildung vorliegen. Das gilt nicht für Betriebe im Berggebiet mit weniger als 0,5 SAK.
 

Bewirtschafter mit anderer Ausbildung

Wenn Sie einen anderen anerkannten Berufsabschluss haben und mindestens 28 Jahre alt sind, genügt bis zum 1. Mai des Beitragsjahres auch:

  • eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder
  • der Nachweis von drei Jahren landwirtschaftlicher Praxis (z.B. durch Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen)
     

Betriebsübernahme

Wer einen Betrieb als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter neu übernimmt, muss die Ausbildungsanforderungen spätestens am 1. Mai des Beitragsjahres erfüllen. Es gelten folgene Ausnahmen:

  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin hat die Altersgrenze erreicht und Sie haben mindestens zehn Jahre auf dem Betrieb mitgearbeitet.
  • Sie bewirtschaften als Erbe oder Erbin einen Betrieb bis maximal drei Jahre nach dem Tod des bisherigen Bewirtschafters oder der bisherigen Bewirtschafterin.
     

Gesuchstermine und Fristen 

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Anmeldung und Einreichung des Gesuchs

Direktzahlungen werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet.

Zuständigkeit

Für das Gesuch ist zuständig, wer den Betrieb oder die Betriebsgemeinschaft am 31. Januar des Beitragsjahres bewirtschaftet. Für Sömmerungsbetriebe ist zuständig für das Gesuch, wer den Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb am 25. Juli des Beitragsjahres bewirtschaftet.

Das Zeitfenster für die Anmeldung für ÖLN, BTS, RAUS und Biolandbau für das Folgejahr ist Ende August/Anfang September des laufenden Jahres. 

Gesuchstellung 

Das Zeitfenster für die Gesuchstellung im laufenden Beitragsjahr ist während der Strukturdatenerhebung im Februar/März. 

Vorteile:

  • Erfassen Sie Ihre Gesuche im agriPortal.
  • Erfassen Sie Ihre Strukturdaten im agriPortal.
  • Erfassen Sie Ihre Nutzungsflächen im agriGIS.
  • Drucken Sie nach Abschluss Ihr Betriebsdatenblatt aus und reichen Sie das unterschriebene Betriebsdatenblatt (Gesuch) fristgerecht bei Ihrer Gemeindestelle für Landwirtschaft ein. 

Melden Sie nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen, der Kulturen, Abmeldungen von Programmen sowie Bewirtschafterwechsel bis zum 1. Mai des Beitragsjahres per E-Mail an: direktzahlungen@bd.zh.ch.

Für die Detailanmeldung der Landschaftsqualitätsmassnahmen gilt ein Zeitfenster im Mai.

Datenerhebung und Anmeldungen

Zeitraum
«Gesuche & Anmeldungen» agriPortal 
13.02.2025 bis 04.03.2025
Strukturdatenerhebung 2025 
  • Gesuchstellung 2025 
    • Kulturlandschaftsbeitrag
    • Versorgungssicherheitsbeitrag 
    • Biodiversitätsbeitrag
    • Landschaftsqualitätbeitrag
    • Übergangsbeitrag
    • Einzelkulturbeitrag
    • Getreidezulage
    • In-Situ Beitrag
  • Geometrische Flächenerfassung, Nutzungen 2025 und Anmeldung neue QII Flächen 2025 im agriGIS
06.05.2025 bis 20.05.2025
Detailanmeldung der Massnahmen Landschaftsqualität 2025 via agriPortal (nur falls ein LQ-Beitragsgesuch gestellt wurde)
19.08.2025 bis 02.09.2025
Anmeldung und Programme 2026
  • Anmeldung ÖLN (und Biolandbau) 
  • Gesuchstellung Produktionssystembeitrag 
    • BTS, RAUS, Weidebeitrag
    • Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
    • Programme «Verzicht Pflanzenschutzmittel»
    • Programm «Funktionale Biodiversität in Form eines Beitrags für Nützlingsstreifen»
    • Programme «Angemessene Bedeckung des Bodens»
    • Programm «Schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche»
    • Programm «Klimamassnahmen in Form eines Beitrags für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau»
    • Programm «Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen»
  • Gesuchstellung Ressourceneffizienzbeitrag 
    • stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen
  • NPr-Futter 
 
19.08.2025 bis 02.09.2025
Anmeldung Sömmerungsbetriebe 2025  
  • Gesuchstellung Direktzahlungen
    • Sömmerungsbeitrag
    • Biodiversitätsbeitrag
    • Landschaftsqualitätbeitrag
   

Zahlungen

Valuta
Zahlung
Umfang                                                                                 
20.06.2025
Akontozahlung 
  • 60 % der voraussichtlichen Direktzahlungen Bund (ohne Übergangsbeitrag)
  • Übertrag Vorjahr
21.10.2025
Hauptzahlung 
  • Restliche 40 % der Direktzahlungen Bund (ohne Übergangsbeitrag)
  • Einzelkulturbeiträge
  • In-Situ Beitrag
  • Kantonale Hangbeiträge
  • Kantonale Naturschutzbeiträge
  • Beiträge von Gemeinden (zB Vernetzung)
05.12.2025
Schlusszahlung
  • Übergangsbeitrag
  • Getreidezulage
  • Sömmerungsbeitrag für Sömmerungsbetriebe
 

In-Situ-Flächen

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Gesucht werden Naturwiesen für das In-Situ Direktzahlungsprogramm, das die Genetik und die Vielfalt von Futterpflanzen untersuchen und schützen will.

Weil auch die intensivere Futterpflanzenvielfalt ein Teil der Biodiversität ist, will der Bund diese ursprüngliche Genetik mit dem In-Situ Programm schützen und erhalten. Das BLW stellt jedem Kanton ein In-Situ Flächenkontingent zur Verfügung. Dieses soll einheitlich auf den ganzen Kanton, direkt vor Ort (lateinisch= In-Situ) verteilt sein. Gefragt sind gepflegte ausgewogene Pflanzengesellschaften mit folgenden Pflanzenverbänden:

Vorteile:

  • Fromentalwiesen
  • Bärenklau-Knaulgraswiesen
  • Italienisch Raigraswiesen
  • Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiesen
  • Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweiden
  • Goldhaferwiesen
  • Kammgrasweiden
  • Rotschwingel-Straussgraswiesen

Es können Flächen aus dem ganzen Kantonsgebiet angemeldet werden. Priorität haben Wiesen in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Hinwil, sowie den Gemeinden im Rafzerfeld inkl. Eglisau. Je nach Anzahl der Anmeldungen entscheidet das BLW, welche Flächen auch aus den anderen Regionen in das In-Situ Programm aufgenommen werden.

Mehr Infos dazu finden Sie hier: Strickhof, Futterbau

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Allgemeine Werkzeuge

Ihre Nutzungsflächen

Fenster Liegenschaften

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung einer Nutzungsfläche im Liegenschaftsfenster in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung mehrerer Nutzungsflächen in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Überlagernde BFF auf Nutzungsfläche erfassen

Abmeldung

Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss das Gesuch zurückzuziehen, wenn er oder sie die Auflagen und Bedingungen nicht mehr einhalten kann oder will.
Sie müssen diese Änderung schriftlich der Abteilung Landwirtschaft (Sektion Direktzahlungen) melden, bevor Sie die Bewirtschaftung anpassen.

Biolandbau

Anerkannte Biobetriebe müssen grundsätzlich den gesamten Betrieb und die gesamte Betriebsfläche nach den Anforderungen der Bio-Verordnung bewirtschaften.

Kantonale Beiträge zur Bio-Umstellung

Melden Sie sich vor der Umstellung bei der Fachstelle Biolandbau am Strickhof an. Die Umstellzeit dauert zwei volle Kalenderjahre. Die Bio-Vorschriften müssen Sie schon während der Umstellung einhalten.

Kontrolle

Sie müssen die Umstellung bei einer der anerkannten Kontrollstellen bio.inspecta oder Bio Test Agro anmelden. Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation BioSuisse anmelden.

Zielorientierte Biodiversitätsförderung

Von 2020 bis 2028 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Umsetzungskonzept führt zu klareren Zielen und mehr Freiheiten im einzelbetrieblichen Biodiversitätsmanagement und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten und Freiheiten in der Nutzung von Biodiversitätsförderflächen.

Geodaten

Landwirtschaftliche Geodaten

Landwirtschaftliche Geodaten können über den kantonalen GIS-Browser visualisiert und bezogen werden. Sie umfassen sowohl kantonale Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung als auch nationale Geobasisdaten. Dazu gehören unter anderem:

  • Bewirtschaftungsflächen im Kanton Zürich
  • Hanglageklassen (Steilheit des Geländes)
  • Landwirtschaftliche Zonengrenzen gemäss dem  Bundesamt für Landwirtschaft

Diese Daten unterstützen Fachstellen, Planerinnen und Landwirte bei der Analyse, Planung und Entscheidungsfindung im Bereich der Landwirtschaft.

Gemeindestellen für Landwirtschaft

Die kantonalen Weisungen der Abteilung Landwirtschaft werden von den Gemeindestellen für Landwirtschaft vollzogen. Ihre Leitung und Stellvertretung wählt der Gemeinderat.

Tagung der Gemeindestellen für Landwirtschaft

Jedes Jahr im Januar/Februar finden Tagungen für die Leiter und Leiterinnen der Gemeindestellen für Landwirtschaft statt. Die Gemeindestellen-Tagung 2025 wird am Dienstag 21. Januar 2025 in Wädenswil und am Mittwoch 29. Januar 2025 in Wülflingen stattfinden.

Tagung 21.01.2025 und 29.01.2025

Vernetzung

Die Gemeindestellen für Landwirtschaft führen in der Regel die Kontrollen in den Vernetzungsprojekten durch. Das Handbuch erläutert Abläufe, Aufgaben und Beurteilung im Feld.

Ansprechpersonen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ueli Müller

BSc FH Agr.

ueli.mueller@bd.zh.ch
+41 43 258 81 65

Wiss. Mitarbeiter / Stv. Sektionsleitung Direktzahlungen

Carlota Erismann

Dipl. Geogr.

carlota.erismann@bd.zh.ch
+41 43 259 27 04

Sachbearbeiterin

Finn Timcke

MSc ETH Agr.

finn.timcke@bd.zh.ch
+41 43 257 69 16

GIS-Verantwortlicher

Weitere Kontakte

Martin Braunschweig

Dr. Dipl. Ing.-Agr. ETH

martin.braunschweig@bd.zh.ch
+41 43 258 81 56

Sektionsleitung Direktzahlungen

Jakob Weidmann

Dipl. Ing.-Agr. ETH

jakob.weidmann@bd.zh.ch
+41 43 259 43 02

Rechnungsverantwortlicher

Beate Fulda

Dr. sc. ETH Dipl. Geoökologin

beate.fulda@bd.zh.ch
+41 43 259 43 03

Wiss. Mitarbeiterin (Datenmanagement, Agricola, Agate, TDV)

Lukas Grete

Dipl. Ing. FH Umweltingenieurwesen

lukas.grete@bd.zh.ch
+41 43 259 27 38

Sachbearbeiter

Johanna Bardill

MSc ETH Agr.

johanna.bardill@bd.zh.ch
+41 43 257 68 19

Sachbearbeiterin

Göran Günther

goeran.guenther@bd.zh.ch
+41 43 258 82 72

IT-Projektleiter/Applikationsmanager

Inge Schmid

inge.schmid@bd.zh.ch
+41 43 259 27 79

Geschäftsstellenleiterin Agricola Pool Plus

Jasmin Konrad

jasmin.konrad@bd.zh.ch
+41 43 258 87 87

Praktikantin

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Abteilung Landwirtschaft, Direktzahlungen

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Walcheplatz 2
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Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

direktzahlungen@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: