Ökologischer Leistungsnachweis – ÖLN
Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Sie den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllen. Das gilt auch für biologisch bewirtschaftete Betriebe.
Inhaltsverzeichnis
Anforderungen
Der ökologische Leistungsnachweis umfasst:
Art. DZV | |
---|---|
die Haltung der Nutztiere nach Tierschutzgesetz | 12 |
eine ausgeglichene Düngerbilanz | 13 |
einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen | 14 |
die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung | 15 |
eine geregelte Fruchtfolge | 16 |
einen geeigneten Bodenschutz | 17 |
die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel | 18 |
Vorgaben zu Saat- und Pflanzgut | 19 |
Vorgaben zu Spezialkulturen | 20 |
Vorgaben zu Pufferstreifen | 21 |
Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin ist verpflichtet,
- regelmässige Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebs zu führen;
- diese Aufzeichnungen mindestens sechs Jahre aufzubewahren.
Der Abtausch von Flächen ist nur unter Betrieben zugelassen, die den ÖLN erfüllen.
ÖLN-Gemeinschaften
Zwei oder mehrere Betriebe können sich zu einer ÖLN-Gemeinschaft zusammenschliessen, wenn Sie
- den ganzen ökologischen Leistungsnachweis gemeinsam erfüllen (Vertrags-Typus 1), oder
- einzelne Teile davon gemeinsam erfüllen (Vertrags-Typus 2–4)
Im zweiten Fall können sie folgende Elemente des ÖLN überbetrieblich erfüllen:
Art. DZV | Typus | |
---|---|---|
eine ausgeglichene Düngerbilanz | 13 | 2 |
einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen | 14 | 3 |
eine geregelte Fruchtfolge | 16 | 4 |
einen geeigneten Bodenschutz | 17 | 4 |
die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel | 18 | 4 |
Voraussetzungen
Die Abteilung Landwirtschaft bewilligt eine ÖLN-Gemeinschaft, wenn
- die Fahrdistanz zwischen den Betriebszentren der beteiligten Betriebe höchstens 15 Kilometer beträgt;
- die Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist;
- eine gemeinsame Kontrollstelle bestimmt wurde;
- es keine Vereinbarung mit anderen Betrieben zur überbetrieblichen Erfüllung des ÖLN gibt.
Bei Verstössen gegen den ÖLN werden allen Betrieben, die an der ÖLN-Gemeinschaft beteiligt sind, die Direktzahlungen gleichermassen gekürzt.
Verträge zur überbetrieblichen Erfüllung
- Download Merkblatt zur überbetrieblichen Erfüllung des ÖLN PDF | 2 Seiten | Deutsch | 90 KB
- Download Vertrag Typus 1 - ganzer ÖLN-Bereich PDF | 2 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Vertrag Typus 2 - Teilbereich Nährstoffbilanz PDF | 2 Seiten | Deutsch | 132 KB
- Download Vertrag Typus 3 - Teilbereich ökologischer Ausgleich PDF | 2 Seiten | Deutsch | 165 KB
- Download Vertrag Typus 4 - Teilbereich Fruchtfolge, Bodenschutz, Pflanzenschutz PDF | 2 Seiten | Deutsch | 149 KB
Kontrolle
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen nachweisen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ÖLN bewirtschaften. Dazu gehört die Kontrolle durch eine akkreditierte Kontrollstelle:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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