Position des Kantons Zürich
Das von der Nagra als sicherheitstechnisch am besten bewertete Standortgebiet für das geologische Tiefenlager der Schweiz befindet sich im Kanton Zürich: Nördlich Lägern im Zürcher Unterland. Ob dieser Standort geeignet ist, wird in den nächsten Jahren behördlich geprüft. Der Kanton bringt seine Interessen aktiv im Standortauswahlverfahren ein.
Inhaltsverzeichnis
Verantwortung
Der Kanton Zürich ist sich seiner Verantwortung für die radioaktiven Abfälle bewusst und setzt sich für eine sichere Lagerung auf lange Zeit ein, so dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr entsteht. Die heute bestehenden Zwischenlager sollen nicht zu einem Dauerzustand werden. Einzig neue Erkenntnisse zur Nachbehandlung von Abfällen dürfen allenfalls zu einer Aufschiebung der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager führen. Es darf dabei aber keinesfalls zu einem Abstrich an der Sicherheit kommen. Seit Beginn des Sachplans setzt sich der Kanton Zürich entschlossen dafür ein, dass bei der Suche nach geeigneten Tiefenlagerstandorten die Sicherheit immer oberste Priorität hat. Er setzt sich für ein nachvollziehbares, transparentes, faires und verbindliches Verfahren ein.
Die Suche nach einem möglichen Standort für solche geologischen Tiefenlager ist eine nationale Aufgabe. Der Kanton unterstützt den Bund bei der Durchführung des Standortauswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager). Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für die betroffene Standortregion sowie die betroffenen Gemeinden für fachliche Fragestellungen und bei Fragen zur Kommunikation.
Standortwahl der Nagra
Im September 2022 gab die Nagra bekannt, dass sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern ausarbeiten wird.

Haltung des Kantons zur Standortwahl der Nagra
Bei der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat Sicherheit oberste Priorität. Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das geologische Tiefenlager in den Kanton Zürich zu liegen kommen soll. Es ist sein wichtigstes Anliegen, dass die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin an erster Stelle steht. Er anerkennt das Sachplanverfahren als geeignetes Instrument für die Standortwahl. Der Kanton begleitet den Prozess nach wie vor kritisch und konstruktiv. Er unterstützt die Gemeinden und die Region fachlich, kommunikativ und bei der Wahrung ihrer Interessen.
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«Natürlich freue ich mich nicht darüber, dass das geologische Tiefenlager im Kanton Zürich zu liegen kommt. Aber wenn die geologischen Gesteinsschichten im Untergrund in Nördlich Lägern tatsächlich am sichersten sind, dann akzeptieren wir dies auch.»
Regierungsrat Martin Neukom, Baudirektor
Die Brennelemente-Verpackungsanlage soll beim Zwischenlager Zwilag in Würenlingen AG gebaut werden. Damit erfüllt die Nagra auch eine Forderung des Regierungsrats. Er hatte 2021 festgehalten, dass die Brennelemente-Verpackungsanlage insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton Zürich liegen dürfe, falls sich der sicherste Standort für ein Tiefenlager ebenfalls im Kanton befände.
Beurteilung durch kantonale Experten
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist für die Planung des Tiefenlagerprojektes zuständig. Die Unterlagen der Nagra lässt der Kanton Zürich gemeinsam mit den übrigen vom Standortauswahlverfahren betroffenen Kantonen von eigenen Experten bezüglich sicherheitstechnischer Aspekte beurteilen. Die Experten (Kantonale Expertengruppe Sicherheit) arbeiten im Auftrag des Ausschusses der Kantone (Gremium der Regierungsvertretenden der Kantone). Sie werden die Unterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für das Tiefenlager sichten und beurteilen, sobald diese vorliegen (voraussichtlich Ende 2024).
Rückblick auf Etappe 2 des Sachplans
Die Nagra hatte dem Bundesrat im Laufe der Etappe 2 (im Januar 2015) vorgeschlagen, in Etappe 3 nur noch die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost erdwissenschaftlich genauer zu untersuchen. Der Regierungsrat entgegnete im Januar 2015, dass er diese Einengung auf nur zwei Standortgebiete für verfrüht halte. Die Kantonale Expertengruppe Sicherheit kam in ihrer Beurteilung vom Februar 2016 zum Schluss, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern genauer untersucht werden muss. Zum gleichen Ergebnis gelangte auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in seinem Gutachten zu Etappe 2. Zu diesem Zeitpunkt lagen lediglich 2D-seismische Messungen und die Resultate einer einzelnen Tiefbohrung pro Standortgebiet vor. Seither wurden die drei Standortgebiete mit 3D-seismischen Messungen untersucht und es wurden pro Gebiet zwei bis vier weitere Tiefbohrungen abgeteuft. Diese Untersuchungen ermöglichen es heute, ein genaueres Bild des Untergrunds der Standortgebiete zu haben.
Der Kanton Zürich ist überzeugt, dass in der Schweiz der Opalinuston die besten Eigenschaften für den Bau eines geologischen Tiefenlagers aufweist. Die Beurteilung der Unterlagen der Nagra in Etappe 2 durch die Kantonale Expertengruppe Sicherheit hat gezeigt, dass die weiteren Wirtgesteine, die zur Diskussion standen («Brauner Dogger», Effinger Schichten, Helvetische Mergel), sicherheitstechnische Nachteile aufweisen. Der Kanton hielt es daher für richtig, dass in Etappe 3 nur noch Gebiete mit Opalinuston genauer untersucht wurden und unterstützte den Entscheid des Bundesrats am Ende von Etappe 2, die Standortgebiete «Zürich Nordost» (Zürcher Weinland), «Nördlich Lägern» (Zürcher Unterland) und «Jura Ost» (Bözberg, Kanton Aargau) weiter zu untersuchen. Die übrigen in Etappe 1 ins Auge gefassten Standortgebiete «Jura Südfuss», «Wellenberg» und «Südranden» sollten nicht mehr weiterverfolgt werden.
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- Download Fachbericht der AG SiKa/KES zur Etappe 2 (ohne Beilagen, 2017) PDF | 41 Seiten | Deutsch | 438 KB
- Download Stellungnahme des Kantons Zürich zu Etappe 2 (2018) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 157 KB
- Download Medienmitteilung des Regierungsrats zur Stellungnahme zu Etappe 2, 5.4.2018 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 162 KB
Oberflächeninfrastruktur
Die Nagra hat im September 2022 auch bekannt gegeben, wo die Oberflächeninfrastruktur des Lagers im Standortgebiet Nördlich Lägern ungefähr platziert werden soll. Eine detailliertere Planung wird die Nagra in den folgenden Jahren in Absprache mit der Region und dem Kanton vornehmen.

Schon in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager machte die Nagra für die drei damals diskutierten Standortregionen Vorschläge zur Platzierung der wichtigsten Baute der Oberflächeninfrastruktur – der sogenannten Oberflächenanlage (OFA). Seit 2019 sind auch mögliche Platzierungen der Nebenzugangsanlagen für die Belüftung und den Bau des Lagers bekannt.
Nach intensiven Diskussionen zwischen Kanton und Regionen sowie auch mit den anderen Standortkantonen, den Bundesbehörden und der Nagra hat der Kanton Zürich im April 2021 zu den Vorschlägen der Nagra Stellung genommen. Er forderte, dass Oberflächeninfrastrukturanlagen, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, nicht über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen platziert werden. Dies aus Gründen der Vorsorge im Gewässerschutz.
Das OFA-Standortareal liegt im Zuströmgebiet zum Grundwasserschutzareal Weiacher Hard, welches zukünftig für die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser genutzt werden soll. Deshalb liess der Kanton abklären, ob sich die OFA (bzw. die Brennelemente-Verpackungsanlage) aus bautechnischer Sicht allenfalls auch untertags im Ämperg realisieren liesse (Hügel zwischen Weiach und Stadel). Die bautechnische Machbarkeitsstudie kam zum Schluss, dass die notwendigen Kavernenanlagen im Ämperg grundsätzlich machbar seien. Es wären allerdings gezielte Sondierungen vorzunehmen, um den geologischen Kenntnisstand des Ämpergs zu verbessern und die positive Ersteinschätzung zu bestätigen.
Die Nagra erachtet eine untertägige Anordnung der OFA aufgrund der längeren Bauzeit und des erhöhten Ausbruchvolumens jedoch als unverhältnismässig. Um den Bedenken des Kantons in der Frage des Grundwasserschutzes Rechnung zu tragen, schlägt die Nagra vor, die Erstellung einer Dichtwand talseitig der Oberflächenanlage am Standort zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass aus dem Areal der Oberflächenanlage stammendes Sickerwasser beziehungsweise aus dem Haberstal abfliessendes Grundwasser unkontrolliert in den Grundwasserstrom von Windlach gelangt, der zum strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung gehört (s. Abbildung oben). Der Kanton sieht in der «Option Dichtwand» einen möglichen Kompromiss. Mit detaillierten Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse vor Ort muss diese Einschätzung aber noch bestätigt werden.
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- Download Medienmitteilung zur Stellungnahme des Regierungsrats zur Oberflächeninfrastruktur, 9.4.2021 PDF | 2 Seiten | deutsch | 59 KB
- Download Stellungnahme des Kantons Zürich zu Etappe 2 (2018) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 157 KB
- Download Stellungnahme des Kantons zu den Standortarealvorschlägen der Nagra (2012) PDF | 7 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Bautechnische Machbarkeitsstudie für eine Oberflächenanlage im Ämperg (2020) PDF | 42 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Informationsplattform Tiefenlager – Schutz wichtiger Trinkwasser-Ressourcen und angemessene Lastenverteilung
- Wohin mit den radioaktiven Abfällen? Artikel der Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung, April 2021
- Vorschläge für Oberflächeninfrastruktur der geologischen Tiefenlager (NAB 19-08, Nagra)
- Ergebnisbericht zu Etappe 2 (BFE, 2018)
- Stellungnahme Regionalkonferenz Nördlich Lägern zur Oberflächeninfrastruktur (2021)
- Stellungnahme Regionalkonferenz Zürich Nordost zur Oberflächeninfrastruktur (2021) - Neubeurteilung Potentialflächen
Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers
Oberflächenanlage
In der Oberflächenanlage (OFA) werden die radioaktiven Abfälle (z.B. verbrauchte Brennelemente) angeliefert. Damit die Abfälle im Tiefenlager eingelagert werden können, werden sie zuvor in Würenlingen (beim Zwischenlager ZWILAG) in der sogenannten Verpackungsanlage in Transport- und Endlagerbehälter verpackt. Im Falle des Lagers für hochaktive Abfälle spricht man von der Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA). Von der OFA werden die verpackten Abfälle ins Tiefenlager hinuntergebracht und eingelagert.
Die OFA umfasst verschiedene Betriebsgebäude, unter anderem ein Administrationsgebäude und ein Besucherzentrum. Der Flächenbedarf beträgt etwa 5 bis 8 Hektaren (entspricht etwa zehn Fussballfeldern). Die Oberflächenanlage befindet sich am Eingang zum Schacht, der ins Tiefenlager hinunterführt (als Variante steht auch eine Rampe als Zugang zum Lager zur Diskussion).
Nebenzugänge
Für Bau und Betrieb des Tiefenlagers werden zusätzlich zum Hauptzugang zwei Nebenzugänge benötigt, je einer für die Lüftung und den betrieblichen Zugang zum Lager (z.B. für Betriebspersonal, Besucher). Die entsprechenden Anlagen an der Erdoberfläche werden als Nebenzugangsanlagen bezeichnet. Da diese schon für den Bau des Lagers benötigt werden, erfolgt deren Erstellung Jahre vor dem Bau der Oberflächenanlage. Die Nebenzugangsanlagen bleiben über die gesamte Betriebsdauer des Lagers bestehen (mindestens mehrere Jahrzehnte). Der Flächenbedarf für die beiden Nebenzugangsanlagen beträgt je 1 bis 4 Hektaren.
Grundwasser
Kanton und Gemeinden haben die Aufgabe, die Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser langfristig und überregional sicherzustellen. Die Grundwasserressourcen, die heute und künftig für deren Versorgung entscheidend sind, müssen geschützt werden. In der Vergangenheit hat sich der Regierungsrat deshalb kritisch mit den Vorschlägen der Nagra für die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers auseinandergesetzt, zuletzt hat er im April 2021 dazu Stellung genommen. Der Kanton setzt sich für diejenige Lösung ein, mit der die Ziele der Sicherheit, der Raumplanung und des Umweltschutzes – insbesondere betreffend Trinkwasserressourcen – am besten erreicht werden können.
Trinkwasserversorgung unter Druck
Die Trinkwasserversorgung gerät bezüglich Menge wie auch Qualität immer stärker unter Druck – dies vor allem aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums, des prognostizierten Klimawandels und der Pflanzenschutzmittel-Einträge aus der Landwirtschaft ins Grundwasser. Mit den vorhandenen Trinkwasserressourcen muss deshalb im Zeichen der Vorsorge schonend umgegangen werden.
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Trinkwasserverbund
Damit die Wasserversorgung auch in Notlagen (wie z.B. bei Verschmutzungen ergiebiger Trinkwasserressourcen) im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt ist, will der Kanton Zürich mehrere grössere Wassertransportleitungen bauen. Diese sollen die Wasserversorgungen verschiedener Regionen verbinden (kantonaler Trinkwasserverbund). Dabei spielt das grosse Grundwasservorkommen im Rheintal im Norden des Kantons mit den Grundwasserschutzarealen Weiacher Hard, Rheinau und Rafzerfeld eine wichtige Rolle.
Wichtige Grundwasserressourcen
Die Wasserversorgung im Kanton Zürich basiert in erster Linie auf oberflächennahen Grundwasservorkommen entlang der Flusstäler und dem Zürichsee. Die ergiebigsten Grundwasserressourcen liegen entlang des Rheins, der Limmat und der Töss. Weitere kleinere Wasserressourcen, die miteinander vernetzt sind, ergänzen die Wasserversorgung. Diese Strategie hat sich bewährt, so dass die Versorgungssicherheit trotz künftigen Herausforderungen wie Klimawandel oder vermehrter Nutzung des Untergrunds (Geothermie, Tiefbauten und grössere Infrastrukturprojekte) gewährleistet ist. Um die Grundwasservorkommen zu schützen, hat die Baudirektion Grundwasserschutzareale festgesetzt und strategische Interessengebiete für die zukünftige Trinkwasserversorgung definiert.

Die Grundwasserreserven tragen mit einem Anteil von 40 Prozent neben dem Zürichsee den grössten Anteil zur Trinkwasserbeschaffung im Kanton bei.

Trinkwasserverbund
Damit die Wasserversorgung auch in Notlagen (wie z.B. bei Verschmutzungen ergiebiger Trinkwasserressourcen) im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt ist, will der Kanton Zürich mehrere grössere Wassertransportleitungen bauen. Diese sollen die Wasserversorgungen verschiedener Regionen verbinden (kantonaler Trinkwasserverbund). Dabei spielt das grosse Grundwasservorkommen im Rheintal im Norden des Kantons mit den Grundwasserschutzarealen Weiacher Hard, Rheinau und Rafzerfeld eine wichtige Rolle.

Tiefengrundwasser
Zusätzlich zu den oberflächennahen Grundwasservorkommen gibt es auch Tiefengrundwasser, das heute nicht als Trinkwasser genutzt wird. Dieses Grundwasser zirkuliert während langer Zeit in tiefliegenden geologischen Schichten und ist oft stärker erwärmt und mineralisiert als oberflächennahes Grundwasser. Grundsätzlich ist es möglich, Tiefengrundwasservorkommen bei entsprechender Ergiebigkeit und geeignetem Chemismus oder nach allfälliger Aufbereitung zu Trinkzwecken zu nutzen. Die Förderung und Aufbereitung dieser Ressource ist aber viel aufwendiger als bei oberflächennahem Grundwasser. Die Nutzung von Tiefengrundwasser ist daher in der planbaren Zukunft nicht als Standbein für die Wasserversorgung im Kanton Zürich vorgesehen. Tiefengrundwasser wird durch die Gewässerschutzgesetzgebung gleichermassen geschützt wie oberflächennahe Grundwasserleiter, denn das Sorgfalts- und Vorsorgeprinzip gilt grundsätzlich für alle Gewässer.
Auswahlverfahren
Der Sachplan geologische Tiefenlager hat sich aus Sicht des Regierungsrats bewährt. Das Ziel ist, letztendlich den sichersten Standort für das geologische Tiefenlager zu finden. Das etappenweise Vorgehen des Sachplans ermöglicht eine schrittweise und systematische Einengung auf einen geeigneten Standort. Gleichzeitig bietet der Sachplan die notwendige Flexibilität, wenn zusätzliche Abklärungen notwendig werden und mehr Zeit für die Klärung einzelner Fragen notwendig ist. Die Gremien des Sachplans schaffen dabei den notwendigen Raum für Diskussionen, so dass im Austausch der Akteure (Bund, Kantone, Regionen und Nagra) Anpassungen vorgenommen werden können.
Kanton unterstützt Region
Der Kanton unterstützt die von der Nagra gewählte Tiefenlager-Standortregion Nördlich Lägern, die sich unter anderem über die Regionalkonferenz in die Sachplandiskussionen einbringen kann. Dieses Gremium setzt sich über politische, kommunale und demografische Grenzen hinweg kritisch mit der geologischen Tiefenlagerung auseinander und ist so zu einer starken Stimme für die Region geworden. Die Regionalkonferenz hat sich für den Kanton Zürich zu einem wichtigen Partner entwickelt. Das grosse Engagement und die erlangte Kompetenz der Regionalkonferenzen in beiden Zürcher Standortregionen und derer Fachgruppen sind beeindruckend und wertvoll.
Der Kanton Zürich forderte 2021, dass die Brennelemente-Verpackungsanlage (die Anlage, in der die Brennelemente in die Endlagerbehälter verpackt werden) nicht auch noch auf Kantonsgebiet platziert werden soll, falls das Tiefenlager im Kanton Zürich realisiert wird. Mit dem Vorschlag der Nagra für die Platzierung der Verpackungsanlagen beim Zwischenlager (ZWILAG) in Würenlingen AG wurde diese Forderung erfüllt.
Transparenter und nachvollziehbarer Prozess
Abschliessend lässt sich sagen, dass die bisherigen Arbeiten im Sachplan den Prinzipien der Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Fairness und Glaubwürdigkeit gefolgt sind. Der Kanton unterstützt das Auswahlverfahren weiterhin mit dem Ziel, dass das Tiefenlager dereinst am sichersten Standort realisiert wird.
Stellungnahmen des Kantons
Der Kanton hat sich verschiedentlich zur Planung geologischer Tiefenlager in der Schweiz geäussert, beispielsweise im Rahmen der Vernehmlassungen zum Sachplan geologische Tiefenlager. Hier finden Sie die Stellungnahmen des Kantons.
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- Download Medienmitteilung des Regierungsrats zur Stellungnahme zu Etappe 2, 5.4.2018 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 162 KB
- Download Stellungnahme des Kantons zu Etappe 2 (2018) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 159 KB
- Download Medienmitteilung des Regierungsrats zum 2x2 Vorschlag der Nagra, 30.01.2015 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 14 KB
- Download Stellungnahme des Kantons zum Entsorgungsprogramm (2012) PDF | 7 Seiten | Deutsch | 40 KB
- Download Stellungnahme des Kantons zu den Standortarealvorschlägen der Nagra (2012) PDF | 7 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Fachbericht der Baudirektion zu den Standortarealvorschlägen der Nagra für Oberflächenanlagen (2012) PDF | 34 Seiten | Deutsch | 1 MB
Newsletter Standpunkt
Der Kanton informiert die Bevölkerung in den Zürcher Gemeinden der Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost periodisch mit dem Newsletter «Standpunkt». Hier finden Sie die bisherigen Newsletter zum Download.
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- Download Standpunkt 2022 (November) PDF | 6 Seiten | deutsch | 5 MB
- Download Standpunkt 2021 (Dezember) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 7 MB
- Download Standpunkt 2018 (April) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Standpunkt 2017 (September) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Standpunkt 2016 (März) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Standpunkt 2015 (Juni) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 763 KB
- Download Standpunkt 2014 (Januar) PDF | 8 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Standpunkt 2012 (Juli) PDF | 10 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Standpunkt 2010 (August) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 357 KB
- Download Standpunkt 2010 (März) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Standpunkt 2009 (Juli) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 272 KB
- Download Standpunkt 2008 (November) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Standpunkt 2007 (Februar) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 354 KB
- Download Standpunkt 2006 (Januar) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 667 KB
- Download Standpunkt 2005 (August) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 311 KB
Weiterführende Informationen
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- Download Memorandum Prof. Rausch zu Berücksichtigung von Gewässerschutzanliegen im Sachplan geologische Tiefenlager (2019) PDF | 12 Seiten | Deutsch | 314 KB
- Download Frühere Standortarealvorschläge der Nagra für die Oberflächenanlage in Zürich Nordost aus dem Jahr 2012 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 588 KB
- Download Frühere Standortarealvorschläge der Nagra für die Oberflächenanlage in Nördlich Lägern aus dem Jahr 2012 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 763 KB
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