Position des Kantons Zürich

Das von der Nagra als sicherheitstechnisch am besten bewertete Standortgebiet für das geologische Tiefenlager der Schweiz befindet sich im Kanton Zürich: Nördlich Lägern im Zürcher Unterland. Ob dieser Standort geeignet ist, wird in den nächsten Jahren behördlich geprüft. Der Kanton bringt seine Interessen aktiv im Standortauswahlverfahren ein.

Inhaltsverzeichnis

Verantwortung

Der Kanton Zürich ist sich seiner Verantwortung für die radioaktiven Abfälle bewusst und setzt sich für eine sichere Lagerung auf lange Zeit ein, so dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr entsteht. Die heute bestehenden Zwischenlager sollen nicht zu einem Dauerzustand werden. Einzig neue Erkenntnisse zur Nachbehandlung von Abfällen dürfen allenfalls zu einer Aufschiebung der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager führen. Es darf dabei aber keinesfalls zu einem Abstrich an der Sicherheit kommen. Seit Beginn des Sachplans setzt sich der Kanton Zürich entschlossen dafür ein, dass bei der Suche nach geeigneten Tiefenlagerstandorten die Sicherheit immer oberste Priorität hat. Er setzt sich für ein nachvollziehbares, transparentes, faires und verbindliches Verfahren ein.

Die Suche nach einem möglichen Standort für solche geologischen Tiefenlager ist eine nationale Aufgabe. Der Kanton unterstützt den Bund bei der Durchführung des Standortauswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager). Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für die betroffene Standortregion sowie die betroffenen Gemeinden für fachliche Fragestellungen und bei Fragen zur Kommunikation. 

Standortwahl der Nagra

Im September 2022 gab die Nagra bekannt, dass sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern ausarbeiten wird. 

Die Karte zeigt das Kantonsgebiet von Zürich und die beiden Standortgebiete für ein Tiefenlager, Nördlich Lägern im Zürcher Unterland sowie Zürich Nordost im Weinland
Standortregion im Kanton Zürich: Nördlich Lägern. Quelle: BFE, bearbeitet

Standpunkt 2022 (November)

Standpunkt 2022 (November)
Standpunkt 2022 (November)
Herausgeber
Baudirektion ZH
Publikationsdatum
November 2022

Haltung des Kantons zur Standortwahl der Nagra

Bei der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat Sicherheit oberste Priorität. Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das geologische Tiefenlager in den Kanton Zürich zu liegen kommen soll. Es ist sein wichtigstes Anliegen, dass die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin an erster Stelle steht. Er anerkennt das Sachplanverfahren als geeignetes Instrument für die Standortwahl. Der Kanton begleitet den Prozess nach wie vor kritisch und konstruktiv. Er unterstützt die Gemeinden und die Region fachlich, kommunikativ und bei der Wahrung ihrer Interessen.

Portrait-Foto von Baudirektor Martin Neukom

«Natürlich freue ich mich nicht darüber, dass das geologische Tiefenlager im Kanton Zürich zu liegen kommt. Aber wenn die geologischen Gesteinsschichten im Untergrund in Nördlich Lägern tatsächlich am sichersten sind, dann akzeptieren wir dies auch.»

Regierungsrat Martin Neukom, Baudirektor

Die Brennelemente-Verpackungsanlage soll beim Zwischenlager Zwilag in Würenlingen AG gebaut werden. Damit erfüllt die Nagra auch eine Forderung des Regierungsrats. Er hatte 2021 festgehalten, dass die Brennelemente-Verpackungsanlage insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton Zürich liegen dürfe, falls sich der sicherste Standort für ein Tiefenlager ebenfalls im Kanton befände. 

Beurteilung durch kantonale Experten

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist für die Planung des Tiefenlagerprojektes zuständig. Die Unterlagen der Nagra lässt der Kanton Zürich gemeinsam mit den übrigen vom Standortauswahlverfahren betroffenen Kantonen von eigenen Experten bezüglich sicherheitstechnischer Aspekte beurteilen. Die Experten (Kantonale Expertengruppe Sicherheit) arbeiten im Auftrag des Ausschusses der Kantone (Gremium der Regierungsvertretenden der Kantone). Sie werden die Unterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für das Tiefenlager sichten und beurteilen, sobald diese vorliegen (voraussichtlich Ende 2024).

Rückblick auf Etappe 2 des Sachplans

Die Nagra hatte dem Bundesrat im Laufe der Etappe 2 (im Januar 2015) vorgeschlagen, in Etappe 3 nur noch die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost erdwissenschaftlich genauer zu untersuchen. Der Regierungsrat entgegnete im Januar 2015, dass er diese Einengung auf nur zwei Standortgebiete für verfrüht halte. Die Kantonale Expertengruppe Sicherheit kam in ihrer Beurteilung vom Februar 2016 zum Schluss, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern genauer untersucht werden muss. Zum gleichen Ergebnis gelangte auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in seinem Gutachten zu Etappe 2.  Zu diesem Zeitpunkt lagen lediglich 2D-seismische Messungen und die Resultate einer einzelnen Tiefbohrung pro Standortgebiet vor. Seither wurden die drei Standortgebiete mit 3D-seismischen Messungen untersucht und es wurden pro Gebiet zwei bis vier weitere Tiefbohrungen abgeteuft. Diese Untersuchungen ermöglichen es heute, ein genaueres Bild des Untergrunds der Standortgebiete zu haben.

Der Kanton Zürich ist überzeugt, dass in der Schweiz der Opalinuston die besten Eigenschaften für den Bau eines geologischen Tiefenlagers aufweist. Die Beurteilung der Unterlagen der Nagra in Etappe 2 durch die Kantonale Expertengruppe Sicherheit hat gezeigt, dass die weiteren Wirtgesteine, die zur Diskussion standen («Brauner Dogger», Effinger Schichten, Helvetische Mergel), sicherheitstechnische Nachteile aufweisen. Der Kanton hielt es daher für richtig, dass in Etappe 3 nur noch Gebiete mit Opalinuston genauer untersucht wurden und unterstützte den Entscheid des Bundesrats am Ende von Etappe 2, die Standortgebiete «Zürich Nordost» (Zürcher Weinland), «Nördlich Lägern» (Zürcher Unterland) und «Jura Ost» (Bözberg, Kanton Aargau) weiter zu untersuchen. Die übrigen in Etappe 1 ins Auge gefassten Standortgebiete «Jura Südfuss», «Wellenberg» und «Südranden» sollten nicht mehr weiterverfolgt werden. 

Oberflächeninfrastruktur

Die Nagra hat im September 2022 auch bekannt gegeben, wo die Oberflächeninfrastruktur des Lagers im Standortgebiet Nördlich Lägern ungefähr platziert werden soll. Eine detailliertere Planung wird die Nagra in den folgenden Jahren in Absprache mit der Region und dem Kanton vornehmen.

Grafik mit Standortarealen für eine Oberflächenanlage in Nördlich Lägern bei Stadel (Haberstal).
Provisorischer Vorschlag der Nagra für die Oberflächeninfrastruktur in Nördlich Lägern. Quelle: Nagra, bearbeitet

Schon in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager machte die Nagra für die drei damals diskutierten Standortregionen Vorschläge zur Platzierung der wichtigsten Baute der Oberflächeninfrastruktur – der sogenannten Oberflächenanlage (OFA). Seit 2019 sind auch mögliche Platzierungen der Nebenzugangsanlagen für die Belüftung und den Bau des Lagers bekannt. 

Nach intensiven Diskussionen zwischen Kanton und Regionen sowie auch mit den anderen Standortkantonen, den Bundesbehörden und der Nagra hat der Kanton Zürich im April 2021 zu den Vorschlägen der Nagra Stellung genommen. Er forderte, dass Oberflächeninfrastrukturanlagen, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, nicht über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen platziert werden. Dies aus Gründen der Vorsorge im Gewässerschutz.

Die Karte zeigt die Grundwasserströme in der Standortregion Nördlich Lägern (Stadel/Weiach) sowie die Lage der geplanten Oberflächenanlage für das geologische Tiefenlager
Standortareal für die Oberflächenanlage in Nördlich Lägern bei Stadel (Haberstal). Quelle: maps.zh.ch (verändert)

Das OFA-Standortareal liegt im Zuströmgebiet zum Grundwasserschutzareal Weiacher Hard, welches zukünftig für die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser genutzt werden soll. Deshalb liess der Kanton abklären, ob sich die OFA (bzw. die Brennelemente-Verpackungsanlage) aus bautechnischer Sicht allenfalls auch untertags im Ämperg realisieren liesse (Hügel zwischen Weiach und Stadel). Die bautechnische Machbarkeitsstudie kam zum Schluss, dass die notwendigen Kavernenanlagen im Ämperg grundsätzlich machbar seien. Es wären allerdings gezielte Sondierungen vorzunehmen, um den geologischen Kenntnisstand des Ämpergs zu verbessern und die positive Ersteinschätzung zu bestätigen. 

Die Nagra erachtet eine untertägige Anordnung der OFA aufgrund der längeren Bauzeit und des erhöhten Ausbruchvolumens jedoch als unverhältnismässig. Um den Bedenken des Kantons in der Frage des Grundwasserschutzes Rechnung zu tragen, schlägt die Nagra vor, die Erstellung einer Dichtwand talseitig der Oberflächenanlage am Standort zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass aus dem Areal der Oberflächenanlage stammendes Sickerwasser beziehungsweise aus dem Haberstal abfliessendes Grundwasser unkontrolliert in den Grundwasserstrom von Windlach gelangt, der zum strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung gehört (s. Abbildung oben). Der Kanton sieht in der «Option Dichtwand» einen möglichen Kompromiss. Mit detaillierten Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse vor Ort muss diese Einschätzung aber noch bestätigt werden.

Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers

Modell eines geologischen Tiefenlagers
Das Tiefenlager umfasst Anlagen an der Erdoberfläche und untertags. (Legende: 1 = Oberflächenanlage, 2 = Nebenzugangsanlage, 3 = Hauptzugang; 4 = Betriebs- und Lüftungsschacht, 5 = Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle SMA, 6 = Pilotlager SMA, 7 = Felslabor/Testbereiche, 8 = Pilotlager für hochaktive Abfälle HAA, 9 = Hauptlager HAA; gemäss Entsorgungsprogramm 2021 der Nagra). Quelle: Nagra

Oberflächenanlage

In der Oberflächenanlage (OFA) werden die radioaktiven Abfälle (z.B. verbrauchte Brennelemente) angeliefert. Damit die Abfälle im Tiefenlager eingelagert werden können, werden sie zuvor in Würenlingen (beim Zwischenlager ZWILAG) in der sogenannten Verpackungsanlage in Transport- und Endlagerbehälter verpackt. Im Falle des Lagers für hochaktive Abfälle spricht man von der Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA). Von der OFA werden die verpackten Abfälle ins Tiefenlager hinuntergebracht und eingelagert. 

Die OFA umfasst verschiedene Betriebsgebäude, unter anderem ein Administrationsgebäude und ein Besucherzentrum. Der Flächenbedarf beträgt etwa 5 bis 8 Hektaren (entspricht etwa zehn Fussballfeldern). Die Oberflächenanlage befindet sich am Eingang zum Schacht, der ins Tiefenlager hinunterführt (als Variante steht auch eine Rampe als Zugang zum Lager zur Diskussion).

Nebenzugänge

Für Bau und Betrieb des Tiefenlagers werden zusätzlich zum Hauptzugang zwei Nebenzugänge benötigt, je einer für die Lüftung und den betrieblichen Zugang zum Lager (z.B. für Betriebspersonal, Besucher). Die entsprechenden Anlagen an der Erdoberfläche werden als Nebenzugangsanlagen bezeichnet. Da diese schon für den Bau des Lagers benötigt werden, erfolgt deren Erstellung Jahre vor dem Bau der Oberflächenanlage. Die Nebenzugangsanlagen bleiben über die gesamte Betriebsdauer des Lagers bestehen (mindestens mehrere Jahrzehnte). Der Flächenbedarf für die beiden Nebenzugangsanlagen beträgt je 1 bis 4 Hektaren.

Grundwasser

Kanton und Gemeinden haben die Aufgabe, die Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser langfristig und überregional sicherzustellen. Die Grundwasserressourcen, die heute und künftig für deren Versorgung entscheidend sind, müssen geschützt werden. In der Vergangenheit hat sich der Regierungsrat deshalb kritisch mit den Vorschlägen der Nagra für die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur eines Tiefenlagers auseinandergesetzt, zuletzt hat er im April 2021 dazu Stellung genommen. Der Kanton setzt sich für diejenige Lösung ein, mit der die Ziele der Sicherheit, der Raumplanung und des Umweltschutzes – insbesondere betreffend Trinkwasserressourcen – am besten erreicht werden können. 

Trinkwasserversorgung unter Druck

Die Trinkwasserversorgung gerät bezüglich Menge wie auch Qualität immer stärker unter Druck – dies vor allem aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums, des prognostizierten Klimawandels und der Pflanzenschutzmittel-Einträge aus der Landwirtschaft ins Grundwasser. Mit den vorhandenen Trinkwasserressourcen muss deshalb im Zeichen der Vorsorge schonend umgegangen werden.  

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Trinkwasserverbund

Damit die Wasserversorgung auch in Notlagen (wie z.B. bei Verschmutzungen ergiebiger Trinkwasserressourcen) im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt ist, will der Kanton Zürich mehrere grössere Wassertransportleitungen bauen. Diese sollen die Wasserversorgungen verschiedener Regionen verbinden (kantonaler Trinkwasserverbund). Dabei spielt das grosse Grundwasservorkommen im Rheintal im Norden des Kantons mit den Grundwasserschutzarealen Weiacher Hard, Rheinau und Rafzerfeld eine wichtige Rolle.

Wichtige Grundwasserressourcen

Die Wasserversorgung im Kanton Zürich basiert in erster Linie auf oberflächennahen Grundwasservorkommen entlang der Flusstäler und dem Zürichsee. Die ergiebigsten Grundwasserressourcen liegen entlang des Rheins, der Limmat und der Töss. Weitere kleinere Wasserressourcen, die miteinander vernetzt sind, ergänzen die Wasserversorgung. Diese Strategie hat sich bewährt, so dass die Versorgungssicherheit trotz künftigen Herausforderungen wie Klimawandel oder vermehrter Nutzung des Untergrunds (Geothermie, Tiefbauten und grössere Infrastrukturprojekte) gewährleistet ist. Um die Grundwasservorkommen zu schützen, hat die Baudirektion Grundwasserschutzareale festgesetzt und strategische Interessengebiete für die zukünftige Trinkwasserversorgung definiert.

Eine Karte des Kantons Zürich zeigt die Lage der wichtigsten Trinkwasserressourcen: die Grundwasserressourcen entlang des Rheins, der Limmat und der Töss sowie den Zürichsee.
Wichtigste Trinkwasserressourcen des Kantons Zürich. Quelle: Baudirektion 2013


Die Grundwasserreserven tragen mit einem Anteil von 40 Prozent neben dem Zürichsee den grössten Anteil zur Trinkwasserbeschaffung im Kanton bei.

Die Grafik zeigt die Herkunft des Trinkwassers im Kanton Zürich: 40 % des Trinkwassers stammt aus Seewasser, 40 % aus Grundwasser und 20 % aus Quellwasser.
Trinkwasserbeschaffung im Kanton Zürich. Quelle: Baudirektion 2013


Trinkwasserverbund

Damit die Wasserversorgung auch in Notlagen (wie z.B. bei Verschmutzungen ergiebiger Trinkwasserressourcen) im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt ist, will der Kanton Zürich mehrere grössere Wassertransportleitungen bauen. Diese sollen die Wasserversorgungen verschiedener Regionen verbinden (kantonaler Trinkwasserverbund). Dabei spielt das grosse Grundwasservorkommen im Rheintal im Norden des Kantons mit den Grundwasserschutzarealen Weiacher Hard, Rheinau und Rafzerfeld eine wichtige Rolle.

Die Grafik zeigt eine Karte des Kantons Zürich und die wichtigsten Trinkwasserquellen, d.h. die Grundwasserschutzgebiete im Norden des Kantons (Weiacher Hard, Rafzerfeld und Rheinau) und den Zürichsee sowie die Wassertransportleitungen, die bestehen oder noch gebaut werden sollen. Es ist ersichtlich, dass die Grundwasserschutzgebiete künftig mit Wassertransportleitungen erschlossen werden sollen, so dass ein redundantes System für die Trinkwasserversorgung für die Belieferung des gesamten Kantonsgebietes geschaffen wird.
Kantonaler Trinkwasserverbund (Stand: März 2010). Quelle: Baudirektion 2013


Tiefengrundwasser

Zusätzlich zu den oberflächennahen Grundwasservorkommen gibt es auch Tiefengrundwasser, das heute nicht als Trinkwasser genutzt wird. Dieses Grundwasser zirkuliert während langer Zeit in tiefliegenden geologischen Schichten und ist oft stärker erwärmt und mineralisiert als oberflächennahes Grundwasser. Grundsätzlich ist es möglich, Tiefengrundwasservorkommen bei entsprechender Ergiebigkeit und geeignetem Chemismus oder nach allfälliger Aufbereitung zu Trinkzwecken zu nutzen. Die Förderung und Aufbereitung dieser Ressource ist aber viel aufwendiger als bei oberflächennahem Grundwasser. Die Nutzung von Tiefengrundwasser ist daher in der planbaren Zukunft nicht als Standbein für die Wasserversorgung im Kanton Zürich vorgesehen. Tiefengrundwasser wird durch die Gewässerschutzgesetzgebung gleichermassen geschützt wie oberflächennahe Grundwasserleiter, denn das Sorgfalts- und Vorsorgeprinzip gilt grundsätzlich für alle Gewässer.

Auswahlverfahren

Der Sachplan geologische Tiefenlager hat sich aus Sicht des Regierungsrats bewährt. Das Ziel ist, letztendlich den sichersten Standort für das geologische Tiefenlager zu finden. Das etappenweise Vorgehen des Sachplans ermöglicht eine schrittweise und systematische Einengung auf einen geeigneten Standort. Gleichzeitig bietet der Sachplan die notwendige Flexibilität, wenn zusätzliche Abklärungen notwendig werden und mehr Zeit für die Klärung einzelner Fragen notwendig ist. Die Gremien des Sachplans schaffen dabei den notwendigen Raum für Diskussionen, so dass im Austausch der Akteure (Bund, Kantone, Regionen und Nagra) Anpassungen vorgenommen werden können.

Kanton unterstützt Region

Der Kanton unterstützt die von der Nagra gewählte Tiefenlager-Standortregion Nördlich Lägern, die sich unter anderem über die Regionalkonferenz in die Sachplandiskussionen einbringen kann. Dieses Gremium setzt sich über politische, kommunale und demografische Grenzen hinweg kritisch mit der geologischen Tiefenlagerung auseinander und ist so zu einer starken Stimme für die Region geworden. Die Regionalkonferenz hat sich für den Kanton Zürich zu einem wichtigen Partner entwickelt. Das grosse Engagement und die erlangte Kompetenz der Regionalkonferenzen in beiden Zürcher Standortregionen und derer Fachgruppen sind beeindruckend und wertvoll.

Der Kanton Zürich forderte 2021, dass die Brennelemente-Verpackungsanlage (die Anlage, in der die Brennelemente in die Endlagerbehälter verpackt werden) nicht auch noch auf Kantonsgebiet platziert werden soll, falls das Tiefenlager im Kanton Zürich realisiert wird. Mit dem Vorschlag der Nagra für die Platzierung der Verpackungsanlagen beim Zwischenlager (ZWILAG) in Würenlingen AG wurde diese  Forderung erfüllt.

Transparenter und nachvollziehbarer Prozess

Abschliessend lässt sich sagen, dass die bisherigen Arbeiten im Sachplan den Prinzipien der Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Fairness und Glaubwürdigkeit gefolgt sind. Der Kanton unterstützt das Auswahlverfahren weiterhin mit dem Ziel, dass das Tiefenlager dereinst am sichersten Standort realisiert wird.

Stellungnahmen des Kantons

Der Kanton hat sich verschiedentlich zur Planung geologischer Tiefenlager in der Schweiz geäussert, beispielsweise im Rahmen der Vernehmlassungen zum Sachplan geologische Tiefenlager. Hier finden Sie die Stellungnahmen des Kantons.

Newsletter Standpunkt

Der Kanton informiert die Bevölkerung in den Zürcher Gemeinden der Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost periodisch mit dem Newsletter «Standpunkt». Hier finden Sie die bisherigen Newsletter zum Download.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tiefenlager

Telefon

+41 43 259 42 42

Für Fragen zum Tiefenlager


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E-Mail

tiefenlager@zh.ch

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