Ausschuss der Kantone

Der Ausschuss der Kantone (AdK) ist ein kantonales Gremium im Sachplan geologische Tiefenlager, das sich aus Regierungsvertretenden der möglichen Standortkantone (AG, TG, SH, ZH) zusammensetzt. Der AdK gibt Stellungnahmen zum Sachplan ab und nimmt bei Bedarf eigene Studien vor.

Koordination der Kantone

Der AdK stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Standortkantone und den betroffenen Nachbarkantonen sowie -staaten sicher und gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab (gemäss Pflichtenheft im Konzeptteil des Sachplans). Die Nagra hat im September 2022 bekannt gegeben, dass sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für die Standortregion «Nördlich Lägern» (im Züricher Unterland) ausarbeiten will. Gleichzeitig hat sie auch kommuniziert, dass die Verpackungsanlagen am Standort des Zwischenlagers (ZWILAG) in Würenlingen (im Kanton Aargau) platziert werden sollen. Ob «Nördlich Lägern» der richtige Standort für das Tiefenlager ist, wird der Bundesrat am Ende von Etappe 3 des Sachplans (voraussichtlich im Jahr 2029) entscheiden, wobei dieser Entscheid vom nationalen Parlament genehmigt werden muss. Bis dahin bilden die  Regierungsvertretenden der von der Tiefenlager-Planung betroffenen Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen und Thurgau den AdK (zu Beginn der Etappe 3 des Sachplans wurden neben «Nördlich Lägern» zwei weitere Standortgebiete von der Nagra untersucht:  «Zürich Nordost» im Weinland und «Jura Ost» in der Region Bözberg im Kanton Aargau). An den Sitzungen des AdK nehmen als Beisitzende auch Vertretende der Bundesbehörden, des Beirats Entsorgung sowie Deutschlands teil. Der AdK wird vom Vorsteher der Baudirektion des Kantons Zürich geleitet, sein Sekretariat ist der Baudirektion angegliedert. 

Im Auftrag des AdK befassen sich kantonsinterne und externe Fachleute mit sicherheitstechnischen Fragen. Dafür arbeiten die kantonalen Fachleute der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) mit ausgewiesenen Experten der Fachbereiche Geologie, Tektonik, Geophysik, Bautechnik und Sicherheit zusammen, welche die Kantonale Expertengruppe Sicherheit (KES) bilden. Die AG SiKa/KES beurteilt die Unterlagen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in sicherheitstechnischer Hinsicht und konzentriert sich dabei auf diejenigen Themen, die ihr am wichtigsten erscheinen.

Weitere wichtige Akteure im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager sind das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Nagra. Das BFE hat die Aufgabe, den Sachplan geologische Tiefenlager zu leiten. Ziel ist, je einen geeigneten Standort für die Lagerung hochaktiver Abfälle (HAA-Lager) bzw. schwach- und mittelaktiver Abfälle (SMA-Lager) zu finden. Die Nagra ist damit beauftragt, geeignete Standorte zu suchen sowie Konzepte für die Tiefenlagerung auszuarbeiten. Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Prüfung der Unterlagen der Nagra zuständig. Letztlich entscheidet der Bundesrat über die Bewilligung der Standortvorschläge (Rahmenbewilligung) und später auch über die Bau- und Betriebsbewilligung für das Tiefenlager. Der Entscheid zur Rahmenbewilligung muss vom Schweizer Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene.

Untenstehend sind die Stellungnahmen des AdK sowie der AG SiKa/KES zum Sachplan geologische Tiefenlager und zu den Entsorgungsprogrammen der Nagra zu finden. Ebenso finden Sie hier die Resultate einer Bevölkerungsbefragung in den Standortregionen zu gesellschaftlichen Aspekten.

Tiefenlager

Stellungnahmen zum Sachplan
 

AdK-Stellungnahme zu Etappe 2 (September 2017)

Ziel der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager ist die Einengung der Anzahl geeigneter Standortgebiete. Der AdK zeigt sich in seiner Stellungnahme zum Abschluss der Etappe 2 erfreut, dass die Bundesinstanzen zum gleichen Ergebnis wie die Kantonsexperten kommen, nämlich das Gebiet Nördlich Lägern (AG/ZH) zusammen mit Jura Ost (AG) und Zürich Nordost (ZH) zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Für den AdK hat sich das Sachplanverfahren grundsätzlich bewährt. Er beurteilt es als transparent und fair und sichert dem Bund seine weitere Unterstützung im Prozess zu. Für Etappe 3 fordert er jedoch eine konkrete bautechnische Planung durch die Nagra. Auf die Anliegen der Kantone und Regionen soll rechtzeitig eingegangen werden. Die Bundesaufsicht ist zudem in der Verfahrensführung und in den Bereichen Geomechanik und Bautechnik zu verstärken.

Kantonsexperten für Weiterzug der Standortregion Nördlich Lägern (Februar 2016)
 

Die Experten der Standortkantone im Sachplan geologische Tiefenlager haben den Vorschlag der Nagra zur Einengung der möglichen Standortgebiete beurteilt (wonach nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 genauer untersucht werden sollten). Sie kommen wie die Nagra zum Schluss, dass Wellenberg (NW/OW), Südranden (SH) und Jura-Südfuss (SO/AG) nicht weiterverfolgt werden sollen. Hingegen soll neben Jura Ost (AG) und Zürich Nordost (ZH) auch Nördlich Lägern (AG/ZH) weiter untersucht werden.

Für den AdK steht die Sicherheit im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager an erster Stelle. Entsprechend wichtig sind die erdwissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkte. Vor einem Jahr reichte die Nagra in der laufenden Etappe 2 des Sachplanverfahrens ihren Vorschlag zur Einengung der sechs Standortgebiete aus Etappe 1 ein. Nach eingehender Prüfung vor allem in den Bereichen Seismik und Tektonik, Geomechanik, Erosion und Sicherheitsanalyse haben die Experten des AdK diesen Vorschlag nun beurteilt.

Der Fachbericht der Kantonsexperten wird vom AdK der verfahrensleitenden Behörde, dem Bundesamt für Energie, zugestellt. An der grundsätzlichen Analyse durch die Kantonsexperten ändern die im September 2015 aufgestellten Nachforderungen des ENSI an die Nagra voraussichtlich nichts. Die Nagra will die vom ENSI geforderte Zusatzdokumentation bis Mitte 2016 vorlegen. Die Kantonsexperten behalten sich vor, ihren Fachbericht zu überarbeiten, falls eine allfällige neue Daten- und Erkenntnislage nach der Publikation der Nagra-Nachlieferungen und des ENSI-Gutachtens dies erfordern würde.

Standortkantone nehmen Vorschläge der Nagra zur Kenntnis und prüfen sie (Januar 2015)
 

Für den Ausschuss der Kantone AdK hat die Sicherheit oberste Priorität im Auswahlverfahren. Entsprechend stehen geologische und sicherheitstechnische Aspekte an vorderster Stelle. Die Bekanntgabe des 2x2-Vorschlags der Nagra (wonach nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollten) stellt hierbei einen wichtigen Zwischenschritt im Sachplanverfahren dar. Der AdK nimmt den Vorschlag der Nagra zur Kenntnis. Er stellt fest, dass sowohl das ENSI wie auch seine eigenen Fachleute (AG SiKa/KES) den geologischen Kenntnisstand als ausreichend erachten, um eine Einengung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen. Die Qualität des Auswahlprozesses konnte nicht zuletzt dank den Forderungen der Kantone (bzw. des AdK) gesteigert werden (2D-Seismik, Zwi­schenhalt-Fachsitzungen). Eine umfassende Beurteilung des Vorschlags unter Berücksichti­gung aller Aspekte werden die Kantone im Rahmen der offiziellen Anhörung vornehmen.

Die Grundsätze der Kantone zur Einengung haben deren Fachleute (AG SiKa/KES) im Juni 2011 niedergelegt (siehe unten: Fachbericht zu Vorgaben der Kantone). Diese sind eingeflossen in die Vorgaben des ENSI.

Vergleichbarkeit der Standortregionen: Kantonsexperten wollen Zwischenhalt (Juni 2011)
 

Die AG SiKa/KES begrüsst das von der Nagra im Oktober 2010 vorgelegte Arbeitsprogramm für ergänzende Untersuchungen in Etappe 2. Allerdings kann erst nach Vorliegen der Resultate der ergänzenden Abklärungen beurteilt werden, ob die vorgeschlagenen Untersuchungen ausreichen. Die AG SiKa/KES fordert deshalb nach Vorliegen dieser Resultate einen Zwischenhalt. Die gemäss Sachplan in Etappe 2 geforderten sogenannten «provisorischen Sicherheitsanalysen» sollen erst dann durchgeführt werden, wenn die geologischen Gebirgsmodelle sorgfältig erarbeitet worden sind und die Qualität genügt. 

AdK-Stellungnahme zu Etappe 1 (August 2010)
 

Der AdK wurde als politisches Leitgremium des Verfahrens Anfang November 2008 gegründet. Sein Auftrag ist im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager festgehalten, der am 2. April 2008 vom Bundesrat verabschiedet wurde (BFE 2008, S. 41): «Der Ausschuss stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher, begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens und gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab .... Seine Empfehlungen werden bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt.» Den Vorsitz des AdK in Etappe 1 hat Regierungspräsident Markus Kägi, das Sekretariat liegt ebenfalls bei der Baudirektion des Kantons Zürich.

Der AdK hat die Ergebnisse und Prozesse von Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager überprüft. In seiner Stellungnahme hält das Regierungsgremium der acht in Etappe 1 betroffenen Kantone (AG, BL, NW, OW, SH, SO, TG, ZH) fest, dass die Anforderungen in Bezug auf Fairness, Transparenz und Mitwirkung erfüllt sind. Der AdK beurteilt die Prozesse der Etappe 1 gesamthaft als zielführend. Er empfiehlt aber, die verbleibenden Ungewissheiten in den geologischen Standortgebieten mit den dafür nötigen Untersuchungen vor Ende von Etappe 2 auszuräumen.

Bei der Formulierung der Aussagen in Kapitel 3 konnte auf die Berichte der massgeblichen Arbeitsgruppen mit kantonaler Beteiligung zurückgegriffen werden, welche sich im Anhang befinden, v. a. der AG SiKa/KES.

Stellungnahmen zu den Entsorgungsprogrammen

Das Entsorgungsprogramm gibt einen Überblick über den Stand der Entsorgung und der Planungen bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers. Gemäss Kernenergieverordnung wird das Programm von der Nagra alle fünf Jahre aktualisiert. Die Kantonsexperten beurteilen jeweils das aktuelle Entsorgungsprogramm und geben ihre Meinung dazu ab.

Kantonsexperten zum Entsorgungsprogramm 2016

Mit dem «Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen» (NTB 16-01, EP16) wird eine übergeordnete Darstellung der Arbeiten im schweizerischen Entsorgungsprogramm vorgelegt. Nach Ansicht der AG SiKa/KES kann aber zu diesem Zeitpunkt kaum von einem umfassenden «strategischen Arbeitsprogramm» gesprochen werden. Der 2013 vom Bundesrat in seiner Verfügung zum EP08 geforderte «Umgang mit bestehenden offenen Fragen» wird aus Sicht der AG SiKa/KES nicht systematisch genug dokumentiert. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die in der gerade angelaufenen – den Sachplan geologische Tiefenlager abschliessenden – Etappe 3 ausreichend abgedeckt werden müssen. Es ist nicht erkennbar, wie und wo die Ergebnisse der vergangenen Forschungsperiode in die Lösung praktischer Probleme in der Etappe 2 eingeflossen sind. Zudem werden Hinweise zum Setzen von Schwerpunkten und zum zeitlichen Ablauf der Forschungs- und Entwicklungsprojekte vermisst. Die AG SiKa/KES erachtet es als notwendig, dass die Vernetzung der Forschungsvorhaben und der Arbeitspakete des EP16 zum Zeitpunkt der Standortbekanntgabe und des Rahmenbewilligungsgesuchs vorliegt, da sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für diese Prozesse bildet.

Angesichts der Breite an Forschungsbedarf in der Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine umfassende Beurteilung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Entsorgungspflichtigen nicht möglich. Die fünf erdwissenschaftlichen Bereiche werden als zufriedenstellend behandelt eingestuft. Die AG SiKa/KES bedauert, dass die Bearbeitung der Themenkreise Geomechanik-Bautechnik-Langzeitsicherheit die gleichen Mängel und Widersprüche aufweist, die bereits früher klar zu Tage getreten sind (AG SiKa/KES 2016/2017). Eine Methodenanalyse und das Studium einiger ausgewählter Bereiche des Forschungsprogramms 2016 lässt aufgrund der Lektüre von NTB 16-01 und NTB 16-02 Zweifel aufkommen, ob die Vorgaben des Bundesrats aus seiner Verfügung zum Entsorgungsprogramm 2008 eingehalten werden. Die AG SiKa/KES unterstützt diese Vorgaben und weist auf ihre Dringlichkeit hin. Das Fazit wird bestätigt durch die Stellungnahmen des ENSI und der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die eine Weiterführung der einschlägigen bundesrätlichen Auflagen empfehlen. Diese Empfehlungen sind im November 2018 vom Bundesrat als Auflagen für weitere Entsorgungsprogramme aufgenommen worden.

Kantonsexperten zum Entsorgungsprogramm 2008
 

Gemäss Kernenergiegesetz von 2003 haben die Entsorgungspflichtigen für radioaktive Abfälle den Auftrag, ein Entsorgungsprogramm aufzustellen und periodisch anzupassen. Mit dem Entsorgungsprogramm 2008 hat die Nagra ein solches Programm vorgelegt, das aktuell die massgebliche Grundlage für die Planung der Tiefenlager ist.

Die AG SiKa/KES beschränkt sich in dieser Stellungnahme auf grundsätzliche sicherheitsrelevante Aspekte sowie auf das Einengungsverfahren im Sachplan, zu welchen sie sich bereits früher in Fachberichten geäussert hat (siehe unten). Grundsätzlich fordert die AG SiKa/KES eine integrale Betrachtung des Gesamtsystems. Da gemäss geologischem Tiefenlagerkonzept stabile und dichte Gesteinsschichten die Hauptbarriere gegen den Austritt von Radioaktivität darstellen, soll die Wirtgesteins-Barriere so wenig wie möglich geschädigt werden. Keines der potenziellen geologischen Standortgebiete darf lediglich wegen eines ungenügenden geologischen Wissensstandes ausscheiden. Ziel des Entsorgungsprogramms ist die zeitgerechte Realisierung von sicherheitsgerichteten Tiefenlagern in geologisch geeigneten Formationen. Die von der Nagra eingesetzten Zeitbudgets erscheinen zu optimistisch. In Anbetracht der noch offenen Fragen und der Komplexität der Einengung und Wahl der Standorte scheint es der AG SiKa/KES unrealistisch, das Sachplanverfahren bis 2020 abzuschliessen. Es ist wichtig, dass in den Etappen 2 und 3 genügend Zeit für die Erarbeitung fundierter geologischer Modelle und deren Bewertung eingeräumt wird. Für die Arbeit der AG SiKa/KES ist es unabdingbar, dass sie Kenntnis von allen durchgeführten Untersuchungen hat und dass ihr Zugang zu den jeweils neusten Untersuchungsergebnissen und Gutachten gewährt wird. Dieses Dokument wurde vom AdK an dessen Sitzung vom 5. September 2012 in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen.

Stellungnahmen zu ENSI-Richtlinien

Stellungnahme der AG SiKa/KES zum Entwurf einer neuen ENSI-Richtlinie G03 (Januar 2020)
 

Aufgabe der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) und der Kantonalen Expertengruppe Sicherheit (KES) im Sachplan Geologische Tiefenlager (SGT) ist, die vorgelegten Dokumente und Untersuchungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) und die Gutachten und Stellungnahmen hierzu zu prüfen und zuhanden des Ausschusses der Kantone (AdK, mit den Regierungsvertretenden der betroffenen Standortkantone) zu kommentieren. Im Rahmen des SGT und einer externen Anhörung lud das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die AG SiKa/KES ein, eine Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Richtlinie zur geologischen Tiefenlagerung abzugeben. Die AG SiKa/KES begrüsst die Neuauflage der Richtlinie G03, dennoch sieht sie weiteren Handlungsbedarf. Die Richtlinie setzt generelle Leitplanken. Sie vermeidet verständlicherweise weitgehend konkrete Zahlenangaben. Es wird angeregt, Konkretisierungen bzw. Quantifizierungen der Kriterien für Auslegung und Sicherheitsstandards in einem separaten technischen Leitfaden bereitzustellen. Die vorliegende Stellungnahme wurde vom Ausschuss der Kantone (AdK) per Zirkular vom 15. Januar 2020 in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen.

Oberflächenanlagen

AdK-Stellungnahme zur Oberflächeninfrastruktur (November 2020)

Der Ausschuss der Kantone (AdK) nimmt die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Oberflächeninfrastruktur (OFI) aus dem Jahr 2019 sowie das Verfahren zur Evaluation von räumlich von der OFI getrennten Verpackungsanlagen zur Kenntnis und dankt der Verfahrensleitung Bundesamt für Energie (BFE) für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Mit dem vorliegenden Dokument legt er eine vorläufige Stellungnahme zu wichtigen Teilaspekten im Rahmen der Planung der Oberflächeninfrastruktur vor, die berücksichtigt, dass aktuell noch keine Gesamtschau aller Optionen und Varianten möglich ist, sondern erst Vorschläge für die Oberflächeninfrastruktur in den drei möglichen Standortregionen vorliegen.

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Rechtsgutachten zur Standortwahl der Oberflächeninfrastruktur (Februar 2020)

Der Ausschuss der Kantone (AdK) hat zu Verfahrensfragen im Sachplan geologische Tiefenlager und zum Stellenwert des Grundwassers zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten kommen teilweise zu anderen Schlüssen als das verfahrensleitende Bundesamt für Energie (BFE). Der AdK strebt an, die teils unterschiedlichen Auffassungen und Einschätzungen mit dem BFE und weiteren beteiligten Akteuren im Dialog und in konstruktiver Zusammenarbeit zu besprechen und zu bereinigen. Das Ziel ist weiterhin, gemeinsam und einvernehmlich Lösungen für eine sicherheitsgerichtete, transparente und partizipative Standortsuche (ober- wie auch unterirdisch) zu finden.

Standortareale für Oberflächenanlagen: Überlegungen der Kantonsexperten (Juni 2012)

Die AG SiKa/KES analysierte im Auftrag des AdK die im Januar 2012 vorgestellten Vorschläge der Nagra für mögliche Oberflächenanlagen. Sie erachtet die Einengung der Standortareale durch die Nagra als verfrüht und zu restriktiv für den weiteren Sachplanprozess. Diese Einengung erfolgte nach Meinung der Arbeitsgruppe zu sehr nach raumplanerischen, sozioökonomischen und bautechnischen Überlegungen, aber ohne ausreichende Berücksichtigung des weiteren geologischen und hydrogeologischen Umfelds. Es darf nach ihrer Auffassung nicht sein, dass an der Oberfläche Vorgaben geschaffen werden, welche die Tiefenplanung des Lagers und das Lagerkonzept beeinflussen. Die AG SiKa/KES empfiehlt dem AdK, beim BFE als verfahrensleitender Behörde auf zweierlei hinzuwirken: erstens, dass die Nagra als Projektantin eine Neugewichtung der Kriterien für die Evaluation von Standortarealen für Oberflächenanlagen vornimmt und, zweitens, dass die sicherheitsgerichtete Konzeption der Lagerperimeter und deren Erschliessung von der Oberfläche aus nicht unnötig vorzeitig eingeschränkt wird. – In der Folge hat das BFE die Nagra, die möglichen Standortkantone und Standortregionen zu einem Runden Tisch eingeladen, wo die Neugewichtung einzelner Kriterien diskutiert wird.

Gesellschaftliche Aspekte

Bevölkerungsbefragungen in den Standortregionen

Mögliche Auswirkungen eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager steht die Sicherheit an erster Stelle. Daneben wurden aber auch die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt im Rahmen der sogenannten sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) untersucht. Das Image einer Region sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt wurden dabei jedoch ausgeklammert. Der AdK hat deshalb 2012 die Durchführung einer zusätzlichen Studie beschlossen, welche die vom BFE in Auftrag gegebene Sozioökonomische Wirkungsanalyse (SÖW) ergänzen soll. Die Gesellschaftsstudie untersucht die Folgen eines Tiefenlagers für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Image der Regionen. Die Studie soll Nachteile in den betroffenen Regionen erkennen und eine Basis für die Entwicklung geeigneter Gegenmassnahmen schaffen. Gleichzeitig soll sie dazu dienen, erkannte Stärken der Regionen zu erhalten und zu fördern. Hingegen ist es kein Studienziel, Rangierungen für die weitere Einengung des möglichen Standorts zu erstellen. Die Studie umfasst zwei Module: Das erste Modul bilden quantitative, repräsentative Bevölkerungsbefragungen in den Standortregionen, die zweimal durchgeführt werden sollen. Das zweite Modul bildet die qualitative Analyse von sogenannten Betroffenheitsdynamiken innerhalb der jeweiligen Regionen. 

Befragung der Standortregion Nördlich Lägern (2018)

Seit 2018 liegen die Ergebnisse der wieder ins Verfahren aufgenommenen Region Nördlich Lägern vor. Eine negative Imagewirkung eines möglichen Tiefenlagers ist in der Wahrnehmung der ansässigen Bevölkerung derzeit nicht erkennbar. Bei Gegnern wie auch Befürwortern wird ein grosses Unverständnis für die jeweilige Haltung des anderen Lagers festgestellt. 

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Befragungen der Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost (2016)

Seit 2016 liegen die Ergebnisse der ersten Befragungen in den Regionen Jura Ost und Zürich Nordost vor. Sie zeigen ähnliche Resultate wie die Befragung in der Region Nördlich Lägern. 

Beobachtung von Anlässen in den Standortregionen (2018)

Die Gesellschaftsstudie umfasst neben Bevölkerungsbefragungen auch Beobachtungen von Anlässen in den möglichen Standortregionen für ein Tiefenlager. Ein vom AdK beauftragtes Büro besuchte Vollversammlungen der Regionalkonferenzen, Informationsveranstaltungen des BFE, der Gemeinden, der Nagra sowie von Organisationen, die dem Tiefenlager kritisch gegenüberstehen. Daraus wurde in einem (vom Auftraggeber unkommentierten) Arbeitsbericht ein Stimmungsbild erstellt. Ebenso wurde ein Methodenbericht zu den Bevölkerungsbefragungen vorgelegt. Ziel der Gesellschaftsstudie ist, Veränderungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts frühzeitig zu erkennen. Dazu soll die Studie in einigen Jahren wiederholt werden. Die Beobachtungen in den Jahren 2015 bis 2018 zeigen, dass sich die Mitglieder der Regionalkonferenzen engagiert und interessiert an den Diskussionen beteiligten. Stimmen, die sich mit der Standortsuche kritisch auseinandersetzen, sind gut in den Regionalkonferenzen integriert und haben eine starke Stellung. Junge Menschen und Frauen sind im Vergleich zur Bevölkerung jedoch untervertreten. Die Partizipationsmöglichkeit wird von den Mitgliedern als positiv wahrgenommen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Tiefenlager

Telefon

+41 43 259 42 42

Kontaktperson Dr. Kathi Däniker, AdK-Sekretärin

E-Mail

kathi.daeniker@bd.zh.ch

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