Sachplanverfahren
Radioaktive Abfälle sollen langfristig sicher gelagert werden. Um mögliche Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz zu finden, hat der Bund 2008 ein Auswahlverfahren gestartet: den Sachplan geologische Tiefenlager. Einen Überblick zu den drei Etappen des Sachplans finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Sachplan geologische Tiefenlager
Ziel des Sachplans geologische Tiefenlager ist es, die radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken, Industrie, Forschung und Medizin so lange in geeigneten Gesteinsschichten im Untergrund einzulagern, bis sie für Mensch und Umwelt nicht mehr gefährlich sind. Konkret sollen in der Schweiz geeignete Standorte für je ein Lager mit schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA-Lager) und ein Lager mit hochaktiven Abfällen (HAA-Lager) gefunden werden. Dabei ist es möglich, dass die beiden Lager am selben Ort (Kombi-Lager) oder an unterschiedlichen Standorten realisiert werden.
Einbezug Kantone und Regionen
Sachpläne sind ein raumplanerisches Instrument des Bundes. Der Sachplan geologische Tiefenlager wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Im Konzeptteil zeigt der Bund auf, wie die Standortsuche abläuft und wie die Kantone, Gemeinden und Regionen einbezogen werden.
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Für Fragen zu Sicherheitstechnik und Geologie ist ein eigenes Forum, das Technische Forum Sicherheit (TFS), eingerichtet worden, wo Vertretende der Kantone, Gemeinden und Regionen sowie alle weiteren interessierten Personen Fragen stellen können, die im Forum beantwortet und periodisch aufgeschaltet werden.
Prozess in drei Etappen
Der Sachplan ist in drei Etappen unterteilt. Jede Etappe wird mit einem Bundesratsentscheid abgeschlossen. In Etappe 1 wurden im gesamten Gebiet der Schweiz mögliche Standorte für geologische Tiefenlager gesucht. Am Ende von Etappe 1 bestätigte der Bundesrat 2011 die sechs Standortgebiete, welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagen hatte. Ziel der nachfolgenden Etappe 2 war es, die Standortgebiete zu reduzieren, so dass pro Lagertyp (SMA-/HAA-Lager) noch mindestens zwei mögliche Standortgebiete zur Auswahl standen. Am Ende von Etappe 2 legte der Bundesrat im Jahr 2018 drei mögliche Standortgebiete fest, die in der nun laufenden Etappe 3 erdwissenschaftlich genauer untersucht werden.
Bundesratsentscheid im Jahr 2029
Aufgrund der Erkenntnisse wird die Nagra voraussichtlich im Jahr 2022 bekannt geben, in welchem Standortgebiet beziehungsweise in welchen beiden Standortgebieten die Tiefenlager gebaut werden sollen. Die Etappe 3 wird gemäss derzeitiger Planung im Jahr 2029 mit dem Bundesratsentscheid zur Standortwahl abgeschlossen. Dieser muss durch das Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. Das heisst, dass es möglicherweise eine Volksabstimmung dazu geben wird (voraussichtlich im Zeitraum 2030 bis 2031).
Etappe 1 (2008 – 2011)
Das Ziel der ersten Etappe war, eine Auswahl geeigneter Standortgebiete zu treffen. Massgebend für deren Auswahl waren geologische und sicherheitstechnische Kriterien. Die Nagra schlug sechs mögliche Standortgebiete vor. Dabei handelt es sich um folgende sechs Standortgebiete:
- Nördlich Lägern (Zürcher Unterland, für SMA und HAA)
- Zürich Nordost (Zürcher Weinland, für SMA und HAA)
- Jura Ost (Kanton AG, Bözberg, für SMA und HAA)
- Jura-Südfuss (Kanton SO, für SMA)
- Südranden (Kanton SH, für SMA)
- Wellenberg (Kanton NW, für SMA)
Standortgebiete Tiefenlager Etappe 1

Das Standortgebiet «Zürich Nordost» umfasst 11 Gemeinden, in «Nördlich Lägern» sind es 12 Gemeinden. Diese sind seither ins Auswahlverfahren eingebunden. In einem zweiten Schritt wurden diese Gebiete um sogenannte «provisorische Planungsperimeter» ergänzt. In diesem Bereich könnten oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden.
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Für die Mitwirkung der Standortregionen im Sachplan geologische Tiefenlager wurden in Etappe 1 die sogenannten «Regionalkonferenzen» gegründet. Deren Mitglieder stammen aus Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit. Die Einsetzung der Mitglieder und der Aufbau der Partizipationsgremien geschah in Eigenregie der Regionen. Bei Bedarf leisteten Bund und Kanton(e) Unterstützung.
Gründung der Regionalkonferenzen
Damit die lokale Bevölkerung und Behörden ihre Anliegen im Sachplan einbringen können, wurden in der Etappe 1 in allen sechs Standortregionen Regionalkonferenzen ins Leben gerufen. Diese umfassen etwa 100 bis 120 Personen und bestehen aus Behördenmitgliedern, Vertretenden von Interessensorganisationen und nicht-organisierten Interessierten (Bevölkerung). Im Jahr 2011 fanden die Gründungsversammlungen statt und die Regionalkonferenzen starteten mit ihren Tätigkeiten. Sie bilden das Sprachrohr der jeweiligen Region und tragen zu deren Meinungsbildung bei. Für den Kanton sind sie über die Jahre zu wichtigen Ansprechpartnern geworden.

In Etappe 1 wurde auch das wichtigste Gremium der möglichen Standortkantone – der Ausschuss der Kantone (AdK) – eingesetzt. Dieser setzt sich aus Regierungsvertretenden der Standortkantone zusammen (in der laufenden Etappe 3 sind dies die Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich, in den Etappen 1 und 2 gehörten auch die Kantone Solothurn, Nidwalden, Obwalden und Basel-Landschaft dazu). An den Sitzungen des AdK nehmen auch weitere Akteure im Sachplan als Beisitzende teil (Vertretende des BFE, ENSI, Beirat Entsorgung und Deutschlands). Aktuell wird der AdK vom Zürcher Baudirektor Martin Neukom präsidiert.
Für die Zusammenarbeit der Akteure im Sachplan geologische Tiefenlager baute das BFE eine Projektorganisation auf und setzte verschiedene Gremien ein, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen und einen Austausch über die verschiedenen Interessen ermöglichen.
Der Vorschlag der Nagra, sechs Standortgebiete für geologische Tiefenlager zu betrachten, wurde vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft und für gut befunden.
Ende 2011 legte der Bundesrat die sechs oben abgebildeten Standortregionen als Vororientierung im Sachplan fest und beendete damit formell Etappe 1 des Sachplans.
Etappe 2 (2012 – 2018)
Das Ziel von Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager war, die sechs Standortgebiete auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (d. h. für das SMA- bzw. HAA-Lager) zu reduzieren. Neben der Einengung der Standortgebiete hatte die Nagra auch die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen Standortareale für die Oberflächenanlage des Tiefenlagers zu bezeichnen. In der Oberflächenanlage werden die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter verpackt und von dort aus ins Tiefenlager verbracht.
Standortgebiete Tiefenlager Ende Etappe 2

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Im Jahr 2012 präsentierte die Nagra erste Vorschläge für die Platzierung der Oberflächenanlagen. Den Grossteil der Vorschläge lehnte der Kanton im 2012 jedoch aus Gründen des Grundwasserschutzes ab.
Im Januar 2015 schlug die Nagra die beiden Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost zur weiteren Untersuchung vor (beide Standortgebiete kommen für beide Lagertypen in Frage, sogenannter «2x2-Vorschlag» der Nagra).
Ebenfalls im Januar 2015 gab der Kanton Zürich bekannt, dass er diese Einengung auf nur zwei Standortgebiete für verfrüht halte.
Fachbericht der AG SiKa/KES
Im September 2015 forderte das ENSI von der Nagra zusätzliche Unterlagen für die Begründung des 2x2-Vorschlags. Im Februar 2016 (vor dem Vorliegen der zusätzlichen Unterlagen) empfahlen die kantonalen Experten im Fachbericht der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) und der Kantonalen Expertengruppe Sicherheit (KES) zum 2x2-Vorschlag der Nagra, in Etappe 3 zusätzlich auch das Standortgebiet Nördlich Lägern erdwissenschaftlich genauer zu untersuchen.
Beurteilungen von ENSI und KNS
Mitte 2016 lieferte die Nagra die vom ENSI eingeforderte Zusatzdokumentation, was jedoch auf die Haltung der kantonalen Experten keinen wesentlichen Einfluss hatte. Im April 2017 kam das ENSI in seinem Gutachten zu Etappe 2 ebenfalls zum Schluss, dass die Nagra die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern ungenügend begründet habe und auch dieses Gebiet weiter untersucht werden sollte. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die beauftragt ist, eine Zweitmeinung zu den ENSI-Gutachten abzugeben, äusserte sich im Juni 2017 und unterstützte die Haltung des ENSI.
Stellungnahme des AdK
Im September 2017 veröffentlichte der AdK seine Stellungnahme zu Etappe 2. Als Grundlage dafür überarbeiteten die kantonalen Experten ihren Fachbericht von 2016 nach dem Sichten der Zusatzdokumentation der Nagra. An den Hauptaussagen änderte sich dabei nichts. Der AdK zeigte sich in seiner Stellungnahme erfreut, dass die Bundesinstanzen zum gleichen Ergebnis wie die Kantonsexperten kamen, nämlich das Gebiet Nördlich Lägern zusammen mit Jura Ost und Zürich Nordost zur Weiterbearbeitung in Etappe 3 zu empfehlen. Auch die Regionalkonferenzen gaben im 2017 ihre Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans ab.
Vor Abschluss jeder Etappe lädt das BFE alle betroffenen Akteure ein, ihre Meinung im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung abzugeben. Wie im Konzeptteil des Sachplans vorgesehen, äusserten sich der AdK, das ENSI, die KNS und die Regionalkonferenzen schon vor der Vernehmlassung zu Etappe 2. Die Unterlagen der Nagra zu Etappe 2 schickte das BFE unter Beilage der erwähnten Stellungnahmen von November 2017 bis März 2018 bei den Akteuren des Sachplans in die Vernehmlassung.
Stellungnahme des Kantons
Der Regierungsrat des Kantons Zürich äusserte sich anfang April 2018 zur Vernehmlassung der Etappe 2. Er empfahl in Übereinstimmung mit dem AdK und den kantonalen Experten die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost zur Weiterbearbeitung in Etappe 3. Betreffend die Platzierung der Oberflächenanlagen hielt der Regierungsrat an seiner Haltung von 2012 fest, wonach diese nicht in strategischen Interessengebieten für die langfristige Trinkwasserversorgung gebaut werden sollen.
Am Ende von Etappe 2 entschied der Bundesrat 2018, dass die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 erdwissenschaftlich genauer untersucht werden müssen. Für die Platzierung der Oberflächenanlage legte er in den Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost ein Standortareal und im Falle von Nördlich Lägern zwei Standortareale als Zwischenergebnis im Sachplan fest.
Etappe 3 (seit 2019)
In den verbliebenen drei Standortgebieten Nördlich Lägern, Zürich Nordost und Jura Ost untersucht die Nagra den Untergrund nun mit erdwissenschaftlichen Methoden genauer.
Erdwissenschaftliche Untersuchungen der Standortgebiete
Mit seismischen Messungen und Sondierbohrungen will die Nagra mehr über die Tiefenlage des Opalinustons (der am besten geeigneten Gesteinsschicht in der Schweiz für ein Tiefenlager) sowie dessen Mächtigkeit und Eigenschaften erfahren. Zudem wollen die Geologen mehr Wissen über vergangene Erosionsprozesse (Abtragung der Erdoberfläche durch Gletscher oder Flüsse) erhalten, um zuverlässigere Prognosen für künftige Entwicklungen machen zu können.
Seismische Messungen
Für die seismischen Messungen wird der Untergrund mit Vibrationsfahrzeugen in Schwingung versetzt und die Reflektion der Schwingungen an den Grenzen der Gesteinsschichten im Untergrund aufgezeichnet. Dies geschieht mit sogenannten «Geophonen», die auf dem Boden ausgelegt werden. Mit diesen Messungen erfahren die Seismiker und Geologen mehr darüber, in welcher Tiefe der Opalinuston – also diejenige Gesteinsschicht, in der das Lager dereinst gebaut werden soll – vorliegt und wie mächtig dieser ist.

Weiteres Vorgehen bis zum Abschluss von Etappe 3
Aufgrund der Ergebnisse wird die Nagra gemäss derzeitiger Planung im Jahr 2022 bekannt geben, welches Standortgebiet oder welche beiden Standortgebiete sie hinsichtlich des Sicherheitsaspektes als am besten geeignet betrachtet. Danach wird die Nagra voraussichtlich bis 2025 das Rahmenbewilligungsgesuch beziehungsweise die beiden Rahmenbewilligungsgesuche für die Bewilligung der Tiefenlager ausarbeiten und diese beim Bund einreichen.
Wie bei jeder Etappe des Sachplans ist eine Vernehmlassung vorgesehen, die gemäss derzeitiger Planung im Jahr 2028 stattfinden wird. Dann können sich alle Betroffenen zur Planung von BFE und Nagra äussern.
Voraussichtlich im Jahr 2030 wird der Bundesrat den Entscheid zu Etappe 3 des Sachplans sowie zum Rahmenbewilligungsgesuch (beziehungsweise den beiden Rahmenbewilligungsgesuchen) bekannt geben. Dieser Entscheid muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. Falls dieses ergriffen würde, könnte sich das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich im Zeitraum 2030 bis 2031 zur Standortwahl der geologischen Tiefenlager äussern.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zur Planung geologischer Tiefenlager wenden Sie sich bitte an:
Weiterführende Informationen
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Links
- Bundesamt für Energie (BFE)
- Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
- Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
- Regionalkonferenz Nördlich Lägern
- Regionalkonferenz Zürich Nordost
- Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
- Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT)
- Technisches Forum Sicherheit (TFS)
- Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG)
- Kanton Aargau, Abt. Raumentwicklung (ARE)
- Schweizerische Energie-Stiftung (SES)
- Klar!Schweiz
- Forum VERA
- ESchT (deutsche «Expertengruppe Schweizer Tiefenlager»)
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Bereich Kerntechnik
Sekretariat
Bürozeiten vorübergehend (Pandemie)
Montag bis Freitag8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Kontaktperson Thomas Flüeler