Sachplanverfahren

Radioaktive Abfälle sollen langfristig sicher gelagert werden. Um mögliche Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz zu finden, hat der Bund 2008 ein Auswahlverfahren gestartet: den Sachplan geologische Tiefenlager. Einen Überblick zu den drei Etappen des Sachplans finden Sie hier.

Sachplan geologische Tiefenlager

Ziel des Sachplans geologische Tiefenlager ist es, die radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken, Industrie, Forschung und Medizin so lange in geeigneten Gesteinsschichten im Untergrund einzulagern, bis sie für Mensch und Umwelt nicht mehr gefährlich sind. Konkret sollen in der Schweiz geeignete Standorte für je ein Lager mit schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA-Lager) und ein Lager mit hochaktiven Abfällen (HAA-Lager) gefunden werden. Gemäss derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass beide Lager im selben Standortgebiet in Nördlich Lägern im Kanton Zürich realisiert werden.

Prozess in drei Etappen

Der Sachplan ist in drei Etappen unterteilt. Jede Etappe wird mit einem Bundesratsentscheid abgeschlossen. In Etappe 1 wurden im gesamten Gebiet der Schweiz mögliche Standorte für geologische Tiefenlager gesucht. Am Ende von Etappe 1 bestätigte der Bundesrat 2011 die sechs Standortgebiete, welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagen hatte. Ziel der nachfolgenden Etappe 2 war es, die Standortgebiete zu reduzieren, so dass pro Lagertyp (SMA-/HAA-Lager) noch mindestens zwei mögliche Standortgebiete zur Auswahl standen. Am Ende von Etappe 2 legte der Bundesrat im Jahr 2018 drei mögliche Standortgebiete fest, die zu Beginn der laufenden Etappe 3 erdwissenschaftlich genauer untersucht wurden.  

In Etappe 3 gab die Nagra im September 2022 bekannt, dass sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager in der Standortregion Nördlich Lägern ausarbeiten will. 

Die Etappe 3 soll gemäss derzeitiger Planung im Jahr 2029 mit dem Bundesratsentscheid zur Standortwahl abgeschlossen werden. Dieser muss durch das Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. 

Einbezug Kantone und Regionen

Sachpläne sind ein raumplanerisches Instrument des Bundes. Der Sachplan geologische Tiefenlager wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Im Konzeptteil zeigt der Bund auf, wie die Standortsuche abläuft und wie die Kantone, Gemeinden und Regionen einbezogen werden.

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Für Fragen zu Sicherheitstechnik und Geologie ist ein eigenes Forum, das Technische Forum Sicherheit (TFS), eingerichtet worden, wo Vertretende der Kantone, Gemeinden und Regionen sowie alle weiteren interessierten Personen Fragen stellen können, die im Forum beantwortet und periodisch aufgeschaltet werden.

Etappe 3 (seit 2019)

Zu Beginn der Etappe 3 untersuchte die Nagra den Untergrund in den drei mit Bundesratsentscheid am Ende von Etappe 2 verbliebenen Standortgebieten Nördlich Lägern, Zürich Nordost und Jura Ost mit erdwissenschaftlichen Methoden genauer. Auf dieser Grundlage hat sie entschieden, für das Standortgebiet Nördlich Lägern ein Rahmenbewilligungsgesuch auszuarbeiten. Dies wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Gemäss derzeitiger Planung wird die Nagra das Gesuch Ende 2024 einreichen.

Ebenso ist die Nagra in Etappe 3 beauftragt, die Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Region zu konkretisieren und zu optimieren, so dass die Anliegen der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erfüllt werden.

Erdwissenschaftliche Untersuchungen der Standortgebiete

Um das am besten geeignete Standortgebiet für das geologische Tiefenlager zu finden, hat die Nagra zu Beginn von Etappe 3 des Sachplans die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost erdwissenschaftlich genauer untersucht. Unter anderem hat sie seismische Messungen (Vibrationsmessungen) vorgenommen und bis zu 2000 Meter tiefe Sondierbohrungen abgeteuft. Das Ziel war, den jeweils sichersten Standort für beide Lagertypen, das heisst für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) sowie ein Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) zu finden. Von besonderem Interesse war dabei die Gesteinsschicht des Opalinustons, die am besten geeignete Gesteinsschicht in der Schweiz für ein Tiefenlager für die radioaktiven Abfälle. Mit den seismischen Messungen und Tiefbohrungen hat die Nagra Kenntnis erhalten über die Tiefenlage des Opalinustons  sowie dessen Mächtigkeit und Eigenschaften. Zudem hat sie mit untiefen Bohrungen sowie weiteren Untersuchungen mehr über vergangene Erosionsprozesse (Abtragung der Erdoberfläche durch Gletscher und Flüsse) erfahren, um zuverlässigere Prognosen für künftige Entwicklungen machen zu können. 

Seismische Messungen

Für die seismischen Messungen wird der Untergrund mit Vibrationsfahrzeugen in Schwingung versetzt und die Reflektion der Schwingungen an den Grenzen der Gesteinsschichten im Untergrund aufgezeichnet. Dies geschieht mit sogenannten «Geophonen», die auf dem Boden ausgelegt werden. Mit diesen Messungen erkunden die Seismiker und Geologen die Tiefe und Mächtigkeit der Opalinustonschicht – also derjenigen Gesteinsschicht, in der das Lager dereinst gebaut werden soll.

Auf dem Foto ist ein Vibrationsfahrzeug zu sehen. In der Mitte des Fahrzeugs befindet sich eine Vibrationsplatte, die auf den Boden gepresst wird, um den Boden in Schwingung zu versetzen.
Mit Vibrationsplatten bringen die Spezialfahrzeuge den Untergrund ins Schwingen, um mehr über die Gesteinsschichten in der Tiefe zu erfahren. Quelle: Baudirektion

Tiefbohrungen

In der Standortregion Nördlich Lägern hat die Nagra in den Gemeinden Bülach, Stadel und Bachs und in der Standortregion Zürich Nordost in den Gemeinden Marthalen, Trüllikon und Rheinau Tiefbohrungen durchgeführt. Ziel war es zu erfahren, wie tief unten die Gesteinsschicht des Opalinustons (in der das Lager dereinst gebaut werden soll) zu finden ist und wie mächtig diese Gesteinsschicht ist. Zudem wurden physikalische und chemische Eigenschaften des Opalinustons in Erfahrung gebracht. Weiter konnte festgestellt werden, wieviel Abstand die Gesteinsschicht des künftigen Tiefenlagers zu wasserführenden Schichten ober- und unterhalb des Opalinustons hat.

Untiefe Quartärbohrungen

Damit die Abfälle langfristig sicher eingeschlossen bleiben, muss man wissen, in welcher Tiefe das Lager gebaut werden muss, damit es von Erosionsprozessen verschont bleibt. Dazu sind möglichst gute Prognosen der künftigen Erosionsprozesse (v. a. der Abtragung der Erdoberfläche durch Gletscher oder Flüsse) notwendig. Die Geologen versuchen, ein vertieftes Verständnis der bisherigen Erosionsprozesse in der Region zu erhalten, um die Entwicklung in der Zukunft abschätzen zu können. Um dies herauszufinden, wurden sogenannte untiefe «Quartärbohrungen» vorgenommen, um die mit Lockergesteinen gefüllten, unterirdischen Felsrinnen (von früheren Flüssen im Standortgebiet) genauer zu betrachten. Diese bieten für künftige Gletscher oder Flüsse die Möglichkeit, die Rinne weiter zu vertiefen. Damit das Lager dadurch nicht beeinträchtigt wird, muss es in genügender Tiefe geplant werden.

Platzierung der Oberflächeninfrastruktur

Mit der Standortwahl im September 2022 gab die Nagra auch die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur in Nördlich Lägern sowie die Platzierung der sogenannten Verpackungsanlagen am Standort des Zwischenlagers (ZWILAG) in Würenlingen bekannt.

Zuvor hatte sie im Mai 2019 ihre Vorschläge für die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur in allen drei Standortgebieten bekannt gegeben. Die Standortregionen sowie -kantone haben im 2021 ihre Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Nagra zur Platzierung der Oberflächeninfrastruktur abgegeben. 

Bis zu Etappe 2 war die Platzierung der Verpackungsanlagen für die Umverpackung der Abfälle am Standort des Tiefenlagers geplant. Gemäss den Vorgaben im Ergebnisbericht zu Etappe 2 erhielt die Nagra die Möglichkeit, die Platzierung der Brennelemente-Verpackungsanlage auch ausserhalb der Standortregion des HAA-Lagers zu prüfen. Die Nagra kam zum Schluss, dass als Alternative sinnvollerweise nur ein Standort beim ZWILAG in Frage kommt. Um die betroffenen Akteure einzubeziehen, berief das BFE zu Beginn von Etappe 3 eine Arbeitsgruppe «VA-extern» ein, in der die Frage der Platzierung der BEVA diskutiert wurde. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten.

Einfluss des Tiefenlagers auf die regionale Wirtschaft

Im Auftrag des BFE setzte sich die Universität St. Gallen im Jahr 2020 zusammen mit Vertretenden der Regionalkonferenzen, der Kantone, des BFE und Deutschlands mit der Frage auseinander, wie die Standortregionen dazu befähigt werden können, optimal von tiefenlagerbedingten Einkommens- und Beschäftigungseffekten zu profitieren. Die Studie zeigt, dass sich den Unternehmen in den Standortregionen in erster Linie im Bereich von Transportdienstleistungen während der Bauphase (Aushub, Baustoffe) sowie verschiedener Dienstleistungen beim Anlagenbetrieb (z.B. konventionelle technische Instandhaltung, Reinigung, Grünpflege, Winterdienst) zusätzliche Auftragschancen bieten. Zudem zeigt die Studie Handlungsempfehlungen auf, die sich an verschiedene Akteure richten: an die Nagra, die regionale Wirtschaft (sowohl Unternehmen als auch Gewerbevereine und Standortförderung) und schliesslich an die Standortregion selbst. Dabei weisen die Studienautoren der kantonalen Ebene eine wichtige Koordinationsfunktion zu.

Weiteres Vorgehen bis zum Abschluss von Etappe 3

Das Rahmenbewilligungsgesuch soll bis Ende 2024 vorliegen und wird vom ENSI geprüft. Auch die kantonalen Experten (Kantonale Expertengruppe Sicherheit) werden die Unterlagen schwerpunktmässig sichten und beurteilen. Voraussichtlich im Jahr 2027 werden sich die Kantone (Ausschuss der Kantone) zur Standortwahl der Nagra und zum Rahmenbewilligungsgesuch äussern. Danach erfolgt eine Vernehmlassung zu Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager, in der sich alle betroffenen Akteure (Kanton, Region, Gemeinden sowie weitere Betroffene) äussern können.

Die Etappe 3 soll gemäss derzeitiger Planung im Jahr 2029 mit dem Bundesratsentscheid zur Standortwahl abgeschlossen werden. Das heisst, der Bundesrat entscheidet gleichzeitig über den Abschluss von Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager sowie die Rahmenbewilligung (nach Kernenergiegesetz). Der Entscheid zur Rahmenbewilligung muss durch das Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. Das heisst, dass es möglicherweise eine Volksabstimmung dazu geben wird (voraussichtlich im Zeitraum 2030 bis 2031).

Etappe 2 (2012 – 2018)

Das Ziel von Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager war, die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (d. h. für das SMA- bzw. HAA-Lager) zu reduzieren. Neben der Einengung der Standortgebiete hatte die Nagra auch die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen Standortareale für die Oberflächenanlage des Tiefenlagers zu bezeichnen. In einer Oberflächenanlage werden die radioaktiven Abfälle angeliefert und von dort in Endlagerbehältern verpackt ins Tiefenlager verbracht.
 

Standortgebiete Tiefenlager Ende Etappe 2

Die Abbildung zeigt die drei vom Bundesrat im 2018 als Zwischenergebnis festgesetzten Standortgebiete für geologische Tiefenlager in den Kantonen Zürich und Aargau sowie die Lage der für die Oberflächenanlage des Tiefenlagers vorgesehenen Standortareale.
Am Ende der zweiten Etappe standen noch drei Standortgebiete zur Auswahl: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost Quelle: Nagra, verändert

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Schon im Jahr 2012 präsentierte die Nagra erste Vorschläge für die Platzierung der Oberflächenanlagen in den drei damals zur Diskussion stehenden Standortgebieten Nördlich Lägern, Zürich Nordost und Jura Ost. Den Grossteil der Vorschläge lehnte der Kanton im 2012 jedoch aus Gründen des Grundwasserschutzes ab.

2x2-Vorschlag der Nagra

Im Januar 2015 schlug die Nagra die beiden Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost zur weiteren Untersuchung vor (beide Standortgebiete kommen für beide Lagertypen in Frage, sogenannter «2x2-Vorschlag» der Nagra).

Ebenfalls im Januar 2015 gab der Kanton Zürich bekannt, dass er diese Einengung auf nur zwei Standortgebiete für verfrüht halte. Im November 2015 forderte das ENSI von der Nagra zusätzliche Unterlagen für die Begründung des 2x2-Vorschlags. 
 

Fachbericht der AG SiKa/KES

Im Februar 2016 (vor dem Vorliegen der zusätzlichen Unterlagen) empfahlen die kantonalen Experten im Fachbericht der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) und der Kantonalen Expertengruppe Sicherheit (KES) zum 2x2-Vorschlag der Nagra, in Etappe 3 zusätzlich auch das Standortgebiet Nördlich Lägern erdwissenschaftlich genauer zu untersuchen.

Beurteilungen von ENSI und KNS

Mitte 2016 lieferte die Nagra die vom ENSI eingeforderte Zusatzdokumentation, was jedoch auf die Haltung der kantonalen Experten keinen wesentlichen Einfluss hatte. Im April 2017 kam das ENSI in seinem Gutachten zu Etappe 2 ebenfalls zum Schluss, dass die Nagra die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern ungenügend begründet habe und auch dieses Gebiet weiter untersucht werden sollte. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die beauftragt ist, eine Zweitmeinung zu den ENSI-Gutachten abzugeben, äusserte sich im Juni 2017 und unterstützte die Haltung des ENSI.

Stellungnahme des AdK

Im September 2017 veröffentlichte der AdK seine Stellungnahme zu Etappe 2. Als Grundlage dafür überarbeiteten die kantonalen Experten ihren Fachbericht von 2016 nach dem Sichten der Zusatzdokumentation der Nagra. An den Hauptaussagen änderte sich dabei nichts. Der AdK zeigte sich in seiner Stellungnahme erfreut, dass die Bundesinstanzen zum gleichen Ergebnis wie die Kantonsexperten kamen, nämlich das Gebiet Nördlich Lägern zusammen mit Jura Ost und Zürich Nordost zur Weiterbearbeitung in Etappe 3 zu empfehlen. Auch die Regionalkonferenzen gaben im 2017 ihre Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans ab.  

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Vor Abschluss jeder Etappe lädt das BFE alle betroffenen Akteure ein, ihre Meinung im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung abzugeben. Wie im Konzeptteil des Sachplans vorgesehen, äusserten sich der AdK, das ENSI, die KNS und die Regionalkonferenzen schon vor der Vernehmlassung zu Etappe 2. Die Unterlagen der Nagra zu Etappe 2 schickte das BFE unter Beilage der erwähnten Stellungnahmen von November 2017 bis März 2018 bei den Akteuren des Sachplans in die Vernehmlassung.

Stellungnahme des Kantons

Der Regierungsrat des Kantons Zürich äusserte sich Anfang April 2018 im Rahmen der Vernehmlassung zu Etappe 2. Er empfahl in Übereinstimmung mit dem AdK und den kantonalen Experten die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost zur Weiterbearbeitung in Etappe 3. Betreffend die Platzierung der Oberflächenanlagen hielt der Regierungsrat an seiner Haltung von 2012 fest, wonach diese nicht in strategischen Interessengebieten für die langfristige Trinkwasserversorgung gebaut werden sollen.

Am Ende von Etappe 2 entschied der Bundesrat im Jahr 2018, dass die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 genauer untersucht werden müssen. Für die Platzierung der Oberflächenanlage legte er in den Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost ein Standortareal und im Falle von Nördlich Lägern zwei Standortareale als Zwischenergebnis im Sachplan fest.

Etappe 1 (2008 – 2011)

Das Ziel der ersten Etappe war, eine Auswahl geeigneter Standortgebiete zu treffen. Massgebend für deren Auswahl waren geologische und sicherheitstechnische Kriterien. Die Nagra schlug sechs mögliche Standortgebiete vor. Dabei handelt es sich um folgende sechs Standortgebiete:

  • Nördlich Lägern (Zürcher Unterland, für SMA und HAA)
  • Zürich Nordost (Zürcher Weinland, für SMA und HAA)
  • Jura Ost (Kanton AG, Bözberg, für SMA und HAA)
  • Jura-Südfuss (Kanton SO, für SMA)
  • Südranden (Kanton SH, für SMA)
  • Wellenberg (Kanton NW, für SMA)

Standortgebiete Tiefenlager Etappe 1

Die Abbildung zeigt die sechs vom Bundesrat im 2011 als mögliche Standortgebiete für geologische Tiefenlager bezeichneten Regionen in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn, Schaffhausen und Nidwalden und die Planungsperimeter für die Oberflächenanlage des Tiefenlagers. Es handelt sich um die Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost.
Am Ende der ersten Etappe standen sechs Standortgebiete für Tiefenlager zur Auswahl. Quelle: BFE, swisstopo

Das Standortgebiet «Zürich Nordost» umfasst 11 Gemeinden, in «Nördlich Lägern» sind es 12 Gemeinden. Diese sind seither ins Auswahlverfahren eingebunden. In einem zweiten Schritt wurden diese Gebiete um sogenannte «provisorische Planungsperimeter» ergänzt. In diesem Bereich könnten oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden.

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Für die Mitwirkung der Standortregionen im Sachplan geologische Tiefenlager wurden in Etappe 1 die sogenannten «Regionalkonferenzen» gegründet. Deren Mitglieder stammen aus Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit. Die Einsetzung der Mitglieder und der Aufbau der Partizipationsgremien geschah in Eigenregie der Regionen. Bei Bedarf leisteten Bund und Kanton(e) Unterstützung.

Gründung der Regionalkonferenzen

Damit die lokale Bevölkerung und Behörden ihre Anliegen im Sachplan einbringen können, wurden in der Etappe 1 in allen sechs Standortregionen Regionalkonferenzen ins Leben gerufen. Diese umfassen etwa 100 bis 120 Personen und bestehen aus Behördenmitgliedern, Vertretenden von Interessensorganisationen und nicht-organisierten Interessierten (Bevölkerung). Im Jahr 2011 fanden die Gründungsversammlungen statt und die Regionalkonferenzen starteten mit ihren Tätigkeiten. Sie bilden das Sprachrohr der jeweiligen Region und tragen zu deren Meinungsbildung bei. Für den Kanton sind sie über die Jahre zu wichtigen Ansprechpartnern geworden.

Foto einer Vollversammlung der Regionalkonferenz Zürich Nordost
Die Regionalkonferenzen vertreten die Anliegen der Standortregionen (im Bild eine Vollversammlung der Regionalkonferenz Zürich Nordost im 2016). Quelle: zVg

In Etappe 1 wurde auch das wichtigste Gremium der möglichen Standortkantone – der Ausschuss der Kantone (AdK) – eingesetzt. Dieser setzt sich aus Regierungsvertretenden der Standortkantone zusammen (in der laufenden Etappe 3 sind dies die Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich, in den Etappen 1 und 2 gehörten auch die Kantone Solothurn, Nidwalden, Obwalden und Basel-Landschaft dazu). An den Sitzungen des AdK nehmen auch weitere Akteure im Sachplan als Beisitzende teil (Vertretende des BFE, ENSI, Beirat Entsorgung und Deutschlands). Aktuell wird der AdK vom Zürcher Baudirektor Martin Neukom präsidiert.

Für die Zusammenarbeit der Akteure im Sachplan geologische Tiefenlager baute das BFE eine Projektorganisation auf und setzte verschiedene Gremien ein, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen und einen Austausch über die verschiedenen Interessen ermöglichen.

Der Vorschlag der Nagra, sechs Standortgebiete für geologische Tiefenlager zu betrachten, wurde vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft und für gut befunden.

Ende 2011 legte der Bundesrat die sechs oben abgebildeten Standortregionen als Vororientierung im Sachplan fest und beendete damit formell Etappe 1 des Sachplans.

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