Schutz der strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen und angemessene Lastenverteilung

Anlagen an der Erdoberfläche des künftigen geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, sollen nicht über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen platziert werden. Dies aus Gründen der Vorsorge im Gewässerschutz. Falls der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegen sollte, darf die Brennelemente-Verpackungsanlage insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton liegen. Diese Forderungen stellt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der Nagra zur Anordnung der Oberflächeninfrastruktur.

In der laufenden Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager konkretisiert die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gemeinsam mit den möglichen Standortregionen und -kantonen eines Tiefenlagers die Platzierung der Anlagen an der Erdoberfläche. Zwei der drei verbliebenen Standortgebiete für das Tiefenlager befinden sich im Kanton Zürich: «Nördlich Lägern» (Zürcher Unterland) und «Zürich Nordost» (Weinland).

Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz besser berücksichtigen

Aus der Oberflächenanlage sollen die radioaktiven Abfälle dereinst in den Untergrund transportiert werden. Drei der vier von der Nagra dafür vorgeschlagenen Standorte im Kanton Zürich liegen nicht nur im Gewässerschutzbereich Au (Grund- und Quellwasservorkommen), sondern auch in einem «strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung». Dies sind mächtige Wasservorkommen für die künftige Trinkwassergewinnung einer breiten Bevölkerung. Dazu sind Grundwasserschutzareale im kantonalen Richtplan festgesetzt worden.

Der Regierungsrat lehnt nukleare Anlageteile der Oberflächenanlage im strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung ab. Dies würde dem Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz nicht genügend Rechnung tragen. Zudem ist die Oberflächenanlage nur bedingt standortgebunden, was für deren Platzierung gewisse Freiheiten zulässt. Die Platzierung über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen soll insbesondere dann vermieden werden, wenn funktionell gleichwertige, alternative Standorte bestehen.

Nördlich Lägern: Oberflächenanlage im Haberstal als prüfenswerte Option

In Nördlich Lägern schliesst der Regierungsrat die Platzierung der Oberflächenanlage im Gebiet des Kieswerks Weiach (NL-2) aus. NL-2 liegt mitten über dem mächtigen Rheingrundwasserstrom und grenzt unmittelbar an das seit 2009 im kantonalen Richtplan für die künftige Trinkwassergewinnung festgelegte Grundwasserschutzareal «Weiacher Hard».

Der mögliche Standort der Oberflächenanlage im Gebiet Haberstal (Gemeinde Stadel, NL-6) kommt für den Regierungsrat hingegen in Frage. Dies unter der Voraussetzung, dass alle Anlagenteile, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, ausserhalb des strategischen Interessengebiets für die Trinkwasserversorgung platziert werden. Den Vorschlag der Nagra, eine Dichtwand zu erstellen, erachtet der Regierungsrat als mögliche, weiter zu prüfende Lösung. Damit könnten der natürliche unterirdische Wasserfluss aus dem Haberstal sowie allfälliges, aus dem Areal der Oberflächenanlage NL-6 stammendes Sickerwasser kontrolliert werden.

Zürich Nordost: Standort «Oobistboden» kann weiterverfolgt werden

In Zürich Nordost kann der Standort «Oobistboden» (ZNO-6b, Gemeinde Marthalen) weiterverfolgt werden. Den Standort «Rinauer Feld» (ZNO-1, Gemeinde Rheinau) lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Von dort ist eine hydrologische Verbindung zum mächtigen Rheingrundwasserstrom nicht auszuschliessen. Damit wäre ein strategisches Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung betroffen. Abzuwarten bleiben die Ergebnisse einer laufenden Beurteilungsrunde, in der die Region Zürich Nordost noch alternative Standorte für die Oberflächenanlage prüft.

Standortauswahl muss nachvollziehbar sein

Die Nagra teilt voraussichtlich 2022 mit, für welchen Tiefenlagerstandort sie das Rahmenbewilligungsgesuch an den Bundesrat ausarbeitet. Diese Standortauswahl muss nachvollziehbar sein. Der Regierungsrat erwartet von der Nagra eine offene und transparente Darlegung der Entscheidungsgrundlagen. Dies gilt auch für den Standort der Brennelemente-Verpackungsanlage («heisse Zelle»).

Lastenverteilung

Der Regierungsrat anerkennt das Sachplanverfahren als geeignetes Instrument für die Standortwahl des Tiefenlagers. Bei der Standortsuche für ein Tiefenlager hat Sicherheit oberste Priorität. Bei der Platzierung der heissen Zelle spielen auch Aspekte wie Transport und Verkehrserschliessung, Landschaft, Wald, Fruchtfolgeflächen und Lastenverteilung eine wichtige Rolle. Sollte sich im Auswahlverfahren ergeben, dass der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegt, soll die heisse Zelle insbesondere im Sinn einer angemessenen Lastenverteilung nicht im Kanton Zürich liegen.

Neue Informationsplattform für die Bevölkerung der möglichen Standortgebiete

Im Hinblick auf das zunehmende Informationsbedürfnis der Zürcher Bevölkerung rund um die Standortsuche für das geologische Tiefenlager lanciert der Kanton eine massgeschneiderte Kommunikationsplattform: Auf www.tiefenlager-zh.ch informiert er die interessierte Öffentlichkeit übersichtlich und aktuell. Die Plattform bringt unter anderem gut verständliche Informationen in einen zeitlichen Zusammenhang. Sie liefert kompakt zusammengefasste Neuigkeiten sowie fachlich abgestützte Antworten auf die wichtigsten Fragen und porträtiert Stimmen aus der Region.
 

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