Nagra Standortwahl für Nördlich Lägern: Sicherheit steht für Regierungsrat weiterhin an erster Stelle

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt das Standortgebiet Nördlich Lägern im Zürcher Unterland für den Bau des geologischen Tiefenlagers vor. Die Oberflächenanlage zum Tiefenlager soll im Gebiet Haberstal in Stadel gebaut werden, die Brennelemente-Verpackungsanlage in Würenlingen (AG). Der Regierungsrat nimmt den Standortvorschlag der Nagra zur Kenntnis. Es ist sein wichtigstes Anliegen, dass die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin an erster Stelle steht. Der Kanton begleitet den Prozess nach wie vor kritisch und konstruktiv. Er unterstützt die Gemeinden und die Region fachlich, kommunikativ und bei der Wahrung ihrer Interessen.

Inhaltsverzeichnis

Bei der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat Sicherheit oberste Priorität. Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das geologische Tiefenlager in den Kanton Zürich zu liegen kommen soll. Er anerkennt das Sachplanverfahren als geeignetes Instrument für die Standortwahl.

Experten des Kantons beurteilen Vorschlag der Nagra

Die Kantone verfügen mit der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) und der Kantonalen Expertengruppe Sicherheit (KES) seit 2008 über eigene, kompetente und unabhängige Fachleute in den Bereichen Geologie, Bautechnik und Sicherheit. Diese werden die Ergebnisse und den Standortvorschlag der Nagra beurteilen. Sie werden das Gesuch für eine Rahmenbewilligung, wenn es in rund zwei Jahren vorliegt, sehr gründlich und sorgfältig prüfen.

Die vorgeschlagene Standortregion, die Standortgemeinden und die weiteren Gemeinden der Region übernehmen eine grosse Verantwortung und leisten enorm wichtige Arbeit im Sachplanverfahren. Der Kanton unterstützt sie intensiv und wird seine Unterstützung weiter ausbauen. Dies einerseits in den Bereichen Geologie, Bautechnik, Raumplanung, Umwelt und Sicherheit, aber auch in der Information und Kommunikation. Sollte das geologische Tiefenlager im Kanton Zürich zu liegen kommen, sind den Gemeinden Abgeltungen in angemessener Höhe zu gewähren. Hier sind Vorbereitungen für die Verhandlungen mit allen Beteiligten aufgenommen worden.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)