Wann werden die Finanzausgleichsbeiträge verfügt? Wie hoch sind die Ausgleichsfaktoren? Wie beantrage ich den Individuellen Sonderlastenausgleich (ISOLA)? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen sowie die Beitragsleistungen der letzten zwei Jahre.
Beiträge 2026
Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2026
30. Juni 2025 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2026 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.
Bei den Schülerzahlen und der Verteilung des demografischen Sonderlastenausgleichs handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag des Gemeindeamts auf der Grundlage der Schülerzahlen gemäss der Bildungsstatistik. Schulgemeinde und politische Gemeinde können einvernehmlich abweichende Schülerzahlen vereinbaren und beschliessen.
Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft 2024 (ohne Stadt Zürich) liegt bei 4'301 Franken. Die Schätzung vom 10. Februar 2025 lag bei bei 4'284 Franken.
Verfügung Ausgleichsfaktoren 2026
30. Juni 2025 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.
Beiträge 2025
Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2025
28. Juni 2024 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2025 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.
Bei den Schülerzahlen und der Verteilung des demografischen Sonderlastenausgleichs handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag des Gemeindeamts auf der Grundlage der Schülerzahlen gemäss der Bildungsstatistik. Schulgemeinde und politische Gemeinde können einvernehmlich abweichende Schülerzahlen vereinbaren und beschliessen.
Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft 2023 (ohne Stadt Zürich) liegt bei 4'096 Franken. Die Schätzung vom 9. Februar 2024 lag bei ebenfalls bei 4'096 Franken.
Verfügung Ausgleichsfaktoren 2025
28. Juni 2024 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.
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Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2025
30. August 2024 - Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden verfügt.
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Beiträge 2024
Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2024
30. Juni 2023 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2024 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.
Bei den Schülerzahlen und der Verteilung des demografischen Sonderlastenausgleichs handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag des Gemeindeamts auf der Grundlage der Schülerzahlen gemäss der Bildungsstatistik. Schulgemeinde und politische Gemeinde können einvernehmlich abweichende Schülerzahlen vereinbaren und beschliessen.
Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft 2022 (ohne Stadt Zürich) liegt bei
Fr. 4'014. Die Schätzung vom 9. Februar 2023 lag bei Fr. 3'996.
Verfügung Ausgleichsfaktoren 2024
30. Juni 2023 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.
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Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2024
31. August 2023 - Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.
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Beiträge 2023
Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2023
30. Juni 2022 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2023 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.
Verfügung Ausgleichsfaktoren 2023
30. Juni 2022 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.
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Verfügung definitive Finanzausgleichsbeiträge 2023
7. Dezember 2022 - Die definitiven Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.
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Verfügung vorläufige Finanzausgleichsbeiträge 2023
31. August 2022 - Die vorläufigen Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.
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Beiträge 2022
Provisorische Finanzausgleichsbeiträge 2022
30. Juni 2021 - Die provisorischen Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2022 werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mitgeteilt.
Verfügung Ausgleichsfaktoren 2022
30. Juni 2021 – Das Gemeindeamt eröffnet den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden mit rechtsmittelfähiger Verfügung die Ausgleichsfaktoren.
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Verfügung Finanzausgleichsbeiträge 2022
31. August 2021 – Die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs, des demografischen, des geografisch-topografischen Sonderlastenausgleichs und des Zentrumslastenausgleichs werden den politischen Gemeinden und den Schulgemeinden verfügt.
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Geschichte
Finanzausgleichsbeiträge und Ausgleichsfaktoren
Zur Information finden Sie hier die Finanzausgleichsbeiträge und die Ausgleichsfaktoren seit dem Jahr 2012.
Berechnung Ressourcenausgleich
Als Unterstützung bei der Berechnung der Steuerkraft und des Ressourcenausgleichs steht Ihnen eine Berechnungsvorlage zur Verfügung.
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Buchungsschema Abgrenzung Ressourcenausgleich
Beantragung Individueller Sonderlastenausgleich
Gesuch Beitrag Budget 2026
Anspruchsberechtigt sind politische Gemeinden, die im Ausgleichsjahr einen Gesamtsteuerfuss festsetzen müssen, der mindestens dem Ausgleichssteuerfuss entspricht. Im massgeblichen Jahr 2026 beträgt der Ausgleichssteuerfuss 128 % (provisorischer Wert).
Der Antrag auf individuellen Sonderlastenausgleich 2026 ist vom Gemeindevorstand bis 31. August 2025 schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen gemäss Checkliste beizulegen.
Einreichung Beitragsgesuch
Termin:
bis 31. August 2025
Übermittlung:
Alle Unterlagen (siehe ISOLA Checkliste Budget 2026) per Zugang Datenplattform ZHConnect.
Bitte schicken Sie das Gesuch auch per Post an:
Gemeindeamt
Abteilung Gemeindefinanzen
Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
Nachfolgende Unterlagen dienen lediglich der Information und sind nicht zu bearbeiten.