Auftrag der kantonalen und städtischen Integrationsfachstellen

Details

Kapitelnr.
13.1.05.
Publikationsdatum
6. Januar 2025
Kapitel
13 Integrationsmassnahmen
Unterkapitel
13.1. Allgemeines zur beruflichen und sozialen Integration
Gültig seit / In Kraft seit
6. Januar 2025

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Auftrag der Kantonalen Fachstelle Integration

1.1.Allgemein

Die Kantonale Fachstelle Integration ist der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert und hat den Auftrag, die Integrationsförderung im Migrationsbereich zu koordinieren.

Die Fachstelle Integration verfolgt das Ziel, eine optimale Wirkung der Integrationsfördermassnahmen im Kanton Zürich zu gewährleisten. Sie bietet Folgendes an:

  • Koordination der Integrationsarbeit im Kanton und Pflege eines Netzwerks mit allen Beteiligten
  • Beratung und Information für Akteurinnen und Akteure im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Unterstützung der Gemeinden bei der wirkungsvollen Umsetzung der Integrationsaufgaben
  • Einsatz für die Anliegen der Integration in der Rechtsetzung und in allen Belangen der kantonalen und kommunalen Verwaltung
  • Lösungsentwicklung zur spezifischen Integrationsförderung gemeinsam mit kantonalen Stellen, Gemeinden, migrantischen Organisationen, Anbietenden und Zivilgesellschaft
  • Förderung von Integrationsprojekten und der Qualität der Integrationsarbeit
  • Bereitstellung von Integrationsprojekten
  • Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis zu Integrationsfragen

1.2.Kantonale Integrationsprogramme (KIP)

Bund und Kantone arbeiten an einer stetigen Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Seit 2014 schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur spezifischen Integrationsförderung ab. Im Vorfeld einigen sich Bund und Kantone jeweils auf die strategische Ausrichtung dieser Programmvereinbarungen, indem sie die Grundsätze, die Förderbereiche, die Zielgruppen, die strategischen Ziele sowie die Finanzierung in einem Grundlagenpapier festhalten. Die seit 2019 lancierte Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Asylbereich ist ebenfalls Gegenstand dieser Programmvereinbarungen.

Ziele der schweizerischen Integrationspolitik sind:

- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung;
- Förderung gegenseitiger Achtung und Toleranz
- Chancengleiche und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Ausländerinnen und Ausländer am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben sowie deren finanzielle Selbständigkeit

Vgl. dazu SEM, Kantonale Integrationsprogramme 2024 - 2027 und Grundlagenpapier KIP 3

Der Regierungsrat verabschiedet jeweils das Kantonale Integrationsprogramm, welches in der Folge dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Prüfung unterbreitet wird.

Im Kanton Zürich ist die kantonale Fachstelle Integration für die Umsetzung der Kantonalen Integrationsprogramme zuständig. Am 19. April 2023 hat der Regierungsrat das Kantonale Integrationsprogramm 2024-2027 (KIP 3) verabschiedet und damit die strategischen Schwerpunkte für die spezifische Integrationsförderung der nächsten vier Jahre festgelegt (vgl. RRB Nr. 502/2023).Weitere Informationen zur Umsetzung und Finanzierung des Kantonalen Integrationsprogramms KIP finden sich unter Kapitel 13.2.01 Ziffer 3 sowie Kapitel 18.3.06.

2.Städtische Integrationsfachstellen

Viele Gemeinden haben Ansprechpersonen zum Thema Integration bezeichnet. Nachfolgend finden sich beispielhaft Angaben zu Integrationsförderbereichen der Städte Zürich, Winterthur und Uster.

2.1.Integrationsförderung der Stadt Zürich

Informationen zu Auftrag, Dienstleistungen und Angeboten der Integrationsförderung der Stadt Zürich finden sich unter http://www.stadt-zuerich.ch/content/prd/de/index/stadtentwicklung/integrationsfoerderung.html.   

2.2.Fachstelle für Integrationsförderung der Stadt Winterthur

Informationen zu Auftrag, Dienstleistungen und Angeboten der Integrationsförderung der Stadt Winterthur finden sich unter https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/kulturelles-und-dienste/stadtentwicklung/fachstelle-integrationsfoerderung.

2.3.Integration und Migration Stadt Uster

Informationen zu Auftrag, Dienstleistungen und Angeboten der Stadt Uster finden sich unter Stadt Uster - Integration und Migration..

Rechtsprechung

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: