Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen
Das Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen erteilt Bewilligungen für das Reisendengewerbe, private Sicherheitsunternehmen, öffentliche Sammlungen, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Tombolas, Lottos, Sportwetten und kleine Pokerturniere. Zusätzlich werden im Namen der Staatskanzlei Überbeglaubigungen auf amtlichen Originaldokumenten erstellt.
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Über uns
Beglaubigungen
Wir beglaubigen im Namen und im Auftrag der Staatskanzlei amtliche Originaldokumente aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. Kleine Aufträge (max. 5) sind sofort am Schalter möglich.
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während unseren Öffnungszeiten (von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 16.00 Uhr) an unsere Schalter am Neumühlequai 8 vorbeikommen. Es ist keine persönliche Vorsprache des Dokumenteninhabers oder der Dokumenteninhaberin notwendig. Sie können eine Person Ihres Vertrauens (keine Vollmacht notwendig) beauftragen.
Bewilligungen
Gewerbewilligungen können wir Ihnen nicht direkt bei uns am Schalter ausstellen. Bitte schicken Sie uns die Anträge und Unterlagen per Post zu. Wenn wir Ihre Dokumente geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können wir Ihnen eine Bewilligung erteilen. Bitte beachten Sie, dass dies drei Wochen oder länger dauern kann.
Sinn der Überbeglaubigung
Der Sinn der Überbeglaubigung liegt darin, dem Empfänger im Ausland zu bestätigen, dass die amtliche Unterschrift, die Funktion (zum Beispiel Notar) und das amtliche Siegel (Stempel) echt sind.
Da die Länder Mitglieder von unterschiedlichen
Abkommen sind, müssen Sie uns unbedingt angeben, für welches Land Sie die Überbeglaubigung benötigen. Es gibt zwei Arten von Beglaubigung, die einfache Legalisation und die Apostille.
Auf der Überbeglaubigung wird der Namen des Landes nicht abgebildet. Es werden auch keine Aussagen zum Dokument gemacht. Auch Ihr Name wird nicht erwähnt.
Weiterführende Informationen zu Bewilligungen
Weitere Infomationen
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Kontakt
Beglaubigungen & Gewerbebewilligungen
8090 Zürich
Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr
Keine Terminvereinbarungen nötig!
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