Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen

Das Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen erteilt Bewilligungen für das Reisendengewerbe, private Sicherheits- unternehmen, öffentliche Sammlungen, Ehe- und Partner- schaftsvermittlungen, Tombolas, Lottos, Sportwetten und kleine Pokerturniere. ________________________________________________________________ Zusätzlich erstellen wir im Namen der Staatskanzlei Überbeglaubigungen. Wir überbeglaubigen nur physische Original-Dokumente, die eine amtliche Unterschrift aus dem Kanton Zürich haben. Dies kostet eine Gebühr. Die Staatskanzlei macht keine notariellen Beglaubigungen. Dafür müssen Sie zu einem Notariat gehen. Die Staatskanzlei übersetzt auch keine Dokumente. Sie können nicht immer sofort eine Überbeglaubigung bekommen. Manchmal sind Abklärungen notwendig oder weitere Stellen müssen involviert werden. Kommen Sie deshalb früh genug zur Staatskanzlei.

Über uns

Überbeglaubigungen

Wir erstellen im Namen der Staatskanzlei Überbeglaubigungen. Diese können Sie im Ausland verwenden. Sie können bis zu fünf Dokumente sofort am Schalter beglaubigen lassen. 

Die Staatskanzlei macht keine notariellen Beglaubigungen. Dafür müssen Sie zu einem Notar gehen. Die Staatskanzlei übersetzt auch keine Dokumente,

Sie brauchen keinen Termin. Sie können während unseren Öffnungszeiten (von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 16.00 Uhr) an unsere Schalter am Neumühlequai 8 vorbeikommen.

Die Person, der die Dokumente gehören, muss nicht selbst kommen. Sie können auch eine andere Person schicken. Diese Person braucht keine Vollmacht.

Bewilligungen

Sie können die Bewilligung nicht direkt am Schalter bekommen. Bitte schicken Sie uns den Antrag und die Unterlagen per Post zu. Wir prüfen dann Ihre Unterlagen. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, bekommen Sie die Bewilligung. Bitte beachten Sie, dass dies drei Wochen oder länger dauern kann.

Sinn der Überbeglaubigung

Der Sinn der Überbeglaubigung liegt darin, dem Empfänger im Ausland zu bestätigen, dass die amtliche Unterschrift, die Funktion (zum Beispiel Notar) und das amtliche Siegel (Stempel) echt sind.

Da die Länder Mitglieder von unterschiedlichen
Abkommen sind, müssen Sie uns unbedingt angeben, für welches Land Sie die Überbeglaubigung benötigen. Es gibt zwei Arten von Beglaubigung, die einfache Legalisation und die Apostille.

Auf der Überbeglaubigung wird der Namen des Landes nicht abgebildet. Es werden auch keine Aussagen zum Dokument gemacht. Auch Ihr Name wird nicht erwähnt.

Kontakt

Beglaubigungen & Gewerbebewilligungen

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Keine Terminvereinbarungen nötig!

Telefon

+41 43 259 21 19

Beglaubigungen und Gewerbebewilligungen

E-Mail

beglaubigungen@ds.zh.ch

bewilligungen@ds.zh.ch