Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen
Das Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen erteilt Bewilligungen für das Reisendengewerbe, private Sicherheitsunternehmen, öffentliche Sammlungen, Tombolas, Lottos und Sportwetten. Zusätzlich werden im Namen der Staatskanzlei Überbeglaubigungen auf amtlichen Originaldokumenten erstellt.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Beglaubigungen
Wir beglaubigen im Namen und im Auftrag der Staatskanzlei amtliche Originaldokumente aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. Kleine Aufträge (max. 5) sind sofort am Schalter möglich.
Bewilligungen
Gewerbewilligungen können wir Ihnen nicht direkt bei uns am Schalter ausstellen. Bitte schicken Sie uns die Anträge und Unterlagen per Post zu. Wenn wir Ihre Dokumente geprüft haben und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können wir Ihnen eine Bewilligung erteilen.