Bewilligung für Ehe- und Partnerschafts­vermittlung

Wenn Sie eine professionelle Ehe- und Partnerschaftsvermittlung von Personen aus dem Ausland betreiben wollen, brauchen Sie eine Bewilligung. Zusätzlich müssen Sie eine Kaution zahlen.

Beantragen Sie Ihre Bewilligung

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Wenn Sie berufsmässig transnationale Ehen oder Partnerschaften zwischen Personen in der Schweiz und im Ausland vermitteln, müssen Sie eine kantonale Bewilligung haben.

Mindestens diese drei Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

Vorteile:

  • Sie oder Ihre Firma vermitteln gegen eine finanzielle Vergütung Personen (aus dem Ausland) für die Ehe oder für eine feste Partnerschaft. Dabei geben Sie unter anderem Namen und Adressen, Fotos oder Personenbeschreibungen Ihrer Kundinnen und Kunden weiter.
  • Sie wohnen oder haben Ihren Firmensitz (bzw. Zweigniederlassung) im Kanton Zürich. Hinweis: Auch eine Schweizer Zweigniederlassung oder eine andere Geschäftsstelle braucht eine Bewilligung.
  • Sie führen Ihre Tätigkeit hauptberuflich, nebenberuflich oder unregelmässig aus.

Bewilligung

Die Bewilligung für die professionelle Ehe- und Partnerschaftsvermittlung ist kostenpflichtig ist. Die Höhe wird nach Umfang des Gesuchs und Aufwand bei der kantonalen Behörde berechnet. Die Bewilligung kann nicht übertragen werden.

Bitte reichen Sie uns Ihr Gesuch inklusive Businessplan und Beilagen frühzeitig per Post ein (mindestens drei Monate vor geplanter Geschäftstätigkeit).

Folgende Punkte müssen Sie beachten:

Vorteile:

  • Sie erhalten die Bewilligung für maximal fünf Jahre. Sie kann mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. Wenn die Bewilligung abgelaufen ist, können Sie bei uns ein Gesuch für eine Verlängerung einreichen. 
  • Jede Änderung gegenüber dem Bewilligungsgesuch müssen Sie uns unverzüglich schriftlich mitteilen.
  • Falls wir ergänzende Auskünfte zur Geschäftstätigkeit benötigen, werden wir Sie entsprechend informieren.
  • Die Bewilligung berechtigt Sie, Personen aus den angegebenen Ländern in der ganzen Schweiz zu vermitteln.
  • Sie müssen uns einmal jährlich die Anzahl der vermittelten Personen und deren Geschlecht sowie die Länder, aus denen beziehungsweise in welche Personen vermittelt wurden, melden (jeweils per Ende des Kalenderjahres).
  • Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit beenden, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen.

Kaution

Wenn Sie eine Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung betreiben wollen, müssen Sie eine Kaution zahlen. Diese sichert die Kosten ab, die entstehen können, falls eine vermittelte Person wieder zurückreisen muss. 

Die Höhe der Kaution ermitteln wir auf Basis des geplanten Geschäftsumfangs und der Entfernung der jeweiligen Länder, für welche Sie eine Bewilligung zur Vermittlung erhalten wollen. Sie beträgt mindestens 10'000 Franken.

Die Kaution können wir je nach dem, wie sich Ihr Geschäft entwickelt oder aus anderen wichtigen Gründen nachträglich anpassen.

Die Kaution müssen Sie bezahlen, bevor Sie die Bewilligung erhalten.

Hinweis: Die Kaution werden wir Ihnen erst zwei Jahre nach Beendigung Ihrer Vermittlungstätigkeit (bzw. nach Ablauf oder Aufhebung der Bewilligung) zurückzahlen.

Kontakt

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