Tombolas, Lottos & Sportwetten
Informationen zur Bewilligungspflicht und zu den gesetzlichen Vorgaben.
Inhaltsverzeichnis
Tombolas und Lottos
Beides sind Lotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass oder einer Ausstellung von Vereinen veranstaltet werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen dürfen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass erfolgen.
Bewilligungspflichtig sind
- eintägige Tombolas mit einer Plansumme über CHF 20'000.-
- mehrtägige Tombolas
- alle Lottoveranstaltungen, die als selbständige Unterhaltungsanlässe durchgeführt werden. Für Lottos an Unterhaltungsanlässen ist die Bewilligungspflicht zu prüfen.
Auch Lotterien ohne Bewilligungspflicht unterstehen den gesetzlichen Regeln.
Sportwetten
Für die Vermittlung und das Eingehen von Sportwetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballwettkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen kann Gesellschaften und Vereinen, die den Wettkampf durchführen, eine Bewilligung erteilt werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.