Online-Polizeiposten

Einfachen Diebstahl, Sachbeschädigung oder Verlust können Sie rund um die Uhr auf dem digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien melden. Bussen können über das Bussenportal beglichen werden. Hinweise zu Telefonbetrug oder neue Maschen im Bereich Cybercrime online gemeldet werden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Sie müssen eine Busse bezahlen?
Das können Sie auch über das Internet tun: Bussenportal

Sie wohnen im Kanton Zürich und möchten eine Anzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige können Sie an jedem Polizeiposten machen.

Über das Internet können Sie auch Anzeigen abgeben:

  • Ist Ihr Velo gestohlen worden?
  • Ist Ihr Nummernschild vom Auto verloren gegangen oder gestohlen worden?
  • Möchten Sie Sprayereien der Polizei melden?
  • Sie haben keinen Täter gesehen. Sie haben keine Spuren gesehen. Niemand hat etwas gesehen. Es ist in der Schweiz geschehen.
  • Sie sind geschädigt bei einem Cyberdelikt?

Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.

Sie haben Hinweise zu neuen Cyberphänomenen? Melden Sie es ganz einfach online

Jemand hat versucht, Sie via Telefon zu betrügen? Melden Sie es ganz einfach online

Anzeige online erstatten

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich können rund um die Uhr Anzeigen beim Online-Polizeiposten aufgeben. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Firmen.

Folgende Anzeigen oder Meldungen können online erfasst werden:

  • Sachbeschädigung (zum Beispiel Sprayereien)
  • Diebstahl (zum Beispiel Velodiebstahl)
  • Kontrollschildverlust
  • Waffenerwerb und Waffenübertragung
  • Online-Kauf bezahlt, aber keine Ware erhalten (Cyberdelikt)
  • Eigene Daten wurden für eine Bestellung missbraucht (Cyberdelikt)
  • Falsches Wohnungsinserat oder falsche Immobilienanzeige (Cyberdelikt)

Zudem können online Polizeiposten gesucht und Termine gebucht werden.

Kriterien für die Online-Anzeige

Erstatten Sie eine Anzeige online, wenn alle nachfolgenden Punkte zutreffen:

  • keine Hinweise zur Täterschaft
  • keine Ein- oder Aufbruchspuren sichtbar
  • keine Zeugen oder Aufnahmen vorhanden
  • Wohnort der geschädigten Person oder Tatort liegt im Kanton Zürich oder einem andern Suisse-ePolice-Kanton
  • Tatort liegt nicht im Ausland

Andernfalls suchen Sie bitte Ihre Polizeistelle auf.

Cyber-Kriminalität

Hier können Sie sich über aktuelle Fälle und häufige Phänomene informieren oder unkompliziert Hinweise zu neuen Cyberphänomenen oder neuen Maschen von Cyberkriminellen melden. 

Telefonbetrug

Hier können Sie sich über aktuelle Fälle und die gängigsten Betrugsmaschen informieren oder direkt einen Vorfall melden.

Bussenportal

Über das Bussenportal können Ordnungsbussen direkt bezahlt oder Details abgefragt werden. Ist jemand anderes mit dem Fahrzeug gefahren, können die Daten der betroffenen Person gemeldet werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Den direkten Zugang zum sicheren Zahlungsportal der Kantonspolizei Zürich finden Sie über den untenstehenden Link.

Zudem befindet sich auf dem Ordnungsbussenzettel ein QR-Code, der mit dem Smartphone oder Tablet gescannt werden kann. Die meisten Smartphones verfügen über einen in der Kamera integrierten QR-Code-Scanner. Dazu müssen Sie die Kamera-App öffnen und das Smartphone so halten, dass der QR-Code im Bildschirm sichtbar ist. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung. Tippt man diese an, wird automatisch das Online-Bussenportal aufgerufen. Für gewisse Smartphone-Modelle ist zum Scannen des QR-Codes eine eigene App nötig.

Ja. Das Online-Bussenportal kann ebenfalls auf dem Computer über den nachfolgenden Link aufgerufen werden. Dort werden die Ordnungsbussennummer, das Kontrollschild oder das Geburtsdatum eingegeben. Mit wenigen Klicks können Details angezeigt und die Ordnungsbusse bezahlt werden.

Die entsprechende Ordnungsbussennummer ist auf dem Ordnungsbussenzettel abgedruckt. Auf der Übertretungsanzeige sind die Ordnungsbussennummer und das Kontrollschild ebenfalls zu finden.

Sie können zwischen folgenden Bezahlarten wählen:

  • Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express)
  • Post E-Finance
  • Postcard
  • Twint

Wer die Ordnungsbusse nicht online bezahlt, erhält automatisch eine Übertretungsanzeige per Post zugestellt. Danach kann mit Einzahlungsschein bezahlt werden.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Wird die Ordnungsbusse nicht online bezahlt, wird eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugeschickt. Verstreicht die wiederum 30-tägige Zahlungsfrist, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und eine Anzeige bei der zuständigen Untersuchungsbehörde erstattet.

Auf dem Online-Bussenportal kann die Ordnungsbusse einem andern Fahrer oder einer andern Fahrerin zugewiesen werden. Die neu registrierte Person erhält dann eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugeschickt.

Gegen eine Ordnungsbusse kann im Online-Bussenportal eine Einwendung erhoben werden. Dazu muss ein Formular heruntergeladen und auf dem Postweg an die Kantonspolizei Zürich gesandt werden.

Kantonspolizei Zürich
Ordnungsbussen
Postfach
8010 Zürich

Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet. Auf dem Online-Bussenportal werden keine persönlichen Daten gespeichert.

Zahlung nicht möglich

Ist die Bezahlung nicht möglich, nehmen Sie mit der Polizei Kontakt auf.

Kantonspolizei Zürich
Ordnungsbussen
Postfach
8021 Zürich
Telefon    +41 58 648 43 40

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 11 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 11 Uhr

Wenn Sie geblitzt wurden

Auskünfte über erfolgte Messungen können frühestens nach 15 Tagen erteilt werden.

Falls die Verkehrsregelverletzung in den Städten Winterthur oder Zürich begangen wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Stelle.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gemäss der Verordnung des Bundesamts für Strassen zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen:

Bei Radarmessungen:

  • 5 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h
  • 6 km/h bei einem Messergebnis von 101 bis 150 km/h
  • 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h

Bei Lasermessungen:

  • 3 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h
  • 4 km/h bei einem Messergebnis von 101 bis 150 km/h
  • 5 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h

Busse im Ausland

Bussen von ausländischen Behörden sollten bezahlt werden, denn bei Nichtbezahlung müssen in der Schweiz wohnhafte Fahrerinnen und Fahrer mit Massnahmen rechnen.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 58 648 48 48

E-Mail

Kantonspolizei kontaktieren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung

Adresse
Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 58 648 11 11

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