Sexualdelikte

Sexualdelikte sind oft traumatisierend und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen. Für Betroffene steht im Kanton Zürich eine Vielzahl von Beratungs- und Fachstellen zur Verfügung, und die Delikte können jederzeit der Polizei gemeldet werden.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Es gibt viele Formen von sexualisierter Gewalt:

– wenn Sie jemand zu Sex zwingt,

– wenn jemand sexuelle Handlungen mit Kindern vornimmt,

– wenn Sie sexuell belästigt werden.

Sind Sie Opfer von sexualisierter Gewalt geworden?
Haben Sie gehört oder gesehen, wie jemand Opfer von sexualisierter Gewalt wurde?

Melden Sie sich bei der Polizei.

Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117. 

Sexualdelikte

Es gibt verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt, welche die sexuelle Integrität von Personen verletzen. So sind dies zum Beispiel:

  • Vergewaltigung
  • Sexueller Übergriff / Sexuelle Nötigung
  • Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern
  • Sexuelle Belästigung


Innerhalb von etwa 72 Stunden seit der Tat können ab betroffenen Personen DNA-Spuren gesichert werden. Diese Möglichkeit besteht auch ohne Beizug der Polizei in allen Spitälern im Kanton Zürich. Die Spurensicherung übernimmt dann der aufsuchende Dienst Forensic Nurses.

Hilfe erhalten

Oft möchten sich betroffene Personen vor einer Anzeige bei der Polizei unabhängig beraten lassen. Zu diesem Zweck gibt es im Kanton Zürich einige spezialisierte Opferberatungsstellen.

Ein Sexualdelikt kann jederzeit

  • über den polizeilichen Notruf 117,
  • in jedem Polizeiposten oder
  • mittels Online-Formular direkt dem Fachdienst Sexualdelikt/Kindesschutz gemeldet werden.

Menschenhandel

Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die sexuelle Ausbeutung ist die bekannteste Art des Menschenhandels. Aber auch in anderen Bereichen gibt es Opfer von Menschenhandel, beispielsweise in Privathaushalten (Kindermädchen, Hausangestellte, Pflegende), in der Landwirtschaft, im Gastro- oder im Baugewerbe.

Unter Menschenhandel versteht man den Handel mit einem Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft und des Organhandels. Das zeigt sich zum Beispiel, wenn jemand zu bezahltem Sex gezwungen wird, oder aber auch, wenn jemand in einem Haushalt arbeiten oder jemanden pflegen muss und dafür fast kein Geld bekommt. Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit Menschen Handel betreibt, wird bestraft.

Bei der Bekämpfung von Menschenhandel steht das Opfer im Zentrum der Ermittlungen. In diesen umfangreichen und komplexen Ermittlungsverfahren nehmen der Opferschutz und die Opferbetreuung eine wichtige Rolle ein. Die Kooperation zwischen der Kantonspolizei Zürich als Strafverfolgungsbehörde und diversen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen als Opferschutz- oder Opferberatungsstellen ist bedeutend.

Kantonspolizei Zürich – Fachdienst Menschenhandel

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)
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+41 58 648 23 10

E-Mail

menschenhandel@kapo.zh.ch

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Kantonspolizei Zürich – Fachdienst Sexualdelikte/Kindesschutz

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
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Telefon

+41 58 648 25 20

E-Mail

sexualdelikte@kapo.zh.ch

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