Sexualdelikte sind oft traumatisierend und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen. Für Betroffene steht im Kanton Zürich eine Vielzahl von Beratungs- und Fachstellen zur Verfügung, und die Delikte können jederzeit der Polizei gemeldet werden.
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Das Wichtigste in einfacher Sprache
Es gibt viele Formen von sexualisierter Gewalt:
– wenn Sie jemand zu Sex zwingt,
– wenn jemand sexuelle Handlungen mit Kindern vornimmt,
– wenn Sie sexuell belästigt werden.
Sind Sie Opfer von sexualisierter Gewalt geworden?
Haben Sie gehört oder gesehen, wie jemand Opfer von sexualisierter Gewalt wurde?
Melden Sie sich bei der Polizei.
Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.
Sexualdelikte
Es gibt verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt, welche die sexuelle Integrität von Personen verletzen. So sind dies zum Beispiel:
- Vergewaltigung
- Sexueller Übergriff / Sexuelle Nötigung
- Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person
- Sexuelle Handlungen mit Kindern
- Sexuelle Belästigung
Innerhalb von etwa 72 Stunden seit der Tat können ab betroffenen Personen DNA-Spuren gesichert werden. Diese Möglichkeit besteht auch ohne Beizug der Polizei in allen Spitälern im Kanton Zürich. Die Spurensicherung übernimmt dann der aufsuchende Dienst Forensic Nurses.
Hilfe erhalten
Oft möchten sich betroffene Personen vor einer Anzeige bei der Polizei unabhängig beraten lassen. Zu diesem Zweck gibt es im Kanton Zürich einige spezialisierte Opferberatungsstellen.
Ein Sexualdelikt kann jederzeit
- über den polizeilichen Notruf 117,
- in jedem Polizeiposten oder
- mittels Online-Formular direkt dem Fachdienst Sexualdelikt/Kindesschutz gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich – Fachdienst Sexualdelikte/Kindesschutz