Kriminalstatistik
Im Kanton Zürich erfasste Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zusammengetragen und im Jahresrhythmus veröffentlicht. Die PKS bietet einen Überblick zu Ausmass und Entwicklung der Kriminalität sowie umfangreiche Zusatzinformationen.
Inhaltsverzeichnis
Medienkonferenz
vom Montag, 28. März 2022
«Kriminalstatistik 2021»

Kriminalität in Zahlen
Deutliche Abnahme der Straftaten im Jahr 2021
Trotz zunehmender Einwohnerzahl nimmt die polizeilich erfasste Kriminalität im Kanton Zürich tendenziell ab. Seit 2016 kam es durchschnittlich zu weniger als 250 Straftaten pro Tag gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Auch die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) nehmen seit längerem ab. Beim Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) haben vor allem die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie zu einer Abnahme im Jahr 2020 geführt.
2012 wurde die bislang höchste Anzahl polizeilich bekannter Straftaten verzeichnet (148'533 Straftaten gegen das StGB, BetmG und AIG), 2021 dagegen die tiefste (103'898). Dies entspricht einer Differenz von 26 Prozent.
Aufteilung nach detaillierten Deliktsgruppen
Strafgesetzbuch (StGB)
Vermögensdelikte machen den Hauptteil der Straftaten im Bereich des StGB aus. In der Regel sind es 60 Prozent oder mehr. Innerhalb der Vermögensdelikte sind Diebstähle aller Art am häufigsten.
Bei den Delikten gegen die Freiheit sind es vor allem Hausfriedensbrüche im Zusammenhang mit Einschleich- und Einbruchdiebstählen, die den Hauptteil der Straftaten ausmachen. Diese Zahl nimmt aber in den letzten Jahren tendenziell ab, weil auch die Einbrüche seit Jahren weniger werden. Die Zunahme seit 2018 ist vor allem durch mehr Drohungen und Nötigungen bedingt.
Im Bereich Leib und Leben ist die Zunahme der letzten Jahre ebenfalls vor allem durch niederschwellige Delikte bedingt. Insbesondere wurden der Polizei mehr Tätlichkeiten angezeigt.
Bei den Sexualdelikten fallen zahlenmässig vor allem Straftaten im Zusammenhang mit verbotener Pornographie, unzulässiger Ausübung der Prostitution und sexueller Belästigung ins Gewicht. Schwere Fälle sexualisierter Gewalt wie Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen machen einen deutlich kleineren Anteil der polizeilich bekannten Kriminalität aus.
Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
Bei den Verstössen gegen das BetmG überwiegen die Übertretungen, die in der Regel mit dem Konsum von Betäubungsmitteln im Zusammenhang stehen. Diese nehmen seit mehreren Jahren tendenziell ab. Die in der Regel mit Drogenproduktion und -handel in Verbindung stehenden leichten und schweren Fällen von Verstössen gegen das BetmG sind weitgehend stabil.
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
Verglichen mit der Anzahl Straftaten gegen das StGB sind Verstösse gegen das AIG eher selten. Straftaten im Zusammenhang mit rechtswidriger Ein- / Ausreise und Aufenthalt sowie illegaler Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung sowie die Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise machen den Hauptteil der Verstösse gegen das AIG aus.
Straftaten nach Region
In der Stadt Zürich kommt es zu mehr Straftaten als in allen anderen Bezirken des Kantons. Auch die Stadt Winterthur weist vergleichsweise viele Delikte aus. Dies gilt sowohl in absoluten Zahlen, als auch wenn die Einwohnerzahl mitberücksichtigt wird. Die Städte sind Anziehungspunkte des Nachtlebens und Ort vieler Grossveranstaltungen. In diesen Kontexten kommt es häufiger zu Vermögens- und Gewaltdelikten.
Die ländlicheren Bezirke unterscheiden sich in Bezug auf Kriminalitätsaufkommen und -entwicklung. Bülach und Dietikon weisen vor allem für das StGB höhere Häufigkeitszahlen (Anzahl Straftaten / 1000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf als die restlichen Bezirke. Im Bezirk Bülach ist dies teilweise durch die am Flughafen begangenen Straftaten bedingt. Aber auch wenn diese nicht berücksichtigt werden, ist die Häufigkeitszahl im Bezirk Bülach höher als andernorts. Wie im Bezirk Dietikon tragen auch hier die bevölkerungsreichen, urbanen Gemeinden im Umland der Stadt Zürich zur höheren Kriminalitätsbelastung bei. In einigen Bezirken sind die Zahlen klein, weshalb sich von Jahr zu Jahr grosse prozentuale Schwankungen ergeben können. Diese sollten nicht überinterpretiert werden.
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Da über 80 Prozent der Straftaten im Bezirk in der Stadt Winterthur begangen werden, wird in der PKS zwischen Winterthur-Land und Winterthur-Stadt unterschieden. So können die Entwicklungen im ländlichen und im städtischen Gebiet besser beobachtet werden.
Beschuldigte nach Altersgruppen
Die Anzahl der polizeilich Beschuldigten steigt seit mehreren Jahren, die Polizei kann also mehr Straftäterinnen und Straftäter identifizieren. Dies gilt sowohl für erwachsene als auch für jugendliche Beschuldigte. Für die Zunahme spielen je nach Jahr höhere Aufklärungsquoten oder ein hohes Aufkommen von Straftaten mit mehreren Beschuldigten (z.B. Angriffe, Raufhändel oder Raubdelikte) eine Rolle.
Die Anteile der verschiedenen Haupttitel des StGB sind bei Jugendlichen und Erwachsenen etwa ähnlich. Die deutliche Zunahme bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität bei Minderjährigen ist auffällig. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Straftaten im Zusammenhang mit verbotener Pornographie. Diese wird oft über Messenger-Apps unter Jugendlichen geteilt, was strafbar ist.
Balkendiagramme welche die Entwicklung der Straftaten nach Altersgruppe und Art über die Zeit zeigen.
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Bei den Beschuldigten handelt es sich um tatverdächtige Personen. Bei nicht aufgeklärten Straftaten gibt es keine Beschuldigte, weshalb sich die Zahl der Beschuldigten und jene der Straftaten deutlich unterscheiden können.
Bei der Zählung der Beschuldigten geht die PKS so vor, dass eine beschuldigte Person – egal wie viele Straftaten sie in einem Jahr begangen hat – auf jedem Aggregationsniveau der PKS (Straftat, Haupttitel,
Gesetzestotal) pro Jahr nur einmal gezählt wird. Ausgewiesen wird also die Zahl der beschuldigten Personen pro Aggregationsniveau und Jahr. Deshalb ist die Summe aller Beschuldigten pro Haupttitel grösser als diejenige des Gesetzestotals.
Ein Beispiel dazu:
Wird eine Person zweimal im gleichen Jahr eines Diebstahls beschuldigt, fliesst sie als ein Beschuldigter – polizeilich Beschuldigte sind in der deutlichen Mehrheit männlich – der Straftat Diebstahl in die Statistik ein, als ein Beschuldigter in das Total der Vermögensdelikte und als ein Beschuldigter in das Total der Vergehen gegen das StGB. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls und eines Raubs (beides Vermögensdelikte) beschuldigt, wird sie beim Straftatbestand Diebstahl und beim Straftatbestand Raub jeweils einmal gezählt, jedoch beim Total der Vermögensdelikte nur einmal und beim Total StGB ebenfalls nur einmal. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls (Vermögensdelikt), eines Raubs (Vermögensdelikt) und einer Körperverletzung (Delikt gegen Leib und Leben) beschuldigt, wird sie bei allen drei Straftatbeständen einmal gezählt, jeweils einmal beim Total der Vermögensdelikte und beim Total der Delikte gegen Leib und Leben sowie einmal beim Total StGB.
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine gesamtschweizerische Statistik. Alle Kantone sind verpflichtet, die polizeilich erfassten Verstösse gegen das StGB, das BetmG und das AIG in gleicher Weise aufzuzeichnen. Verstösse gegen andere Gesetze, die Strafbestimmungen enthalten, werden in der PKS nicht abgebildet. Dies gilt besonders für das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und im Speziellen für Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen, die im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das SVG stehen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.
Die PKS existiert in ihrer heutigen Form seit 2009. Die erfassten Zahlen sind über alle Kantone hinweg vergleichbar. Dies gilt nicht für kantonale Kriminalstatistiken, die vor 2009 existierten. Die PKS wird einmal jährlich veröffentlicht, in der Regel in der letzten Märzwoche.
Datenbezug
Archiv
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 PDF | 123 Seiten | Deutsch | 10 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 PDF | 123 Seiten | Deutsch | 7 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 PDF | 122 Seiten | Deutsch | 8 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 PDF | 122 Seiten | Deutsch | 8 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 PDF | 123 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 PDF | 122 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 PDF | 123 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 PDF | 122 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2012 PDF | 121 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Jahresbericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2011 PDF | 126 Seiten | Deutsch | 6 MB
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