Beschuldigte und Geschädigte in der Kriminalstatistik

Beschuldigte sind in der PKS die einer Straftat verdächtigten Personen. Ob der Tatverdacht gegen eine Person bis zum strafrechtlichen Urteil aufrechterhalten wird, ist jedoch die Entscheidung der Justizbehörden. Bei nicht aufgeklärten Straftaten gibt es keine beschuldigte Person, weshalb sich die Zahl der Beschuldigten und jene der Straftaten deutlich unterscheiden kann. Geschädigte sind in der PKS die Personen, die aufgrund einer Straftat in ihren Rechten verletzt wurden.

Beschuldigte

Die Anzahl der polizeilich Beschuldigten sank 2025 um 1 Prozent auf 18'950 Personen. Die leichte Abnahme zum Vorjahr wird durch zurückgehende Zahlen bei den minderjährigen Beschuldigten verursacht. Die Zahl erwachsener Beschuldigter verändert sich kaum.

Quelle: Kantonspolizei Zürich, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Open Data herunterladen

Die Anteile der verschiedenen Haupttitel des StGB sind bei Jugendlichen und Erwachsenen etwa ähnlich. Bei den StGB-Titeln gegen die Freiheit und gegen das Vermögen sieht man zudem, dass die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 einen schwerwiegenderen Einfluss auf die Straffälligkeit der Jugendlichen hatte als bei den Erwachsenen.

Bei den Titeln gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sticht das Jahr 2019 mit Zunahmen von minderjährigen Tätern heraus. In diesem Jahr ereigneten sich mehr durch minderjährige Täter begangene Raufhandel und Angriffs-Delikte, oft mit zahlreichen Beteiligten. Die Delikte gegen die sexuelle Integrität waren mehrheitlich von Straftaten im Zusammenhang mit verbotener Pornographie gesteuert. Diese wird oft über Messenger-Apps unter Jugendlichen geteilt, was strafbar ist. Mit der Corona-Pandemie sind die Zahlen aufgrund unterschiedlicher Delikte auf hohem Niveau geblieben.

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Bei den Beschuldigten handelt es sich um tatverdächtige Personen. Bei nicht aufgeklärten Straftaten gibt es keine Beschuldigte, weshalb sich die Zahl der Beschuldigten und jene der Straftaten deutlich unterscheiden können.

Bei der Zählung der Beschuldigten geht die PKS so vor, dass eine beschuldigte Person – egal wie viele Straftaten sie in einem Jahr begangen hat – auf jedem Aggregationsniveau der PKS (Straftat, Haupttitel, Gesetzestotal) pro Jahr nur einmal gezählt wird. Ausgewiesen wird also die Zahl der beschuldigten Personen pro Aggregationsniveau und Jahr. Deshalb ist die Summe aller Beschuldigten pro Haupttitel grösser als diejenige des Gesetzestotals.

Ein Beispiel dazu:

Wird eine Person zweimal im gleichen Jahr eines Diebstahls beschuldigt, fliesst sie als eine beschuldigte Person der Straftat Diebstahl in die Statistik ein, als eine beschuldigte Person in das Total der Vermögensdelikte und als eine beschuldigte Person in das Total der Vergehen gegen das StGB. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls und eines Raubs (beides Vermögensdelikte) beschuldigt, wird sie beim Straftatbestand Diebstahl und beim Straftatbestand Raub jeweils einmal gezählt, jedoch beim Total der Vermögensdelikte nur einmal und beim Total StGB ebenfalls nur einmal. Wird eine Person im gleichen Jahr eines Diebstahls (Vermögensdelikt), eines Raubs (Vermögensdelikt) und einer Körperverletzung (Delikt gegen Leib und Leben) beschuldigt, wird sie bei allen drei Straftatbeständen einmal gezählt, jeweils einmal beim Total der Vermögensdelikte und beim Total der Delikte gegen Leib und Leben sowie einmal beim Total StGB.

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Geschädigte

Die Zahl der Geschädigten im Kanton Zürich hat um 4 Prozent abgenommen. Die Abnahme ist mit Ausnahme der Sexualdelikte auf alle Titel des StGB zurückzuführen. Beim Titel gegen die sexuelle Integrität steigen die Opferzahlen aufgrund veränderter Straftatbestände, bedingt durch die Revision des Sexualstrafrechts vom 1. Juli 2024.

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Der Anstieg der Zahlen der Geschädigten nach der Corona-Pandemie liegt vor allem daran, dass zuletzt verschiedene Arten von Diebstählen und Cyberbetrug zugenommen haben. Zusätzlich wurde zum 1. September 2023 der neue Artikel Identitätsmissbrauch eingeführt, der mittlerweile unter die zehn zahlenstärksten Tatbestände des StGB fällt.

Insgesamt gibt es unter den Geschädigten mehr Männer als Frauen. Bei den Sexualdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben zeigen sich Geschlechtsunterschiede am stärksten. Bei den Sexualdelikten überwiegen die weiblichen Opfer mit einem Faktor von 6 deutlich. Da zudem die Anzeigebereitschaft bei Sexualdelikten besonders gering ausfällt, ist das tatsächliche Verhältnis von männlichen und weiblichen Opfern von Sexualdelikten vermutlich noch unterschätzt. Jedoch ist dabei zu bedenken, dass bis zum Juli 2024 per Gesetz nur weibliche Opfer von Vergewaltigung möglich waren, was das Verhältnis zu Gunsten weiblicher Opfer bislang abhob. Bei den Delikten gegen Leib und Leben sind die Opfer mehrheitlich männlich, wobei der Unterschied mit einem Faktor von 1.5 markant kleiner ist.

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Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Opfer und Geschädigte oftmals gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gesehen bestehen aber Unterschiede. Als Opfer werden Personen bezeichnet, die in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt worden sind. Dies ist bei den auf dieser Seite thematisierten Gewaltdelikten in der Regel der Fall. Opfern steht besonderer rechtlicher Schutz zu. Geschädigte wurden durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt. Dies ist meist bei Vermögensdelikten der Fall. Definitionsgemäss sind Opfer immer auch Geschädigte. Deshalb wird hier in der Regel der Begriff Geschädigte bzw. geschädigte Person verwendet.

Opfer und Geschädigte von Straftaten werden nach der gleichen Logik wie die Beschuldigten gezählt.

Bei der Zählung der Opfer und Geschädigten geht die PKS so vor, dass ein Opfer bzw. eine geschädigte Person – egal von wie vielen Straftaten sie in einem Jahr betroffen war – auf jedem Aggregationsniveau der PKS (Straftat, Haupttitel, Gesetzestotal) pro Jahr nur einmal gezählt wird. Ausgewiesen wird also die Zahl der geschädigten Personen pro Aggregationsniveau und Jahr. Deshalb ist die Summe aller Geschädigten und Opfer pro Haupttitel grösser als diejenige des Gesetzestotals. Da eine Person unter dem gleichen Haupttitel Opfer von mehreren Straftaten werden kann, stimmen auch die Anzahl Opfer und Anzahl Straftaten pro Haupttitel in der Regel nicht überein.


Ein Beispiel dazu:

Wird eine Person zweimal im gleichen Jahr durch einen Diebstahl geschädigt, fliesst sie als eine geschädigte Person der Straftat Diebstahl in die Statistik ein, als eine geschädigte Person in das Total der Vermögensdelikte und als eine geschädigte Person in das Total der Vergehen gegen das StGB. Wird eine Person im gleichen Jahr durch einen Diebstahl geschädigt und Opfer eines Raubs (beides Vermögensdelikte), wird sie beim Straftatbestand Diebstahl und beim Straftatbestand Raub jeweils einmal gezählt, jedoch beim Total der Vermögensdelikte nur einmal und beim Total StGB ebenfalls nur einmal. Wird eine Person im gleichen Jahr einmal durch einen Diebstahl geschädigt (Vermögensdelikt), Opfer eines Raubs (Vermögensdelikt) und Opfer einer Körperverletzung (Delikt gegen Leib und Leben), wird sie bei allen drei Straftatbeständen einmal gezählt, jeweils einmal beim Total der Vermögensdelikte und beim Total der Delikte gegen Leib und Leben sowie einmal beim Total StGB.

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