Opferhilfestatistik
Die Opferberatungsstellen im Kanton Zürich sind für gewaltbetroffene Personen und ihre Angehörigen oft die erste Anlaufstelle. Sie bieten soziale, psychologische und juristische Unterstützung. Bekannte, Nachbarn von Gewaltbetroffenen und Fachpersonen dürfen sich ebenfalls melden. In den letzten Jahren hat die Zahl der Beratungsfälle zugenommen.
Brauchen Sie Hilfe?
Falls Sie Unterstützung durch die Opferberatung benötigen, wenden Sie sich an eine der Stellen unter folgendem Link.
Alle Beratungsfälle
Immer mehr Beratungen
Die Zahl der Beratungsfälle hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, mehr als wegen des Bevölkerungswachstums zu erwarten ist. Dies dürfte auf die wachsende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Fachpersonen zurückgehen. Ausserdem sind die Beratungsangebote heute wohl bekannter als früher, und die Menschen sind eher bereit, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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In der Opferhilfestatistik gilt als «Fall», wer als Opfer einer Straftat oder als gleichgestellte Person Beratung in Anspruch nimmt. Grundlage dafür ist das Opferhilfegesetz (OHG). Dem Opfer gleichgestellte Personen sind der Ehepartner oder die Ehepartnerin, Kinder und Eltern sowie andere Angehörige, die dem Opfer nahestehen.
Ebenfalls als «Fall» zählen Dritte, die im Zusammenhang mit einer Straftat im Sinne des OHG beraten werden. Das können Vertrauenspersonen von Opfern oder Angehörigen sein, aber auch Fachleute, die beruflich mit Opfern oder Angehörigen zu tun haben oder für die Polizei, eine Übertretungsstrafbehörde, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht arbeiten. Auch Bekannte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen des Opfers können sich beraten lassen und begründen so einen «Fall». Beratungen von Dritten machen nicht ganz einen von fünf Fällen aus.
Zu beachten ist, dass mehr als ein Beratungsfall mit einer Straftat in Verbindung stehen kann. Wird beispielsweise ein Kind Opfer einer Straftat und benötigt nicht nur das Kind, sondern auch ein Elternteil Unterstützung durch die Opferhilfe, dann wird die Beratung des Elternteils als separater Beratungsfall gezählt. Die verfügbaren Daten lassen nicht erkennen, dass diese beiden Fälle mit derselben Straftat zusammenhängen.
Opferberatungen nach Kontext der Gewalt
Kanton Zürich, 2014–2024
Mehrheitlich häusliche Gewalt
Über die Hälfte der Beratungen betraf in den vergangenen Jahren häusliche Gewalt. Diese umfasst körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, bei der Opfer und Tatperson in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft miteinander verbunden sind. Wenn eine verwandtschaftliche oder familiäre Beziehung besteht, gilt dies ebenfalls als häusliche Gewalt.
Rund ein Drittel der Beratungen betraf Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld, wie zum Beispiel ein Messerangriff auf der Strasse. Die übrigen Beratungsfälle drehten sich um andere Straftaten, namentlich Tötungen oder Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen.
Fokus häusliche Gewalt
Weibliche Opfer und Angehörige überwiegen
Die Zahl der Beratungsfälle bei häuslicher Gewalt legte sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern und Angehörigen zu. Etwa vier von fünf Beratungsfällen betreffen Frauen und Mädchen, und daran hat sich in den letzten Jahren wenig verändert.
Beratungen nach Geschlecht
Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Kanton Zürich, 2014–2024
Ältere Menschen suchen seltener Beratung auf
Im Kontext von häuslicher Gewalt werden Frauen mittleren Alters am häufigsten beraten, gefolgt von jungen Frauen. Pensionierte nehmen hingegen nur selten Hilfe in Anspruch. Dazu dürften auch fehlendes Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten, Abhängigkeit von Familienmitgliedern, gesundheitliche Probleme sowie Schamgefühle oder Furcht vor möglichen Konsequenzen beitragen.
Beratungsfälle nach Alter und Geschlecht
Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Kanton Zürich, 2014–2024
Beziehung zur Tatperson
Mehrheitlich in Ehe oder Partnerschaft
Erwachsene Opfer, die sich im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beraten lassen, erleben oft Gewalt durch aktuelle oder ehemalige (Ehe-) Partner oder (Ehe-) Partnerinnen: bei den Frauen gut drei Viertel, bei den Männern über die Hälfte. Männliche Opfer erleben jedoch deutlich häufiger Gewalt durch andere Familienmitglieder oder Verwandte als weibliche.
Beziehung zur Tatperson bei Beratungen erwachsener Opfer
Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Anteile nach Geschlecht, Kanton Zürich, 2014–2024
Erstkontakt zur Opferberatung
Vermittlung durch Dritte
Opfer und Angehörige gelangen nicht immer selbst an eine Opferberatungsstelle. Etwa die Hälfte der Beratungsfälle bei häuslicher Gewalt, bei denen Opfer oder Angehörige direkt beraten werden, haben Dritte angestossen.
Dies sind oft Vertreterinnen und Vertreter von Polizei oder Justiz sowie Fachleute, seltener Vertrauenspersonen aus dem Umfeld des Opfers oder der Angehörigen. Während Polizei und Justiz weiterhin häufig den ersten Kontakt herstellen, sind Vermittlungen durch andere Fachpersonen rückläufig.
Mehr direkte Kontaktaufnahmen
In den vergangenen Jahren melden sich Opfer und Angehörige vermehrt selbst bei den Beratungsstellen. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass die Medien mehr über häusliche Gewalt berichten und dabei auch auf die Opferberatung verweisen.
Art des Erstkontakts nach Geschlecht
Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Direktberatungen von Opfern oder Angehörigen, Kanton Zürich, 2014–2024
► Grafik 1: Anzahl Beratungsfälle ► Grafik 2: Prozentualer Anteil
Datengrundlage
Das Bundesamt für Statistik führt die Opferhilfestatistik. Es erhebt die Daten jährlich bei den Opferberatungsstellen und den Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden in den Kantonen. Die Daten geben Auskunft über deren erbrachte Leistungen.
Detaillierte Informationen zur Opferhilfestatistik sind beim Bund verfügbar:
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Nachfolgend finden Sie die Kennzahlen, die den Grafiken auf der vorliegenden Seite zugrundeliegen.
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