Opferhilfestatistik

Die Opferberatungsstellen im Kanton Zürich sind für gewaltbetroffene Personen und ihre Angehörigen oft die erste Anlaufstelle. Sie bieten soziale, psychologische und juristische Unterstützung. Bekannte, Nachbarn von Gewaltbetroffenen und Fachpersonen dürfen sich ebenfalls melden. In den letzten Jahren hat die Zahl der Beratungsfälle zugenommen.

Brauchen Sie Hilfe?

Falls Sie Unterstützung durch die Opferberatung benötigen, wenden Sie sich an eine der Stellen unter folgendem Link.

Alle Beratungsfälle

Immer mehr Beratungen

Die Zahl der Beratungsfälle hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, mehr als wegen des Bevölkerungswachstums zu erwarten ist. Dies dürfte auf die wachsende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Fachpersonen zurückgehen. Ausserdem sind die Beratungsangebote heute wohl bekannter als früher, und die Menschen sind eher bereit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In der Opferhilfestatistik gilt als «Fall», wer als Opfer einer Straftat oder als gleichgestellte Person Beratung in Anspruch nimmt. Grundlage dafür ist das Opferhilfegesetz (OHG). Dem Opfer gleichgestellte Personen sind der Ehepartner oder die Ehepartnerin, Kinder und Eltern sowie andere Angehörige, die dem Opfer nahestehen.

Ebenfalls als «Fall» zählen Dritte, die im Zusammenhang mit einer Straftat im Sinne des OHG beraten werden. Das können Vertrauenspersonen von Opfern oder Angehörigen sein, aber auch Fachleute, die beruflich mit Opfern oder Angehörigen zu tun haben oder für die Polizei, eine Übertretungsstrafbehörde, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht arbeiten. Auch Bekannte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen des Opfers können sich beraten lassen und begründen so einen «Fall». Beratungen von Dritten machen nicht ganz einen von fünf Fällen aus.

Zu beachten ist, dass mehr als ein Beratungsfall mit einer Straftat in Verbindung stehen kann. Wird beispielsweise ein Kind Opfer einer Straftat und benötigt nicht nur das Kind, sondern auch ein Elternteil Unterstützung durch die Opferhilfe, dann wird die Beratung des Elternteils als separater Beratungsfall gezählt. Die verfügbaren Daten lassen nicht erkennen, dass diese beiden Fälle mit derselben Straftat zusammenhängen.

Opferberatungen nach Kontext der Gewalt

Kanton Zürich, 2014–2024

Mehrheitlich häusliche Gewalt

Über die Hälfte der Beratungen betraf in den vergangenen Jahren häusliche Gewalt. Diese umfasst körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, bei der Opfer und Tatperson in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft miteinander verbunden sind. Wenn eine verwandtschaftliche oder familiäre Beziehung besteht, gilt dies ebenfalls als häusliche Gewalt.

Rund ein Drittel der Beratungen betraf Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld, wie zum Beispiel ein Messerangriff auf der Strasse. Die übrigen Beratungsfälle drehten sich um andere Straftaten, namentlich Tötungen oder Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen.

Fokus häusliche Gewalt

Weibliche Opfer und Angehörige überwiegen

Die Zahl der Beratungsfälle bei häuslicher Gewalt legte sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern und Angehörigen zu. Etwa vier von fünf Beratungsfällen betreffen Frauen und Mädchen, und daran hat sich in den letzten Jahren wenig verändert.

Beratungen nach Geschlecht

Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Kanton Zürich, 2014–2024

Ältere Menschen suchen seltener Beratung auf

Im Kontext von häuslicher Gewalt werden Frauen mittleren Alters am häufigsten beraten, gefolgt von jungen Frauen. Pensionierte nehmen hingegen nur selten Hilfe in Anspruch. Dazu dürften auch fehlendes Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten, Abhängigkeit von Familienmitgliedern, gesundheitliche Probleme sowie Schamgefühle oder Furcht vor möglichen Konsequenzen beitragen.

Beratungsfälle nach Alter und Geschlecht

Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Kanton Zürich, 2014–2024

Sechs Balkendiagramme zeigen die Anzahl der Beratungen bei häuslicher Gewalt nach Geschlecht für unterschiedliche Altersgruppen. Der deutlichste Geschlechterunterschied besteht bei 30- bis 64-jährigen Opfern und Angehörigen.
Beratungsfälle, bei denen das Geschlecht des Opfers oder der Angehörigen unbekannt ist, sind nicht dargestellt. Datenquelle: Opferhilfestatistik, Bundesamt für Statistik. Bild «Sechs Balkendiagramme zeigen die Anzahl der Beratungen bei häuslicher Gewalt nach Geschlecht für unterschiedliche Altersgruppen. Der deutlichste Geschlechterunterschied besteht bei 30- bis 64-jährigen Opfern und Angehörigen.» herunterladen

Beziehung zur Tatperson

Mehrheitlich in Ehe oder Partnerschaft

Erwachsene Opfer, die sich im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beraten lassen, erleben oft Gewalt durch aktuelle oder ehemalige (Ehe-) Partner oder (Ehe-) Partnerinnen: bei den Frauen gut drei Viertel, bei den Männern über die Hälfte. Männliche Opfer erleben jedoch deutlich häufiger Gewalt durch andere Familienmitglieder oder Verwandte als weibliche.

Beziehung zur Tatperson bei Beratungen erwachsener Opfer

Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Anteile nach Geschlecht, Kanton Zürich, 2014–2024

Das Balkendiagramm zeigt die stabilen Anteile der Arten von Opfer-Tatperson-Beziehungen bei Beratungen erwachsener Opfer und Angehöriger im dargestellten Zeitraum.
Dargestellt sind nur Beratungsfälle, bei denen die anspruchsberechtigte Person direkt von einer Straftat betroffen, also Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes ist. Beratungsfälle, bei denen das Geschlecht des Opfers unbekannt ist, sind nicht dargestellt. Datenquelle: Opferhilfestatistik, Bundesamt für Statistik. Bild «Das Balkendiagramm zeigt die stabilen Anteile der Arten von Opfer-Tatperson-Beziehungen bei Beratungen erwachsener Opfer und Angehöriger im dargestellten Zeitraum.» herunterladen

Erstkontakt zur Opferberatung

Vermittlung durch Dritte

Opfer und Angehörige gelangen nicht immer selbst an eine Opferberatungsstelle. Etwa die Hälfte der Beratungsfälle bei häuslicher Gewalt, bei denen Opfer oder Angehörige direkt beraten werden, haben Dritte angestossen.

Dies sind oft Vertreterinnen und Vertreter von Polizei oder Justiz sowie Fachleute, seltener Vertrauenspersonen aus dem Umfeld des Opfers oder der Angehörigen. Während Polizei und Justiz weiterhin häufig den ersten Kontakt herstellen, sind Vermittlungen durch andere Fachpersonen rückläufig.

Mehr direkte Kontaktaufnahmen

In den vergangenen Jahren melden sich Opfer und Angehörige vermehrt selbst bei den Beratungsstellen. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass die Medien mehr über häusliche Gewalt berichten und dabei auch auf die Opferberatung verweisen.

Art des Erstkontakts nach Geschlecht

Nur Fälle von häuslicher Gewalt, Direktberatungen von Opfern oder Angehörigen, Kanton Zürich, 2014–2024
► Grafik 1: Anzahl Beratungsfälle ► Grafik 2: Prozentualer Anteil

Datengrundlage

Das Bundesamt für Statistik führt die Opferhilfestatistik. Es erhebt die Daten jährlich bei den Opferberatungsstellen und den Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden in den Kantonen. Die Daten geben Auskunft über deren erbrachte Leistungen.

Detaillierte Informationen zur Opferhilfestatistik sind beim Bund verfügbar:

Kennzahlen herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Kennzahlen, die den Grafiken auf der vorliegenden Seite zugrundeliegen.

      

Kontakt

Statistisches Amt

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 00

Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

E-Mail

datashop@statistik.zh.ch

Öffnungszeiten Jahreswechsel

Der Data Shop ist von Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Anfragen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular werden ab Montag, 5. Januar 2026 wieder bearbeitet.


Für dieses Thema zuständig: