Opfer von Gewaltdelikten

Die Kantonspolizei Zürich registriert jedes Jahr rund 10'000 Gewaltstraftaten. Männer und Frauen sind etwa gleich häufig von Gewaltdelikten betroffen. Allerdings gibt es grosse Unterschiede zwischen den Geschlechtern, was häusliche und ausserhäusliche Gewalt angeht.

Gewaltstraftaten

Wachsende Bevölkerung, mehr Gewaltopfer

Im Jahr 2024 wurden im Kanton Zürich etwas mehr als 8000 Personen Opfer einer Gewaltstraftat. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eher niederschwellige Delikte wie Tätlichkeiten oder Drohungen. Weniger als zehn Prozent der Gewaltstraftaten sind schwere Gewaltdelikte wie schwere Körperverletzungen, Vergewaltigungen oder versuchte und vollendete Tötungsdelikte.

Die Zahl der polizeilich bekannten Gewaltopfer ist seit 2020 auf hohem Niveau stabil. Die langfristige Zunahme der Zahl der Gewaltopfer dürfte vor allem mit der wachsenden Bevölkerung im Kanton Zürich zusammenhängen. 

Wenn sich an der Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung nichts ändert, sind bei einer höheren Anzahl von Personen im Kanton auch mehr Opfer von Gewaltdelikten zu erwarten.

Ob dem so ist, lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit sagen, da weitere Faktoren beeinflussen, wie hoch die Anzahl der polizeilich bekannten Delikte ist. Entscheidend ist besonders das Anzeigeverhalten der Bevölkerung: Wie oft sich ein Opfer entscheidet, sich nicht bei der Polizei zu melden, lässt sich nur anhand breit angelegter Bevölkerungsbefragungen feststellen. Da diese in der Schweiz in einem Zeitabstand von sieben Jahren durchgeführten werden, lässt sich für die hier abgebildeten Zahlenreihen noch keine abschliessende Aussage dazu ableiten.

Häusliche und ausserhäusliche Gewalt

Ein Viertel erfährt häusliche Gewalt

Das Verhältnis der Anzahl Opfer von Gewaltdelikten im ausserhäuslichen und im häuslichen Umfeld bleibt über die Jahre hinweg ähnlich. Etwa drei Viertel der Opfer erfahren Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld durch eine ihnen unbekannte Person oder jemanden, mit dem das Opfer in einer freundschaftlichen, beruflichen oder anderen Form von Beziehung stand. Ein Viertel der Opfer von Gewaltdelikten erfährt Gewalt im häuslichen Umfeld. Die Täter oder Täterinnen bei diesen Delikten sind der aktuelle oder ehemalige Partner bzw. die aktuelle oder ehemalige Partnerin oder eine verwandte Person.

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Es gibt unterschiedliche Arten, die Begriffe «Gewalt» und «Opfer» zu definieren. Die Zahlen auf dieser Seite basieren auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Sie definiert den Begriff «Gewaltdelikt» anhand einer abschliessenden Liste von Tatbeständen.

Für die Unterscheidung zwischen «Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld» und «Gewalt im häuslichen Umfeld» ist ausschlaggebend, in welcher Beziehung Opfer und Täterschaft zueinander stehen. Ist das Opfer mit der Tatperson verwandt oder handelt es sich bei der Tatperson um einen aktuellen oder ehemaligen Partner bzw. Partnerin, zählt das Delikt als «Gewalt im häuslichen Umfeld». Liegt eine andere Beziehung vor (z.B. unbekannte Personen, Bekannte, Freunde usw.) wird das Gewaltdelikt als «Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld» gezählt.

Die polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet drei Gewaltkonzepte: «Gewalt» im engeren Sinne, «häusliche Gewalt» und «sexualisierte Gewalt». Die beiden letzteren Konzepte überschneiden sich teilweise mit der Gewalt im engeren Sinne. Sie umfassen aber noch weitere Tatbestände. Zur häuslichen Gewalt stellt das Bundesamt für Statistik umfangreiches Zahlenmaterial zur Verfügung.

Die Zahlen auf dieser Seite beziehen sich ausschliesslich auf Opfer von Gewaltdelikten im engeren Sinne. Sie bilden also einen Teilbereich des Phänomens «häusliche Gewalt» ab. Die hier abgebildete Anzahl Opfer von Gewaltdelikten im häuslichen Umfeld ist deshalb kleiner als die Anzahl Opfer von häuslicher Gewalt, wie sie im Jahresbericht der polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen wird. Die folgende Tabelle weist aus, welche Tatbestände im Datensatz enthalten sind und welche nicht.

Tatbestand
Gewaltdelikt
HG-Delikt
Opfer im Datensatz erfasst
Beteiligung Angriff           x   ja
Beteiligung Raufhandel   x   ja
Drohung    x x ja
Erpressung            x   ja
Freiheitsberaubung/Entführung   x x ja
Geiselnahme                        x x ja
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte x   ja
Körperverletzung, einfach x x ja
Körperverletzung, schwer x x ja
Nötigung             x x ja
Raub          x   ja
Sexuelle Nötigung         x x ja
Tätlichkeiten             x x ja
Tötungsdelikte versucht   x x ja
Tötungsdelikte vollendet x x ja
Vergewaltigung x x ja
Verstümmelung weiblicher Genitalien x x ja
Zwangsheirat x x ja
Ausnützung der Notlage   x nein
Aussetzung   x nein
Beschimpfung   x nein
Gefährdung Leben (Art. 129)   x nein
Missbrauch einer Fernmeldeanlage   x nein
Schändung   x nein
Sexuelle Belästigungen   x nein
Sexuelle Handlungen Abhängige   x nein
Sexuelle Handlungen Kinder   x nein
Strafbare Vorbereitungshandlungen   x nein
Strafbarer Schwangerschaftsabbruch   x nein
Üble Nachrede   x nein
Verabreichen gesundheitsgefähr. Stoffe an Kinder   x nein
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord   x nein
Verleumdung   x nein

Der dieser Seite zugrunde liegende Datensatz bezieht sich auf die Opfer von Gewaltdelikten, die seit 2017 polizeilich registriert wurden. Die Zahl der Opfer von Gewaltdelikten im häuslichen Umfeld entspricht nicht der Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt, da der Tatbestandskatalog für häusliche Gewalt auch Tatbestände enthält, die nicht als Gewaltdelikte im engeren Sinne gelten. 

Die polizeiliche Kriminalstatistik bezieht sich immer auf einen definierten Zeitabschnitt und ein definiertes Merkmal des Tatbestands. Wenn eine Person im selben Jahr zweimal oder öfters Opfer eines Gewaltdelikts im ausserhäuslichen Umfeld wird, wird sie nur einmal in der Statistik erfasst. Wenn eine Person im selben Jahr sowohl Opfer eines Gewaltdelikts im ausserhäuslichen als auch im häuslichen Umfeld wird, wird sie dagegen zweimal im Datensatz erfasst.

In Darstellungen, die zwischen den beiden Gewaltkategorien unterscheiden, ist die Zahl der Opfer höher als die Zahl der Opfer, die an anderer Stelle, zum Beispiel im Jahresbericht der Polizeilichen Kriminalstatistik, veröffentlicht wird.

Opfer im Alter von 70 Jahren oder älter sind aus auswertungstechnischen Gründen im Datensatz nicht berücksichtigt. Ihre Zahl ist jedoch gering, was unter anderem auf eine geringe Anzeigebereitschaft älterer Personen zurückzuführen sein dürfte.

Betroffenheit nach Geschlecht

Frauen eher im häuslichen, Männer im ausserhäuslichen Kontext betroffen

Rund 40 Prozent aller Gewaltopfer sind weiblich und 60 Prozent männlich. Dieses Geschlechterverhältnis ist über die Jahre hinweg stabil.

Der wichtigste Unterschied in den Gewalterfahrungen von Frauen und Männern liegt in der Beziehung zwischen Opfer und Täterschaft.

Im häuslichen Umfeld sind fast drei Viertel der Opfer weiblich, während im ausserhäuslichen Umfeld männliche Opfer überwiegen. Mehr als zwei Drittel sind hier männlich.

Frauen und Männer in unterschiedlichem Alter betroffen

Menschen werden in allen Lebensphasen Opfer von Gewaltstraftaten. Frauen sind jedoch in jungen Jahren deutlich weniger von Gewalt betroffen als Männer. Gewalterfahrungen im häuslichen und ausserhäuslichen Umfeld häufen sich bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren.

Männer werden vor allem als Jugendliche und junge Erwachsene Opfer von Gewaltdelikten. Die Anzahl männlicher Opfer von ausserhäuslichen Gewaltdelikten steigt nach dem 14. Lebensjahr sprunghaft an, erhöht sich bis zur Volljährigkeit und nimmt dann tendenziell ab. Die Gewalterfahrung im häuslichen Umfeld ist bei männlichen Opfern mit Anfang bis Mitte 30 am grössten.

Opfer und Tatperson zugleich

Männer sind häufiger Opfer und Täter

Ein Teil der Opfer von Gewaltdelikten taucht in der polizeilichen Kriminalstatistik auch als Täter oder Täterin von Gewaltdelikten auf. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Ein Drittel der Männer, die Opfer von Gewaltdelikten im ausserhäuslichen Umfeld sind, treten auch als Täter auf. Im Vergleich dazu tritt nur jedes fünfte weibliche Opfer auch als Täterin in Erscheinung.

Der Unterschied ist besonders ausgeprägt, wenn nur die Gewalt im häuslichen Umfeld betrachtet wird. Dann ist deutlich mehr als die Hälfte der männlichen Opfer auch als Täter an einem Gewaltdelikt beteiligt. Bei Frauen, die im häuslichen Umfeld Gewalt erfahren, treten lediglich etwas mehr als ein Viertel auch als Täterin in Erscheinung.  

Datengrundlage

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst die polizeilich registrierten Straftaten. Sie enthält Merkmale der Geschädigten und Tatverdächtigen sowie Informationen über die Art der begangenen Straftaten.

Detaillierte Informationen zur PKS sind beim Bund verfügbar:

Weiterführende Ressourcen

Weitere Zahlen zu häuslicher Gewalt sind beim Bund verfügbar:

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