Polizeieinsätze

Die Polizei im Kanton Zürich rückt täglich 21-mal wegen Gewalt oder Streit in der Partnerschaft, Familie oder Verwandtschaft aus. Die Polizei kann gestützt auf das Gewaltschutzgesetz Massnahmen ergreifen, wenn sie feststellt, dass Gewaltbetroffene Schutz brauchen.

Polizeieinsätze

Polizei rückt häufiger aus 

Die Polizei rückt im Kanton Zürich immer häufiger wegen häuslicher Gewalt oder familiärer Differenzen aus. Die Gründe für die Zunahme sind vielfältig. Ein wichtiger dürfte die zunehmende Sensibilisierung – sowohl der Bevölkerung als auch der Polizei – für das Thema sein.

Wenn die Polizei bei einem Einsatz Streit in einer Familie, einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft feststellt, wird dies als häusliche Gewalt erfasst, wenn es dabei zu strafbaren Handlungen kam. Wenn keine strafbaren Handlungen vorliegen, erfasst die Polizei den Vorfall als «familiäre Differenz».

Anzahl polizeiliche Ausrückfälle

Kanton Zürich, 2016–2024

Schutzmassnahmen

Immer mehr Massnahmen gemäss Gewaltschutzgesetz

Sowohl bei familiären Differenzen als auch bei häuslicher Gewalt kann die Polizei Schutzmassnahmen anordnen. Dafür spricht sie vor Ort getrennt mit den Beteiligten und prüft, ob sie Schutz nötig haben.

Besteht Schutzbedarf, kann die Polizei Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GSG) ergreifen, sogenannte GSG-Massnahmen. Diese dauern 14 Tage und umfassen namentlich:

Massnahme
Bedeutung
Wegweisung Die gefährdende Person muss die Wohnung oder das Haus verlassen.
Rayonverbot Die gefährdende Person darf sich bestimmten Orten nicht nähern, zum Beispiel dem Wohn- oder Arbeitsort der gewaltbetroffenen Person.
Kontaktverbot Die gefährdende Person darf mit der gefährdeten Person keinen Kontakt (Telefon, E-Mail etc.) aufnehmen.

Diese Massnahmen werden in Form einer Verfügung an die betroffenen Personen ausgehändigt, dabei können in einer GSG-Verfügung mehrere Massnahmen ergriffen werden.

Wie die Zahl der Polizeieinsätze nimmt auch jene der GSG-Verfügungen laufend zu. Ihre Zahl erreichte 2024 den höchsten Stand seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2007.

GSG-Verfügungen

Bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2016–2024

Hoher Schutzbedarf bei Frauen

Die grosse Mehrheit der GSG-Verfügungen dient dem Schutz von Frauen. Der Anteil männlicher Schutzbedürftiger nimmt jedoch leicht zu.

Geschlecht der gefährdeten Personen

GSG-Verfügungen bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2016–2024

Am häufigsten durch GSG-Massnahmen geschützt werden Frauen zwischen 30 und 39 Jahren. Bei den Männern verteilen sich die Betroffenen gleichmässiger über die Altersgruppen zwischen 18 und 59.

Alter der gefährdeten Personen nach Geschlecht

GSG-Verfügungen bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2024

Gefährdende meist männlich

Bei den gewaltausübenden Personen, gegen die sich GSG-Massnahmen richten, sind 90 Prozent Männer. Der Anteil der weiblichen Gefährderinnen ist jedoch im dargestellten Zeitraum etwas angestiegen.

Geschlecht der gefährdenden Personen

GSG-Verfügungen bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2016–2024

In allen Altersgruppen sind gefährdende Personen zum grössten Teil männlich. Die meisten GSG-Verfügungen werden gegen Männer im Alter von 30 bis 39 Jahren ausgesprochen.

Alter der gefährdenden Personen nach Geschlecht

GSG-Verfügungen bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2024

Viele Kinder mitbetroffen

Bei etwa der Hälfte aller GSG-Verfügungen leben Kinder im Haushalt der gefährdeten oder gefährdenden Person. Kinder und Jugendliche sind durch die elterliche Gewalt mitbetroffen und leiden ebenso darunter, wie wenn sich die Gewalt direkt gegen sie richten würde. In den letzten Jahren hat die Zahl der betroffenen Kinder um rund zwei Drittel zugenommen.

Mitbetroffene Kinder und Jugendliche

GSG-Verfügungen bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2016–2024

Schutzmassnahmen vor allem bei Paargewalt

Die Polizei ordnet Schutzmassnahmen am häufigsten in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften an. Danach folgen Fälle in (Ex-) Ehen oder eingetragenen Partnerschaften. In rund sieben Prozent der Fälle üben Eltern Gewalt gegen ihre Kinder aus, und in fast fünf Prozent der Fälle ist es umgekehrt: Kinder gefährden ihre Eltern. Seltener sind Geschwister oder andere Verwandte betroffen.

GSG-Verfügungen nach Beziehungsart

Bei häuslicher Gewalt und familiären Differenzen, Kanton Zürich, 2024

Balkendiagramm, das zeigt, dass GSG-Verfügungen am häufigsten in partnerschaftlichen Beziehungen und Ehen ausgesprochen werden.
Partnerschaftliche Beziehungen, Ehen oder eingetragene Partnerschaften schliessen aktuelle und ehemalige Beziehungen mit ein. Datenquelle: Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST). Bild «Balkendiagramm, das zeigt, dass GSG-Verfügungen am häufigsten in partnerschaftlichen Beziehungen und Ehen ausgesprochen werden.» herunterladen

Datengrundlage

Die Ausrückstatistik erfasst, wie oft die Polizei im Kanton Zürich wegen häuslicher Gewalt oder familiärer Differenzen ausrücken muss. Die GSG-Statistik erfasst die Verfügungen gemäss Gewaltschutzgesetz. Sie erfasst zum einen die Merkmale der Personen, die mit den ergriffenen Massnahmen geschützt werden, also der Gefährdeten, zum anderen auch jene der gewaltausübenden Personen, auch Gefährdende genannt. In einer Verfügung wird beschrieben, welche Massnahmen (Kontaktverbot, Rayonverbot, Wegweisung) die Polizei ergriffen hat. Eine Verfügung kann also mehrere Massnahmen enthalten.

Weiterführende Ressourcen

Mehr zu den polizeilichen Schutzmassnahmen gegen häusliche Gewalt sowie den Wortlaut des Gewaltschutzgesetzes finden Sie unter folgenden Links.

Kennzahlen herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Kennzahlen, die den Grafiken auf der vorliegenden Seite zugrundeliegen.

     

Kontakt

Statistisches Amt

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 00

Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

E-Mail

datashop@statistik.zh.ch

Öffnungszeiten Jahreswechsel

Der Data Shop ist von Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Anfragen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular werden ab Montag, 5. Januar 2026 wieder bearbeitet.


Für dieses Thema zuständig: