Gewaltausübende Personen
Die Polizei erfasst jährlich mehrere Tausend Personen, die verdächtigt werden, eine Gewaltstraftat verübt zu haben. Bei knapp einem Drittel dieser Personen geht es um Gewalt im häuslichen Umfeld. Ob sich der Tatverdacht im weiteren Verlauf des Verfahrens erhärtet und die beschuldigte Person verurteilt wird, entscheiden die Justizbehörden.
Anzahl Beschuldigte
Ein Drittel im häuslichen Umfeld
In jüngster Zeit werden im Kanton Zürich jährlich zwischen 6'000 und 6'200 Personen beschuldigt, eine Gewaltstraftat begangen zu haben. Fast jeder dritte Fall betrifft dabei häusliche Gewalt, also Gewalt, die im Kontext von aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften, Familie oder Verwandtschaft ausgeübt wird.
Tatpersonen nach Kontext der Gewalt
Kanton Zürich, 2017–2024
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet drei Gewaltkonzepte:
- Gewalt im engeren Sinne
- häusliche Gewalt
- sexualisierte Gewalt
Häusliche und sexualisierte Gewalt überschneiden sich teilweise mit der Gewalt im engeren Sinne. Sie umfassen aber noch weitere Tatbestände, die nicht zur Gewalt im engeren Sinne zählen, beispielsweise Beschimpfung oder Exhibitionismus.
Die Zahlen auf der vorliegenden Webseite beziehen sich ausschliesslich auf Personen, die beschuldigt werden, Gewaltdelikte im engeren Sinne begangen zu haben. Die folgende Tabelle weist aus, welche Tatbestände im Datensatz enthalten sind und welche nicht.
|
Tatbestand
|
Gewaltdelikt
|
HG-Delikt
|
Tatperson im Datensatz erfasst
|
|---|---|---|---|
| Beteiligung Angriff | x | ja | |
| Beteiligung Raufhandel | x | ja | |
| Drohung | x | x | ja |
| Erpressung | x | ja | |
| Freiheitsberaubung/Entführung | x | x | ja |
| Geiselnahme | x | x | ja |
| Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | x | ja | |
| Körperverletzung, einfach | x | x | ja |
| Körperverletzung, schwer | x | x | ja |
| Nötigung | x | x | ja |
| Raub | x | ja | |
| Sexuelle Nötigung | x | x | ja |
| Tätlichkeiten | x | x | ja |
| Tötungsdelikte versucht | x | x | ja |
| Tötungsdelikte vollendet | x | x | ja |
| Vergewaltigung | x | x | ja |
| Verstümmelung weiblicher Genitalien | x | x | ja |
| Zwangsheirat | x | x | ja |
| Ausnützung der Notlage | x | nein | |
| Aussetzung | x | nein | |
| Beschimpfung | x | nein | |
| Gefährdung Leben (Art. 129) | x | nein | |
| Missbrauch einer Fernmeldeanlage | x | nein | |
| Schändung | x | nein | |
| Sexuelle Belästigungen | x | nein | |
| Sexuelle Handlungen Abhängige | x | nein | |
| Sexuelle Handlungen Kinder | x | nein | |
| Strafbare Vorbereitungshandlungen | x | nein | |
| Strafbarer Schwangerschaftsabbruch | x | nein | |
| Üble Nachrede | x | nein | |
| Verabreichen gesundheitsgefähr. Stoffe an Kinder | x | nein | |
| Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord | x | nein | |
| Verleumdung | x | nein |
Die dargestellten Zahlen basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik. Diese umfasst unter anderem die Anzahl und Merkmale der Personen, die beschuldigt werden, Gewaltstraftaten verübt zu haben. Wenn eine Person im selben Jahr mehrere Gewaltstraftaten im häuslichen Umfeld verübt, wird sie nur einmal gezählt. Wird sie jedoch beschuldigt, sowohl Gewaltstraftaten im häuslichen wie im ausserhäuslichen Umfeld begangen zu haben, wird sie zweimal gezählt.
Eine Tatperson kann Gewalt gegen mehr als eine Person ausüben. Die Zahl der Gewaltopfer ist deshalb im häuslichen und ausserhäuslichen Bereich höher als die Anzahl der Tatpersonen.
Eine Tatperson kann wiederum mehrerer Straftaten beschuldigt sein. Die Zahl der begangenen Gewaltstraftaten ist deshalb deutlich höher als jene der Tatpersonen. Weitere Informationen zu den Gewaltstraftaten im Kanton Zürich finden sich unter folgendem Link:
Beschuldigte Personen, die älter als 89 sind, werden nicht berücksichtigt. Ihre Zahl ist jedoch gering.
Geschlecht
Meist männliche Tatpersonen
Die überwiegende Mehrheit der gewaltausübenden Personen ist männlich, sowohl im häuslichen wie auch im ausserhäuslichen Umfeld. Frauen und Mädchen machen knapp ein Fünftel der Beschuldigten aus. Sie üben etwas häufiger Gewalt im häuslichen als im ausserhäuslichen Umfeld aus.
Geschlechteranteile nach Kontext der Gewalt
Kanton Zürich, 2017–2024
Alter
Oft in den Dreissigern oder Vierzigern
Personen, die Gewalt in der Partnerschaft, ehemaligen Partnerschaft, Familie oder Verwandtschaft ausüben, sind im Schnitt etwas älter als Tatpersonen im ausserhäuslichen Umfeld. Wer häuslicher Gewalt beschuldigt wird, ist in der Regel jung bis mittelalt. Tatverdächtige im Rentenalter sind die Ausnahme. Dies gilt sowohl für männliche als auch weibliche Beschuldigte.
Anzahl Tatpersonen nach Alter und Geschlecht
Gewalt, Kanton Zürich, 2017–2024
Datengrundlage
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst die polizeilich registrierten Straftaten. Sie enthält Merkmale der Tatverdächtigen und der Geschädigten sowie Informationen über die Art der begangenen Straftaten. Ob die beschuldigten Personen im weiteren Verlauf des Verfahrens rechtskräftig verurteilt werden, ist zum Zeitpunkt der Datenerfassung durch die Polizei noch offen, weshalb die Unschuldsvermutung gilt.
Detaillierte Informationen zur PKS sind beim Bund verfügbar:
Weiterführende Ressourcen
Weitere Zahlen zu häuslicher Gewalt sind beim Bund verfügbar.
Kennzahlen herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Kennzahlen, die den Grafiken auf der vorliegenden Seite zugrundeliegen.
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