Verfolgung von Gewaltstraftaten

Die Staatsanwaltschaft untersucht Straftaten, die Erwachsene im Kanton Zürich begehen. 2024 schloss sie rund 32'000 Geschäftsfälle ab. Davon waren 3,4 Prozent Geschäfte, die Gewaltstraftaten im häuslichen Umfeld betrafen.

Geschäftsfälle mit Gewaltstraftaten 

Ein Viertel betrifft häusliche Gewalt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich schloss im Jahr 2024 über 4'200 Geschäftsfälle ab, die Gewaltstraftaten betrafen. Zusätzlich hat sie rund 3'000 Geschäfte mit Gewaltstraftaten bearbeitet, die am Ende des Jahres pendent waren. Bei jeweils einem Viertel der Geschäfte wurde die mutmassliche Tatperson beschuldigt, Gewalt in der Partnerschaft, Familie oder Verwandtschaft ausgeübt zu haben. Dazu zählt auch Gewalt in getrennten oder ehemaligen Partnerschaften.

Abgeschlossene und pendente Geschäfte, die Gewaltstraftaten betreffen

Nach Kontext der Gewalt, Kanton Zürich, 2024

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Als Gewaltstraftaten zählen folgende Straftatbestände im Strafgesetzbuch:

  • Tötungsdelikte (Art. 111–113/116)
  • Schwere Körperverletzung (Art. 122)
  • Einfache Körperverletzung (Art. 123)
  • Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124)
  • Tätlichkeiten (Art. 126)
  • Raufhandel (Art. 133)
  • Angriff (Art. 134)
  • Raub (Art. 140)
  • Erpressung (Art. 156)
  • Drohung (Art. 180)
  • Nötigung (Art. 181)
  • Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a)
  • Freiheitsberaubung / Entführung (Art. 183)
  • Freiheitsberaubung / Entführung: Erschwerende Umstände (Art. 184)
  • Geiselnahme (Art. 185)
  • Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (Art. 189)
  • Vergewaltigung (Art. 190)

Geschäfte, die häusliche Gewalt betreffen, werden in den hier dargestellten Daten anhand der Angaben der Polizei identifiziert. Hat diese eine oder mehrere Straftaten als häusliche Gewalt gekennzeichnet, ist das betreffende Geschäft der Kategorie «häusliche Gewalt» zugeordnet. Als «ausserhäusliche Gewalt» gelten Geschäfte, bei denen es um andere Gewaltstraftaten geht, etwa eine Körperverletzung einer fremden Person auf der Strasse.

Beschuldigte

Mehrheitlich Männer

Im Rahmen der 2024 abgeschlossenen Geschäftsfälle wurden knapp 4'800 Personen beschuldigt, Gewalt ausgeübt zu haben. Dabei sind vier von fünf Beschuldigten Männer. Dies gilt sowohl für Gewaltstraftaten im häuslichen wie auch im ausserhäuslichen Umfeld. Der Anteil der Frauen ist bei häuslicher Gewalt etwas höher als bei ausserhäuslicher Gewalt.

Anteil männlicher und weiblicher Beschuldigter

Nach Kontext der Gewalt, abgeschlossene Geschäftsfälle, Kanton Zürich, 2024

Bei häuslicher Gewalt etwas älter

Die meisten Personen, die beschuldigt werden, Gewalt in Partnerschaft, Familie oder Verwandtschaft ausgeübt zu haben, sind 30 bis 50 Jahre alt. Bei Gewalt im ausserhäuslichen Umfeld sind besonders die beschuldigten Männer häufig unter 30.

Alter und Geschlecht der Beschuldigten

Nach Kontext der Gewalt, abgeschlossene Geschäftsfälle, Kanton Zürich, 2024

Balkendiagramm, das die Zahl der Beschuldigten nach Geschlecht, Alter und Kontext der Gewalt zeigt.
Weil es bei einem Geschäft mehrere Beschuldigte geben kann, ist die Summe der Beschuldigten höher als jene der abgeschlossenen Geschäfte. Datenquelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Bild «Balkendiagramm, das die Zahl der Beschuldigten nach Geschlecht, Alter und Kontext der Gewalt zeigt.» herunterladen

Datengrundlage

Die Daten der Staatsanwaltschaft erfassen Geschäfte, die häusliche und ausserhäusliche Gewalt betreffen. Dabei werden alle Geschäfte gezählt, bei denen mindestens eine Straftat, wegen der ein Verfahren eröffnet wurde, eine Gewaltstraftat ist. Die in einem Kalenderjahr abgeschlossenen Geschäfte umfassen sowohl solche, die in Vorjahren eröffnet, als auch solche, die innerhalb des Kalenderjahrs eröffnet wurden. Die Anzahl der pendenten Geschäfte entspricht einer Momentaufnahme am Jahresende.

Weiterführende Ressourcen

Mehr über die Arbeit der Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich erfahren Sie unter folgendem Link.

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Nachfolgend finden Sie die Kennzahlen, die den Grafiken auf der vorliegenden Seite zugrundeliegen.

     

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