Energienutzung aus Abwasser und Oberflächenwasser

Abwasser, Oberflächenwasser und auch Grundwasser verfügen über ein grosses Potenzial für die erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung. Diese Energiequellen können sowohl für den Aufbau neuer als auch den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender thermischer Netze vermehrt genutzt werden.

Planungshilfe

Die vorliegende Planungshilfe behandelt die Möglichkeiten der Abwasserenergienutzung (AEN) und der Oberflächenwasserenergienutzung (OWEN) aus Seen und Flüssen. Sie umreisst die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und beschreibt wichtige Projektschritte.

Heizen und Kühlen mit Abwasser und Oberflächenwasser

Heizen und Kühlen mit Abwasser und Oberflächenwasser
Heizen und Kühlen mit Abwasser und Oberflächenwasser

Nützliche Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bitte kontaktieren Sie den lokalen ARA-Betrieb.

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Sämtliche Messdaten der hydrometrischen Messstationen im Kanton Zürich können bestellt werden:

Die Daten der hydrometrischen Messtationen im Kanton Zürich (Jahrbücher mit Tagesmittelwerten) können eingesehen werden:

Aktuelle Abflüsse und Wasserstände der für den Kanton Zürich massgebenden hydrometrischen Stationen können eingesehen werden:

Die Jahrbücher (inkl. Q347) der hydrometrischen Stationen im Kanton Zürich können eingesehen werden:

Falls für das Q347 von Fliessgewässern keine Daten einer Messstation zur Verfügung stehen, können für sämtlich Fliessgewässer im Kanton Zürich über den Geodatenshop modellierte Werte bezogen werden (nicht öffentlicher Geodatensatz «Gewässer-Hydraulik»). Diese Werte sind als Grössenordnung zu verstehen und müssen im Zweifelsfall mit Messungen nachgewiesen werden.

Ob ein bestimmtes Gewässer zur Forellenregion gehört oder nicht, wird grundsätzlich durch die Fischerei- & Jagdverwaltung beurteilt. Im Kanton Zürich werden alle Gewässer der Forellenregion zugewiesen.

Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung

fjv@bd.zh.ch
+41 43 257 97 97

Mehr erfahren

Förderprogramm & Fördermittel 

Der Kanton unterstützt mit seinem Förderprogramm den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch die Installation von Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Ausserdem werden Gemeinden bei Machbarkeitsstudien zu Wärmeverbünden, die mit der Energieplanung abgestimmt sind, unterstützt. 

Die Fördermittel des Kantons Zürich können in der Regel nicht mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Die aktuellen Förderbestimmungen sind auf der Website verfügbar:

Weitere Förderprogramme

Förderprogramme im Bereich Energie und Mobilität gibt es auch von Energie Zukunft Schweiz, der Renera AG, der Stiftung KliK und weiteren Anbietern. Eine Übersicht finden Sie hier: 

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Die Plattform energiefranken.ch gibt eine Übersicht über die in der Schweiz bestehenden Förderprogramme im Bereich Energie und Mobilität. Alle Programme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sind in der Datenbank abrufbar.

Für den Ersatz einer fossilen Heizung (Öl oder Gas) durch eine Wärmepumpe gibt es eine «Klimaprämie». Im Unterschied zum kantonalen Förderprogramm kennt die Klimaprämie keinen Maximalbetrag und ist auch für Prozessenergie im Industriebereich (Nicht-Wohnbauten) anwendbar.

Die Stiftung KliK fördert Wärmeverbünde mit erneuerbaren Energiequellen und Abwärme. Neue Projekte können nur noch bis Ende 2025 eingegeben werden.

Nutzungsvereinbarung

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Mustervorlagen zur Nutzungsvereinbarung für die Abwasserenergienutzung vor und nach der ARA. 

Beratung

Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrem Vorhaben, Wasser aus Abwasserreinigungsanlagen, Flüssen oder Seen für Kühl- / Heizzwecke zu nutzen? Die Mitarbeitenden des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft unterstützen Bauherren beim Abklären solcher Nutzungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die folgenden Personen: 

Ansprechpersonen
Sektion Abwasserreinigungsanlagen

Zuständigkeiten für ARA und ARA-Einzugsgebiete

Zuständigkeiten für ARA und ARA-Einzugsgebiete
Zuständigkeiten für ARA und ARA-Einzugsgebiete

Ansprechpersonen Sektion Ufer- und Gewässernutzung

Marco Calderoni

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

marco.calderoni@bd.zh.ch
+41 43 259 43 48

Hans-Peter Misteli

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

hanspeter.misteli@bd.zh.ch
+41 43 259 43 40

Mia Horvat

Sektion Ufer- und Gewässernutzung

mia.horvat@bd.zh.ch
+41 43 259 38 98

Verfahrensdauer

Das Konzessionsverfahren dauert in der Regel drei Monate.

Nutzungen über 800 kW müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Das verlängert das Verfahren um rund zwei Monate.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Ufer- und Gewässernutzung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


Bürozeiten vorübergehend


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

wasserbau@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: