Bauen im Hochwasser­gefahren­bereich

Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Bauprojekt im Hochwassergefahrenbereich beachten sollen.

Inhaltsverzeichnis

Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.6.5

Baubegehren in Gebieten, in denen mit Hochwassern zu rechnen ist, werden zuerst von den Gemeindebehörden beurteilt.

  • Bei gewöhnlichen Objekten in roten und blauen Gefährdungszonen (gemäss Gefahrenkarte Hochwasser) muss das Gesuch Angaben zu den vorgesehenen Hochwasserschutzmassnahmen enthalten (Objektschutzmassnahmen inkl. Bemessungen).
  • Bei gewöhnlichen Objekten in gelben oder gelb-weissen Gefährdungszonen genügt eine Selbstdeklaration der Schadenverhütungsmassnahmen.
  • Bei Sonderrisiko-Objekten ist in jedem Fall - auch in gelben oder gelb-weissen Gefahrenbereichen - ein Gebäudeschutznachweis zu erbringen.

Mögliche Massnahmen bei bestehenden Bauten:

  • Rückstauschutz für Kanalisation anbringen
  • Öltanks verankern
  • Lichtschächte anheben
  • Dämme und Mauern erstellen
  • Öffnungen und Aussenwände abdichten

Mögliche Massnahmen bei Neubauten:

  • erhöhte Lage des Erdgeschosses bzw. der Gebäudeöffnung planen
  • angepasstes Nutzungskonzept der Innenräume
  • Anordnung auf einer Anschüttung
  • Mauern und Dämme erstellen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Arbeitsgruppe Umsetzung Gefahrenkarte im Baubewilligungsbereich (AUGIB) von AWEL und GVZ bearbeitet einzelne Themen und erstellt dazu Arbeitshilfen. Diese zeigen einfache Lösungen und konkrete Beispiele. Sie sollen auf die häufigsten Fälle anwendbar sein ohne Spezialfälle abzudecken.

Die Arbeitshilfen sollen die Arbeit von allen Personen erleichtern, die am Baubewilligungsprozess in hochwassergefährdeten Gebieten beteiligt sind. Also Mitarbeitende, die Gebäude in Gefahrenbereichen planen oder die entsprechende Massnamenplanung prüfen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Beratung und Bewilligung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


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