Internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten und weitere Praxishinweise

Das kantonale Steueramt hat ein Arbeitspapier zur internationalen Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten und verschiedene neuere Praxishinweise im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht. 


Das kantonale Steueramt hat die folgenden Praxishinweise und ein Arbeitspapier in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen:

  • Vorgehen zur Beseitigung einer interkantonalen oder internationalen Doppelbesteuerung (ZStB Nr. 155.1): Der Praxishinweis erläutert das Vorgehen zur Beseitigung einer interkantonalen Doppelbesteuerung, wenn der Kanton Zürich der erstveranlagende oder der zweitveranlagende Kanton ist, sowie das Vorgehen zur Beseitigung einer internationalen Doppelbesteuerung.
  • Internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten (ZStB Nr. 5.3): Das Arbeitspapier enthält eine Übersicht der Praxis des kantonalen Steueramtes zur internationalen Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten.
  • Photovoltaikanlage, E-Auto-Charger, Batteriespeicher; Abzugsfähigkeit als Unterhaltskosten nach Neubau (ZStB Nr. 30.8): Der Praxishinweis klärt, ab wann die Kosten für die Erstellung als abziehbare Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, qualifizieren.
  • Indirekte Teilliquidation: Praxishinweis zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven (ZStB Nr. 20a.2): Der Bundesgerichtsentscheid 2C_135/2021 vom 2. März 2022 führte zu einer Praxisänderung hinsichtlich des Bestimmungszeitpunkts der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven. Die Praxis des kantonalen Steueramts wurde aufgrund des Urteils derjenigen der Eidgenössischen Steuerverwaltung angeglichen.
  • Indirekte Teilliquidation: Praxishinweis zur Bestimmung der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven im Rahmen des Verkaufs von Konzerngesellschaften (ZStB Nr. 20a.3): Der Praxishinweis erläutert die langjährige Praxis des kantonalen Steueramts im Hinblick auf die Berücksichtigung der ausschüttungsfähigen Reserven der unter einheitlicher Leitung einer Zielgesellschaft stehenden Gruppengesellschaften.

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Kanton Zürich - Steueramt

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