Zürcher Pflegeheimbettenplanung – Regierungsrat gibt Versorgungsbericht und Verordnung in Vernehmlassung

Mit der Pflegeheimbettenplanung will der Kanton im Bereich der stationären Pflegeversorgung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Langzeitpflege sicherstellen. Die Grundlagen dazu wurden mit den Gemeinden und Leistungserbringern erarbeitet und im provisorischen Versorgungsbericht sowie in der neuen Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung festgehalten. Der Regierungsrat gibt den Versorgungsbericht und die Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung in die Vernehmlassung. Die Festsetzung der neuen Zürcher Pflegeheimliste ist auf den 1. Januar 2027 geplant.

Versorgungsregionen Kanton Zürich
Versorgungsregionen Kanton Zürich Quelle: Gesundheitsdirektion Bild «Versorgungsregionen Kanton Zürich» herunterladen

Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen zentralen Beitrag an die Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels und des Bevölkerungswachstums nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung stark zu. Diese Herausforderungen betreffen auch die Langzeitpflege.

Gemäss Art. 39 des Krankenversicherungsgesetzes sind die Kantone verpflichtet, eine Planung für eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung durchzuführen und eine Pflegeheimliste zu erlassen. Der Bundesrat hat die Planungskriterien für Pflegeheime per 1. Januar 2022 präzisiert. Mit Beschluss Nr. 1227/2023 vom 25. Oktober 2023 hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion (GD) sodann beauftragt, eine neue Pflegeheimbettenplanung auf das Jahr 2027 vorzubereiten. Die GD hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) die Grundlagen für eine neue Pflegeheimbettenplanung erarbeitet. Gemeinsam mit ihren Vertretungen wurden verschiedene Grundlagen zum Planungs- und Evaluationsverfahren ausgearbeitet. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare stationäre Pflegeversorgung für die Zürcher Bevölkerung zu gewährleisten. Mit der neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, die vorgibt, welche Pflegeheime künftig zulasten der Grundversicherung Leistungen erbringen können. Die Festsetzung der neuen Zürcher Pflegeheimliste ist auf den 1. Januar 2027 geplant.

Bedarfsplanung in Versorgungsregionen

Der provisorische Versorgungsbericht enthält die Planungsgrundlagen für die neue Zürcher Pflegeheimliste inklusive des zukünftigen Bedarfs an Pflegeheimbetten. Das derzeitige Angebot an Pflegebetten im Kanton Zürich deckt die Nachfrage bis mindestens 2030. Ab dem Jahr 2035 steigt gemäss Prognose der Bedarf gegenüber dem heutigen Angebot an Pflegeheimbetten. Eine wesentliche Neuerung in der stationären Pflegeversorgung ist die bedarfsgerechte Planung auf regionaler Ebene in sogenannten Versorgungsregionen. Unter der Leitung des GPV haben sich die 160 Zürcher Gemeinden in 18 Versorgungsregionen eigenständig gebildet. Den Versorgungsregionen und den entsprechenden Gemeinden kommt sowohl innerhalb des Projekts als auch in der zukünftigen Praxis eine wichtige Rolle zuteil. Neu wird auch zwischen Betten der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege sowie der Akut- und Übergangspflege unterschieden. Dies erhöht die Transparenz für die Gemeinden, die Bevölkerung und die Leistungserbringer. Im Rahmen der Pflegeheimbettenplanung 2027 können alle interessierten Pflegeheime im Kanton Zürich im Herbst 2025 einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Zürcher Pflegeheimliste 2027 stellen. Mit der Pflegeheimbettenplanung stellt die GD gemeinsam mit den Gemeinden eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich sicher.

Der Regierungsrat hat die GD ermächtigt, für den provisorischen Versorgungsbericht sowie die neue Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung startet am 14. Januar 2025 und dauert bis 14. März 2025.
 

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