Den Strassenraum velotauglich zu gestalten, ist eine Herausforderung. Ob Markierungen, Schilder oder Wegweiser: Für Planende gibt es einiges zu beachten, wenn dem Velo als Verkehrsmittel mehr Bedeutung zugesprochen werden soll.
Wegweisung auf Alltagsvelorouten
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Velowege gewinnt die Velowegweisung wieder an Bedeutung. Der Entscheid, ob und wie Alltagsvelorouten signalisiert werden sollen, ist abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren. Dazu zählt beispielsweise die Entscheidung, ob lückenhafte Strecken ausgeschildert werden sollen. Die «Schweizer Norm 640829 Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr» legt die Velowegweisung fest. (Siehe unter: Weiterführende Informationen).
Signalisationsverordnung vom 1. Juli 2025
Von der aktuellen Revision ist insbesondere das Speed-Pedelec betroffen. So ist die Weiterfahrt mit dem schnellen Elektrovelo beim «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» verboten.
Mit der Neuerung sind viele Veloverbindungen unterbrochen. Deshalb bitten wir die Gemeinden zu überprüfen, wo eine weisse Zusatztafel «E-Bike gestattet» angebracht werden kann. Wahlweise können bei der Kantonspolizei Zürich auch allfällige Umverfügungen angestossen werden.
Um den Verantwortlichen der Städte und Gemeinden die Arbeit zu erleichtern, stellt die Fachstelle Veloverkehr spezifische Karten zur Verfügung. Sie basieren auf der Erhebung der Veloinfrastruktur durch das Amt für Mobilität aus dem Jahr 2021, die alle vier Jahre erfolgt. Die Karten zeigen die Abschnitte mit dreiteiligem Fahrverbot auf dem kantonalen Velo- und Strassennetz in den betroffenen Städten und Gemeinden. Nachfolgend finden sich die Karten unterteilt in die verschiedenen Planungsregionen.
Nicht in allen Städten und Gemeinden sind kantonale Velo- und Strassenverbindungen vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen. Alle Städte und Gemeinden sollten daher auch ihr kommunales Velo- und Strassennetz auf das dreiteilige Fahrverbot überprüfen.
Kartenmaterial nach Planungsregionen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Birmensdorf – Stadt Dietikon – Geroldswil – Stadt Schlieren – Uitikon – Unterengstringen – Urdorf – Weiningen
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Aeugst am Albis – Affoltern am Albis – Bonstetten – Hausen am Albis – Hedingen
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Adliswil – Horgen – Kilchberg – Langnau am Albis – Oberrieden – Richterswil – Rüschlikon – Thalwil – Wädenswil
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Herrliberg – Küsnacht – Männedorf – Meilen – Stäfa – Zollikon
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Bassersdorf – Dietlikon – Dübendorf – Greifensee – Kloten – Opfikon – Rümlang – Schwezenbach – Volketswil – Wallisellen
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Buchs – Dänikon – Otelfingen – Regensdorf
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Bauma – Bubikon – Dürnten – Mönchaltorf – Pfäffikon – Rüti – Seegräben – Wetzikon – Wila – Wildberg
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Hettlingen – Illnau-Effretikon – Lindau – Neftenbach – Pfungen – Seuzach – Turbenthal – Weisslingen – Wiesendangen – Zell
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Flaach – Laufen-Uhwiesen – Ossingen – Rheinau – Stammheim – Thalheim an der Thur – Truttikon
Gemeinden und Städte, in denen das kantonale Velo- und Strassennetz vom dreiteiligen Fahrverbot betroffen ist:
Bülach – Höri – Niederglatt – Niederhasli – Oberglatt
Das dreiteilige Fahrverbot ist auch Thema in einem der Wissensbeiträge unserer Velo-Geschichten – dem Magazin der Veloförderung Kanton Zürich.
Veloführung bei Baustellen
Eine Planungshilfe
Der Leitfaden «Veloführung bei Strassenbaustellen» richtet sich mit konkreten Hilfestellungen an Bauunternehmungen, Baubehörden und Planungsbüros. Auch der Veloverkehr muss bei der Planung und Durchführung von Baustellen frühzeitig berücksichtigt werden. Damit werden Massnahmen festgelegt, welche den Velofahrenden das Vorbeikommen an Baustellen erleichtern. Dies trägt zur Sicherheit bei und minimiert das Konfliktpotenzial zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln.
Für eine optimale Führung des Veloverkehrs in oder um Baustellen sind die unterschiedlichen Anforderungen von Alltagsvelofahrenden sowie von Freizeitvelofahrenden zu berücksichtigen. Eine sichere und klare Ausgestaltung benötigen nicht nur Kinder, die mit dem Velo zur Schule unterwegs sind.
Wesentliche Punkte
Bei baulichen Massnahmen kommt es sehr auf die Detailausführung an. Die konkrete Umsetzung ist auch sicherheitsrelevant. Beispielsweise werden zur Abdeckung von Öffnungen im Strassenraum üblicherweise Stahlplatten verwendet. Anrampungen vermeiden Stürze und platte Reifen.
Verkehrssignale gehören nicht auf den Radstreifen. Auch Baustellensignale, temporäre Lichtsignalanlage und andere Gerätschaften wie Mulden oder Abschrankungen, welche auf Rad- und Fusswegen oder Radstreifen platziert werden, stellen Sicherheitsrisiken dar. Dies betrifft nicht nur Strassenbaustellen, sondern ebenso private Baustellen, welche den öffentlichen Grund beanspruchen.
Umleitungen werden akzeptiert, wenn sie verständlich und nachvollziehbar sind. Dazu gehören eine entsprechende Signalisation und Wegweisung sowie eine anforderungsgerechte Beschaffenheit der Fahrbahn. Soll die Umleitung für den Veloverkehr reibungslos funktionieren, ist sicherzustellen, dass auf der Umleitungsroute keine neuen Störungen vorhanden sind, wie z. B. andere Baustellen, unerwünschte Parkierung oder Schleichverkehr.
SchweizMobil-Routen
Werden SchweizMobil Velo- und Skating-Routen aufgrund von Baustellen gesperrt und umgeleitet, muss SchweizMobil diese Information auf Velokarten veröffentlichen können. Aus diesem Grund bitten wir Baubehörden, Planungsbüros und Bauunternehmen, die Sperrungen mittels vorgegebenem Formular der Fachstelle Veloverkehr zu melden. Alle Sperrungen bzw. Umleitungen werden von SchweizMobil auf Basis der Meldeformulare erfasst und im Geoportal des Bundes sowie auf schweizmobil.ch und in der App von SchweizMobil veröffentlicht.
Rechtsabbiegen bei Rot (RABR)
Seit dem Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung 2021 dürfen Velofahrende trotz Rotlicht nach rechts abbiegen. Voraussetzung ist ein kleines Zusatzschild neben dem Rotlicht.
So funktioniert das Abbiegen bei Rot
RABR für Velos ermöglicht Velofahrenden ein flüssigeres Vorankommen. Damit ist dies eine einfache, kostengünstige und effektive Massnahme zur Veloförderung.Voraussetzung ist das zusätzliche Signal beim Rotlicht. Hier dürfen Velofahrende und Motorfahrradfahrende mit besonderer Vorsicht auch bei Rotlicht rechts abbiegen. Dabei ist allen anderen Verkehrsteilnehmenden, die Gün haben, stets der Vortritt zu gewähren. Fehlt das Zusatzsignal, ist das Rechtsabbiegen bei Rot weiterhin nicht gestattet.
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Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr