Hier informieren wir Mitarbeitende der Gemeinden und Einwohnerkontrollen über Abläufe und organisatorische Anpassungen beim Strassenverkehrsamt (StVA).
Gesuche entgegennehmen
Wir unterstützen Sie dabei, Gesuche entgegenzunehmen. Am wichtigsten ist: Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt. Um alles Weitere kümmern wir uns.
Neuigkeiten
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wir freuen uns darauf, den Austausch mit den Einwohnerkontrollen und den Gemeinden zu stärken.
Diese Website bietet Ihnen Informationen, praktische Hilfen und eine einfache Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
Über wichtige Änderungen informieren wir Sie im Newsletter.
Ab dem 1. Januar 2026 haben wir eine neue Telefonnummer: 043 257 00 00.
Bitte aktualisieren Sie unsere Kontaktdaten in Ihren Verzeichnissen, Systemen und Registern zeitnah. Für Sie ändert sich sonst nichts. Alle bisherigen Ansprechpersonen und Zuständigkeiten bleiben bestehen.
Kundinnen und Kunden können ihren Lernfahrausweis neu auch digital erhalten.
Wenn auf dem Gesuch eine Mobiltelefonnummer steht, schickt das Strassenverkehrsamt beim Ausstellen des Lernfahrausweises einen SMS-Link an die gesuchstellende Person. Über diesen Link kann der digitale Lernfahrausweis in der App des Bundes (swiyu-App) gespeichert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Video «Der elektronische Lernfahrausweis».
Kundinnen und Kunden, die ihr Gesuch direkt beim Strassenverkehrsamt einreichen, können ihr Foto digital übermitteln. Deshalb enthalten die neuen Gesuchsformulare einen QR-Code.
Beim ersten Einreichen eines Gesuchs bei der Einwohnerkontrolle muss weiterhin ein Passfoto aufgeklebt werden.
Theorieprüfungen können ohne Termin gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
Die wichtigste Änderung der Führerausweis-Revision von 2023 betrifft die Gültigkeit des Sehtests.
Neu gilt: Wenn eine Person bereits eine Führerausweiskategorie erworben hat und eine weitere machen möchte, braucht sie keinen neuen Sehtest mehr. Kundinnen und Kunden müssen sich selber melden, wenn sich ihr Sehvermögen so verändert hat, dass es nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
In der Regel füllen unsere Kundinnen und Kunden das Lernfahrgesuch online am Computer aus.
Mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Formular gehen sie zum Sehtest. Die Werte werden direkt in das Formular eingetragen.
Über den folgenden Link finden Sie den Ablauf aus Kundensicht in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Hintergrundwissen / Arbeitshilfen
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Lernfahrgesuche dürfen wir erst einen Monat vor dem Mindestalter bearbeiten.
|
Kategorie
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Bezeichnung
|
Mindestalter
|
|---|---|---|
| M | Mofa | 14 |
| G | Traktor | 14 |
| A1 | Kleinmotorrad | 15 |
| A1 | Motorrad | 16 |
| B | Auto | 17 |
| A 35kW | Motorrad | 18 |
| C | Lastwagen | 18 |
| BPT | Taxi | 19 |
| A | Motorrad | 20 |
| D | Car / Bus | 21 |
Für die Kategorien B (Auto) und A (Motorrad) ist ein Nothilfeausweis nötig.
Für die Kategorien M (Mofa) und G (Traktor) braucht es keinen Nothilfeausweis, weil man dort direkt den Führerausweis erhält.
Ein Nothilfeausweis wird nur dann benötigt, wenn eine Person ihren ersten Lernfahrausweis beantragen möchte. Wir benötigen nicht den Originalausweis. Eine gut lesbare Kopie reicht aus.
Wenn die Kundin oder der Kunde den Nothilfeausweis vergisst, kann das Gesuch trotzdem an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet werden.
Personen, die ihr Gesuch zum ersten Mal bei einer Gemeinde einreichen, müssen zwingend ein Foto auf das Gesuch kleben. Diese Kriterien muss das Foto erfüllen:
Vorteile:
- Auf Fotopapier vom Fotoautomat oder Fachgeschäft
- Keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Flecken
- Gerader Blick in die Kamera mit offenen Augen neutraler Gesichtsausdruck
- Keine getönten Brillengläser oder Spiegelungen, Augen nicht verdeckt durch Brillengestell
- Keine Kopfbedeckung. Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen
- Keine Schatten auf Ihrem Gesicht oder auf dem Hintergrund
- Neutraler Hintergrund ohne Gegenstände oder andere Personen
- Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig
Wenn die Kundin oder der Kunde bereits ein aktuelles Foto auf ihrem oder seinem Lernfahr- oder Führerausweis hat, kann das Gesuch auch ohne Foto an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet werden.
Für das erstamlige Einreichen eines Gesuchs braucht die Kundin oder der Kunde zwingend einen Sehtest.
Wenn die Kundin oder der Kunde bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt, kann das Gesuch ohne Sehtest an das Strassenverkehrsamt weiteregeleitet werden.
Wenn im Abschnitt 2 (ärztliche Fragen) mindestens eine Frage mit «Ja» beantwortet wird, benötigen wir ein ärztliches Zeugnis.
Wenn die Kundin oder der Kunde das ärztliche Zeugnis vergessen hat, kann das Gesuch trotzdem an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet werden.
Unsere Kundinnen und Kunden müssen ihr Gesuch im Wohnsitzkanton einreichen. Gesuche oder Formulare von Personen aus anderen Kantonen kann das Strassenverkehrsamt nicht verarbeiten.
StVA-Geschäfte an Ihrem Schalter
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Mit dem Lernfahrgesuch teilt uns eine Person mit, dass sie eine Führerausweiskategorie erwerben möchte.
Kategorien ohne Fahrprüfung
Für bestimmte Kategorien, zum Beispiel M (Mofa) oder G (Traktor), ist nur eine Theorieprüfung nötig. Nach der bestandenen Theorieprüfung erhält die Kundin oder der Kunde direkt den Führerausweis.
Kategorien mit Fahrprüfung
Für andere Kategorien, zum Beispiel B (Auto) oder A (Motorrad), ist eine Theorie- und eine Fahrprüfung nötig. Dafür braucht es:
Vorteile:
- Nothilfekurs (vor der Theorieprüfung)
- Theorieprüfung
- Lernfahrausweis
- Verkehrskundeunterricht (vor der Fahrprüfung)
- Fahrprüfung
- WAB-Kurs (im ersten Jahr nach der Fahrprüfung)
Nach der Fahrprüfung erhält man einen Führerausweis auf Probe (3 Jahre gültig). Um einen unbefristeten Führerausweis zu erhalten, muss man den WAB-Kurs machen.
Lernphase (Kategorie B)
Die sogenannte Lernphase bezeichnet die Zeit ab Erhalt des Lernfahrausweises bis zur Fahrprüfung. Sie dauert mindestens 1 Jahr. Sie gilt nur für Personen, die das Lernfahrgesuch für die Kategorie B zum ersten Mal einreichen und das Gesuch zwischen dem 17. und 20. Geburtstag stellen.
Wenn eine Person vom Ausland in die Schweiz zieht, muss sie ihren Führerausweis gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen.
Für den Umtausch hat sie ab Einreisedatum 12 Monate Zeit. Nach 12 Monaten darf sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis sie den Führerausweis umgetauscht hat. Darum empfehlen wir, das Gesuch frühzeitig einzureichen.
Der Umtausch ist auch nach Ablauf der Frist noch möglich.
Die sogenannte «Kontrollfahrt» ist eine praktische Prüfung. Sie ist in bestimmten Fällen nötig, um den Schweizer Führerausweis zu erhalten.
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