Editorial
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«Drei Schwerpunkte prägten das Jahr 2025: Prävention, pflegende Angehörige und Aufsicht.»
Jörg Gruber, Amtschef
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Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Das Jahr 2025 hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen ist. Im Fokus standen der Umgang mit Infektionskrankheiten, die Aufsicht im Gesundheitswesen sowie die Versorgung mit Blick auf demografische und gesellschaftliche Veränderungen. Diese Themen verdeutlichen die Vielfalt der Aufgaben des Amtes für Gesundheit (AFG) und die Bedeutung eines koordinierten staatlichen Handelns für die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich.
Ein zentrales Anliegen unserer Arbeit ist es, gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende und verlässliche Gesundheitsversorgung zu schaffen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit verlangt Wachsamkeit, Fachwissen und rasches Handeln. Besondere Aufmerksamkeit galt klaren Rahmenbedingungen im Bereich der Angehörigenpflege. Ebenso zentral ist die Aufsicht im Gesundheitswesen, die wesentlich dazu beiträgt, Qualität, Sicherheit und Vertrauen zu stärken. Auch damit leistet der Kanton einen wichtigen Beitrag zu Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit in der Versorgung.
Gleichzeitig steht das Zürcher Gesundheitswesen insgesamt vor grossen Herausforderungen: Die Bevölkerung wächst und wird älter, die Versorgungslandschaft entwickelt sich weiter und der Bedarf an koordinierten, qualitativ hochstehenden Angeboten nimmt zu. Mit Blick nach vorne wurden 2025 wichtige Weichen gestellt. Themen wie die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, die Weiterentwicklung der Spitalplanung, gesetzgeberische Vorhaben und die Digitalisierung werden die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich in den kommenden Jahren wesentlich prägen. Sie bieten Chancen, verlangen aber auch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Ich danke unseren Partnerinnen und Partnern sowie allen Mitarbeitenden herzlich für ihr grosses Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine hochwertige, verlässliche und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zählen kann.
Zürich, Juni 2026
Jörg Gruber
Amtschef
Jahresrückblick
Zahlen und Fakten
Der Blick nach vorne
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Die Einführung von EFAS (einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen) ab Januar 2028 markiert einen zentralen Meilenstein für das Schweizer Gesundheitswesen. Ziel der Reform ist es, Behandlungen unabhängig vom Behandlungsort gleich zu finanzieren (rund 26,9 Prozent Kanton, 73,1 Prozent Krankenversicherer), Fehlanreize abzubauen, die Verlagerung von stationär zu ambulant zu fördern und Kosten zu dämpfen. Im Berichtsjahr wurden auf Bundesebene die konzeptionellen Grundlagen für die Umsetzung erarbeitet. Parallel dazu hat die Gesundheitsdirektion ein Projekt zur Steuerung und Umsetzung der Reform im Kanton aufgesetzt. Im Fokus stehen die Klärung von Finanzierungsflüssen, Governance-Fragen und Schnittstellen zur Langzeitpflege. EFAS schafft damit die Basis für mehr Transparenz, eine sektorenübergreifende Versorgung und langfristig tragfähige Strukturen – ein bedeutender Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Gesundheitssystem im Kanton Zürich.
Die Spitalplanung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, da diese die regionalen Gegebenheiten und Strukturen besonders gut kennen. Bei spezialisierten Leistungen bedarf es jedoch einer stärkeren interkantonalen Koordination, damit die Versorgung in der gewohnten hohen medizinischen Qualität weiterhin auch wirtschaftlich erbracht werden kann. Um diese Koordination weiter zu verbessern, hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) einen Dreiphasenplan erarbeitet: Nach einer gesamtschweizerischen Bedarfsanalyse und -prognose sollen Kriterien zur stärkeren Koordination der kantonalen Spitalplanungen im Bereich der spezialisierten Akutsomatik erarbeitet werden. Das AFG wurde von der GDK-Plenarversammlung mit der Ausarbeitung dieser Grundlagen beauftragt. Unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen werden Vorschläge erarbeitet mit dem Ziel, die Grundversorgung weiterhin wohnortsnah sicherzustellen und gleichzeitig im Bereich der spezialisierten Leistungen eine intensivereinterkantonale Koordination zu erreichen.
Das geltende Gesundheitsgesetz (GesG, LS 810.1) ist seit 1. Juli 2008 in Kraft und wurde bisher in Teilbereichen revidiert. Das Gesundheitsgesetz und seine Ausführungsvorschriften bilden neben anderen Gesetzen zum Gesundheitswesen Grundlage für die Organisation und die Aufsicht des Gesundheitswesens im Kanton Zürich und ein wesentliches Instrument für den gesundheitspolizeilichen Handlungsrahmen des AFG. Die geplanten Neuerungen schliessen bestehende Lücken und passen das kantonale Recht an das übergeordnete Bundesrecht an, das im Sinne einer Harmonisierung der Regelungen im Gesundheitsbereich inzwischen eine relevante Ausdehnung erfahren hat. Gleichzeitig berücksichtigt die Totalrevision aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen – neue Organisationsformen und Versorgungsmodelle, Telemedizin oder Digitalisierung – und trägt zu dessen Modernisierung bei. Zum Gesetzesentwurf wurde von Anfang Juli bis Ende Oktober 2025 eine breite Vernehmlassung durchgeführt. Der überarbeitete Gesetzesentwurf soll gegen Ende 2026 dem Regierungsrat zur Verabschiedung zuhanden des Kantonsrates vorgelegt werden.
Mit Projekten wie eBeGe und ABV Services treibt das AFG die Digitalisierung zentraler Prozesse voran. eBeGe ermöglicht die strukturierte digitale Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen für Berufs- und Betriebsbewilligungen im Gesundheitswesen. ABV Services unterstützt die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in der Pflege, indem Ausbildungsleistungen effizienter erfasst, verwaltet und ausbezahlt werden. Beide Projekte stärken die Zusammenarbeit und leisten einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Organisation.
Prävention & Gesundheitsförderung
Jahresbericht Xsunds Züri 2025
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Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit