Aufsicht im Gesundheitswesen

Das AFG ist die Aufsichtsbehörde über Ärztinnen und Ärzte, weitere Gesundheitsfachpersonen und die entsprechenden Institutionen und die Oberaufsichtsbehörde über die Pflegeheime und Spitex-Institutionen. Ziel dieser Aufsicht ist es, Qualität und Patientensicherheit im Kanton Zürich zu gewährleisten.

Aufsicht im Gesundheitswesen

Für Qualität und Patientensicherheit

Der nachfolgend dargestellte Ablauf zeigt, wie das AFG bei Beschwerden und Anzeigen vorgeht und bei Hinweisen auf Verstösse oder Verletzungen der Sorgfaltspflicht die erforderlichen Massnahmen ergreift.

AblaufAFG
Quelle: AFG

Spitalinspektionen

Das AFG überprüft regelmässig anhand von Stichproben, ob die Spitäler die Anforderungen an ihre Leistungsaufträge, deren Erfüllung in der Regel selbst deklariert wird, auch tatsächlich einhalten. Dazu gehören Unterlagenprüfung, beispielsweise zum Hygienemanagement oder beim Risiko- und Qualitätsmanagement, und Inspektionen vor Ort. Jedes Zürcher Listenspital mit Standort im Kanton Zürich wird mindestens einmal pro Spitalplanungsperiode überprüft. Bei Bedarf sind auch unangekündigte Inspektionen möglich.

Qualitätsprogramme

Die Listenspitäler im Kanton Zürich sind verpflichtet, an einem strukturierten Qualitätsprogramm teilzunehmen. Das AFG entwickelt dazu Programme mit ausgewählten Indikations- und Ergebnisindikatoren. In jährlichen Qualitätszirkeln werden Spitalvergleiche offengelegt und mit den Klinikleitungen besprochen. Bei Auffälligkeiten sind die Spitäler angehalten, Verbesserungsmassnahmen einzuleiten. Dies ermöglicht ein gezieltes Qualitätscontrolling und fördert die Qualitätsentwicklung.

Leistungsauftragscontrolling

Das AFG überprüft jährlich, ob die Spitäler ausschliesslich innerhalb ihrer kantonalen Leistungsaufträge Leistungen erbringen und ob sie die leistungsspezifischen Anforderungen einhalten – etwa bei Mindestfallzahlen pro Spital sowie pro Operateurin bzw. Operateur.

AvoS-Controlling

Mit «Ambulant vor stationär» (AvoS) wird sichergestellt, dass bestimmte Eingriffe gemäss Vorgaben ambulant statt stationär durchgeführt werden. Der Kanton überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben stichprobenartig.

Entwicklung der Beschwerden im Gesundheitswesen

Die Zahl der aufsichtsrechtlichen Beschwerden und Anzeigen steigt kontinuierlich. Seit der Covid-19-Pandemie wenden sich Patientinnen und Patienten sowie andere Personen vermehrt direkt an das AFG. Damit gewinnt die aufsichtsrechtliche Tätigkeit des Amtes weiter an Bedeutung.

Das AFG führt die Zunahme der Beschwerden und Anzeigen unter anderem auf das Bevölkerungswachstum, mehr Leistungserbringer, eine gesunkene Beschwerdeschwelle sowie eine höhere Kontrolldichte und ein konsequenteres Vorgehen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zurück.

Entwicklung der Anzahl Beschwerden nach Gesundheitsfachpersonen

Entwicklung 1
Quelle: AFG. Weitere Gesundheitsberufe umfassen die Bereiche Osteopathie, Hebammenwesen, Naturheilpraktik, Komplementärtherapie und Komplementärmedizin, Akupunktur, Ernährungsberatung, Neuropsychologie, Logopädie, Podologie, Kosmetik sowie medizinische Massage. * Eine leichte Verzerrung bei den Daten zu den Zahnärztinnen und Zahnärzten infolge einer geänderten Erfassung bis Ende 2024 ist nicht ausgeschlossen.

Entwicklung der Anzahl Beschwerden nach Gesundheitsinstitutionen

Entwicklung2
Quelle: AFG. Weitere Gesundheitsintitutionen umfassen Geburtshäuser, Rettungs- und Verlegungsdienste, kosmetische Betriebe, Organisationen der psychologischen Psychotherapie, Polikliniken und Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen.

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
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8090 Zürich
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E-Mail

afg@gd.zh.ch