Zahlen und Fakten zur Langzeitpflege

Die Gesundheitsdirektion erhebt im Auftrag des Bundes jährlich Daten zur Langzeitpflege bei den Alters- und Pflegeheimen, Spitex-Institutionen sowie selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen.

Daten zur Langzeitpflege

Die wichtigsten Daten aus der Erhebung der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) und der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) des BFS inkl. kantonalen Zusatzdaten sind im Datenkatalog des Kantons Zürich verfügbar. Die Daten umfassen die wichtigsten Kennzahlen zu den einzelnen Institutionen sowie aggregierte Informationen zu den erbrachten Leistungen, zum Personal sowie zu den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezügern. Die Daten werden jeweils im September um die Daten des Vorjahres ergänzt.

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Alters- und Pflegeheime

Im Jahr 2024 wurden im Kanton Zürich total 212 statistikpflichtige Betriebe verzeichnet. Diese betrieben per 01.01.2024 insgesamt 17’780 Betten (inkl. Kurzzeitpflege und Akut- und Übergangspflege). Das entspricht 63 Betten pro 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 65 Jahren oder älter im Kanton Zürich. Per 31.12.2024 befanden sich total 16’526 Bewohnende in einem Alters- oder Pflegeheim.

Entwicklung Pflegebedarf

Die Höhe der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung leitet sich vom täglichen Pflegebedarf ab. Die Einstufung des täglichen Pflegebedarfs erfolgt in zwölf Stufen: Die erste Stufe entspricht einem täglichen Pflegebedarf bis 20 Minuten, Stufe zwölf entspricht dem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten.

Die untenstehende Grafik zeigt wie hoch der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime in einer bestimmten Pflegebedarfsstufe ist. Der Anteil an tieferen Pflegebedarfsstufen nimmt kontinuierlich ab, wohingegen insbesondere der Anteil der höchsten Bedarfsstufen seit 2022 zunimmt.

Ambulante Pflege

Ende Jahr 2024 waren im Kanton Zürich insgesamt 258 Spitex-Institutionen und 264 selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen tätig. Dabei wurden bei total 65'949 verschiedenen Klientinnen und Klienten pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Leistungen erbracht.

Die Spitex-Institutionen können weiter unterteilt werden nach Institutionen ohne Leistungspflicht und Institutionen mit Leistungspflicht. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Spitex-Institutionen ohne Leistungspflicht und der selbstständig Erwerbenden laufend zu, wohingegen die Zahl der Spitex-Institutionen mit Leistungspflicht leicht rückläufig ist.

Verrechnete Stunden

Spitex-Leistungen können grob unterteilt werden in Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, Mahlzeitendienst und weitere Spitex-Leistungen (Hilfs- und Unterstützungsleistungen, Pikettdienst, Leisten von Gesellschaft, etc).

Die Pflegeleistungen sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen werden pro Stunde abgerechnet. Die untenstehende Grafik zeigt, wie sich die verrechneten Stunden pro Jahr auf die Leistungserbringer-Gruppen aufteilen. Insbesondere Spitex-Institutionen ohne Leistungspflicht verrechneten in den letzten Jahren mehr Pflegeleistungen.

Unterteilt man die Pflegeleistungen weiter nach den Leistungsarten «Abklärung und Beratung» (A), «Untersuchung und Behandlung» (B) sowie «Grundpflege» (C) ist ersichtlich, dass das Wachstum bei den Spitex-Institutionen ohne Leistungspflicht vor allem in der Grundpflege erfolgt.

Datenerhebung

Neben den Variablen aus der obligatorischen Erhebung der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) und der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) des BFS erhebt der Kanton Zürich kantonale Zusatzdaten zur Ermittlung des Normdefizits und zur Ausbildungsverpflichtung. Die Teilnahme an der Erhebung ist obligatorisch.

Abgabetermin für die Daten zum Jahr 2025 inkl. Begründung oder Bereinigung aller Fehler- und Warnmeldungen ist der 15. Mai 2026.

Alle Daten werden über die Erhebungsplattform der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erhoben. Die Applikation finden Sie unter folgendem Direktlink:

Ihr Benutzername und persönliches Passwort aus der Erhebung der Statistik-Daten 2024 hat weiterhin Gültigkeit.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten aus dem Register «Kontrollieren» erfolgen muss, nachdem auf «Fragebogen kontrollieren» geklickt wurde. Denn nur so ist sichergestellt, dass alle Plausibilisierungen gemacht und alle Meldungen angezeigt werden.

Alle Meldungen (Warnungen, Fehler), die im Register «Kontrollieren» aufgelistet werden, müssen geprüft werden. Entweder führen Sie bei solchen Meldungen Korrekturen durch, so dass diese Meldungen anschliessend verschwinden, oder Sie begründen diese Meldungen im Register «A. Allg. Angaben» im Kommentarfeld «Bemerkungen für die kantonale Stelle oder das BFS». Es ist darauf zu achten, dass Drittpersonen Ihre Begründungen und Erläuterungen den entsprechenden Warnungen resp. Fehlermeldungen zuordnen können.

Ausnahmen: Alle Meldungen zu den Zürcher Zusatzdaten (Register «K. Kantonsdaten») dürfen nur im Register «K. Kantonsdaten» ganz unten im Kommentarfeld (K54) begründet werden.

Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) 2025

Spitex-Institutionen wie auch selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik erfasst. Sämtliche Informationen zur Erhebung der Daten 2025 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Unterlagen.

Falls Sie im Jahr 2025 keine Leistungen erbracht haben, ist ein schriftliches Dispensgesuch an die folgende Kontaktadresse spitex@jdmt.ch zu richten.

Spitex-Institutionen sind zusätzlich verpflichtet das Register «Ausbildungsnachweis» auszufüllen. Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen können dieses Register leer lassen.

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) 2025

Alters- und Pflegeheime werden in der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) erfasst. Sämtliche Informationen zur Erhebung der Daten 2025 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Unterlagen.

Falls Sie im Jahr 2025 keine Leistungen erbracht haben, ist ein schriftliches Dispensgesuch an die folgende Kontaktadresse somed@jdmt.ch zu richten.

Hinweis zur unterjährigen Umstellung von BESA auf interRAI LTCF:

Immer mehr Institutionen stellen ihr Pflegeeinstufungssystem von BESA auf interRAI LTCF um. In der SOMED-Statistik kann jedoch nur ein Einstufungssystem pro Kalenderjahr erfasst werden. ARTISET hat in Zusammenarbeit mit BESA QSys eine Hilfestellung für die Umrechnung von BESA auf RAI-RUG entwickelt. Institutionen, welche über eine Lizenz der betriebswirtschaftlichen Instrumente von ARTISET verfügen, finden das neue Tool im geschützten Bereich der Lizenz KVG (Link). Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

Weiterführende Informationen

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Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
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Telefon

+41 43 259 51 00

E-Mail

afg@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: