Zahnprothetik

Zahnprothetikerinnen und Zahnprothetiker finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.

Wissenswertes

Wer im Kanton Zürich als Zahnprothetikerin oder Zahnprothetiker fachlich eigenverantwortlich tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren. Die Gesuche für die nötigen Bewilligungen finden Sie hier.

Mitteilungen

Anfragen und dringende Mitteilungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen: gesundheitsberufe@gd.zh.ch.

Für fachliche Anfragen wenden Sie sich bitte an Kantonszahnarzt Marcell Hungerbühler, MHA, via E-Mail marcell.hungerbuehler@gd.zh.ch oder Telefon +41 43 259 52 23, jeweils montags 13.30–15.00 oder mittwochs 10.30–12.00 Uhr.

Beanstandung & Meldung

Als Patientin oder Patient, (ehem.) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Praxis oder als Aussenstehende können Sie bei der Abteilung «Bewilligungen & Aufsicht» der Gesundheitsdirektion eine Meldung einreichen über Zahnprothetikerinnen und Zahnprothetiker, die im Kanton Zürich tätig sind. Die Meldung kann Missstände in Praxen, Probleme mit einer Behandlung und einer Rechnung sowie sonstige Vorfälle betreffen.

Lesen Sie vorgängig das betreffende Merkblatt aufmerksam durch.

Berufliche Schweigepflicht

Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.  

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 09

Telefon

08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 16:00 Uhr

+41 43 259 51 51

Fax

E-Mail

gesundheitsberufe@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: